| | Aktuell
(Home/News) | Dafür
steht
NOVO | Wer liest NOVO
| Archiv | Kontakt/Impressum | | Das aktuelle Heft | LifeScience | Infoletter | Einzelheft | NOVO abonnieren | |
| RECHT UND DEMOKRATIE | INFOS
Inside Das Kriegsverbrechertribunal –
|
|||
|
|
Germinal Civikov analysiert den Prozess gegen den ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Miloševic.
Diese Entscheidung der Richter brachte das Verfahren in neue Probleme. Aus Protest weigern sich jetzt die meisten Zeugen der Verteidigung, nach Den Haag zu kommen, und das Verfahren wurde zunächst vertagt. Zwar hat sich dieser Gerichtshof schon manche verfahrensrechtliche Frivolitäten erlaubt, bei dieser Entscheidung handelt es sich aber um die bisher wohl ernsthafteste Verletzung geltender Rechtsnormen. Das Recht, sich im Gericht selber zu verteidigen, gehört zu den fundamentalen Menschenrechten und ist auch in die Statuten des Tribunals eingegangen. Scheinbar sorgen sich die Richter, die bereits ramponierte Verschwörungstheorie „joint criminal enterprise“ der Anklage werde den Zeugen der Verteidigung nicht standhalten. Ende
Februar hatte sich zunächst sogar auch die Chefanklägerin
Carla del Ponte offensichtlich damit abgefunden, keine Beweise für
den Völkermordverdacht gegen ihren prominentesten Angeklagten liefern
zu können. Ihr Trost sei, dass die anderen Beweise gegen ihn zweifelsohne
stark genug seien, damit er den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringe,
erklärte sie in einem Interview. Eine Woche später stellten
die drei „amici curiae“ Steven Kay, Branislav Tapuškovic
und Timothy McCormack den bemerkenswerten Antrag, die wichtigsten Anklagepunkte
gegen Miloševic wegen Mangels an Beweisen fallen zu lassen. Im einem
95-seitigen Dokument legten diese „Freunde des Gerichts“ (gewiss
keine Freunde des Angeklagten) dar, warum sie die Anklage des Völkermordes
in Bosnien für unbewiesen erachten. Zur selben Einschätzung
gelangten sie hinsichtlich der Deportationen in der Kosovo-Anklage. Ferner
sprachen sie dem Tribunal die Kompetenz ab, über die Geschehnisse
in Kroatien vor der völkerrechtlichen Anerkennung dieser Republik
und im Kosovo vor dem Luftkrieg der Nato Gericht zu halten, da es sich
bis zu diesem Zeitpunkt um eine innerstaatliche Auseinandersetzung gehandelt
habe, die nicht Gegenstand der Genfer Konventionen sei. Am
16. Juni, zum Auftakt der zweiten Hälfte des Prozesses, in der
nun der Angeklagte seine Verteidigung führen darf, haben die drei
Richter Punkt für Punkt den Antrag der amici verworfen und den Anklägern
einen ungetrübten Erfolg bescheinigt. In ihrer „Decision On
Motion For Judgement Of Acquittal“ lassen sie wissen, dass die
Mannschaft von Frau del Ponte ausreichende Beweise zur Aufrechterhaltung
aller wichtigen Anklagepunkte geliefert habe. Dabei lief die Beweisführung
im Einzelfall folgendermaßen ab: In der Anklage zu Kosovo haben
mehrere albanische Zeugen behauptet, bis zum Luftkrieg der Nato nie von
einer Kosovo-Befreiungsarmee UCK gehört zu haben. Andere wiederum
sagten im Zeugenstand aus, die UCK sei erst als Reaktion auf die serbische
Aggression entstanden und lediglich mit Jagdgewehren bewaffnet gewesen.
