Inhalt
ZUR SACHE:
Politik, Korruption und Theater
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Politik ist das nicht mehr
Von Sabine Reul
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
James Heartfield:
Skandalöse Politik
Bernd Herrmann:
WORTGESCHICHTEN: Wahl
[Heft S.11]
Sabine Beppler-Spahl:
Die Familie als Hochrisikozone?
Michael Fitzpatrick:
Vatikan – Weltmacht oder Werte-Tankstelle?
Horst Meier:
Die Freiheit der NPD
Ingo Wolf:
POSITION: Die Versammlungsfreiheit ist von fundamentaler Bedeutung
[Heft S.18]
WELTGESCHEHEN
Julian
Namé:
Europas neue unheilige Allianz
Bijan Farnoudi:
Die Welt muss erfahren, dass es auch im Iran
Rockmusiker gibt
KRIEG UND
TERRORISMUS
Brendan O’Neill:
Die Huren von Guantanamo
[Heft S.24]
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Karin Hollrichter:
Grüne Maulkörbe
Dirk Maxeiner:
Stellvertreterkrieg zu Lasten der Armen
[Heft S.28]
Ingo Potrykus:
„Die Hysterie europäischer Meinungsbildner
gegen die Grüne Gentechnik ist auf die Entwicklungsländer übergeschwappt“
Matthias Heitmann:
Politik im Namen des Hasen
Michael
Breu:
Eine starke Wurzel
[Heft S.35]
Hubert
Wennemer, Gerhard Flachowsky und Volker Hoffmann:
Fressen die Nutztiere der Welt den Armen die Nahrungsmittel weg?
[Heft S.36]
Frank Furedi:
EINSPRUCH: Mama ist auf der Mailbox
[Heft S.39]
Thomas
R. DeGregori:
Gibt es ein Recht auf irrelevante Informationen?
MEDIEN UND
KULTUR
Jennie Bristow:
Welt in Angst
[Heft S.43]
Hanko Uphoff:
Gehirn und Willensfreiheit
Frank Furedi:
Werteverfall? Kein Grund, aufs Fernsehen
zu schimpfen
RUBRIKEN
DAFÜR STEHT NOVO
[Heft S.4]
BRIEFE
[Heft S.8]
IMPRESSUM
[Heft S.5]
FROHE
BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.19]
SCHÖNE
NEUE WELT
von James Woudhuysen:
Volkskrankheit Konzentrationsschwäche?
[Heft S.42]
BRIEF AUS BERLIN
von Klaus Bittermann:
Der Papst, die Medien und der Tod
[Heft S.50]
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Gibt es ein Recht auf irrelevante Informationen?
Thomas R. DeGregori über den Sinn und Unsinn von Produktinformationen.
Das „Recht, zu wissen“, das in letzter Zeit häufig von
Gegnern der Gentechnik gefordert wird, kann man nicht richtig bewerten,
wenn man es nicht in Zusammenhang mit der Frage nach dem Nutzen der betreffenden
Informationen betrachtet.
Das Recht zu wissen basiert in der Wissenschaft eindeutig auf der Notwendigkeit,
etwas zu wissen. Ohne die vollständige Offenlegung können Forschungsergebnisse
weder beurteilt noch reproduziert werden und haben somit keine Chance,
Eingang in die gemeinsame Wissensbasis der Menschheit zu finden. Obwohl
Wissenschaft für Laien unverständlich und mysteriös erscheinen
kann, ist sie in Wirklichkeit die transparenteste Unternehmung der modernen
Welt. Wissenschaftler akzeptieren nicht nur diese Offenheit, sondern
unterstützen sie begeistert.
Die Forderung nach Transparenz durchdringt die moderne Gesellschaft.
Auch die privatfinanzierte Industrieforschung wird zum großen Teil
offengelegt. Dafür sorgt das Patentrecht, das im Gegenzug zur Freigabe
der Informationen ein exklusives Nutzungsrecht für eine begrenzte
Zeit gewährt. So wird dafür gesorgt, dass relevantes Wissen,
das für andere von Nutzen sein kann, schnell geteilt wird.
