archiv
84  Sept./Okt. 2006 WISSENSCHAFT UND ÖKOLOGIE

INFOS

Referenzen Referenzen

Literaturempfehlungen Literaturempfehlungen

Kurzglossar Kurzglossar

 

 
NOVO abonnieren
 
 

Inside

NOVO 84

Cover NOVO 84

Gibt es Risiken für den
Verbraucher beim Verzehr
von Nahrungsprodukten
aus gentechnisch
veränderten Pflanzen?


von der Union der deutschen
Akademien der Wissenschaften


 
 
 
 
 
 
 
 

Der Verzehr von GV-Maisprodukten ist risikoärmer als der Verzehr herkömmlicher Maisprodukte.

 

Auch das Allergenitätsrisiko bei GVO ist deutlich geringer einzuschätzen als bei Produkten konventioneller Züchtung.

 

Heft 84: Übersicht
 




Gibt es Risiken für den Verbraucher beim Verzehr von Nahrungsprodukten aus gentechnisch veränderten Pflanzen?

 

Derlei Fragen tauchen in der öffentlichen Diskussion immer wieder auf. Wir dokumentieren ein Memorandum der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.



Der folgende Bericht untersucht auf Grundlage vorhandener wissenschaftlicher Literatur die potenzielle Gefährdung von Verbrauchern beim Verzehr von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) im Hinblick auf Giftigkeit, Krebserregung und Auslösung von Allergien sowie die Auswirkungen des Verzehrs von Fremd-DNA, darunter auch der DNA von Antibiotika-Resistenzgenen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass beim Verzehr von Lebensmitteln aus in der EU zugelassenen GVO kein erhöhtes Gesundheitsrisiko gegenüber dem Verzehr von Produkten aus konventionellem Anbau besteht. Im Gegenteil, in einzelnen Fällen sind Lebensmittel aus GVO den konventionellen Lebensmitteln in Bezug auf die Gesundheit sogar vorteilhafter.

Wohl keine Entdeckung in den Pflanzenwissenschaften hat in so kurzer Zeit so weitreichende Folgen gehabt wie die erstmalig vom Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung in Köln und auch von der Firma Monsanto in den USA im Jahre 1983 mitgeteilte Methode zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen. 2005 wurden bereits global auf 60 Prozent der Anbaufläche für Soja, 14 Prozent des Maisanbauflächen, 28 Prozent der Baumwolleanbauflächen und auf 18 Prozent der Rapsanbauflächen genveränderte Sorten angebaut, wobei die Steigerungsrate des Anbaues gentechnisch veränderter Sorten innerhalb von zwei Jahren (2003 – 2005) 31 Prozent betrug. Dies zeigt, dass die Anwendung der Gentechnik wirtschaftlich sehr erfolgreich ist. Bisherige gentechnische Veränderungen betreffen vor allem die Herstellung herbizidtoleranter Sorten zur Verringerung der Ernteverluste durch Unkrautkonkurrenz und die Herstellung insektenresistenter Sorten zur Verminderung von Fraßverlusten. Bei neueren Entwicklungen geht es u.a. um den Schutz vor Virus- und Pilzinfektionen, die Erhöhung von Trocken- und Salztoleranz, die Bildung männlich steriler Pflanzen zur Herstellung ertragreicher Hybriden sowie die Verbesserung der Nahrungsmittelqualität, z.B. durch Veränderung der Fettsäurezusammensetzung von Speicherfetten.
Bereits seit 1996 sind gentechnisch veränderte Soja und seit 1997 Mais für den Import und die Verarbeitung in Nahrungsmitteln in der EU zugelassen, und neuerdings dürfen fünf Bt-Maissorten in Deutschland unbeschränkt kommerziell angebaut werden. Nicht zuletzt durch Berichte mancher Organisationen, wie z.B. Greenpeace, sind weite Teile der Bevölkerung verunsichert und befürchten, dass Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für die Gesundheit schädlich sind. Bio-Produkte werben damit, dass sie frei von der Verwendung von GVO sind, und erwecken den Eindruck, besonders gesunde Nahrungsmittel zu sein.

