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Es ist zum weich werden
Herbert Uhlen über die irrationale Härte gegenüber Weichmachern.
Wenn Weichmacher tatsächlich Gesundheitsschäden verursachen würden, wäre das längst aufgefallen. Sie werden seit Jahrzehnten verwendet, gerade auch in der Intensivmedizin, wo die Anforderungen an die Sicherheit der benutzten Materialien am höchsten sind. Aus weichmacherhaltigem PVC werden weltweit Beutel für Blutkonserven und Dialyseflüssigkeiten, Infusionsschläuche und andere Artikel hergestellt. Selbst bei Dialysepatienten, die über lange Zeit mit Weich-PVC in Berührung kommen, gibt es keinerlei Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Schädliche Effekte durch Weichmacher sind im Tierversuch tatsächlich zu beobachten, allerdings nur, wenn man den Tieren abnorm hohe Dosen verabreicht. Um eine ähnliche Belastung zu erreichen, müsste ein Mensch täglich 25-30 Gramm reinen Weichmacher zu sich nehmen. Das ist fernab der Realität. Deshalb weisen diese Tierversuche auf keine pauschalen Gefahren für den Menschen hin. Niemand würde gesund bleiben, wenn er täglich 25 Gramm Pfeffer zu sich nähme. So wundert es nicht, dass die Warnungen vor Weichmachern kaum aus der Ärzteschaft kommen, sondern von einschlägigen Kampagnenorganisationen. Weichmacher
tun das, was ihr Name verspricht: sie machen Kunststoffprodukte biegsam.
Die relativ kleinen Weichmachermoleküle lagern sich zwischen
den Kettenmolekülen des Kunststoffs ein und bewirken, dass sich
ihr Gefüge aufweitet. Ein bestimmter Kunststoff spielt hierbei eine
herausragende Rolle: PVC (Polyvinylchlorid). Typische Weich-PVC-Produkte
sind Bodenbeläge, Schaumtapeten, Blutbeutel, Schläuche, Kabelisolierungen
und LKW-Planen. Die weltweite Produktion aller Weichmachertypen beläuft
sich auf vier bis fünf Millionen Tonnen. Über 90 Prozent davon
werden als Zusatz für PVC verwendet. Der Rest wird in anderen Kunststoffen
sowie für Dispersionen und Lacksysteme eingesetzt. In
geringem Umfang tritt der Weichmacher tatsächlich aus dem Kunststoff
aus – er migriert. Es handelt sich dabei allerdings um winzige
Spuren. Dabei ist dieses Migrieren auch keine Besonderheit bei Kunststoffen.
Selbst aus Glas migrieren Stoffspuren. Weichmacher,
vor allem die Phthalate, sind schon seit vielen Jahren ein Thema für Kampagnenorganisationen und auch ein Gegenstand der
Politik. Die Europäische Kommission beschloss im Dezember 1999 eine "Notfallmaßnahme".
Für Kinderspielzeug, das bestimmungsgemäß von Kindern
unter drei Jahren in den Mund genommen wird, also vor allem Beißringe,
beschloss sie ein Anwendungsverbot bestimmter Phthalate in Weich-PVC.
Anlass für die Notfallmaßnahme waren nicht neue Erkenntnisse über
das Gefahrenpotenzial der fraglichen Stoffe, sondern das Fehlen einer
validierten Untersuchungsmethode. Zweifellos werden Spuren der Weichmacher
aus Beißringen herausgelöst. Welche Dosen aber sind relevant,
und vor allem: Wie simuliert man mit einer Labormethode zuverlässig
das Herauslösen von Weichmachern aus einem Beißring, wenn
ein Kleinkind darauf herumkaut? Hierüber konnte keine Einigkeit
erzielt werden. Inzwischen liegt eine vom Europäischen Chemikalienbüro ECB validierte Methode vor. Migrationsgrenzwerte könnten nun festgelegt und das temporäre Anwendungsverbot aufgehoben werden. Es gibt aber in den EU-Ländern nationale Gesetzgebungen, die über das hinausgehen, was die EU beschließt. In Deutschland ist der Einsatz von Phthalaten in Kinderspielzeug, das von Kindern in den Mund genommen wird, seit dem Jahr 2000 im Rahmen der Bedarfsgegenständeverordnung verboten. Diese Regelung geht weiter als die EU-Maßnahme und umfasst alle Phthalate und auch solche Produkte, die "vorhersehbar" in den Mund genommen werden – also nicht nur den Beißring, sondern auch Quietschtiere, auf denen Babys ebenfalls gerne herumkauen. Die Furcht vor den Weichmachern erhielt 2001 neue Nahrung, als das ECB drei Phthalate hinsichtlich potenziell fruchtschädigender Wirkungen in Kategorie 2 ("Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten") einstufte. Anlass dafür waren nicht neue Erkenntnisse, sondern neue Interpretationen früherer Befunde. Damit ergab sich die Notwendigkeit, Behälter, die diese Substanzen enthalten, mit dem Totenkopf-Symbol zu versehen. Ziel einer solchen Einstufung und Kennzeichnung ist es, über mögliche Gefahrenpotenziale für Mensch und Umwelt zu informieren und