Inhalt
ZUR SACHE:
Wir werden älter ...
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Der Neue Konservatismus
Von Sabine Reul
ÜBERALTERUNG
Phil Mullan:
Gute Preise, goldene Jahre: Die Zukunft ist
bezahlbar!
Alexander Ewald:
Wenn das Leben schwerer fällt
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
Hubert Markl:
Innovation: Reden ist Silber, Handeln wär' Gold
[Heft S.14]
EINSPRUCH:
Potenzielle Mörder präventiv umbringen
Von Kai Rogusch
Tillmann Prüfer:
Coaching auf der Couch
KRIEG UND
TERRORISMUS
Matthias Heitmann:
Besatzungsmacht wider Willen?
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Peter Langelüddeke und Thomas Deichmann:
Was Konsumenten wollen müssen
Rudi Balling:
Eine Lobby für die Biowissenschaften
Heinz Brandstetter:
Ratten und Mäuse vor Gericht
Ulrike Schwemmer:
Regenerative Medizin: Science oder Science Fiction?
[Heft S.30]
Frank Emmrich:
Steht ein Paradigmenwechsel bevor?
[Heft S.31]
Joe Kaplinsky:
Lieber Klimawandeln als Schlafwandeln!
Herbert Uhlen:
Von Elfenbeinkugeln und Holztennisschlägern
MEDIEN UND
KULTUR
Matthias Pöhlmann:
Mit "Hexentipps" das ohnmächtige
Ich aufpeppen
Andreas Lichte:
Wundersame Waldorf-Pädagogik oder
Atlantis als Bewusstseinszustand
Kurt Gritsch:
Endstation Sucht?
[Heft S.44]
Josie Appleton:
Neue olympische Disziplinen: Weitfürchten
und Dauerschwarzsehen
Bernd Herrmann:
Wenn die Welt ein Fußball ist, wo ist dann das Tor?
[Heft S.47]
Martin Krauß:
"Ich plädiere für die Freigabe von Doping"
[Heft S.48]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
IMPRESSUM
[Heft S.5]
UPDATES
[Heft S.23]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.36]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.45]
GRÄTSCHE
von Martin Kaluza:
"Schwarzes" Gold - eine Chance für die Kleinen
[Heft S.49]
BRIEF AUS BERLIN
von Klaus Bittermann:
Der enttäuschte Bürger
[Heft S.50]
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Ratten und Mäuse vor Gericht
Heinz Brandstetter ist der Meinung, dass Tierschutz
im Labor und nicht im Gerichtssaal praktiziert werden soll.
Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft seit langem einen hohen Stellenwert.
Seit zwei Jahren ist er sogar im Grundgesetz verankert. Das deutsche Tierschutzgesetz
ist weltweit eines der strengsten seiner Art. Es regelt gemeinsam mit
weiteren Verordnungen die tiergerechte Tierhaltung und den schonenden
Umgang mit Tieren. Deren Nutzung in der Forschung (etwa 0,5 bis 1 Prozent
der insgesamt vom Menschen genutzten Tiere) unterliegt durch spezielle
Anzeige- und Genehmigungsverfahren und der anschließenden Überwachung
durch die Veterinärbehörden einer besonders strengen Kontrolle.
Trotz dieser sehr umfassenden und weitgehenden Reglementierung der Tiernutzung
in der Forschung gibt es immer wieder Forderungen nach noch mehr bürokratischen
Regelungen.
Im März 2004 wurde von Schleswig-Holstein ein Gesetzesantrag auf
Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände
in den Bundesrat eingebracht. Ein solches Verbandsklagerecht würde
es Tierschutzorganisationen erlauben, als "Vertreter" von Versuchstieren
gegen behördliche Genehmigungen von Tierversuchen zu klagen. Dies
wäre eine Ausnahme im deutschen Verwaltungsprozessrecht, das grundsätzlich
auf dem Standpunkt steht, dass nur in ihren Rechten möglicherweise
Verletzte klagen können. Eine solche Ausnahme könnte man machen,
wenn es gute Gründe dafür gäbe. Diese fehlen jedoch. Die
Forderung nach einem Verbandsklagerecht zielt nicht auf eine bessere Einhaltung
der Tierschutzbestimmungen, sondern auf eine Behinderung der Forschung,
insbesondere in der Medizin. Zu befürchten wäre eine Prozessflut,
die die Planung und Durchführung von für uns alle wichtigen
tierexperimentellen Studien enorm erschweren und teilweise verhindern
würde. Dabei ist keineswegs damit zu rechnen, dass die Gerichte Genehmigungen
von Tierversuchen widerrufen würden. Nicht die Urteile, sondern die
mit langwierigen Gerichtsverfahren verbundenen Zeitverluste wären
dann das Problem.