Die Frage stellt sich: Ist der Verzehr von Lebensmitteln aus GV-Pflanzen mit einem Nachteil für die Gesundheit des Verbrauchers verbunden?
Das vorliegende Memorandum will Antworten auf diese Frage aus der Sicht der Wissenschaft geben. Dabei stammen die Informationen letztlich aus Veröffentlichungen wissenschaftlicher Fachzeitschriften, deren Beiträge durch Herausgebergremien nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft wurden.
Es gibt zur Bewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Produkten sehr rigide Zulassungsbedingungen, für die u. a. die FAO (Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen), die OECD und die Europäische Union wissenschaftlich robuste Protokolle erarbeitet haben. In der Anwendung haben sich diese Protokolle bewährt und ihre Zuverlässigkeit gezeigt. Diese Bestimmungen gehen weit über jene hinaus, die für klassische Produkte gelten, und sind ähnlich restriktiv wie Bestimmungen, die bei der Zulassung von Arzneimitteln angewandt werden. Zudem besteht seit April 2004 für alle Produkte aus GVO, die für die menschliche Ernährung in der EU zugelassen sind, eine Kennzeichnungspflicht.
Grundsätzlich betrachtet gibt es bei keinem Nahrungsmittel, ob traditionell erzeugt, aus dem Bio-Landbau oder aus GV-Pflanzen, eine absolute Sicherheit. So gehört es zur Alltagserfahrung, dass traditionell erzeugte Nahrungsmittel verschiedener Art und Herkunft mit dem Risiko behaftet sind, z.B. bei anfälligen Personen Allergien auszulösen. Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft können auch toxische oder Krebs erregende Substanzen enthalten. Pflanzen enthalten von Natur aus ein umfangreiches Arsenal von Abwehrstoffen, um sich gegen Insektenfraß und Bakterien- oder Pilzinfektionen zu schützen. Auch können pflanzliche Produkte durch Schimmelpilzgifte, die z.T. stark Krebs erregend sind, verunreinigt sein. Als Beispiel seien hier Fusarientoxine genannt, welche häufig in erheblichem Maße Weizen und Mais belasten, oft auch bei Produkten aus ökologischem Anbau, wie in der Zeitschrift Öko-Test (2/04) berichtet wird. Inzwischen gibt es für den Gehalt an Pilztoxinen in Brotgetreiden „amtlich“ festgesetzte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Für ihre Einhaltung dürfen aber Chargen unterschiedlicher Belastung gemischt werden. Bei unseren Ernährungsbedingungen stammt die überwiegende Menge aller aufgenommenen Krebs erregenden Substanzen aus der natürlichen traditionellen pflanzlichen Nahrung.

Da es keine absolute Sicherheit geben kann, ist in der EU die Grundlage für eine Zulassung von GVO-haltigen Produkten als Nahrungsquelle der Nachweis, dass diese und ihre Verarbeitungsprodukte mindestens so sicher und nahrhaft sind wie die entsprechenden Produkte aus konventionell erzeugten Ernten.

Im Nachfolgenden soll auf in der Öffentlichkeit diskutierte Risiken des Verzehrs von GVO-haltigen Produkten näher eingegangen werden. Als Grundlage dienten dabei u.a. der sehr umfassende „GM Science Report“ der British Royal Society (First Report, 2003; Second Report, 2004), der von einem Panel von 28 angesehenen Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen erarbeitet wurde, Veröffentlichungen der Food Standard Agency (UK) sowie das im Akademie Journal der Union der Deutschen Akademien veröffentlichte Symposium über Grüne Gentechnik (2002).

Können GVO-haltige Lebensmittel aufgrund der neuen oder veränderten Genprodukte in den GVO gegenüber konventionellen Lebensmitteln eine erhöhte Toxizität oder Cancerogenität aufweisen?
Könnte dies durch die Wirkung des neuen Genproduktes oder auch durch unbeabsichtigte Mutationen, die durch eine Schädigung eines bestehenden Gens beim Einfügen des neuen Gens (Insertionsmutante) verursacht wurden, der Fall sein?

