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Inside Erziehungsanstalt
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Im Vorfeld der Fußball-WM 2006 wird Härte demonstriert. In dem Bemühen, Hooligans abzuschrecken, werden harmlose Delikte drastisch bestraft und Fans wie Schwerverbrecher behandelt. Martin Kaluza befürchtet, dass die Fans dieses harte Vorgehen auch im Zuge der Fußball-Europameisterschaft in Portugal zu spüren bekommen.
Schon lange können Fußballfans (vor allem die der Gastmannschaft) nicht einfach so zum Stadion schlendern, sondern werden von Einheiten der örtlichen Polizei eskortiert. Regelmäßig werden Personalien aufgenommen. Im Stadion und auf dem Weg dahin fotografiert und filmt die Polizei. Fans, die als besonders gefährlich eingestuft werden, bekommen vor wichtigen Spielen oder Turnieren Hausbesuche der Polizei, müssen möglicherweise ihren Pass abgeben und erhalten Meldeauflagen. Es soll verhindert werden, dass sie zu den Spielen ins Ausland fahren, für die sie nach Ansicht der Beamten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch vor Spielen in Deutschland wird die Polizei aktiv: "Da gibt es Polizeibesuche morgens um fünf - oder Beamte erscheinen am Arbeitsplatz und sprechen das Thema vor Kunden und Kollegen an", sagte kürzlich der Fanbetreuer des BFC Dynamo Berlin, Rainer Lüdtke. Tatsächlich hat aber die Gewalt bei Fußballfans in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Fußballstadien sind inzwischen längst Orte, zu denen der Vater die ganze Familie guten Gewissens mitnehmen kann. Innenministerium und Polizei mögen dies als Erfolg ihrer harten Linie verbuchen. Doch immer wieder leiden auch friedliche Fans unter Schikanen und werden mit empfindlichen Stadionverboten belegt. Polizei und Innenministerium schießen im Vorfeld der Fußball-WM 2006 mit immer größeren Kanonen auf immer kleinere Spatzen. Herzstück der Präventionsbemühungen ist die Datei "Gewalttäter Sport". In der 1994 aufgebauten Datei sind um die 4000 Personen nach drei Kategorien gelistet. Theoretisch soll die Datei Gewalt- und Straftäter erfassen, die im Umfeld aller möglichen Sportveranstaltungen auftauchen. Tatsächlich sind aber dort nur Fußballfans gespeichert. Aufgenommen werden allerdings nicht nur Rowdies, die schon einmal für Straftaten im Stadionumfeld verurteilt wurden, sondern auch solche, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (unabhängig von dessen Ausgang). Und noch schwammiger: Einträge können auch dann erfolgen, "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden". Mithin hängt es von der subjektiven Einschätzung und von der Tagesstimmung der Beamten ab, wer in die Datei aufgenommen wird. Dabei fehlt es an jeglicher Transparenz, die üblicherweise die Mittel des Rechtsstaates auszeichnet: Personen, die in die Kartei aufgenommen werden, bekommen keine Mitteilung darüber. Damit gibt es keine Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Deshalb kann man die Beschwerden über die Gängelung der Fans auch nicht einfach mit der Bemerkung abtun, die Fans erzählten doch ohnehin nur ihre Version der Geschehnisse. Die Unschuldsvermutung scheint für Fußballfans nicht zu gelten. Zwar haben die Betroffenen das Recht, eine Auskunft über ihre Daten zu beantragen. Doch einen Anspruch auf Überprüfung und gegebenenfalls Löschung der Einträge haben sie nicht. Oder etwas kürzer ausgedrückt: Die Datei hat immer Recht. Dies ist umso bedenklicher, als die Betroffenen aufgrund eines Eintrages in die Datei "Gewalttäter Sport" deutlich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Es ist das Zusammenspiel dreier Faktoren, die die Sache so bedenklich macht: bei der Aufnahme in die Datei kann es zu Willkür kommen; für die erfassten Personen ist der Vorgang nicht transparent; eine Möglichkeit der Stellungnahme und Korrektur ist nicht vorgesehen. Der Berliner Anwalt René Lau, der schon öfter Fußballfans vertreten hat, sagt, man könne allenfalls über ein verwaltungsrechtliches Verfahren versuchen, die Löschung einzuklagen. Bislang ist das noch nicht passiert. Zwei
