Inhalt
ZUR SACHE:
Politik, Korruption und Theater
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Politik ist das nicht mehr
Von Sabine Reul
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
James Heartfield:
Skandalöse Politik
Bernd Herrmann:
WORTGESCHICHTEN: Wahl
[Heft S.11]
Sabine Beppler-Spahl:
Die Familie als Hochrisikozone?
Michael Fitzpatrick:
Vatikan – Weltmacht oder Werte-Tankstelle?
Horst Meier:
Die Freiheit der NPD
Ingo Wolf:
POSITION: Die Versammlungsfreiheit ist von fundamentaler Bedeutung
[Heft S.18]
WELTGESCHEHEN
Julian
Namé:
Europas neue unheilige Allianz
Bijan Farnoudi:
Die Welt muss erfahren, dass es auch im Iran
Rockmusiker gibt
KRIEG UND
TERRORISMUS
Brendan O’Neill:
Die Huren von Guantanamo
[Heft S.24]
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Karin Hollrichter:
Grüne Maulkörbe
Dirk Maxeiner:
Stellvertreterkrieg zu Lasten der Armen
[Heft S.28]
Ingo Potrykus:
„Die Hysterie europäischer Meinungsbildner
gegen die Grüne Gentechnik ist auf die Entwicklungsländer übergeschwappt“
Matthias Heitmann:
Politik im Namen des Hasen
Michael
Breu:
Eine starke Wurzel
[Heft S.35]
Hubert
Wennemer, Gerhard Flachowsky und Volker Hoffmann:
Fressen die Nutztiere der Welt den Armen die Nahrungsmittel weg?
[Heft S.36]
Frank Furedi:
EINSPRUCH: Mama ist auf der Mailbox
[Heft S.39]
Thomas
R. DeGregori:
Gibt es ein Recht auf irrelevante Informationen?
MEDIEN UND
KULTUR
Jennie Bristow:
Welt in Angst
[Heft S.43]
Hanko Uphoff:
Gehirn und Willensfreiheit
Frank Furedi:
Werteverfall? Kein Grund, aufs Fernsehen
zu schimpfen
RUBRIKEN
DAFÜR STEHT NOVO
[Heft S.4]
BRIEFE
[Heft S.8]
IMPRESSUM
[Heft S.5]
FROHE
BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.19]
SCHÖNE
NEUE WELT
von James Woudhuysen:
Volkskrankheit Konzentrationsschwäche?
[Heft S.42]
BRIEF AUS BERLIN
von Klaus Bittermann:
Der Papst, die Medien und der Tod
[Heft S.50]
|
Die Freiheit der NPD
Horst Meier argumentiert gegen das Verbot von Rechtsradikalen.
„Neonazis rüsten fleißig für ein neues 33“ – Aufkleber
mit dieser Parole tauchten über Nacht an der Schule auf und eröffneten
unverhofft die schöne Aussicht, ein paar Stunden zu verpassen. „Demo“ – das
klang dem 15-Jährigen damals wie ein Zauberwort in den Ohren. Außerdem
schien die Sache wirklich gefährlich: Die NPD war schon in sieben
Landtage eingezogen. Nun stand die Bundestagswahl bevor, und es sah so
aus, als könnte sie die Fünfprozenthürde überspringen.
Das wäre nicht nur eine Schande für das Ansehen Deutschlands
in der Welt, sondern auch ziemlich schlecht für Willy Brandt, der
doch unbedingt unser Bundeskanzler werden sollte. Am meisten beeindruckten
den Schüler die in KZ-Anzüge gekleideten steinalten Demonstranten,
die mit Donnerstimme versicherten, sie hätten in Buchenwald am eigenen
Leibe verspürt, wohin der „braune Spuk“ führe. „Nie
wieder!“ hieß die Parole des Tages.
Das war 1969. Mit dem „neuen 33“, der zweiten Machtergreifung
also, sind die NPD-Leute bekanntlich nicht weit gekommen, aus dem befürchteten
Einzug in den Bundestag wurde nichts. Ja, man kann sagen, ihr damals
einsetzender Absturz in die Bedeutungslosigkeit machte sie mit der Wirklichkeit
dieser verhassten Republik bekannt.
Gemessen an dem, was nach der Befreiung, die von außen geschehen
musste, an Demokratie möglich erschien, ist die westdeutsche Nachkriegsentwicklung
eine erstaunliche Erfolgsgeschichte. Die gegenwärtige Renaissance
der NPD nimmt sich dagegen bescheiden aus. Heute sitzen zwölf NPD-Abgeordnete
im Sächsischen Landtag. Sie sagen das, was ihresgleichen schon immer
gesagt haben: sie sind traurige Gestalten am rechten Rand, die, so schrill
sie sich auch aufführen mögen, weit davon entfernt sind, die
Demokratie zu gefährden. Warum also die Aufregung?