Zunächst sei betont, dass bei herkömmlichen Züchtungen unter Verwendung von mutagenen Chemikalien oder energiereicher Strahlung (z. B. von Gammastrahlen aus einer Kobalt-Strahlenquelle) Gefahren durch unbeabsichtigte Mutationen erheblich höher sind als bei der Erzeugung transgener Pflanzen. In der Zeitspanne von zehn Jahren, welche die Entwicklung einer GV-Sorte normalerweise mindestens erfordert, findet in Labor- und Feldversuchen eine eingehende Untersuchung der Gleichartigkeit der GV-Pflanze zu der entsprechenden Ausgangspflanze in Hinblick auf Erscheinungsform, Wachstumsverhalten und Inhaltsstoffen statt. Toxizität und Carcinogenität werden vor der Markteinführung in Fütterungsversuchen im Tiermodell und an Nutztieren getestet. Die Unbedenklichkeit von GVO-Produkten wurde in umfangreichen Fütterungsversuchen mit hunderten von Tieren bestätigt, bei der Verfütterung von GVO-Futter im Vergleich zu herkömmlichem Futter gab es keine wissenschaftlich fundierten Befunde über eine Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Produktivität der Tiere oder der Qualität der tierischen Produkte. Außerdem muss man wissen, dass die in Europa zugelassenen oder zur Zulassung anstehenden GVO in den USA und anderen Ländern schon seit über neun Jahren angebaut wurden und bereits Nahrungsbestandteil für hunderte Mio. Menschen waren.

Dabei gab es keinen wissenschaftlich fundierten Bericht, der eine Gefährdung voraussah, und später ebenso keinen einzigen darüber, dass Menschen durch die Nahrungsmittel zu Schaden gekommen sind.

Als gesellschaftlicher Beleg für diese Aussage kann auch die Tatsache gelten, dass es bislang keine erfolgreichen gerichtlichen Verbraucherklagen gegen den Verzehr von GVO-Produkten gab.
Andererseits gibt es Berichte, dass im Falle von Mais das Gesundheitsrisiko von Verbrauchern durch belastende Pilztoxine bei Verwendung von GV-Sorten vermindert werden kann. Sehr häufig führt der Befall von Maiskolben mit dem Pilz Fusarium moniliforme zu einer Kontamination mit dem Toxin Fumonisin. Seit über 100 Jahren kennt man bei Pferden, Schweinen und anderen Tieren die „moldy corn disease“, welche nach Verfütterung von mit Fusarien befallenem Mais zu einem Sterben ganzer Herden führen kann. Vor 16 Jahren wurde Fumonisin als Auslöser der Krankheit identifiziert. Bei Ratten wird durch Fumonisin Leberkrebs ausgelöst. Fumonisin ist so stabil, dass es auch noch nach Verarbeitung des Mais in Cornflakes vorhanden sein kann. Es handelt sich um ein ernstes Problem: Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin teilte 2000 mit, dass in Deutschland die Belastung von Kleinkindernahrung durch Fusarientoxine zu hoch ist. Im September 2003 wurden in Großbritannien nach einer Analyse von 30 im Handel befindlichen Maisprodukten zehn Produkte wegen zu hoher Fumonisingehalte aus dem Verkehr gezogen. Dabei waren die am höchsten belasteten Produkte als „organic“, d.h. aus ökologischem Anbau, ausgezeichnet. Mehrere Untersuchungen zeigten, dass in insektenresistentem (Bt)-GV-Mais die Kontamination durch Fumonisin sehr stark vermindert ist. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Fusarien-Pilze an Verletzungsstellen der Maiskolben (die bei GV-Mais wegen der geringeren Fraßschäden durch den Maiszünsler vermindert sind) ansiedeln.

Nach diesen Befunden ist der Verzehr von GV-Maisprodukten grundsätzlich risikoärmer als der Verzehr von herkömmlichen Maisprodukten.

Besteht bei GVO-haltigen Nahrungsmitteln ein höheres Risiko für die Auslösung von Allergien als bei konventionell erzeugter Nahrung?

