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70  Mai/Juni 2004 MEDIEN UND KULTUR

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Erziehungsanstalt
Stadion


von Martin Kaluza


 
 
 
 
 
 
 
 

Fußballfans werden zuweilen von der Polizei Handys, belegte Stullen und Schuhe abgenommen, weil diese als Wurfgeschosse eingesetzt werden könnten.

 


 
 
 
 
 
 
 

Die Unschuldsvermutung scheint für Fußballfans nicht zu gelten. Zwar können Betroffene Auskunft über ihre Daten in der Datei "Gewalttäter Sport" beantragen. Doch einen Anspruch auf Überprüfung und Löschung unberechtigter Einträge haben sie nicht.

 


 
 
 
 
 
 
 

Der Fußball wird in eine Vorbildfunktion gedrängt; so auch der Fan - er soll vom Rabauken zum guten Bürger erzogen werden.

 

Heft 70: Übersicht
 




Erziehungsanstalt Stadion

 

Im Vorfeld der Fußball-WM 2006 wird Härte demonstriert. In dem Bemühen, Hooligans abzuschrecken, werden harmlose Delikte drastisch bestraft und Fans wie Schwerverbrecher behandelt. Martin Kaluza befürchtet, dass die Fans dieses harte Vorgehen auch im Zuge der Fußball-Europameisterschaft in Portugal zu spüren bekommen.



Zunächst mag man es gar nicht glauben, aber die Storys sind verbürgt: Fans des Zweitligisten 1. FC Union Berlin beklagten unlängst, die Polizei habe ihnen auf Fahrten zu Auswärtsspielen Handys und belegte Stullen abgenommen, weil diese als Wurfgeschosse hätten eingesetzt werden könnten. In Stuttgart mussten sich Fans von Hertha BSC bis auf die Unterhose ausziehen. In Berlin wiederum erkannten die Ordnungskräfte in den Schuhen einiger Fußballanhänger aus Offenbach Wurfgeschosse und ließen die Schlachtenbummler nur barfuß ins Stadion. Die Gängelung, die Fans bei Reisen und Stadionbesuchen erleben, nimmt mitunter absurde Züge an. Das wird während der kommenden Europameisterschaft in Portugal wohl nicht viel anders werden: Schon anlässlich der Europameisterschaft in den Niederlanden und Belgien vor vier Jahren wurden 2000 vermeintliche Hooligans mit einem Ausreiseverbot und Meldeauflagen belegt. Betroffen sind jedoch nicht nur gewaltbereite Fußballrowdies, sondern - wenn es dumm läuft - auch ganz brave Familienurlauber. Denn das Vorgehen von Polizei und Ordnungskräften, das eigentlich die Gewalt auf den Zuschauerrängen eindämmen soll, schießt immer wieder weit übers Ziel hinaus.

Schon lange können Fußballfans (vor allem die der Gastmannschaft) nicht einfach so zum Stadion schlendern, sondern werden von Einheiten der örtlichen Polizei eskortiert. Regelmäßig werden Personalien aufgenommen. Im Stadion und auf dem Weg dahin fotografiert und filmt die Polizei. Fans, die als besonders gefährlich eingestuft werden, bekommen vor wichtigen Spielen oder Turnieren Hausbesuche der Polizei, müssen möglicherweise ihren Pass abgeben und erhalten Meldeauflagen. Es soll verhindert werden, dass sie zu den Spielen ins Ausland fahren, für die sie nach Ansicht der Beamten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch vor Spielen in Deutschland wird die Polizei aktiv: "Da gibt es Polizeibesuche morgens um fünf - oder Beamte erscheinen am Arbeitsplatz und sprechen das Thema vor Kunden und Kollegen an", sagte kürzlich der Fanbetreuer des BFC Dynamo Berlin, Rainer Lüdtke.