Dass rechtzeitig zum 8. Mai eine „Lex NPD“ zur Einschränkung
der Versammlungsfreiheit durch sämtliche Lesungen gepeitscht sowie
ein mit dürftigen Anträgen eingeleitetes, im V-Leute-Sumpf
stecken gebliebenes Verbotsverfahren wieder angeschoben werden soll – weniger
begeistert denn pflichtschuldig –, spricht nicht gerade für
die Urteilskraft der politischen Klasse. (1) Der Bundeskanzler verspricht,
einen neuen Verbotsantrag prüfen zu lassen. Der Bundespräsident
kehrt aus Israel zurück und behauptet, zur politischen Auseinandersetzung
mit der NPD gehöre die Prüfung der Verbotsfrage. Was aber gibt
es da zu prüfen?
Seit März 2003 sind kaum zwei Jahre vergangen: es soll einer mal
klipp und klar aufzählen, was die NPD-Leute seitdem, abgesehen von
ihrer etwas unterbelichteten Agitation, eigentlich angestellt haben.
Sicher, es gibt gewisse Anhaltspunkte für Bündnisse mit „gewaltbereiten“ Neonazis
und Skinheads. Sie werden meist aufgebauscht, man kennt das. Bei näherem
Hinsehen findet sich wenig Gerichtsverwertbares. Im Kern ist die Partei
eine deutschtümelnde Nationalistensekte mit rassistischen und antisemitischen
Einschlägen, die personelle und aktionsbezogene Berührungspunkte
zu Neonazis aufweist. Die deutsche Demokratie koexistiert mit dieser
Partei seit 1964 recht komfortabel. Worin also liegt die Gefahr?
Ohne Zweifel, der Auftritt der NPD-Abgeordneten im Sächsischen Landtag,
die eine Gedenkminute für die Opfer des Nationalsozialismus boykottierten,
war eine üble Provokation. Aber seit wann sind politische Provokationen
ein Verbotsgrund? Die Sonntagsredner rühmen unsere Demokratie als
Paradies der Meinungsfreiheit und Bürgerrechte, als Hort ungehemmter
Opposition, als Forum des friedlichen Wettbewerbs der Parteien. Doch
kaum bezeichnen einige „Nationaldemokraten“ die alliierten
Luftangriffe auf Dresden als „kaltblütig geplanten industriellen
Massenmord an der Zivilbevölkerung“ und versteigen sich in
Analogien wie „Bomben-Holocaust“, schon kommt hierzulande
eine bange Frage auf: Muss man sich das anhören? Ist solches Treiben
wirklich erlaubt?
Am übelsten, so scheint es, nimmt man diesen Leuten ihre Sabotage
der etablierten Gedenkveranstaltungen: Die verlassen demonstrativ den
Saal, wenn anständige Leute der Opfer des Holocaust gedenken? Pfui
Teufel! Lässt sich das nicht irgendwie verbieten? Nach Art. 21 Abs.
2 GG können Parteien als „verfassungswidrig“ verboten
werden, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger
darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen
oder zu beseitigen“. Auch wenn Juristen allerhand hineininterpretieren
können: da steht einfach nichts vom „richtigen“ Umgang
mit der Geschichte. Wessen wie zu gedenken sei, ist keine verfassungsrechtliche
Frage – Gedenkverweigerung mithin kein Verbotsgrund. Und widerliche
Aufrechnungsmentalität auch nicht: unsere Toten in Dresden gegen
eure Toten in Auschwitz.
In Zeiten, da die Leidensgeschichte der deutschen Vertriebenen und Luftkriegsopfer
wiederentdeckt wird, spitzen sich „Erinnerungskonkurrenzen“ und „Erinnerungskonflikte“ zu.
(2) Unterdessen schielt eine moralisch selbstgerechte Mehrheit auf die
rechtsbewehrte Statuierung einer (in Anführungszeichen) Gedenkkultur.
Sicher, es gibt Maßstäbe des politischen Anstands. Man kann über
sie streiten. Man muss es, wenn sie ihre Selbstverständlichkeit
eingebüßt haben. Nur eines ist so aussichtslos wie anmaßend:
das Erinnern und Gedenken anderer zu erzwingen.
Wie aufklärend es wirkt, dass wenigstens im Parlament die freie
Rede kompromisslos geschützt wird – dies zu bemerken könnte
ein Kollateralnutzen des Eklats sein. Da haben selbst Parlamentarier
etwas zu lernen. Denn kaum hatten Grüne und CDU im Sächsischen
Landtag nach dem Staatsanwalt gerufen, wurden sie von diesem mit dem
Hinweis auf die Indemnität eines Besseren belehrt. Nach Art. 46
GG und entsprechenden Regeln in den Verfassungen der Länder darf
ein Abgeordneter „zu keiner Zeit“ wegen einer Äußerung
im Parlament „gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden“.
