
Startseite
BLOCK 1
1. Informationen über den Aufruf und die Initiative "Für das Freie Wort"
2. Kurze Zusammenfassung des Artikels von Thomas Deichmann
3. Ausführlichere Zusammenfassung des Artikels von Deichmann und der Entwicklungen im Rechtsstreit ITN gegen LM.
4. Stellungnahme des LM-Herausgebers Mick Hume zur Klage von ITN
5. Eckdaten des Rechtsstreits ITN vs. LM
BLOCK 2
6. Das Original von Deichmann und seine weiterführenden Texte in Novo
7. Die Kontroverse in Deutschland
8. Autoren kommentieren den Fall in Novo
9. Analysen von Deichmann im Ausland
10. Dokumentation des Rechtsstreits auf der LM-Website
11. Sympathisanten und Gegenstimmen in Großbritannien
12. Internationale Resonanz
13. Publikationsorte des Artikels von Deichmann

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Krieg mit Bildern oder
Wer lügt gewinnt
Das englische "libel law" ist ein brutales Mittel
der Zensur. Thomas Deichmann, Zeuge der Verteidigung im Verleumdungsprozess
des englischen Nachrichtensenders ITN gegen das Magazin LM, über
erfolgreiche Täuschungen vor, während und nach dem Prozess.
Am 14. März 2000 fällte das "High Court" in London ein
brachiales Urteil: Nach elf Verhandlungstagen wurden in einem vom britischen
Nachrichtensender Independent Television News (ITN) und seinen beiden
Reportern Penny Marshall und Ian Williams angestrengten Verleumdungsprozess
der Chefredakteur des britischen Magazin LM (ehemals Living Marxism),
Mick Hume, dessen Verlegerin Helene Guldberg und ihr Verlag Informinc
(LM) für schuldig befunden und zu Schadenersatzzahlungen von £
75.000 an ITN und jeweils £ 150.000 an die beiden Reporter verurteilt.
Aufgebürdet wurden den Beklagten überdies die Rechtskosten des
Klägers - weitere £ 300.000. Angesichts der Gesamtforderungen
von umgerechnet über DM 2 Mio. erklärten Mick Hume und Helene
Guldberg unmittelbar nach dem Urteilsspruch ihren Bankrott. Eine sofort
implementierte einstweilige Verfügung hatte zur Folge, dass LM noch
am gleichen Tag einen Grossteil seiner Website (www. informinc.co.uk)
schließen musste. Wenige Stunden nach Ende des Rechtstreits erreichte
LM ein Brief von ITN mit der Anfrage, wann die Forderungen beglichen würden.
Zensur zum Mieten
Mit diesem Prozess ging ein trauriges Kapitel der modernen Mediengeschichte
zu Ende, und möglicherweise wurde damit eine bedrohliche neue Ära
eingeleitet. Erstmals nutzte eine mächtige Medienorganisation die
im "Mekka der Verleumdungskläger" London als Zensurgesetze
bekannten "libel laws", um einen unliebsamen und weitgehend
mittellosen Widersacher aus dem Rennen zu werfen. Das arrogante Vorgehen
von ITN, bei Gericht vertreten durch Chefredakteur Richard Tait, Penny
Marshall und Ian Williams ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Journalisten
und eine Warnung für investigative Reporter, die ihre Aufgabe auch
darin sehen, gegen den Mainstream zu recherchieren und unangenehme Wahrheiten
ans Tageslicht zu befördern.
Auslöser des Prozesses war die Publikation meines Artikels "The
picture that fooled the world" in der LM-Ausgabe von Februar 1997.
In diesem Artikel, der zuvor in renommierten Blättern in Europa erschienen
war und später mehrfach nachgedruckt wurde, hatte ich detailliert
aufgezeigt, dass die berühmten ITN-Aufnahmen eines ausgemergelten
bosnischen Muslims hinter einem Stacheldraht - aufgenommen im bosnisch-serbischen
Lager Trnopolje in Nordbosnien im August 1992 - eine Täuschung waren.
