Inhalt
ZUR SACHE:
Wir werden älter ...
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Der Neue Konservatismus
Von Sabine Reul
ÜBERALTERUNG
Phil Mullan:
Gute Preise, goldene Jahre: Die Zukunft ist
bezahlbar!
Alexander Ewald:
Wenn das Leben schwerer fällt
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
Hubert Markl:
Innovation: Reden ist Silber, Handeln wär' Gold
[Heft S.14]
EINSPRUCH:
Potenzielle Mörder präventiv umbringen
Von Kai Rogusch
Tillmann Prüfer:
Coaching auf der Couch
KRIEG UND
TERRORISMUS
Matthias Heitmann:
Besatzungsmacht wider Willen?
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Peter Langelüddeke und Thomas Deichmann:
Was Konsumenten wollen müssen
Rudi Balling:
Eine Lobby für die Biowissenschaften
Heinz Brandstetter:
Ratten und Mäuse vor Gericht
Ulrike Schwemmer:
Regenerative Medizin: Science oder Science Fiction?
[Heft S.30]
Frank Emmrich:
Steht ein Paradigmenwechsel bevor?
[Heft S.31]
Joe Kaplinsky:
Lieber Klimawandeln als Schlafwandeln!
Herbert Uhlen:
Von Elfenbeinkugeln und Holztennisschlägern
MEDIEN UND
KULTUR
Matthias Pöhlmann:
Mit "Hexentipps" das ohnmächtige
Ich aufpeppen
Andreas Lichte:
Wundersame Waldorf-Pädagogik oder
Atlantis als Bewusstseinszustand
Kurt Gritsch:
Endstation Sucht?
[Heft S.44]
Josie Appleton:
Neue olympische Disziplinen: Weitfürchten
und Dauerschwarzsehen
Bernd Herrmann:
Wenn die Welt ein Fußball ist, wo ist dann das Tor?
[Heft S.47]
Martin Krauß:
"Ich plädiere für die Freigabe von Doping"
[Heft S.48]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
IMPRESSUM
[Heft S.5]
UPDATES
[Heft S.23]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.36]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.45]
GRÄTSCHE
von Martin Kaluza:
"Schwarzes" Gold - eine Chance für die Kleinen
[Heft S.49]
BRIEF AUS BERLIN
von Klaus Bittermann:
Der enttäuschte Bürger
[Heft S.50]
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Potenzielle Mörder präventiv umbringen
Kai Rogusch über neue Abgründe der rechtspolitischen
Debatte.
Der Trend zur allgemeinen Skandalisierung und die wachsende Obsession
mit menschlichen Abgründen prägen die moderne Medienlandschaft
und die öffentlichen Debatten. Nun greifen offenbar auch renommierte
rechtspolitische Zeitungen verstärkt exzentrisch anmutende Diskussionen
über gesellschaftspolitische Randbereiche auf. So veröffentlichte
die Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) kürzlich einen Beitrag
über die Behandlung von Fällen des so genannten "Haustyrannenmords".
Darunter ist Folgendes zu verstehen: Eine von ihrem Mann fortwährend
gepeinigte Frau darf ihren Lebenspartner umbringen und die Tat vor Gericht
unter Umständen als präventive Notwehr deklarieren. Sie agiert
quasi vorauseilend, um folgendes Szenario zu verhindern: Ein "Haustyrann"
schlägt immer wieder seine Frau, und immer wieder verzeiht sie ihm,
kehrt zu ihm zurück, doch mit jedem Male wird die Gewalt schlimmer
und die Abhängigkeit der Frau wächst und wächst - so lange,
bis der Mann die Frau totschlägt. Psychologen behaupten, dieser "Circle
of Violence" sei ab einem bestimmten Stadium innerhalb der Gewalteskalation
in der Partnerschaft wissenschaftlich vorhersehbar. Das Problem sei nun,
dass, wenn schließlich tatsächlich eine akute Notwehrsituation
eintrete, welche der Ehefrau auch die Tötung ihres Ehemannes strafrechtlich
erlaubte, die Frau sich aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit
naturgemäß nicht mehr wehren könne. Deshalb müsse
man darüber diskutieren, ob man Frauen nicht schon zu einer vorbeugenden
Notwehr in Form des "Haustyrannenmordes" berechtigen solle.
Die
Frage stellt sich sogleich: Wenn die Frau zu einer solchen vorbeugenden
Tötung berechtigt wäre - hätte der Mann dann kein Recht
auf Notwehr gegen die vorbeugende Tötung? Wenn nicht, wäre er
in seiner Beziehung sozusagen vogelfrei. Es mutet schon arg befremdlich
an, über welche Szenarien hier spekuliert wird.