Viele der führenden Fachzeitschriften verlangen noch eine Reihe
anderer persönlicher Informationen, die man für notwendig erachtet,
damit der Leser mögliche Beeinflussungen beurteilen kann. Leider
scheinen dabei einige Redaktionen zu glauben, dass finanzielle Verbindungen
der einzige Grund für Voreingenommenheit seien, während ideologisch
motivierte Nichtregierungsorganisationen als rein und unbefleckt betrachtet
werden.
Biotechnologie: Werden uns wichtige Informationen vorenthalten?
Manchmal aber wird auch dort das Recht auf Wissen eingefordert, wo
kein Nutzen ersichtlich ist. So wurden in den letzten Jahren die „Wahlfreiheit“ und
das Recht der Verbraucher auf Informationen als Begründung für
die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel angeführt.
Auf den ersten Blick erscheint es vernünftig, dass Konsumenten in
einer freien Gesellschaft das Recht haben zu wissen, was sie essen. Bei
genauerer Betrachtung erweist sich dieses Argument jedoch als haltlos.
Seit den Anfängen der Landwirtschaft war Getreide immer mit Insekten,
Haaren von Nagetieren und Exkrementen verunreinigt. Moderne Vorratshaltung
hat diese Kontaminationen zwar stark verringert, jedoch nicht völlig
eliminiert. Doch wollen Verbraucher wirklich einen Aufdruck: „Kann
Insekten, Rattenhaare und Exkremente enthalten“? Pflanzen
sind kleine Chemiefabriken und können über tausend
verschiedene Substanzen enthalten, von denen viele giftig und einige
als krebserregend eingestuft sind. Unsere Nahrungspflanzen sind das Ergebnis
unterschiedlichster Züchtungsmethoden, einschließlich der
Mutationszüchtung durch radioaktive Strahlung und erbgutverändernde
Chemikalien. Wahrscheinlich mehr als 70 Prozent unserer Nahrungsmittel
sind das Resultat moderner Züchtungsmethoden aus den letzten hundert
Jahren. Bei den Pflanzen im ökologischen Landbau dürfte der
Anteil sogar noch höher sein, da hier noch widerstandsfähigere
Sorten gebraucht werden, um mit wenigen Pestiziden auszukommen.
Jedes Mal, wenn eine neue Methode in die Pflanzenzüchtung eingeführt
wurde, hätte man Kennzeichnungen fordern und mit einer organisierten
Kampagne die Verbraucher verunsichern können. Zum Glück aber
werden die meisten der Methoden seit Jahrzehnten genutzt und haben sich
als sicher erwiesen, so dass es nun zu spät ist, um uns noch Angst
einzujagen.
Da es unendlich viele Informationen gibt, von denen Verbraucher in Kenntnis
gesetzt werden könnten, ließe sich zu jedem Produkt eine CD-ROM
einfordern, in der die Entstehungsgeschichte möglichst weitgehend
dokumentiert wird. Das allerdings ist auch nicht absurder als die Forderung,
dass auf Produkten vermerkt sein muss, dass sie mit Hilfe gentechnischer
Methoden hergestellt wurden, während alle anderen Merkmale ihrer
Züchtung, Erzeugung und Beschaffenheit ignoriert werden.
Was ist an der Gentechnik so besonders?
Warum ausgerechnet gentechnische Methoden kennzeichnen? Hier würde
das Recht zu wissen dann Sinn machen, wenn es um gesundheitsrelevante
Informationen ginge. Es gibt mit Nahrungsmitteln verbundene Risiken,
da manche Menschen unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden.
Hier ist eine Kennzeichnung sinnvoll und nützlich, beispielsweise,
wenn ein Produkt bekannte Allergene enthält. Viele Risikofaktoren,
wie z.B. Giftstoffe und Karzinogene, sind oft in so kleinen Spuren enthalten,
dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Dennoch
ist es bei konventionellen Züchtungen auch schon vorgekommen, dass
gesundheitsbedenkliche Giftkonzentrationen aufgetreten sind.