ITN und seine Reporter hatten für diese Berichterstattung hoch dotierte
Preise erhalten und damit seit 1992 kontinuierlich für die Qualität
der eigenen Arbeit geworben. Angesichts wachsender Kritik an der ITN-Berichterstattung
in den vergangenen Jahren und sinkender Zuschauerzahlen sollte ein weiterer
Imageverlust nunmehr durch den Gang zum High Court verhindert werden.
Der Sieg von ITN hinterlässt einen fauligen Nachgeschmack - zu offensichtlich
waren die Manipulationsversuche des Mediengiganten.
Unmittelbar nach dem Urteilsspruch setzte ITN seinen PR-Apparat in Bewegung,
um die Öffentlichkeit erneut in der Sache hinters Licht zu führen.
Die Statements der beiden Reporter und des Nachrichtensenders vermittelten
dem uninformierten Beobachter den Eindruck, das Gericht habe befunden,
mein LM-Artikel von Februar 1997 sei irreführend gewesen. Das Gegenteil
ist der Fall.
ITN-Reporter hinter Stacheldraht
In meinem Artikel von 1997 hatte ich detailliert aufgezeigt, dass es
erstens keinen Stacheldraht um das Lager Trnopolje und die
gefilmten Muslime herum gab, dass zweitens der Stacheldraht
auf der berühmten ITN-Aufnahme zu einem alten Bauhof neben dem eigentlichen
Lagergelände gehörte, die britischen Reporter auf diesem mit
Stacheldraht umzäunten Grundstück standen und von dort heraus
die berühmten Bilder schossen, dass es drittens nirgendwo
sonst im Lager Trnopolje einen Stacheldraht gab und dass viertens
die Schlussfolgerung, die sich angesichts der berühmten ITN-Aufnahme
Politikern und Medien weltweit aufdrängte, Trnopolje sei ein Konzentrationslager
ähnlich wie Auschwitz oder Bergen-Belsen gewesen, auf einer Täuschung
beruhte.
Die ersten drei Aspekte wurden im Laufe des Prozesses eindeutig bewiesen
- vor allem mit Hilfe des unbearbeiteten ITN-Filmmaterials, das mir auch
bei meinen Recherchen im Herbst 1996 zur Verfügung stand. Punkt vier
war nicht Gegenstand der Verhandlung. Dass Trnopolje kein KZ war, wurde
jedoch von keinem der Zeugen bestritten.
Richter Morland wandte sich in seiner Zusammenfassung am vorletzten Prozesstag
an die Geschworenen und betonte, dass die Reporter im August 1992 von
einem Stacheldrahtzaun umgeben waren:
"Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Aber ist es, nachdem man die
unbearbeiteten Aufnahmen und das Bündel mit den Fotografien von Herrn
Deichmann gesehen hat, nicht klar, dass vor dem Bürgerkrieg eine
Umzäunung den Bereich umgab, in dem sich die Scheune, die Garage
und das Stromtransformatorgebäude befanden? Dieser Zaun bestand aus
hohen Metallpfosten, an denen oben Stacheldraht und unten Maschenzaun
befestigt waren, und hatte ein Tor zur östlich gelegenen Straße.
Ian Williams und Penny Marshall und ihre Fernsehteams irrten sich offensichtlich,
als sie dachten, dass sie nicht von dem alten Stacheldrahtzaun umgeben
waren."