Tatsächlich hat aber die Gewalt bei Fußballfans in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Fußballstadien sind inzwischen längst Orte, zu denen der Vater die ganze Familie guten Gewissens mitnehmen kann. Innenministerium und Polizei mögen dies als Erfolg ihrer harten Linie verbuchen. Doch immer wieder leiden auch friedliche Fans unter Schikanen und werden mit empfindlichen Stadionverboten belegt. Polizei und Innenministerium schießen im Vorfeld der Fußball-WM 2006 mit immer größeren Kanonen auf immer kleinere Spatzen.

Herzstück der Präventionsbemühungen ist die Datei "Gewalttäter Sport". In der 1994 aufgebauten Datei sind um die 4000 Personen nach drei Kategorien gelistet. Theoretisch soll die Datei Gewalt- und Straftäter erfassen, die im Umfeld aller möglichen Sportveranstaltungen auftauchen. Tatsächlich sind aber dort nur Fußballfans gespeichert. Aufgenommen werden allerdings nicht nur Rowdies, die schon einmal für Straftaten im Stadionumfeld verurteilt wurden, sondern auch solche, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (unabhängig von dessen Ausgang). Und noch schwammiger: Einträge können auch dann erfolgen, "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden".

Mithin hängt es von der subjektiven Einschätzung und von der Tagesstimmung der Beamten ab, wer in die Datei aufgenommen wird. Dabei fehlt es an jeglicher Transparenz, die üblicherweise die Mittel des Rechtsstaates auszeichnet: Personen, die in die Kartei aufgenommen werden, bekommen keine Mitteilung darüber. Damit gibt es keine Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Deshalb kann man die Beschwerden über die Gängelung der Fans auch nicht einfach mit der Bemerkung abtun, die Fans erzählten doch ohnehin nur ihre Version der Geschehnisse. Die Unschuldsvermutung scheint für Fußballfans nicht zu gelten. Zwar haben die Betroffenen das Recht, eine Auskunft über ihre Daten zu beantragen. Doch einen Anspruch auf Überprüfung und gegebenenfalls Löschung der Einträge haben sie nicht. Oder etwas kürzer ausgedrückt: Die Datei hat immer Recht.

Dies ist umso bedenklicher, als die Betroffenen aufgrund eines Eintrages in die Datei "Gewalttäter Sport" deutlich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Es ist das Zusammenspiel dreier Faktoren, die die Sache so bedenklich macht: bei der Aufnahme in die Datei kann es zu Willkür kommen; für die erfassten Personen ist der Vorgang nicht transparent; eine Möglichkeit der Stellungnahme und Korrektur ist nicht vorgesehen. Der Berliner Anwalt René Lau, der schon öfter Fußballfans vertreten hat, sagt, man könne allenfalls über ein verwaltungsrechtliches Verfahren versuchen, die Löschung einzuklagen. Bislang ist das noch nicht passiert.

Zwei Beispiele: Als im Spiel um den Aufstieg in die Regionalliga im Juni 2001 der BFC Dynamo gegen den 1. FC Magdeburg antrat, wurden 44 Stadionverbote ausgesprochen, die alle über fünf Jahre liefen und pauschal mit Landfriedensbruch begründet wurden. René Lau, der einige dieser Fans vertrat, erklärt, damals seien Ermittlungsverfahren auf Grund von Fotos eingeleitet worden, auf denen Beschuldigte nur als Zuschauer zu sehen waren. Lau erreichte, dass die Stadionverbote aufgehoben wurden.
Lau schildert einen anderen Fall, in dem ein Fußballfan zum Länderspiel England-Deutschland nach London fliegen wollte. "Er saß schon im Flugzeug, als Beamte des BGS an Bord kamen und ihn herausholten." Die Begründung, der Mann sei in der Datei "Gewalttäter Sport" geführt, kam für diesen völlig überraschend. Er hatte weder eine Straftat begangen, noch hatte es ein Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben; er ahnte nicht einmal, dass er in der Datei stehen könnte. Der einzige Weg, wie sein Name hineingelangt sein konnte, war, dass bei einem Auswärtsspiel, das er zwei oder drei Jahre zuvor besucht hatte, die Personalien aller Gästefans aufgenommen worden waren. Lau hält es für durchaus möglich, dass dies nicht nur auf dem Weg zu einem Fußballspiel passiert: "Wenn während der EM jemand mit seiner Familie Urlaub in Portugal machen möchte, kann ihm genau dasselbe passieren."