Verzicht
auf Tierversuche ist illusorisch
Ziel medizinischer Forschung ist es, bei Mensch (und Tier) Leiden zu verringern
und Leben zu verlängern. Hierbei ist in bestimmten Fällen eine
gewisse Belastung der Tiere nicht auszuschließen und muss in Kauf
genommen werden. Unabhängige, mit Wissenschaftlern und Tierschützern
besetzte Beratungskommissionen (§ 15 TierSchG) prüfen vor Erteilung
einer Genehmigung sorgfältig die gegebenenfalls zu erwartende Belastung
der Tiere vor dem Hintergrund des Nutzens für Mensch oder Tier. Wir
verfügen über wachsende Möglichkeiten, das Belastungsmaß
der Tiere zu verringern. Unnötige Experimente werden grundsätzlich
nicht genehmigt. Generell geht es bei den Auseinandersetzungen um den
Tierschutz in der Forschung um vier Fragenkomplexe:
1.
Sind Tierversuche für eine gute Patientenversorgung (auch die künftige),
einen zeitgemäßen Umwelt- und Verbraucherschutz sowie für
die Grundlagenforschung erforderlich?
2. Für welche Zwecke dürfen Tierversuche durchgeführt werden?
3. Unter welchen Bedingungen dürfen sie durchgeführt werden?
4. Wie kann ein größtmöglicher Schutz der in Versuchen
eingesetzten Tiere erreicht werden?
Die
Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit wird von Politik, Wirtschaft,
Forschung und auch von großen Teilen der Gesellschaft eindeutig
mit "ja" beantwortet. Die großen Tierschutzverbände
fordern jedoch eine generelle Abschaffung. Die Europäische Koalition
zur Beendigung von Tierversuchen, zu der auch der Deutsche Tierschutzbund,
die Dachorganisation der 722 deutschen Tierschutzvereine, gehört,
beansprucht nach eigener Aussage "sämtliche nicht-gewalttätige
Mittel, um ein totales Verbot von Tierversuchen durchzusetzen". Zu
diesen Mitteln wird zweifellos auch das Verbandsklagerecht gezählt.
Die Konsequenz eines solchen Totalverbots wäre entweder der Verzicht
auf medizinischen Fortschritt oder der Ersatz von Tier- durch Menschenversuche.
Wir brauchen uns nur vorstellen, diese alte Forderung wäre irgendwann
erfüllt worden, um uns auszumalen, was passieren würde, wenn
man ihr heute - über die Hintertür des Verbandsklagerechts -
zumindest teilweise nachkommen würde. Im Jahr 1875 sagte Sir George
Duckett von der Gesellschaft zur Abschaffung der Vivisektion: "Die
medizinische Wissenschaft hat ihren höchsten Stand erreicht und es
gibt nichts mehr dazuzulernen. Nichts kann durch Tierversuche erreicht
bzw. dazu gewonnen werden". Ein Stop tierexperimenteller Forschung
damals hätte zur Folge gehabt, dass heute weder Menschen noch Haus-
oder Nutztiere beispielsweise gegen Tollwut geimpft werden könnten,
dass Diphtherie und Kinderlähmung grassierten, Organtransplantation
und Antibiotika nicht verfügbar wären usw.
Auch heute dürfte es kaum Menschen geben, die nicht auf weitere Fortschritte
in der Medizin hofften, denn rund zwei Drittel aller bestehenden Krankheiten
wie Arthrose und Arteriosklerose, Aids und Alzheimer, Krebs und Kolitis,
schwere chronische Schmerzen und vieles andere mehr können noch nicht
befriedigend behandelt oder geheilt werden. Ein Verzicht auf tierexperimentelle
Forschung ist heute genauso illusorisch wie 1875.