Unbeweisbare Absicht
Richter Morland ergänzte an dieser Stelle seiner Zusammenfassung:
"Aber tut das etwas zur Sache?" Er wollte damit den Mitgliedern
der Jury in Erinnerung rufen, worum es im Verleumdungsprozess ging. Die
zentrale Frage, über die die Jury zu entscheiden hatte, war nämlich,
ob LM im Zuge des Verfahrens der Nachweis gelungen war, dass die ITN-Reporter
absichtlich ein irreführendes Bild im Umlauf gebracht hatten. Der
Prozess befasste sich also nicht damit, ob dies geschehen war, sondern
ob die Reporter es in der Absicht, die Weltöffentlichkeit zu täuschen,
getan hatten. Der Richter formulierte zu Beginn seiner Zusammenfassung
zunächst Verständnis für meine investigative Reportage,
definierte dann aber ausdrücklich den Gegenstand des Verfahrens:
"Werte Geschworene, Sie denken wahrscheinlich, dass es für
eine demokratische Gesellschaft entscheidend ist, dass Journalisten furchtlose
investigative Berichterstatter sind. Sie werden es möglicherweise
für außerordentlich wichtig halten, dass sie wahrheitsgetreue
und faire Reporter sind. Es ist richtig, dass ein Journalist, wenn er
der Auffassung ist, ein anderer Journalist sei unpräzise, unfair
und irreführend gewesen, das auch sagen soll. Aber sie mögen
denken, dass es in vorliegendem Fall nicht darum geht, ob Penny Marshall
oder Ian Williams unpräzise, unfair oder irreführend waren;
die Kernfrage in diesem Fall ist, ob die Beklagten den Nachweis erbracht
haben, dass Penny Marshall und Ian Williams absichtlich - ich betone dieses
Wort 'absichtlich' - irreführende Fernsehbilder zusammengestellt
haben."
Nick Hyham, Medienredakteur vom BBC, fasste die Aussage des Richters
in einem Nachrichtenbeitrag am Tag der Urteilsverkündung folgendermaßen
zusammen: "Der Richter sagte, LM hätte die Tatsachen richtig
beschrieben, aber das tue nichts zur Sache."
Die Ausführungen des Richters belegen, welch degoutanter Tricks
sich ITN und die beiden Reporter mit ihrer Verleumdungsklage gegen LM
bedienten. Sie ermächtigten sich der repressiven englischen Verleumdungsgesetze
(libel laws), die in Medienkreisen gefürchtet werden. Sie begründeten
die vermeintlich verleumderische Konnotation meines Artikels, eines begleitenden
Leitartikels des LM-Chefredakteurs Mick Hume und einer im Januar 1997
zirkulierten LM-Presseerklärung damit, LM habe unterstellt, ITN und
seine Reporter hätten in voller und bewusster Absicht die Weltöffentlichkeit
betrogen. Zwar bin ich der Ansicht, die Reporter hätten genau wissen
müssen, was sie seinerzeit taten. Aber ich habe diesen Aspekt in
meinem Artikel nicht hervorgehoben. ITN stellte ihn aber in den Mittelpunkt
seiner Klage, weil die ITN-Anwälte Biddle & Co wussten, dass
sie so den Verleumdungsprozess nicht verlieren konnten. Da im englischen
libel law die Beweislast beim Beklagten liegt (ein weiteres Indiz für
die Absurdität dieses Gesetzes), oblag es LM, die böse Absicht
der ITN-Reporter nachzuweisen, um den Prozess für sich zu entscheiden.
Folglich kam der Urteilsspruch for das LM-Team nicht überraschend.
Herausgeber Mick Hume kommentierte: "Wir sollten das Unbeweisbare
beweisen."
Gedächtnislücken
LM-Anwalt Gavin Millar arbeitete dennoch akribisch daran, die Jury von
der Korrektheit meines Artikels zu überzeugen. Er bemühte sich
auch darzulegen, dass sich die beiden ITN-Reporter im August 1992 darüber
im klaren gewesen sein mussten, dass sie sich zum Zeitpunkt der berühmten
Aufnahmen auf dem mit Stacheldraht umzäunten Grundstück befanden.
Doch obwohl das aus den ITN-Bändern eindeutig hervorgeht, konnte
sich außer Penny Marshalls Kameramann niemand daran erinnern.