Der einzige Grund, weshalb die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln gefordert und eingeführt wurde, ist eine systematische
Desinformationskampagne, mit der Ängste geschürt werden, während
alle anderen Methoden der Pflanzenzüchtung außer Acht gelassen
wurden.
Solange keine Gesundheitsbeeinträchtigung – also ein konkreter
Grund für das Recht auf Information – indiziert werden kann,
dürfte es auch keine Kennzeichnungspflicht geben. Wenn wir der Forderung
nach dem Recht zu wissen dort nachgeben, wo es keinen Beleg für
ein Risiko gibt, würden andere Gruppen ebenfalls ein Recht zu wissen
für anderes einfordern können, so beispielsweise Hinweise auf
andere Züchtungsmethoden, enthaltene Giftstoffe und deren Konzentrationen,
oder sogar auf die Religion, ethnische Herkunft oder Rasse des Herstellers.
Wenn in einer freien Gesellschaft ein Teil der Verbraucher spezielle
Erzeugungsmethoden und/oder Reinheitsgrade nachfragt und bereit ist,
dafür zu bezahlen, werden die entsprechenden Produkte angeboten,
ohne dass Zwang ausgeübt werden muss. Die einzige Aufgabe der Behörden
im Hinblick auf die Kennzeichnung als halal oder koscher sind Kontrollen
zum Schutz gegen Betrug.
Feldzerstörungen
Der Wissensdurst der Gentechnikgegner geht über das Bedürfnis
nach Produktkennzeichnungen hinaus. Sie verlangen nicht nur, darüber
informiert zu werden, welche gentechnisch verbesserten Sorten angebaut
werden, sondern auch, wo dies geschieht. Das erste Anliegen ist legitim,
obwohl man im Hinblick auf die Beweggründe skeptisch sein darf.
Doch selbstverständlich müssen Bürger das Recht haben, über
Entscheidungen der Behörden informiert zu werden, um dann eine öffentliche
Debatte über die Angemessenheit dieser Entscheidungen initiieren
zu können – auch wenn andere diese Sorgen für unbegründet
erachten.
Zumindest
einen eingängigen Slogan haben die Aktivisten geprägt: „Das
Fehlen des Beweises eines Schadens ist nicht der Beweis des Fehlens eines
Schadens.“ Doch eine obligatorische Kennzeichnung oder andere Maßnahmen,
die auf dem Fehlen eines Beweises basieren, bedürfen einer allmächtigen
Persönlichkeit oder Organisation, die bestimmt, was nicht bewiesenermaßen
vielleicht gefährlich sein möge. Dies würde unsere Demokratie
in eine säkulare Theokratie verwandeln (wenn man mir dieses Oxymoron
gestattet).
Bei fehlendem Nachweis einer möglichen Gefährdung gibt es keinen
sinnvollen Grund, erfahren zu wollen und zu dürfen, wo gentechnisch
veränderte Pflanzen angebaut werden. Ganz im Gegenteil: dass, wie
die Vergangenheit gezeigt hat, einige Gentechnikgegner dazu neigen, Labore
und Felder zu zerstören, ist ein realer und bedeutender Nachweis,
dass aus der Bekanntgabe der Anbauorte eine Gefahr erwächst. Wir
haben es daher nicht mit einem Recht auf Information, sondern mit der
Notwendigkeit der Informationszurückhaltung zu tun.
Nach dem am 3. Februar 2005 in Kraft getretenen Gentechnikgesetz werden
in Deutschland die genauen Anbauorte von gentechnisch veränderten
Pflanzen bekannt gegeben. Ein im Internet frei zugängliches Register
des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) führt Ort (mit PLZ), Flurstück und Flächengröße
des GVO-Feldes sowie die jeweilige gentechnisch veränderte Pflanze
auf.