sicherzustellen, dass bei der sachgemäßen Verwendung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen (Sicherheitshandschuhe) ergriffen werden. Wohlgemerkt geht es um den reinen Stoff, nicht um das Endprodukt – der Blutbeutel trägt selbstverständlich keinen Totenkopf. Eine Beurteilung der Risiken ist mit dieser Einstufung noch nicht gegeben. Hierfür muss untersucht werden, ob und in welcher Höhe der Anwender des Produkts mit der Substanz in Berührung kommt. Auch der Fliegenpilz im Wald hat ein Gefahrenpotenzial. Wir lassen ihn aber stehen, und so kann er das Potenzial nicht entfalten und ist harmlos. Seit vielen Jahren werden Studien über Weichmacher ausgewertet und neue Untersuchungen durchgeführt. Und die Arbeiten wurden auch zusammengeführt. Das Joint Research Centre der EU hat in diesem Jahr "Risk Assessment Reports" zu den Weichmachern veröffentlicht. Unterschiedliche Szenarien zur Umwelt- und Gesundheitsbewertung wurden definiert. So wurde unterschieden nach Arbeitsplatz- und Verbraucherexposition, innerhalb der Verbraucherexposition nochmals zwischen Erwachsenen, Kindern und Säuglingen. Auch die möglichen Belastungspfade (Kleidung, Bauprodukte, Spielzeuge, Lebensmittelverpackungen) wurden berücksichtigt. Im Ergebnis wurden für einige Phthalate (DEHP, DBP) Risiken in speziellen Anwendungen nicht ausgeschlossen. Wohl gemerkt: sie wurden nicht nachgewiesen; sie lassen sich nur nicht ausschließen. Als Konsequenz werden risikomindernde Maßnahmen empfohlen. Mit der Festlegung von Migrationsgrenzwerten könnte man das Thema abschließen. Für die Phthalate DIDP und DINP wurden eindeutige Aussagen getroffen: für alle Anwendungen und alle Zielgruppen, einschließlich Säuglingen, lässt sich ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Ein neuer Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates der EU vom 24. Juni 2004 setzt sich allerdings über diese neuen Ergebnisse des Joint Research Centre hinweg. Es bleibt abzuwarten, ob sich der derzeitige Entwurf durchsetzt. Nach den Ergebnissen der EU-Risikoabschätzungen könnte die Notfallmaßnahme zu Beißringen beendet werden. DIDP und DINP könnten als unbedenklich zugelassen werden, und für Beißringe mit diesen Phthalaten bräuchte es dann keinerlei Beschränkungen zu geben. Ob die europäischen Gremien sich dazu werden durchringen können? Derweil wird die Furcht vor Weichmachern weiter geschürt. Auf der Website des BUND (www.bund.net/bundgegengift) werden einige Industrieprodukte vorgestellt – auch solche aus Weich-PVC. Zu Weichmachern aus abwaschbaren Tischdecken (Wachstücher) heißt es: "Mögliche Folgen: Hodenkrebs und eine verminderte Spermienzahl". Bei den Duschvorhängen steht zu den Weichmachern: "Sie können Leber und Nieren schädigen und zu Missbildungen bei männlichen Embryonen führen." Das ist Unfug, denn welche geheimnisvolle Kraft mag bewirken, dass die Weichmacher aus der Tischdecke auf die Keimdrüsen gehen und die aus dem Duschvorhang an die Nieren? Die Zeitschrift ÖKO-Test "entdeckt" immer wieder Weichmacher in Produkten. Im letzten Sommer empfahl ÖKO-Test, Kinder sollten wegen der Weichmacher auf die bewährten aufblasbaren Schwimmhilfen (Schwimmflügel) verzichten. Während die Sicherung von Menschenleben ganz real ist (Ertrinken ist eine häufige Todesursache bei Kindern), sind die Gefahren durch Weichmacher rein spekulativ. Und was die besonders schutzbedürftigen Frühchen betrifft: es geht bei allem Kampagnenrummel tatsächlich um deren Wohl, in einem anderen Sinne allerdings, als die Anti-Phthalat-Kämpfer meinen: Nahrungsschläuche für Frühgeborene gibt es aus PVC und aus Polyurethan. Erstere lassen sich sehr weich einstellen, letztere nicht. Man belässt die Schläuche im Körper der Kinder, weil jedes Einführen und Herausziehen durch die Nase eine Belastung ist. Aus den PVC-Schläuchen lösen sich dann aber wegen der langen Einwirkungszeit durch die Magensäure merkliche Mengen Weichmacher heraus, und das eine Ende der Schläuche versprödet. Da es keine Anzeichen für eine gesundheitliche Gefährdung durch die herausgelösten Weichmacher gibt, kann es nur ein vernünftiges Kriterium geben, über das Ärzte zu befinden haben: welches Schlauchsystem und welche Handhabung bedeuten für die Kinder die geringere Tortur? Beim Gerede über vermeintliche Weichmachergefahren ist dagegen der Sinn für die richtigen Proportionen längst verloren gegangen.
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