Weil man sich aber hierzulande an Paragraphen gewöhnt hat, die die
Meinungs- und Redefreiheit einschränken, findet man gar nichts dabei,
dass als Volksverhetzer bestraft wird, wer den NS-Völkermord öffentlich „billigt,
leugnet oder verharmlost“. (3) Kann es angehen, dass Parlamentarier
freier reden dürfen als einfache Bürger? So kommt es, dass
der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion einen
Antrag auf Änderung des Grundgesetzes ankündigte. Danach will
man die Volksverhetzung von der Indemnität ausnehmen – auf
dass gewissen Parlamentariern das Maul gestopft werde.
Aber wo, wenn nicht im Parlament, wäre der richtige Ort, sich mit
Rechtsradikalen „geistig“ auseinander zu setzen? Hier muss
ganz exemplarisch der offene Diskurs, die harte politische Debatte geführt
werden. Mit allen über alles. Wer sich außerstande sieht,
mit Rechtsradikalen über die Todesstrafe oder die Internierung von
Flüchtlingen oder die Holocaust-Gedenkstätte oder den angloamerikanischen
Luftkrieg zu streiten, sollte schleunigst vom Parlament ins Grundbuchamt
wechseln.
Dabei sind die Abgeordneten dieser Parteien noch das kleinere Problem.
Schlimmer sind die, die solche nationalen Talente ohne Rücksicht
auf Verluste wählen. Eine Partei kann man verbieten. Man kann aber
Wählern nicht verbieten, die „falsche“ Partei zu wählen.
Seit langem ist bekannt, dass es in allen Demokratien einen ziemlich
konstanten Bodensatz von latenten Rassisten, Antisemiten und Antidemokraten
gibt. Solche Zeitgenossen muss man ertragen. Was sonst? Man kann sie
doch nicht alle erschießen oder ausweisen! Man kann sie doch nicht
alle umerziehen oder einsperren! Man kann sie doch nicht alle durch Sozialarbeiter
belagern lassen oder von den Wahlen ausschließen! Demokraten sollten
sich daher auf den Ernstfall einstellen: dass sich auch hierzulande eine
parlamentarische Rechte etabliert.
Aber wo man schon mal beim Verbieten ist, fällt einem stattdessen
ein, dass sich diese Leute ja zuweilen auf unsere Straßen wagen.
Schon seit Jahren graust nicht wenige Innenpolitiker die Vorstellung,
NPD-Horden könnten einmal mehr durchs Brandenburger Tor ziehen oder
gar an der Holocaust-Gedenkstätte ihre Geisteshaltung vor aller
Welt demonstrieren. (4) Also zieht Innenminister Otto Schily eine Vorlage
zur Verkürzung der Versammlungsfreiheit aus der Schublade: Eine
Demonstration, die „an einem Ort stattfindet, der in eindeutiger
Weise an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung
erinnert und die geeignet und dazu bestimmt ist, diese menschenunwürdige
Behandlung zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen“, soll
verboten werden können. Lea Rosh hat die Besitzansprüche der
guten Deutschen auf das Holocaust-Denkmal mit der Forderung nach einer
Bannmeile verbunden und erklärt: „Ich hätte es nicht
gerne, wenn die NPD hier aufmarschiert und Faxen macht.“ (5)
Der gereizten Verbotsdebatte um die NPD, die seit einigen Jahren schwelt,
fehlt ein Mindestmaß an Klarheit und Entschiedenheit. Man traut
sich weder, richtig zu verbieten, noch richtig die offene politische
Auseinandersetzung zu führen. Also „prüft“ man
abwegige Verbotsanträge und rührt im grauen Brei der Empörung – bis
zum nächsten Mal. Neuland ist nicht in Sicht im Umgang mit unseren
rechtsradikalen Mitbürgern. Ihre Provokationen wecken nicht etwa
demokratisches Selbstbewusstsein und Streitlust, sondern Ausgrenzungsreflexe
und eine erstaunliche Angst vor der Freiheit.
Halten wir dagegen fest: Es gibt heute so wenig einen vernünftigen
Grund, die NPD zu verbieten, wie vor drei, zehn oder zwanzig Jahren.
Eine legale Partei darf aber nicht nur demonstrieren, sondern auch gleichberechtigt
von der Parteienfinanzierung profitieren und alle Rechte der (außer-)parlamentarischen
Opposition ausschöpfen. (6) Anstatt das zu bejammern, könnte
man sich vielleicht auf die nahe liegende Möglichkeit besinnen,
diese „unerträglichen“ Leute, solange sie friedlich
bleiben, in alle nur erdenklichen Formen der demokratischen Willensbildung
einzubeziehen. Genau dies aber empfindet eine Mehrheit als Zumutung:
Mit solchen Leuten spricht man nicht! Mehr noch als über einzelne
Provokationen zeigt man sich indigniert, dass es Parteien wie die NPD überhaupt
gibt.