Dies nun aber kann nicht damit begründet werden, dass durch den
Anbau ein Risiko bestünde. Denn gäbe es einen Grund zur Annahme,
dass eine Gefährdung vorliegen könnte, würde der Anbau
durch die Behörden gar nicht genehmigt. Behaupteten nun Gentechnikgegner
allerdings, die Behörden würden Gefahren ignorieren, dann wäre
das angemessene Vorgehen, den Anbau per Einstweiliger Verfügung
zu stoppen.
Einem
Bericht des Bundeskriminalamts kann man entnehmen, dass die Informationen über
Anbauorte für andere Aktivitäten benötigt werden. Die
Bilanz ist eindeutig: „Im Jahr 2004 wurden Freisetzungsversuche
an 16 Standorten durch- bzw. weitergeführt. Dabei kam es zu – sechs – Zerstörungen
von Versuchsfeldern, bei denen den Betreibern nach eigenen Angaben insgesamt
Schäden von mehr als 1 Mio. Euro entstanden sind.“
Am 29. März 2004 wurden zwei für die Aussaat von gentechnisch
verändertem Weizen vorgesehene Versuchsfelder in der Nähe von
Bernburg durch Mitglieder von Greenpeace mittels Ausbringens eines anderen
Saatgutes unbrauchbar gemacht. Am 4. Mai 2004 wurde der bundesweit erste
Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf einem Versuchsfeld
bei Bernburg durch unbekannte Täter zerstört, indem die Weizenpflanzen
zertreten und herausgerissen wurden. Am 23. desselben Monats zerstörten
unbekannte Täter eine gentechnisch veränderte Mais-Freisetzung
auf dem Gelände der Fachhochschule Nürtingen. Am 22. Juni wurde
ein Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffelpflanzen
des Max-Planck-Instituts für Molekulare Pflanzenphysiologie in Golm
von Unbekannten zerstört. (Weitere Versuchsfelder in Deutschland
wurden zerstört, die Liste ließe sich fortsetzen.)
Der Bericht kommt zu der Einschätzung: „Durch die Veröffentlichung
des neuen Standortregisters wird es den Kritikern der Gentechnik erleichtert,
gentechnische Felder zu finden und Aktionen durchzuführen. Gentechnikgegner
werden keine Unterschiede zwischen Freisetzungs- und Inverkehrbringungs(Anbau-)flächen
machen.“
Entsprechend positiv wurde das Register von den einschlägigen Organisationen
aufgenommen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ruft auf seiner Website „alle
Naturschützer auf, sich das Standortregister anzusehen und den kommerziellen
Anbau kritisch zu begleiten“.
Dank einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Bundestags
vom März soll nun wenigstens dies ein bisschen erschwert werden.
Hiernach wird künftig doch nicht jedermann die genaue Lage eines
Feldes mit Gen-Pflanzen erfahren dürfen. Nur Ort und Gemarkung werden
bekannt gemacht, die Angabe über das exakte Flurstück erfährt
nur, wer „ein berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.
Eine
Regierung in einem demokratischen Land muss seine Politik an korrekter
Wissenschaft orientieren. Dazu gehört auch Transparenz und das Recht
auf Wissen. Doch wo die Forderung nach Freigabe von Informationen nicht
begründet werden kann, darf ihr nicht nachgegeben werden. Auch Informationsverweigerung,
die wir im Allgemeinen als Datenschutz bezeichnen, ist ein wichtiger
Wert.
Aus
dem Englischen übersetzt und bearbeitet von Thilo Spahl.
Thomas R. DeGregori ist Professor für Wirtschaft an der Universität
von Houston sowie Mitglied des Vorstands des American Council on Science
and Health. Seine Homepage mit zahlreichen Artikeln findet sich unter
www.uh.edu/~trdegreg. In Novo75 argumentierte DeGregori in seinem Artikel “Was
uns die Tsunami-Tragödie lehrt“, dass der beste Schutz gegen
Tod und Naturkatastrophen wirtschaftliche Entwicklung ist.
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