In Europa sind fünf bis acht Prozent der Kinder und ein bis zwei Prozent der Erwachsenen allergisch gegen bestimmte konventionell erzeugte Nahrungsmittel. Allein die Erdnuss enthält zwölf allergieauslösende Proteine. Während bei konventionellen Sorten keine formelle Prüfung auf eine Allergenität der Produkte vorgeschrieben ist, gibt es für GVO ein von der WHO erarbeitetes Protokoll für eine intensive Allergenitätsprüfung, sowohl für die betreffenden Pflanzen als auch für die daraus gewonnenen Erzeugnisse. Durch diese Untersuchungen wurde z.B. noch vor jeglicher Markteinführung erkannt, dass ein für eine beabsichtigte Qualitätsverbesserung in Soja eingefügtes Gen aus der Paranuss bei bestimmten Personen eine Allergie auslösen konnte. Daraufhin wurde die Weiterentwicklung dieses GVO eingestellt – ein Beleg dafür, dass das System der Sicherheitsbewertung funktioniert. Insgesamt waren die strengen Prüfungen der GVO auf Allergenität sehr erfolgreich, es wurde bislang kein einziger allergieauslösender GVO in Verkehr gebracht.
Bei herkömmlichen Züchtungen, bei denen durch künstlich erzeugte Mutationen zufällig Veränderungen von Genen erzeugt werden, oder durch Kreuzungen unvorhersehbare Genkombinationen entstehen können, sind hingegen keinerlei derartige Prüfungen vorgeschrieben.

Daher ist das Allergenitätsrisiko bei GVO deutlich geringer einzuschätzen als bei Produkten einer konventionellen Züchtung.

Dazu bietet die Gentechnik langfristig die Möglichkeit, Allergene z.B. aus Erdnüssen, Weizen (Gluten) und Reis zu entfernen. An diesen Projekten wird derzeit intensiv gearbeitet.

Hat der Verzehr transgener DNA negative Folgen für die Gesundheit?
Könnte es sein, dass transgene DNA im Verdauungstrakt überlebt, in menschliche Zellen aufgenommen wird und deren genetische Information verändert?