Rund ein Drittel aller Versuchstiere werden für Tests eingesetzt,
die gesetzlich vorgeschrieben sind. Es ist nicht erkennbar, dass dieses
regulatorische Erfordernis nach Tierversuchen in absehbarer Zeit zurückgeht;
es ist eher zu erwarten, dass im Rahmen des an Bedeutung nach wie vor
zunehmenden Umwelt- und Verbraucherschutzes erheblich mehr Tests durchgeführt
werden müssen. Zwar hat die Entwicklung von Alternativmethoden zu
einer Reduzierung von Tierversuchen geführt, doch bestehen auch hier
klare Grenzen. Tierversuche sind ein wichtiges Element innerhalb der Methodenhierarchie
der biomedizinischen Forschung. Ein vollständiger Verzicht auf Tiermodelle
ist methodisch nicht möglich, weil Zellkulturen und isolierte perfundierte
Organsysteme nur begrenzte oder keine Aussagen über den Gesamtorganismus
erlauben.
Neben den regulatorischen und methodischen Erfordernissen von Tierversuchen
ist für die humanmedizinische Forschung letztlich jedoch die ethische
Notwendigkeit das entscheidende Argument für die Nutzung von Tieren
in der Forschung. Ein Verzicht auf Tierversuche würde eine unverantwortliche
Verlangsamung des medizinischen Fortschritts bedeuten und damit die Heilungschancen
kranker Menschen und deren Überlebenszeit deutlich verringern. Dies
käme einer unterlassenen Hilfeleistung für Kranke und Schwache
in unserer Gesellschaft gleich. Würden Tierversuche abgeschafft,
käme es ganz zwangsläufig zum Einsatz noch nicht ausreichend
erforschter und geprüfter Substanzen am Menschen und damit de facto
zu Menschenversuchen. Dies würde gegen die ethischen Grundsätze
der Deklaration des Weltärztekongresses von Helsinki und Tokio verstoßen,
die festschreibt, dass vor einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten
am Menschen alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und
der Sicherheit des Patienten zu treffen sind. Dazu gehören auch Tierversuche.
Die Fragenkomplexe zum Zweck von Tierversuchen und zu den Bedingungen,
unter denen sie durchgeführt werden dürfen, sind durch das Tierschutzgesetz
detailliert geregelt. Eine Vielzahl der Paragraphen im Tierschutzgesetz
befasst sich ausschließlich oder überwiegend mit dem Einsatz
von Tieren in Forschung und Lehre. Dabei kann festgestellt werden, dass
der Tierschutz in Deutschland im europäischen und internationalen
Vergleich einen sehr hohen Stellenwert hat. Die genehmigenden Behörden
führen nicht nur eine rein formale Plausibilitätskontrolle,
sondern eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Tierversuchsanträge
durch. Hierzu gehört auch die sorgfältige Interessenabwägung
zwischen der zu erwartenden Belastung des Tieres und dem zu erwartenden
Erkenntnisgewinn bzw. Nutzen für Mensch, Tier und Umwelt. Jeder Tierversuch
muss beantragt werden. Im Antrag muss begründet sein, welche wissenschaftliche
Relevanz der Versuch hat, warum wie viele Tiere einbezogen werden müssen
und warum die jeweilige Tierart gewählt wurde. Der Antrag wird zunächst
dem Tierschutzbeauftragten vorgelegt und anschließend in die beratende
Kommission (s.o.) gegeben, auf deren Stellungnahme hin dann die Genehmigungsbehörde
entscheidet.
Wissenschaftlicher
Tierschutz
Selbstverständlich hat auch das Tierschutzgesetz seine Grenzen, da
nicht jeder Einzelfall über Vorschriften vorab "festgezurrt"
werden kann. Das ist aber kein Spezifikum des Tierschutzgesetzes, sondern
liegt in der Natur der Sache und gilt für alle gesetzlichen Regelungen.
Die Forderung nach größtmöglichem Schutz kann deshalb
nur mit einem praktischen Tierschutz, der flexibel auf die Situation vor
Ort reagiert, beantwortet werden. Basis hierfür ist der wissenschaftliche
Tierschutz, der erst die erforderlichen Kenntnisse über das Tier
und seine Bedürfnisse schafft. Der Leiter eines tierexperimentellen
Forschungsprojekts nutzt das Wissen des ihn beratenden Versuchstierkundlers
sowohl hinsichtlich der Verfügbarkeit von Ersatz- und Ergänzungsmethoden
als auch in Bezug auf die Wahl des geeigneten Versuchstiers, der Biologie
der jeweiligen Tierart, der tierschutz- und artgemäßen Haltung
und Versorgung, der optimalen Versuchsplanung, der artspezifischen Schmerzausschaltung
und vieles andere mehr. Jeder Forscher hat selbst ein vitales Interesse
am Wohlergehen der Versuchstiere. Denn valide (übertragbare) und
präzise (reproduzierbare) Ergebnisse aus der tierexperimentellen
Forschung können nur mit gesunden Versuchstieren erhalten werden.