Diskussionen dieser Art spiegeln die wachsende Konzentration eines zunehmend
morbiden rechtspolitischen Diskurses auf Ausnahmephänomene und private
Randbereiche unserer Gesellschaft, ganz gleich ob Kindesmissbrauch, Sexualmorde
oder gewaltsame Terrorakte. Zwar lässt sich nicht leugnen, dass es
in unserer Gesellschaft zerstörte Privatbeziehungen gibt, innerhalb
derer die Tötung eines Lebenspartners durch die "Gegenseite"
einer differenzierten strafrechtlichen Bewertung bedarf. Dennoch ist mit
Blick auf solche und andere gesellschaftlichen Randerscheinungen festzustellen,
dass sie neuerdings eine überproportionale Aufmerksamkeit erfahren,
wodurch der Eindruck eines allgemeinen "Ausnahmezustandes" in
deutschen Schlaf- und Wohnzimmern verstärkt wird. Dazu trägt
die anhaltende Berichterstattung über "hoch gefährliche"
Gewalttäter und die Gefahren des "internationalen Terrorismus"
bei. Verstärkt rücken dadurch auch die Mittel des "Ausnahmestaates"
ins politische und öffentliche Blickfeld, mit denen man gegen die
Schwerstkriminalität vorzugehen gedenkt. So drehen sich politische
Debatten über die Bekämpfung schwerer Gewaltkriminalität
um den strafrechtlichen "Fremdkörper" Sicherungsverwahrung,
der eine weitere Inhaftierung eines Gewalttäters auf psychiatrische
Prognosegutachten gründet: nicht auf ein Gerichtsurteil, das die
Schuld des Täters an einer bereits in der Vergangenheit begangenen
Straftat zweifelsfrei feststellt. In dieselbe Richtung gehen vor allem
die Forderungen der Unionsparteien zur "tatsachengestützten"
Verdachtsausweisung potenziell terroristischer Ausländer oder deren
Unterbringung in "Sicherungshaft".
Verfolgt
man diese Diskussionen über die "Notwendigkeit" weiterer
Gesetzesverschärfungen zur Bekämpfung der "hoch gefährlichen"
Gewaltkriminalität, so erkennt man leicht die Gefahr einer Zersetzung
des Rechtsbegriffs und der Idee des freien und gleichen Subjekts. Sichtbar
ist dieser Trend nicht zuletzt in den exzentrisch anmutenden Überlegungen
zum "Haustyrannenmord".
Wäre die Tötung des Ehemanns bereits als eine Form der "präventiven
Selbstverteidigung" zu rechtfertigen, so würde dies grundlegende
straf- und verfassungsrechtliche Prinzipien aushebeln, und es entstünde
ein Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Kürzlich geäußerte
Erwägungen Otto Schilys zur gezielten Tötung potenzieller Terroristen
gehen in dieselbe Richtung: Diese sollen nach seinen Überlegungen
möglicherweise schon getötet werden dürfen, bevor sie zu
einem Anschlag unmittelbar ansetzen. Solche Ideen gehen weit über
Debatten hinaus, die sich um den polizeilichen Todesschuss zur Rettung
unmittelbar bedrohter Geiseln drehen. Die internationale Debatte über
die Errichtung eines "Feindstrafrechts" oder eines "parallelen
Rechtssystems" hebt diesen Präventionsgedanken ebenfalls hervor
und erwägt die Inhaftierung von Verdächtigen aufgrund von Prognosen.
Auch wird gesagt: Wer mit seinem früheren Verhalten verdächtige
Eindrücke weckt, soll sich nicht wundern, wenn er den Bürgerstatus
aberkannt bekommt. Eine ähnliche Entwicklung war bereits bei Diskussionen
über den Lauschangriff oder über verdeckte Ermittler sichtbar
- frei nach dem Motto: Wer sich in diesem von Prostitution und Menschenhandel
durchsetzten Milieu bewegt, muss ganz einfach damit rechnen, dass sein
Gegenüber möglicherweise ein Geheimpolizist ist oder dass sein
Telefon abgehört wird. Mit solchen Argumenten wird mittlerweile in
zahlreichen Polizeigesetzen der präventive Einsatz drastischer Ermittlungsmethoden
gerechtfertigt: nicht bloß zur Aufklärung bereits begangener
Schwerstkriminalität, sondern zur Unterbindung von Straftaten, die
sonst irgendwann in der Zukunft geschehen würden. Die dahinter steckende
Überlegung ist: In solcherlei Milieus treten schwere Straftaten typischerweise
und in gewisser Regelmäßigkeit auf. Hier kann daher mit Mitteln
des Ausnahmestaats agiert werden.
Konsequent
durchgezogen hat ein solcher Ansatz die Zersplitterung der Bevölkerung
in verschiedene Risikokategorien zur Folge, bei denen bestimmte rechtsstaatliche
Freiheitsgarantien allenfalls in abgestufter Form gelten. Das bedeutet
nicht weniger als die Abkehr von der Idee des freien und gleichen Subjekts
in der rechtspolitischen Auseinandersetzung. An seine Stelle treten Prognosegutachten
und Wahrscheinlichkeitsberechnungen, wonach das Verhalten der Menschen
aufgrund psychologischer Pathologien und Gesetzmäßigkeiten
letztlich vorhersehbar ist.
Kai Rogusch ist Novo-Redakteur. In Novo70 beschrieb er in seinem
Artikel "Sicher ist sicher?" die Debatten über Gewaltkriminalität
und Sicherheitsverwahrung.
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