Auf die Frage, wie Ian Williams, der erste Zeuge im Verfahren, von dem
eingezäunten Grundstück auf das offene Feld westlich davon gelangte,
sagte er zunächst, er sei einfach um die Ecke herum gelaufen. Mit
den ITN-Aufnahmen konfrontiert, die an dieser Stelle und entlang der Westseite
des Geländes eindeutig den Stacheldrahtzaun zeigen und mit dem Hinweis
auf die Unmöglichkeit des von ihm beschriebenen Unterfanges, konnte
er sich auch nicht mehr erinnern. Er versteifte sich am Schluss seiner
Vernehmung am vierten Verhandlungstag dennoch auf die Behauptung, es sei
eine "Lüge", dass die Reporter von Stacheldraht umgeben
waren.
Nur wenige Stunden später, bei der Vernehmung des nächsten
Zeugen, intervenierte dann aber erstmals Richter Morland und gab zu verstehen,
dass er nach mehrfacher Sicht der ITN-Bänder nun davon überzeugt
sei, dass genau dies der Fall war. Er ermahnte den ITN-Anwalt, wegen dieser
Frage keine Zeit mehr zu verschwenden. Ian Williams' Tontechniker bedeutete
daraufhin am nächsten Tag die neue Version, Williams' Team sei irgendwo
weiter südlich irgendwie durch den Zaun hindurch auf dieses freie
Feld gelangt - möglicherweise durch eine Lücke im Zaun, die
auf den ITN-Bändern aber ebenfalls unsichtbar blieb.
Penny Marshall hatte ebenfalls Gedächtnislücken hinsichtlich
des besagten Grundstücks. Zwar war es unbestritten, dass sie es an
seiner Südseite durch eine Lücke im Stacheldrahtzaun neben einem
Stromtransformator hindurch betrat, an der Scheune vorbei lief und das
Gelände in Richtung des Stacheldrahtzauns am anderen Ende überquerte
- das geht aus den kurzen Sequenzen aus ihrem ITN-Nachrichtenbericht vom
6.9.1992 hervor. Sie konnte sich jedoch ebenfalls weder daran erinnern,
dass sie von Stacheldraht umgeben war noch wie sie das Grundstück
wieder verlassen hatte.
LM-Anwalt Gavin Millar war bemüht, auch die Aussagen der ITN-Reporter
in Frage zu stellen, es wäre ihnen im August 1992 nie in den Sinn
gekommen, dass die berühmte Aufnahme des ausgemergelten Muslims hinter
Stacheldraht Assoziationen mit dem Holocaust wecken könnte, und dass
sie, trotz erster spekulativer Berichte über die mögliche Existenz
von "Konzentrations"- und "Todeslagern" im Norden
Bosniens, von jeglichem Druck frei waren, das passende Bildmaterial für
einen entsprechenden Scoop zu liefern. Millar gelang es zwar immer wieder,
die ITN-Mitarbeiter in eklatante Widersprüche zu verwickeln - die
Manipulationsabsicht blieb jedoch bis zum Schluss unbeweisbar.
Verschwundene Videobänder und Verteidigungszeugen
Abgesehen von den Gedächtnislücken der Augenzeugen wurde die
Beweisführung durch weitere Faktoren erschwert. Zum einen ging im
ITN-Archiv ausgerechnet das wichtigste Videoband verloren, dass Penny
Marshall auf dem von Stacheldraht eingezäunten Grundstück hätte
zeigen können. Lediglich die kurze Sequenz, die im August 1992 in
den Nachrichten ausgestrahlt wurde, konnte im Gericht betrachtet werden.
Die kompletten unbearbeiteten Bänder blieben unauffindbar. Es wäre
sicher aufschlussreich gewesen, zu sehen, wie sich Penny Marshall auf
diesem Grundstück bewegte und wie sie die Situation kommentierte.
Als erstmals vom verschwundenen Videoband die Rede war, ging ein Raunen
durch die Zuschauerbänke im Gerichtssaal.