Um dies zu gewährleisten, müssen die Tiere wesentliche artspezifische
Bedürfnisse befriedigen können und in einer entsprechenden Umwelt
gehalten werden.
Aus diesem Grund verfolge ich mit großer Skepsis Diskussionen über
das Verbandsklagerecht und über neue Haltungsverordnungen. Wenn es
um Tierschutz geht, dann sollte auch das Tier im Mittelpunkt stehen. Es
ist der falsche Weg, zu glauben, Tierschutz könne allein auf dem
Schreibtisch erledigt oder vor Gericht praktiziert werden. Tierschutz
ist zuvorderst Angelegenheit derer, die mit den Tieren arbeiten und umgehen.
Er ist weiter Angelegenheit der Genehmigungsbehörden und der sie
beratenden Ethikkommissionen. Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass Richter
besser für die Gewährleistung des Tierschutzes sorgen könnten
als Tierärzte und Tierschutzexperten. Ziel der Forderung nach einem
Verbandsklagerecht kann daher offenkundig nur sein, ein Blockadeinstrument
zu schaffen. Die Tierschutzverbände würden das geplante Gesetz
in erster Linie und ganz gezielt zur Verhinderung tierexperimenteller
Forschung an den Universitäten, den Großforschungseinrichtungen
des Bundes und der Länder sowie in der Industrie einsetzen.
Die Konsequenz wäre eine Verlagerung von Tierversuchen und der damit
verbundenen Forschung ins Ausland, ohne dass dies von der Mehrheit der
Gesellschaft tatsächlich gewollt ist. Diese Verlagerung hätte
aber global betrachtet keinen Einfluss auf die Entwicklung der Tierversuchszahlen
und auf die Tierversuche selbst. Es käme lediglich zu einer Verschiebung
in Länder, in denen der bürokratische Aufwand geringer ist.
Die Tierschutzaktivisten könnten einen Erfolg feiern, die Tiere hätten
nichts davon. Ganz im Gegenteil, denn die Regulationen des deutschen Tierschutzgesetzes
zählen zu den weltweit strengsten und die deutschen Bedingungen für
die Haltung der Versuchstiere im internationalen Vergleich zu den besten.
Im Hinblick auf das Argument, Deutschland könne als Vorreiter fungieren
und andere Länder würden dem "guten Vorbild" folgen,
ist nur zu hoffen, dass wir eine solche Entwicklung nicht erleben werden.
Eine internationale Vorreiterrolle im Tierschutz hat Deutschland in der
Tat seit vielen Jahren. Die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft
für andere Länder wird aber nicht dadurch zunehmen, dass man
den bürokratischen Aufwand weiter steigert oder gar die Diskussion
über die Notwendigkeit einzelner Versuchsvorhaben von den genehmigenden
Behörden mit ihren beratenden Kommissionen weg in die Gerichte verlagert.
Die beste Vorbildfunktion hat ein "gelebter" praktischer Tierschutz,
der durch Wissen und sachkundigen Umgang mit dem Tier geprägt ist
und von geschultem Personal (Tierpfleger, Laboranten, Leiter von Tierhaltungen,
Tierschutzbeauftragte) und gut ausgebildeten Forschern getragen wird.

Dr. med. vet. Heinz Brandstetter ist Fachtierarzt für Tierschutz,
Fachtierarzt für Versuchstierkunde, Leiter der Tierhaltung am Max-Planck-Institut
für Biochemie in München sowie Präsident der Gesellschaft
für Versuchstierkunde.
WEBTIPPS
Gesellschaft
für Versuchstierkunde: www.gv-solas.de
TierschutzInformationsZentrum für die Biomedizinische Forschung
(TIZ-BIFO) der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität
(LMU) München: www.tiz-bifo.med.uni-muenchen.de
Gesellschaft Gesundheit und Forschung e.V.:
www.tierschutz.org
Federation of European Laboratory Animal Science Associations: www.felasa.org.
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