Inhalt
In eigener Sache
Von Thomas Deichmann
KRIEG UND
TERRORISMUS
STICHWORT:
Das morbide Spiel mit dem Terror
Von Sabine Reul
Matthias Heitmann:
Europa: Auferstehen aus Ruinen?
Brendan O'Neill:
Der Terror als Kind des Westens
Vasile V. Poenaru:
Großer Staat, was nun? Kleiner Mensch,
was tun?
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Walter Krämer:
Brüsseler Synthetophobie
[Heft S.16]
RATGEBER:
Von Kennzeichnung und Volksverdummung
Von Thomas Deichmann
Edgar Gärtner:
Der europäische Emissionshandel wird zur
Farce
Roland Wilhelm:
Impfen ja oder nein - wirklich eine Kontroverse?
Michael Breu:
Der Wunderheiler aus Ägypten
[Heft S.23]
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
Thilo Spahl:
Ein Anflug von Verbitterung
Susanne Ahrens:
Wie ich beinahe das "Fischen auf dem Wellnessozean" lernte
[Heft S.26]
Kai Rogusch:
Sicher ist sicher?
Sabine Beppler-Spahl:
Was heißt hier Gewalt?
EINSPRUCH:
Essen mit Spaß
Von Mick Hume
[Heft S.34]
Edmond Nawrotzky-Török:
Rumäniens schwieriger Weg nach Europa
Dirk Maxeiner und Michael Miersch:
Kapitalismus von unten
MEDIEN UND
KULTUR
Martin Kaluza:
Erziehungsanstalt Stadion
Lutz Rathenow:
Die Vergangenheit hört nicht wirklich auf
[Heft S.46]
Klaus Bittermann:
ANSCHNALLEN: Der Unterwäscheschnüffler
[Heft S.50]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
BRIEFE / IMPRESSUM
[Heft S.6]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.24]
UPDATES
[Heft S.35]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.43]
GRÄTSCHE
von Matthias Heitmann:
Dicke Luft!
[Heft S.45]
|
Was heißt hier Gewalt?
Sabine Beppler-Spahl ist der Auffassung, dass ein
Verbot des elterlichen Züchtigungsrechts Kindern mehr schadet als
ein Klaps auf den Hintern.
Kann ein Klaps auf den Po einem Kind schaden? Kaum eine Erziehungsfrage
wurde in den vergangenen Jahren so kontrovers diskutiert wie diese. Da
bei dem Thema oft einiges durcheinander gebracht wird, möchte ich
zunächst feststellen, dass Kindesmisshandlung sowie Gewalt gegen
Kinder kompromisslos abzulehnen sind. Dies heißt jedoch nicht, dass
man die hierzulande laufenden Kampagnen unterstützen sollte, die
sich unterm Strich pauschal gegen alle Eltern richten, die ihren Kleinen
gelegentlich einen Klaps auf den Hintern verpassen. Diese Kampagnen verklären
die Problematik familiärer Gewalt in Randbereichen unserer Gesellschaft
und tragen nicht zu deren Überwindung bei. Zudem untergraben sie
systematisch das Selbstbewusstsein vieler Eltern, die sich infolgedessen
immer häufiger nach externem Rat bei Erziehungsfragen umschauen,
statt nach eigenem Ermessen und gesundem Elternverstand zu agieren. Letztlich
werden durch die seit Jahren populären Kampagnen intime familiäre
Beziehungen ausgehöhlt und Misstrauen in die Familien und in die
Gesellschaft hineingetragen. Im Folgenden sollen die Hintergründe
und die negativen Konsequenzen solcher Kampagnen gegen den Po-Klaps näher
beleuchtet werden.
Seit
November 2000 gilt in Deutschland das Gesetz zur Ächtung der Gewalt
in der Erziehung (§ 1631 II BGB). Es verbietet körperliche Bestrafung
der eigenen Kinder. Begleitet wurde die Gesetzesnovelle von bundesweiten
Aufklärungskampagnen unter dem Motto "Mehr Respekt für
Kinder" oder "Mein Kind ist unschlagbar". Der Klaps, der
noch vor 20 Jahren als Bestandteil einer normalen bürgerlichen Erziehung
galt, wurde dadurch, vor allem bei professionellen Erziehungsberatern,
zu einem absoluten Tabu. Dagegen steht die alltägliche Praxis vieler
Eltern. Eine im Herbst 2002 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene
Studie ergab, dass noch über 70 Prozent der Eltern ihren Kindern
gelegentlich einen Klaps oder eine leichte Ohrfeige geben. Hier zeigt
sich ein Konflikt, in den Millionen von Müttern und Vätern gedrängt
worden sind.
Hinter
der Debatte über den Gewaltverzicht in der Erziehung verbergen sich
zahlreiche Fragen, die aufgrund des emotionalen Charakters des Diskurses
nicht oder nur selten angesprochen werden. In den Auseinandersetzungen
über den Klaps zeigt sich letztlich eine tief greifende Verunsicherung
der Gesellschaft darüber, was es heißt, Kind oder Erwachsener
zu sein, was unter dem elterlichen Erziehungsauftrag zu verstehen und
inwieweit die Durchsetzung elterlicher Autorität gerechtfertigt ist.