Das Videoband eines bosnisch-serbischen Kameramanns in Militäruniform,
der am gleichen Tag wie Penny Marshall in Trnopolje filmte, konnte den
Verlust des ITN-Bandes nicht wettmachen, aber es zeigte dennoch, dass
Penny Marshall bereits zwei Männer interviewt hatte, bevor sie die
Hand des ausgemergelten Mannes mit nacktem Oberkörper schüttelte
und ihn freundlich begrüßte - entgegen ihrer Präsentation
in den ITN-Nachrichten und in späteren Interviews. Einer der zuvor
Interviewten in blauem Overall stellte sich Marshall als Mehmet vor. Er
betonte auf Fragen der britischen Reporter wiederholt, das Lager Trnopolje
sei kein Gefängnis, sondern ein Flüchtlingslager, und er fühle
sich dort sehr sicher.
Den ITN-Anwälten war es im Vorfeld des Prozesses zum anderen gelungen,
die englischen Zensurgesetze dahingehend für sich in Anspruch zu
nehmen, dass alle weiteren Zeugen der Verteidigung aus dem Verfahren ausgeschlossen
wurden - an prominentester Stelle John Simpson, BBC World Affairs Editor,
einer der international renommiertesten Reporter. Auch der angesehene
ehemalige Kriegsberichterstatter und Publizist Phillip Knightley, Autor
von "The First Casualty", wurde aus dem Verfahren ausgeschlossen,
ebenso der Londoner Queens Counsel-Anwalt Steven Kay. Zu guter Letzt wurde
auch der Umfang meiner eigenen Zeugenaussage stark reduziert.
Schmierenkampagne
Doch damit nicht genug der faulen Tricks: ITN hatte LM nach Veröffentlichung
meines Artikels im Frühjahr 1997 sogar wegen "böswilliger"
Verleumdung ("malice") verklagt. Die Androhung einer Klage und
die Aufforderung, LM nicht auszuliefern, sondern alle Ausgaben zu vernichten,
erreichte die Redaktion einen Tag nach Versendung einer meinen Text ankündigenden
Presseerklärung - formuliert und verschickt, ohne dass ITN meinen
Artikel gelesen hatte - das musste ITN Chefredakteur Richard Tait im Zeugenstand
eingestehen. Zudem wurde in einer ITN-Meldung erklärt, mein Artikel
sei unverschämt und falsch. In der folgenden "malice"-Anklage
wurden LM und mir eine pro-serbische Propagandaabsicht unterstellt und
diese als unehrenwerter Beweggrund für die Veröffentlichung
meines Artikels in LM dargestellt. Als angebliche Beweise dafür wurden
etliche in LM erschienene Artikel zum Balkankrieg aufgelistet - darunter
auch der Auszug eines Interviews, dass ich im Frühjahr 1996 mit dem
österreichischen Schriftsteller Peter Handke geführt und LM
wie anderen Zeitungen zum Abdruck angeboten hatte.
Die "malice"-Klage öffnete wilden Denunziationen gegen
LM und mich als Autor des Artikels Tür und Tor. Gerüchte und
impertinente Lügen machten schnell die Runde - z.B. ich sei ein Agent
der Serben und hätte Geld von ihnen erhalten. Eine Woche vor Prozessbeginn
erhielt ich zum x-ten Mal einen Anruf von einem Reporter (dieses Mal von
der britischen Tageszeitung "The Guardian"), der wissen wollte,
ob ich mit einer Serbin verheiratet sei. Trotz wiederholter Beteuerungen,
dass ich keinerlei solche Verbindungen zu den Serben und für keine
Seite der Parteien im Bürgerkrieg in Bosnien Partei ergriffen hatte,
hielten sich solche Gerüchte - dank der "malice"-Klage
und hysterischer Diffamierungen durch den Guardian-Reporter Ed Vulliamy,
der im August 1992 mit den ITN-Reportern die Lager in Nordbosnien besuchte,
sowie einiger seiner "Freunde".
Die "malice"-Klage wurde auf Anfrage von Richter Morland am
Ende der Verhandlungen von ITN-Anwalt Shields ohne Widerworte fallen gelassen,
weil es keinerlei Grundlage für diese konspirativen Verstrickungen
gibt und dieser Anklagepunkt deshalb ohnehin nicht hätte aufrechterhalten
werden können. Aus meiner Sicht ist nun klar, dass die "malice"-Klage
1997 nur deshalb erhoben wurde, um einer Schmierenkampagne gegen mich
und LM den Weg zu ebnen.