Das Schlimmste zum Schluss: Die „hohen Hürden“, die
nun vielfach beklagt werden, sind keine. Schily und die Innenminister
in den Ländern müssten nur ihre V-Leute, mit denen sie die
NPD nach wie vor infiltrieren und bespitzeln lassen, beizeiten zurückziehen:
Dann stünde einem neuen Verbotsantrag nichts im Wege. So nachzulesen
im Einstellungsbeschluss des Verfassungsgerichts vom 18. März 2003.
Aber dazu sind die Innenminister ebenso wenig bereit wie zu einer grundlegenden
Reform ihrer so nutzlosen wie illiberalen Überwachungspraxis.
Ob sich am Ende eine Mehrheit von sechs Verfassungsrichtern findet, die
ein Verbotsurteil trägt, ist eine andere Frage. In der Staatsrechtslehre
ist immerhin umstritten, ob abstrakte Gefahren für die „Grundordnung“ genügen,
eine Partei zu verbieten. (7) So darf man hoffen, dass der ideologische
Verfassungsschutz, wie er im KPD-Urteil von 1956 zelebriert wurde, heutzutage
nicht einfach recycelt wird. Aber man sollte nicht allzu viel auf den
Fortschritt der Selbstaufklärung setzen, wenn es ums Allerheiligste
der westdeutschen Staatsreligion geht: die Verteidigung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung. Gegen deren „Feinde“ werden
rechtsstaatliche Skrupel leicht fallen gelassen.
Vorherrschend ist nach wie vor ein von konkreten Gefahren losgelöstes
Präventionsdenken. Deshalb sind die Verbotsbefürworter durch
die Bank weg auf die anstößigen „Ziele“ einer
Partei fixiert. Ohne zu reflektieren, dass Art. 21 Abs. 2 GG eine demokratieverträgliche
Alternative bietet: das gewaltsame „Verhalten ihrer Anhänger“.
Weil aber unsere „streitbaren“ Demokraten nichts davon wissen
wollen, dass Militanz der einzig diskutable Grund ist, eine Partei zu
illegalisieren, verfallen sie bei jeder Gelegenheit in begriffslose Verbotsschwafelei.
Ihr Verständnis von Freiheit hält keiner wirklichen Belastungsprobe
stand.
Hier trifft sich der gute alte autoritäre Staat der 50er- und 60er-Jahre
mit den antifaschistischen Ausgrenzungsreflexen im Amt ergrauter Achtundsechziger.
Es gibt viele Arten, eine Partei zu diskriminieren; die wenigsten davon
sind in dieser Demokratie erlaubt. Darum ist es so wichtig, auch die
Freiheit der NPD zu verteidigen: Die Frage, wie weit legale Opposition
gehen darf, betrifft die Freiheit aller.

Horst Meier, Jurist und Autor, lebt in Hamburg. Im Mai-Heft (Nr. 673)
der Zeitschrift Merkur erscheint sein Artikel "Lob des Rechtspositivismus".
Der vorliegende Text ist zuerst in den Blättern für deutsche
und internationale Politik (3/05) erschienen.
Anmerkungen
(1) Zur
Kritik der alten Verbotsanträge vgl. Horst Meier: „Ob
eine konkrete Gefahr besteht, ist belanglos“, in: Leviathan
4/01, S. 439-468. Zum Einstellungsbeschluss siehe ders.: „Befreiungsschlag
aus Karlsruhe“ in: Blätter für deutsche und internationale
Politik 5/03, S. 526-530.
(2) siehe dazu Harald Welzer: „Was bleibt im Gedächtnis?“ in:
Frankfurter Rundschau, 26.1.05.
(3) Vgl. Claus Leggewie und Horst Meier: Republikschutz. Maßstäbe
für die Verteidigung der Demokratie, Reinbek 1995, S. 139 ff.
(4) Vgl. Horst Meier: „Protestfreie Zonen? Über die Versammlungsfreiheit“ in:
Merkur 7/02, S. 640-644.
(5) In: die tageszeitung, 25.1.05.
(6) Vgl. Horst Meier: „Über die Parteienfreiheit“,
in: Merkur 12/04, S. 1115-1120.
(7) Vgl. Martin Morlok: „Schutz der Verfassung durch Parteiverbot?“ in:
Claus Leggewie und Horst Meier (Hrsg.): Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen
leben?, Frankfurt 2002, S. 64 ff
.
Literaturtipp
Claus
Leggewie/ Horst Meier (Hrsg.): Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen
leben?, Suhrkamp Verlag, Frankfurt 2002, EUR 10
|