Der Mensch verzehrt mit seiner Nahrung pro Tag 0,1 – 1 g DNA. Bei Verzehr von Lebensmitteln, deren Zutaten zum Teil aus GVO bestehen oder aus ihnen hergestellt worden sind, wäre davon 1/10 000 bis 1/100 000 transgene DNA. Es besteht unter Wissenschaftlern Einigkeit darüber, dass sich die transgene DNA in Hinblick auf die Verdauung nicht von der DNA in den konventionellen Lebensmitteln unterscheidet. Letztlich stammen die „neuen“ Gene in den Pflanzen meistens aus anderen Lebewesen, von denen viele in unserer konventionellen Nahrung natürlicherweise enthalten sind, wie z.B. die in Gemüsepflanzen vorkommenden Viren oder Bodenbakterien. Wie alle DNA wird auch die transgene DNA im Magen-Darmtrakt abgebaut, wenngleich dieser Prozess nicht vollständig abläuft. In Tierexperimenten wurde herausgefunden, dass DNA-Fragmente aus der Nahrung in begrenztem Umfang ins Blut und in Körperzellen von Tieren, wahrscheinlich auch von Menschen gelangen können. Transgene DNA nimmt hier keine Sonderstellung ein. Die sehr seltene Aufnahme von transgener DNA hat jedoch keine Auswirkungen auf die genetische Information der Zelle, denn eine stabile Integration pflanzlicher DNA in tierische Genome ließ sich experimentell nicht nachweisen. Offenbar gibt es hohe natürliche Barrieren für einen derartigen horizontalen Gentransfer.
Bei GV-Pflanzen wird als „Gen-Anschalter“ (Promotor) für die Bildung des Fremdproteins oft ein Promotor aus dem Blumenkohl-Mosaik-Virus (CaMV) benutzt. Es wurde spekuliert, dass die DANN-Sequenz, welche diesen Virus-Promotor darstellt, aus verdautem Pflanzenmaterial in das Genom von menschlichen Zellen übertragen werden könnte, um dort eine Tumorwirkung zu entfalten. Dem ist zu entgegnen, dass der oben genannte virale Promotor die Eigenschaften einer pflanzlichen DNA hat und ihm daher aufgrund natürlicher Barrieren der Eintritt in ein tierisches Genom verwehrt ist. Es gibt einen weiteren Befund, der gegen diese Spekulation spricht: Da seit mehreren 100 Jahren Kohl und Blumenkohl auf dem Speiseplan stehen und 50 Prozent des Blumenkohls und zehn Prozent des Kohls von diesem Virus befallen sind, nehmen Menschen seit jeher den Blumenkohl-Mosaik-Virus in relativ großen Mengen mit der natürlichen Nahrung auf. Es sind keine gesundheitlichen Nachteile des Verzehrs dieser natürlicherweise kontaminierten Gemüse bekannt.
Experimentelle Untersuchungen haben übereinstimmend gezeigt, dass aufgrund von natürlichen Barrieren auch ein horizontaler Gentransfer von pflanzlicher DNA, z.B. im Wurzelraum von Pflanzen in Bodenbakterien oder vom Verdauungstrakt in Darmbakterien, praktisch nicht stattfindet. Dadurch werden Vermutungen entkräftet, dass rekombinante DNA-Abschnitte aus transgenen Pflanzen über Bakterien ausgebreitet werden können. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass die rekombinante DNA einer transgenen Pflanze ursprünglich aus Bakterien stammt. Derartige DANN-Sequenzen können durch Rekombination in homologe Bereiche bakterieller Genome aufgenommen werden.
Eine Reihe von zugelassenen GV-Pflanzen enthält als Selektionsmarker bakterielle Resistenzgene gegen Antibiotika, wobei die Möglichkeit besteht, dass diese auf Darmbakterien übertragen werden. Man verwendet dabei zumeist ein Resistenzgen gegen die Antibiotika Kanamycin und Neomycin. Beide Antibiotika werden aber heute wegen ihrer hohen Toxizität in der Humanmedizin nur noch selten und ausschließlich zur äußeren Anwendung eingesetzt. Zudem sind die Resistenzgene gegen die beiden Antibiotika zuhauf in Bakterien einer durchschnittlichen Bodenprobe enthalten, es wird also nichts Neues in „die Natur“ gebracht. Bei einer insektenresistenten GV-Maissorte, die in der EU zugelassen ist, wird jedoch als Marker ein bakterielles Ampicillin-Resistenzgen verwendet. Da Ampicillin z.T. als eines der Antibiotika gegen schwere Infektionen, wie z.B. Hirnhautentzündung, eingesetzt wird, wurde spekuliert, dass nach einem Verzehr von Produkten aus oben genannter GV-Maissorte durch Ausbreitung der Ampicillin-Resistenz über Darmbakterien schwere Infektionen durch Ampicillin nicht mehr therapierbar wären. Dieses Szenario lässt sich jedoch widerlegen durch die Tatsache, dass im Darm eines gesunden Menschen bereits bis zu 27 Prozent der Escherichia-coli-Bakterien dieses Ampicillin-Resistenz-Gen enthalten. (Bei Rindern und Schweinen, verursacht durch die Verfütterung von Antibiotika, enthielt der Kot von 75 Prozent der Tiere E.coli mit dem Ampicillin-Resistenzgen.)

Daraus ist klar zu entnehmen, dass von der Anwesenheit der genannten Antibiotika-Resistenzgene in Lebensmitteln, selbst wenn sie die Passage durch Magen und Dünndarm überstehen sollten, kein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Dennoch wird zukünftig bei neueren GV-Sorten auf die Resistenzgene verzichtet oder werden diese nachträglich entfernt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es nach dem Stand der heutigen Wissenschaft höchst unwahrscheinlich ist, dass der Verzehr der gut charakterisierten transgenen DNA aus derzeitigen GVO-Lebensmitteln erkennbare Risiken für die Gesundheit mit sich bringt.

Wie schon eingangs erwähnt, ist der Verzehr jeglicher Nahrung mit unterschiedlich großen Gefährdungen für die Gesundheit behaftet. Es sei aber betont, dass unsere heutige Nahrung einem absolut hohen Standard bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit genügt. Eine Abschätzung der Risiken beim Verzehr von Nahrungsprodukten, die aus GVO bestehen, kann nur im Vergleich mit herkömmlichen Nahrungsmitteln erfolgen. Nahrungsmittel, bei deren Herstellungsprozess an irgendeiner Stelle die Gentechnik eine Rolle gespielt hat, bieten dabei den Vorteil, dass sie besonders eingehend auf eventuelle Gesundheitsrisiken geprüft wurden. Von den bislang besprochenen Kriterien für eine Risikoabschätzung ist insbesondere die Tatsache zu werten, dass seit 1996 vor allem in der „Neuen Welt“ hunderte von Mio. Menschen Produkte aus GVO verzehrt haben, ohne dass dabei über wissenschaftlich belegte Schäden berichtet wurde. Nun lässt sich einwenden, dass dieses nur als Beweis der Abwesenheit von stärkeren und leicht zu beobachtenden Schädigungen zu sehen sei und dass mildere oder erst nach längerer Zeit auftretende Schäden nicht auszuschließen sind. Nach den bisherigen Kenntnissen sind derartige Langzeitwirkungen aber nicht zu erwarten. Mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die:

1) eine effektive Sicherheitsbewertung auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten noch vor der Markteinführung erlauben,
2) mit den Kennzeichnungsregeln die Produkte kenntlich machen und so eine Wahlfreiheit ermöglichen,
3) durch Monitoring-Maßnahmen während der Zeit der Markteinführung eine Beobachtung und Bewertung von unerwarteten Effekten möglich machen,
4) die behördliche Bewertung dieser Daten auch nach der Markteinführung ausführbar machen.

Nach Abwägung der vorangegangenen Erörterungen erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass beim Verzehr der in der Europäischen Union zugelassenen GVO-Nahrungsmittel ein höheres Gesundheitsrisiko besteht als beim Verzehr herkömmlicher Nahrungsmittel. Im Gegenteil: Die GVO-Produkte sind umfassend geprüft, sind als sicher eingestuft worden und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen.

 

 

 

 



 

Referenzen

Das vorliegende Memorandum wurde erarbeitet von der Kommission Grüne Gentechnik der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften (www.akademienunion.de) im Auftrag der GMO Initiative des InterAcademy Panel. Verantwortlich für den Inhalt sind die Kommissionsmitglieder: Prof. Hans-Walter Heldt (Leiter der Kommission, Universität Göttingen), Prof. Ivo Feußner (Universität Göttingen), Prof. Klaus-Dieter Jany (Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Karlsruhe), Prof. Alfred Pühler (Universität Bielefeld), Prof. Heinz Saedler (Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung, Köln), Prof. Uwe Sonnewald (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, Gatersleben), Prof. Wilfried Wackernagel (Universität Oldenburg).

 

 

Literaturempfehlungen

Aus Platzgründen können hier nur wenige Referenzen aufgelistet werden. Eine umfangreiche Sammlung relevanter Literatur ist auf der Website der Akademie unter www.akademienunion.de/publikationen/literatursammlung_gentechnik zugänglich

The Royal Society (London): „GM Science Review: An open review of the science relevant to GM crops and food based on the interest and concern of the public“, First Report Juli 2003, Second Report Januar 2004
„ Grüne Gentechnik“, in: Akademie Journal 1/02, S. 1 – 46
Pressedienst des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, 6.7.00
International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications (ISAAA): „Global Status of Commercialized Transgenic Crops: 2003“, Nr. 30/03
Food Standards Agency (UK) Report, September 2003
P.V Minorsky: „Fumonisin Mycotoxins“ in: Plant Physiol., 129, 929 (2002)
International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications (ISAAA): „Global status of GM crops“, Nr. 32/04; 34/05

 

 

Kurzglossar:

Bt: Bacillus thuringiensis, häufig vorkommendes Bodenbakterium
DNA: Desoxyribonukleinsäure in Form einer rechtsgängigen Doppelhelix, enthält die genetische Information für die biologische Entwicklung von Organismen. Im internationalen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch wird die Desoxyribonukleinsäure mit der englischen Abkürzung DNA (desoxyribonucleic acid) bezeichnet, im deutschen Sprachraum auch mit DNS.
GVO: gentechnisch veränderter Organismus. Im internationalen Sprachgebrauch wird auch GMO (genetically modified organism) verwendet.
GV: gentechnisch verändert. Im internationalen Sprachgebrauch wird auch GM (genetically modified) verwendet.



 



   
© Copyright 1999-2009   Novo Argumente Verlag GmbH



Wir spüren in den Nischen des globalen intellektuellen Diskurses Ideen und Konzepte auf, die Wege aus der aktuellen geistigen und politischen Stagnation weisen können...  >> Dafür steht NOVO