Revision der Geschichte
ITN-Anwalt Tom Shields legte während des Verfahrens Wert darauf,
die miserablen Zustände im Lager Trnopolje zu betonen. Die Anklage
brachte als Zeugen auch einen muslimischen Arzt, der sich im Sommer 1992
unter Zwang der serbischen Wärter um die Lagerinsassen in Trnopolje
kümmerte. Er wurde damals auch von Penny Marshall interviewt und
übergab ihr heimlich einen Fotoapparat mit einem teilbelichteteten
Film, auf dem bosnische Muslime, die von serbischen Wärtern geschlagen
und misshandelt worden waren, abgelichtet waren. Der Arzt berichtete im
Zeugenstand von Vergewaltigungen und Übergriffen auf wehrlose Zivilisten
- Fakten, die von mir niemals bestritten wurden. Seine Aussage war zweifelsohne
die bewegendste während des gesamten Verfahrens. Mein Eindruck war
jedoch, dass damit lediglich die Jury beeindruckt und ein paar Moralpunkte
für ITN eingestrichen werden sollten. LM-Anwalt Millar verzichtete
auf ein Kreuzverhör, und die später an mich gerichtete Frage,
ob ich dem Arzt widersprechen wolle, verneinte ich.
Mit dieser Zeugenaussage des Arztes und Bemerkungen und Fragen von Tom
Shields in die gleiche Richtung sollte der Eindruck erweckt werden, ich
wollte Serben, die sich solcher Misshandlungen schuldig gemacht hatten,
in irgendeiner Art entlasten. Ähnliches wurde mir schon in den vergangenen
Jahren unterstellt - von Journalisten, die auf ihrer Mission zur Rettung
der Welt vor dem Bösen ihren eigentlichen Job vernachlässigen
und in ihrer moralischen Verblendung in jedem Balkanartikel, der nicht
ihrer exzentrischen Geisteshaltung entspricht, einen Angriff auf ihr von
Genoziden und Massengräbern geprägtes Weltbild sehen. LM-Herausgeber
Mick Hume erklärte während seiner Vernehmung, dass er den Abdruck
meines Artikels in LM auch deshalb begrüßte, weil er den so
populären Missbrauch der Erinnerung an den Holocaust für moralische
und politische Zwecke ablehnt. Durch Vergleiche des Bürgerkriegs
in Bosnien mit dem Holocaust würde letztlich die Geschichte des 20.
Jahrhunderts umgeschrieben.
Flüchtlingslager oder Gefängnis
Des weiteren bemühte sich der ITN-Anwalt darum, meine Beschreibung
des Lagers Trnopolje als Flüchtlingslager, in das sich viele Muslime
inmitten eines blutigen Bürgerkriegs begaben, um dort Schutz zu suchen,
in Frage zu stellen. Vielmehr sei Trnopolje eindeutig ein Gefängnis
gewesen - wie die anderen Lager in Omarska und Keraterm. Das widerspricht
etlichen seriösen Berichten wie auch denen von Penny Marshall, Ian
Williams und Ed Vulliamy selbst, die im August 1992 das Lager besuchten.
Während meiner Vernehmung wurde deutlich, dass Tom Shields zwar mit
moralbeladenen Schlagwörtern hantierte, von der Materie selbst -
dem Bürgerkrieg in Bosnien - jedoch keine Ahnung hatte.
Trnopolje war sicher ein furchtbarer Ort, aber ebenso sicher war es kein
Gefängnis und schon gar kein KZ. Es scheint, dass, je länger
der Bosnienkrieg zurückliegt, die Bereitschaft einiger derer, die
damals vor Ort waren, wächst, ihre eigene Interpretation der Ereignisse
im August 1992 zu revidieren - ohne neue Analysen oder Fakten zu präsentieren.
