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Maulkörbe
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Karin Hollrichter über Forschungsverbote aus dem Hause Künast.
Meistens
gelangen solche Dinge nicht an die Öffentlichkeit. Wissenschaftlern
in den Forschungsanstalten wird der Mund verboten („Dienstgeheimnis“),
und als Beamte müssen sie sich daran halten. Nur wenige Fälle
wurden bekannt. So beispielsweise der Fall von den Apfelbäumen,
die gentechnisch unempfindlich gegen die aggressiven Erwinia-Bakterien
gemacht worden waren, die dann aber trotz Genehmigung im Freiland auf
ministerielle Anordnung nicht getestet werden durften. Oder der Erprobungsanbau
von Mais, aus dem sich die Biologische Bundesanstalt (BBA) überraschend
zurückziehen musste. Auch Experimente mit transgenem Raps wurden
wegen der Gefahr von Auskreuzungen kurzerhand untersagt. Nicht
nur Politiker meckerten. Die BMVEL-Forscher erhielten auch von ihren
Kollegen an Universitäten und Instituten Unterstützung. „Ich
konnte kaum glauben, dass das BMVEL derart drastisch in die Forschung
an der BBA eingreift“, erregt sich Ralph Bock, Direktor des Max-Planck-Instituts
für Physiologie in Golm: „Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang!“ Sogar
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist empört: Ihr Vizepräsident
Jörg Hinrich Hacker erklärte im Deutschlandfunk, die Entscheidung
von Künast sei „innovations- und forschungsfeindlich“. Diese Projekte wurden zurückgepfiffen, weil sie erstens der Produktentwicklung dienten und diese nicht Aufgabe der Ressortforschung sei, und weil sie zweitens den Boden für einen ordentlichen Interessenkonflikt bereiten würden, argumentierte das BMVEL. Matthias Berninger, parlamentarischer Staatssekretär im BMVEL, sagte während einer Aktuellen Stunde im Parlament: „Die Markergene ... werden aber von der EU unter dem Gesichtspunkt der Antibiotikaresistenz beim Menschen negativ gesehen, weswegen ab dem Jahr 2008 jedweder kommerzieller Einsatz von solchen transgenen Pflanzen verboten ist.“ Da hat sich der Mann nicht umfassend informiert. Tatsächlich werden nur solche Gene verboten, die Resistenzen gegen klinisch relevante Antibiotika vermitteln. Das am häufigsten benutzte Kanamycin-Resistenzgen nptII gehört nicht in diese Kategorie, es darf also auch nach 2008 verwendet werden. Im Bundestag sagte Berninger weiter: „In diesem Bereich gibt es eine ganze Reihe von Forschungsvorhaben, die unmittelbar zur Produktentwicklung führen. Diese Produktentwicklung lehnen wir ab.“ Dies sei aus Sicht der Grünen umso wichtiger, als derjenige, der an der Entwicklung der Produkte beteiligt sei, später dieselben Produkte bewerten müsse. „Wir jedenfalls sind bei dem äußerst sensiblen Thema der Gentechnik der Meinung, dass es zu einer strikten Gewaltenteilung kommen muss und dass diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren unabhängige Expertise die Allgemeinheit angewiesen ist, auch unabhängig bleiben müssen.“ Damit ist Joachim Schiemann gemeint, der als Gentechnik-Experte in verschiedenen deutschen und europäischen Gremien sitzt, die über die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen befinden. Was darf, was soll ein Ressortforscher denn nun forschen? „Über die Auftragsstellung entscheidet die Politik, doch die Ressortforscher sind in der Wahl ihrer Methoden frei“, betont Reinhard Hüttl vom Wissenschaftsrat, unter dessen Leitung die BMVEL-Forschungsanstalten evaluiert wurden. Diese Ansicht teilt auch Martin Hennecke, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin: „Meines Wissens gibt es keine Einschränkung über die Art der Forschung. Wir können Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und auch Produktentwicklung betreiben, soweit das Thema den ministeriellen Auftrag abdeckt. Ganz im Sinne von Produktentwicklung und Innovationsförderung hat das Wirtschaftsministerium, dem die BAM unterstellt ist, sogar angewiesen, mehr Forschung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umzusetzen und mehr Patente anzumelden.