Beispiele: Als im Spiel um den Aufstieg in die Regionalliga im Juni 2001
der BFC Dynamo gegen den 1. FC Magdeburg antrat, wurden 44 Stadionverbote
ausgesprochen, die alle über fünf Jahre liefen und pauschal
mit Landfriedensbruch begründet wurden. René Lau, der einige
dieser Fans vertrat, erklärt, damals seien Ermittlungsverfahren auf
Grund von Fotos eingeleitet worden, auf denen Beschuldigte nur als Zuschauer
zu sehen waren. Lau erreichte, dass die Stadionverbote aufgehoben wurden. Differenziert argumentierende Fans haben es nicht leicht. Es sind immer wieder dieselben Bilder, mit denen die Befürworter des harten Vorgehens ihnen den Wind aus den Segeln nehmen: das Bild vom blutenden Gendarmen Daniel Nivel auf dem Pflaster in Lens während der Fußball-WM 1998 in Frankreich; die Bilder aus dem Gerichtssaal in Essen, wo ein apathisch dreinblickender Mann sitzt, der den Überfall zwar überlebt hat, der aber unter Lähmungen und Sprachschwierigkeiten leidet, die es ihm kaum noch ermöglichen, sich überhaupt mitzuteilen; die Interviews mit der Ehefrau, die in die Kameras sagt, ihr Mann sei seit diesem 21. Juni 1998 nicht mehr derselbe. Diese Bilder rufen einen Reflex hervor, der verständlich ist und der nicht nur im Fall von Hooligans greift: Aber sollen wir angesichts grausamer Verbrechen die Rechte aller (oder einer ganzen Gruppe) pauschal einschränken? Fragen dieser Art verlangen grundsätzlich, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt. Aber das ist hier offensichtlich nicht mehr der Fall. Vielleicht ist der Grund für das überzogene Vorgehen gegen Fans, dass der Fußball, der in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine wachsende Wertschätzung genießt, nun noch mehr in eine Art Vorbildfunktion gedrängt wird; dasselbe soll wohl auch für den Fan gelten - er soll vom Rabauken zum guten Bürger erzogen werden. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gibt auf seiner Homepage auch gleich ein paar Tipps, wie man der Aufnahme in die Datei "Gewalttäter Sport" entgehen kann: Man solle keine Straftaten begehen (auch nicht die Notbremse im Zug ziehen); man solle sich keiner Gruppe anschließen, von der man wisse oder annehmen müsse, dass sie Gewalt suche oder dazu bereit sei; man solle sich sofort entfernen, wenn es zu gewalttätigen Ausschreitungen komme; und man solle keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mitführen (von Schuhen, Handys und Stullen ist hier allerdings nicht die Rede, sondern von "Waffen, Messern, Totschlägern, Reizgas, Vermummung, Rauchbomben, Bengalischen Fackeln usw."). Man möchte ergänzen: Vermeiden Sie im Umkreis des Stadions die Nähe zu anderen Menschen. Geben Sie sich nicht als Fußballfan zu erkennen (keine Schals, Mützen oder Bemalungen). Nehmen Sie im Stadion Ihren Sitzplatz ein, verhalten Sie sich ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Ordnungskräfte. Und wenn Sie sich Butterbrot, Handy, Gesichtsbemalung und festes Schuhwerk nicht verkneifen mögen: Setzen Sie sich am besten vor den eigenen Fernseher. Ohne Durchsuchungs- oder Haftbefehl kommt die Polizei da nicht an Sie ran.
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