Seitens ITN wurde in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass
sich die Gruppe der bosnisch muslimischen Männer zum Zeitpunkt der
Aufnahmen durch den Stacheldraht hindurch nicht frei bewegen und das Lager
vor allem wegen der bewaffneten Wärter nicht verlassen konnten. Selbiges
habe ich nie behauptet. Vielmehr habe ich darauf hingewiesen, dass diese
Männer erst kurz vor der Ankunft der britischen Reporter aus einem
anderen Lager gebracht worden waren und nunmehr auf ihre Registrierung
und Zuweisung eines Schlafplatzes warteten. Interviews mit diesen Männern
auf den ITN-Bändern und Aussagen unabhängiger Beobachter, bestätigten
mir diese Darstellung der Situation. In ihrem Fernsehbericht vom 6.8.92
sagte Penny Marshall selbst, diese Männer seien am selben Tag aus
einem anderen Lager "freigelassen" und in das "Flüchtlingslager
Trnopolje" gebracht worden. Dass Flüchtlinge, wie in meinem
Artikel beschrieben, ansonsten das Lager fast jederzeit verlassen konnten,
wurde von vielen Quellen bestätigt.
Dass es in Trnopolje im Bereich des Lagers noch andere Zäune gab
(niedrigere Maschendrahtzäune, die an das mit Stacheldraht eingezäunte
Grundstück anschlossen, niedrigere Metallzäune um das Schulgebäude
herum), habe ich in meinem Artikel ebenso akkurat beschrieben und in einer
Skizze des Geländes in LM dokumentiert. Ein Stacheldrahtzaun stand
einzig um den alten Bauhof mit der alten Scheune.
Damoklesschwert
Dieses eingezäunte Grundstück, auf dem die Reporter standen,
lieferte das entscheidende Detail in der berühmten ITN-Aufnahme für
deren Interpretation als Beweis für die Existenz von KZs in Bosnien-Herzegowina.
Das einzig Positive an dem Gerichtsverfahren vor dem High Court in London
war, dass eindeutig festgestellt wurde, dass nicht das Lager oder die
gefilmten Muslime, sondern die Journalisten von einem Stacheldraht umgeben
waren und mein Artikel zutraf.
Auf der anderen Seite bedeutet das Urteil aber wohl das Ende von LM,
und es hängt jetzt wie ein Damoklesschwert über jedem englischen
Journalisten. Mit LM wurde ein freches, anspruchsvolles Magazin mit intelligenten
Artikeln gegen den Zeitgeist in den Ruin getrieben. Es bleibt zu hoffen,
dass sich andere Medienanstalten und dort arbeitende Journalisten nicht
an den ITN-Mitarbeitern ein Beispiel nehmen, sondern an Publikationen
wie LM und ihren Machern. Zu hoffen ist auch, dass Bemühungen zur
Reform oder gar Abschaffung des englischen libel laws gestärkt werden.
Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses wird dieses Gesetz ohnehin
keiner Prüfung durch die Europäische Menschenrechtskommission
standhalten. Von einem amerikanischen Gericht wurde bereits einmal die
Unterstützung bei der Vollstreckung eines "libel"-Urteils
verweigert, weil dieses englische Gesetz dem freiheitlichen Grundtenor
der amerikanischen Verfassung widerspricht.
Richard Tait, Penny Marshall und Ian Williams sollten sich für die
Prozessführung und ihre anhaltenden Manipulationsversuche schämen.
Thomas Deichmann ist freier Journalist und Novo-Chefredakteur.
Buchveröffentlichungen als Hg.: Noch einmal für Jugoslawien:
Peter Handke, Frankfurt/M. 1999; mit Klaus Bittermann: Wie Dr.
Joseph Fischer lernte, die Bombe zu lieben, Berlin 1999. Ein Beitrag
zum Kosovo-Krieg ist soeben erschienen in Klaus Bittermann (Hg.): Meine
Regierung. Vom Elend der Politik und der Politik des Elends. Rot-Grün
zwischen Mittelmaß und Wahn, Berlin 2000. In Novo45 ist von
ihm erschienen "Scharping-Lügen haben kurze Beine".
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