“ Anscheinend handhaben dies die Minister(innen) der Regierung sehr unterschiedlich. An diesem Argument scheiden sich offenbar die Geister. Produktentwicklung ist beim BMVEL unerwünscht – zumindest, wenn es um Grüne Gentechnik geht; bei der Förderung von Öko-Landbau ist das anders. Für die grüne Ministerin ist es also unerwünschte Produktentwicklung, wenn man testet, welche Verfahren bei der Entfernung von Markergenen funktionieren. Die Opposition sieht das anders. Heiderich fuhr in der Parlamentsdebatte Reinhard Loske (Bündnis’90/Die Grünen) über den Mund: „Es gibt gar keine Produktentwicklung! Es gibt da Grundlagenforschung.“ Und FDP-Kollege Andreas Pinkwart warf ein: „ Das Verfahren! Das ist doch kein Produkt!“ Die Wissenschaftler beurteilen ihre Aktivitäten ebenfalls nicht als Produktentwicklung. Fladung hält dieses Argument für dummes Zeug: „Ich sehe alle drei Projekte ganz klar in der Grundlagenforschung angesiedelt.“ Tatsächlich wollten Schiemann, Fladung und Töpfer zwei Methoden,
die bereits vielfach an Säugetieren und einigen Pflanzen ausprobiert
worden sind, an ihren eigenen Forschungsobjekten – Raps, Pappeln,
Reben – testen. Die Industrie ist also wahrhaftig nicht auf die vermeintlichen „Produkte“ von Schiemann, Fladung und Töpfer angewiesen. Zu wünschen wäre es hingegen, wenn sich Ressortforscher wenigstens halbwegs up to date hielten, um bei der Bewertung transgener Pflanzen wirklich kompetent mitreden und die Politik beraten zu können, denn das ist ja ihre originäre Aufgabe. In dem Positionspapier „Forschen – prüfen – beraten“ der Bundesforschungseinrichtungen aus dem Jahr 2004 heißt es: „Für viele politische Entscheidungsprozesse, für Schutzaufgaben des Staates sowie für die Bereitstellung von technischer Infrastruktur werden auf wissenschaftlicher Basis stehende Analysen und Grundlagen benötigt, die eine steigende fachliche Kompetenz erfordern.“ Ob nun der schiere Erkenntnisgewinn und die Politikberatung beim BMVEL aber tatsächlich erwünscht sind, erscheint zweifelhaft. „Sehr häufig hat sich das Ministerium wissenschaftliche Beratung nicht bei den eigenen Mitarbeitern geholt, sondern Aufträge für Gutachten außer Haus gegeben“, kritisiert Ralph Bock. Dies geschah anscheinend selbst dann, wenn die BMVEL-angehörigen Forscher bereits Gutachten verfasst hatten. Besonders beliebt beim Verbraucherschutzministerium ist das Öko-Institut in Freiburg. Dessen einstige Chefin Beatrix Tappeser holten die Grünen übrigens unlängst ins Bundesamt für Naturschutz. Dort leitet die als ausgewiesene Gegnerin der grünen Gentechnik bekannte Biologin die Abteilung, die für die Bewertung gentechnisch veränderter Organismen im Rahmen von Zulassungen und Freisetzungen zuständig ist. Warum aber hat das BMVEL die Projekte denn nun eigentlich gestoppt? Der Vorwurf der Produktentwicklung hält einer ernsthaften Überprüfung nicht stand – und mehr weiß man nicht. Anscheinend ist die ganze Sache lediglich eine der vielen Blüten, die das Reizthema „Grüne Gentechnik“ treibt. Zum Glück für den Erkenntnisgewinn und den Wissenschaftsstandort Deutschland können wenigstens zwei der nach Aussage vieler Gentech-Forscher viel versprechenden Projekte von Schiemann und Töpfer von anderen (Künast-unabhängigen) Arbeitsgruppen weitergeführt werden – Ministerin Bulmahn hat bereits ihre Finanzierung zugesagt.
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