Dann trat als Zeuge Šukri Buja auf, UCK-Kommandant in der Region
von Racak. Freimütig berichtete er von schweren Kämpfen mit
der serbischen Polizei um dieses Dorf und auch von den schweren Waffen,
die die UCK eingesetzt habe, einschließlich großkalibriger
Maschinengewehre und Minenwerfer. Der UCK sei Buja übrigens schon
1996 beigetreten. Der Angeklagte war sehr zufrieden mit dieser unerwarteten
Bestätigung seiner Behauptungen von der UCK. Mehrere westliche Politiker
und hohe Offiziere, die als Zeugen der Anklage auftraten, hatten ihm
nämlich in aller Schärfe vorgeworfen, mit schweren Waffen gegen
kaum bewaffnete Rebellen vorgegangen zu sein, was an sich schon ein Kriegsverbrechen
sei. Dem Antrag der amici, die Anklage des Völkermordes gegen Miloševic wegen Mangels an Beweisen schon jetzt fallen zu lassen, folgten die Richter hingegen nicht. Die präsentierten Beweise hätten „bar jeden Zweifels“ belegt, dass sich der Angeklagte des Völkermordes an den bosnischen Muslimen zu verantworten habe. Einer der drei Richter, der Südkoreaner O-gon Kwon, äußerte jedoch Vorbehalte, was die „genozidale Intention“ des Angeklagten betrifft. Kwon wurde aber in dieser Frage überstimmt, und zwar vom schottischen Richter Lord Iain Bonomy, Nachfolger des am 1. Juli verstorbenen britischen Richters Richard May. Bonomy muss ein sehr begnadeter Leser sein, denn um als Richter auftreten zu dürfen, müsste er eigentlich erst 35.000-seitige Gerichtsprotokolle und 600.000 Seiten anderer Dokumente gründlich durchgearbeitet haben, ein Pensum, dass in zwei Monaten kaum zu absolvieren ist. Dennoch überstimmte er bereits zwei Monate nach seiner Ernennung am 16. Juni als „vollwertiger Richter“ seinen südkoreanischen Kollegen in einer wichtigen Entscheidung. Die
Art, wie dieser Gerichtshof sich selber die Verfahrensregeln diktiert,
um sie dann immer wieder den
Bedürfnissen entsprechend zu ändern,
ist atemberaubend. Bemerkenswert ist auch, wie die Anklage des Völkermordes
aufrechterhalten wurde, obwohl es den Anklägern nicht gelang, die üblichen
strafrechtlichen Beweise vorzuführen: keine Zeugenaussage aus erster
Hand und kein Beweisstück, die den Angeklagten in irgendein Verhältnis
zum Massenmord in Srebrenica bringen. Das Argument der Richter lautet
dennoch, es sei „bar jeden Zweifels“ bewiesen, dass der Angeklagte
ein verbrecherisches Unternehmen („joint criminal enterprise“)
zur Schaffung von Großserbien angeführt habe. Im Zuge dieses
Planes hätten aber bosnische Serben, die der Angeklagte unter seiner
Kontrolle hatte, einen Völkermord an den bosnischen Muslimen verübt. Die
Erklärung der Sezessionskriege im untergegangenen Jugoslawien
als das Werk einer großserbischen Verschwörung wurde erst
jahrelang in den Medien erprobt, bevor sie als „joint criminal
enterprise“ in den Anklageschriften des Tribunals Eingang fand.
Wir haben es hier mit dem klassischen Beispiel von Verschwörungstheorien
zu tun. Sie erklärt schlagartig die komplexesten Zusammenhänge
und ist von einer Evidenz, die sich gleichsam selber immer neue Beweise
generiert. Glaubt man daran, so häufen sich die Beweise, glaubt
man nicht daran, zählt man bald selber zu den Verschwörern.
Im Banne dieser Verschwörungstheorie zur Erschaffung von Großserbien
stehen offensichtlich auch die Richter. Der Angeklagte habe den Plan
für ein Großserbien gepredigt und gefördert, stellten
sie fest. Dabei beriefen sie sich auf die Zeugen Peter Galbright, britischer
Botschafter in Kroatien, Milan Babic, als großserbischer Nationalist
ein notorischer politischer Feind des Angeklagten und Musterzeuge der
Anklage in mehreren anderen Verfahren, und Renauld de la Brosse, ein
französischer Medienexperte. Mit
ihrer Zustimmung zum „joint criminal enterprise“ haben
die Richter im Prozess gegen Slobodan Miloševic klar signalisiert,
wohin die Reise im neu betretenen Land der internationalen Strafjustiz
führt. Es handelt sich um ein äußerst handliches Instrument,
wenn es um den Schuldspruch gegen einen unliebsamen Politiker geht, dem
strafrechtlich nicht beizukommen ist, weil keine konkreten und strafrechtlich
relevanten Beweise für konkrete Verbrechen existieren. Mit diesem
Instrument in der Hand braucht ein Gerichtshof gar nicht erst zuzugeben,
dass er einen politischen Prozess führt, den es in unserer Rechtsstaatlichkeit
eigentlich gar nicht geben darf.
|
|||
Wir spüren in den Nischen des globalen intellektuellen Diskurses Ideen und Konzepte auf, die Wege aus der aktuellen geistigen und politischen Stagnation weisen können... >>
Dafür steht NOVO