Differenziert argumentierende Fans haben es nicht leicht. Es sind immer wieder dieselben Bilder, mit denen die Befürworter des harten Vorgehens ihnen den Wind aus den Segeln nehmen: das Bild vom blutenden Gendarmen Daniel Nivel auf dem Pflaster in Lens während der Fußball-WM 1998 in Frankreich; die Bilder aus dem Gerichtssaal in Essen, wo ein apathisch dreinblickender Mann sitzt, der den Überfall zwar überlebt hat, der aber unter Lähmungen und Sprachschwierigkeiten leidet, die es ihm kaum noch ermöglichen, sich überhaupt mitzuteilen; die Interviews mit der Ehefrau, die in die Kameras sagt, ihr Mann sei seit diesem 21. Juni 1998 nicht mehr derselbe.

Diese Bilder rufen einen Reflex hervor, der verständlich ist und der nicht nur im Fall von Hooligans greift: Aber sollen wir angesichts grausamer Verbrechen die Rechte aller (oder einer ganzen Gruppe) pauschal einschränken? Fragen dieser Art verlangen grundsätzlich, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt. Aber das ist hier offensichtlich nicht mehr der Fall.

Vielleicht ist der Grund für das überzogene Vorgehen gegen Fans, dass der Fußball, der in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine wachsende Wertschätzung genießt, nun noch mehr in eine Art Vorbildfunktion gedrängt wird; dasselbe soll wohl auch für den Fan gelten - er soll vom Rabauken zum guten Bürger erzogen werden.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gibt auf seiner Homepage auch gleich ein paar Tipps, wie man der Aufnahme in die Datei "Gewalttäter Sport" entgehen kann: Man solle keine Straftaten begehen (auch nicht die Notbremse im Zug ziehen); man solle sich keiner Gruppe anschließen, von der man wisse oder annehmen müsse, dass sie Gewalt suche oder dazu bereit sei; man solle sich sofort entfernen, wenn es zu gewalttätigen Ausschreitungen komme; und man solle keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mitführen (von Schuhen, Handys und Stullen ist hier allerdings nicht die Rede, sondern von "Waffen, Messern, Totschlägern, Reizgas, Vermummung, Rauchbomben, Bengalischen Fackeln usw.").

Man möchte ergänzen: Vermeiden Sie im Umkreis des Stadions die Nähe zu anderen Menschen. Geben Sie sich nicht als Fußballfan zu erkennen (keine Schals, Mützen oder Bemalungen). Nehmen Sie im Stadion Ihren Sitzplatz ein, verhalten Sie sich ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Ordnungskräfte. Und wenn Sie sich Butterbrot, Handy, Gesichtsbemalung und festes Schuhwerk nicht verkneifen mögen: Setzen Sie sich am besten vor den eigenen Fernseher. Ohne Durchsuchungs- oder Haftbefehl kommt die Polizei da nicht an Sie ran.

 

 

 


 

Martin Kaluza ist freier Journalist, lebt in Berlin und besitzt einen Fanschal des TSV Eintracht Eggebek ("Die Macht an der Treene"). Mehr Informationen und Texte finden sich auf seiner Homepage www.martinkaluza.de.


 



 

LITERATURTIPP

BAFF (Hrsg.): Die 100 "schönsten" Schikanen gegen Fußballfans, Trotzdem-Verlag 2004, 160 S., EUR 10.


 


 

WEBTIPPS

Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze:
www.lka.nrw.de/abtei/a4/sport_faq.htm
Fan-Initiative "Pro 15:30":

www.pro1530.de

 


 



   
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