Durch die Gesetzesnovelle und die sie begleitende öffentliche Diskussion
wurde diese Verunsicherung verstärkt und schließlich juristisch
institutionalisiert. So gibt es zwar sehr viele gute Gründe, sein
Kind nicht zu schlagen. Aber es gibt ebenso viele gute Gründe, die
Initiativen gegen "Gewalt in der Erziehung" und den § 1631
II BGB abzulehnen.
Unzulässige
Vergleiche
"In der öffentlichen Meinung und auch bei Eltern scheint es
(...) mitunter immer noch unklar zu sein, ob Ohrfeigen oder der Klaps
auf den Po als Formen von Gewalt zu bewerten sind. Es gibt immer noch
die weit verbreitete Meinung, eine Ohrfeige zur rechten Zeit habe einem
Kind noch nie geschadet", klagte 1999 Ingrid Stahmer, die ehemalige
Senatorin für Jugend, Schule und Sport in Berlin, im Vorwort einer
Broschüre des Kinderschutzzentrums Berlin. Die Tatsache, dass bereits
zwei Jahre später deutlich mehr Eltern wussten, dass auch ein Klaps
oder eine Ohrfeige als gewalttätiges Erziehungsverhalten zu bewerten
sind, wurde als Erfolg der Gesetzesinitiative und der begleitenden Kampagnen
gewertet. Mit der Gleichsetzung von Klaps und Gewalt zielen solche Kampagnen
seit jeher darauf ab, Eltern davon abzubringen, ihre Kinder auch nur durch
leichte Schläge zu bestrafen. Dabei wurde ein gravierender Punkt
geflissentlich übersehen, nämlich, dass die Gleichsetzung von
einem erzieherischen Klaps mit einem Akt der Gewalt höchst fragwürdig
ist.
Eltern, die ihren Kindern gelegentlich einen Klaps geben, verhalten sich
nicht gewalttätig. Gewalt ist die Durchsetzung körperlicher
Stärke mit dem Ziel, andere zu verletzen oder zu misshandeln. Die
allermeisten Eltern geben ihren Kindern jedoch nur dann einen Klaps, wenn
diese bewusst ein elterliches Verbot missachtet haben. Ziel ist nicht,
das Kind zu verletzen, sondern ihm Grenzen zu setzen und es zum Gehorsam
zu bewegen; häufig sogar, das Kind vor größerem Schaden
zu schützen. Bei der Beurteilung des Klapses darf also der Zusammenhang,
in dem dieser erteilt wird, nicht ignoriert werden.
Die Zweifelhaftigkeit dieses popularisierten Gewaltbegriffs scheint manchen
Initiatoren der Kampagne durchaus bewusst zu sein. In der Studie "Recht
auf gewaltfreie Erziehung" heißt es beispielsweise: "Eltern
sollen ihr Kind auch weiterhin durch körperliche Einwirkungen vor
unmittelbar drohenden Gefahren schützen können. So üben
beispielsweise Eltern, die ihre Kinder am Arm festhalten, wenn diese sich
selbst im Straßenverkehr (...) zu gefährden drohen, keine Gewalt
im Sinne des (...) § 1631 BGB aus. Absolut unzulässig ist jetzt
aber jede Form der Gewalt, wenn sie zum Zweck der Bestrafung erfolgt."
Anders formuliert heißt das: Eine Mutter, die ihrem Kind, das sich
durch deutliches Fehlverhalten in große Gefahr bringt, einen Klaps
gibt, handelt gewalttätig und gesetzeswidrig.
Es ist wünschenswert, dass sich Eltern und Erziehungsexperten über
adäquate Erziehungsmaßnahmen Gedanken machen, auch darüber,
ob ein Klaps die angemessene Reaktion auf kindliches Fehlverhalten ist.
Doch wird durch die undifferenzierte Anwendung negativ besetzter Begriffe
eine sachliche Auseinandersetzung über Erziehungsstile eher erschwert.
Die Botschaft vieler Kinderschutzinitiativen ist so simpel wie falsch:
Ein Klaps ist Gewalt, und wer gegen Gewalt ist, muss auch gegen den Klaps
und somit für den § 1631 sein. Eine Konsequenz dieses inflationären
Gewaltbegriffs ist, dass wirkliche Gewalt gegen Kinder ihren einzigartigen,
verabscheuungswürdigen Charakter verliert. Durch die beschriebenen
Kampagnen wird nämlich der Anschein erweckt, dass Kindesmisshandlung
kein Randproblem, sondern eine Alltagserscheinung ist.
Gegen
elterliche Macht
Abgelehnt wird die körperliche Bestrafung vor allem mit der Begründung,
sie stelle den deutlichsten Ausdruck elterlicher Macht dar und gehe mit
einer Erniedrigung des Kindes einher: "Jede Körperstrafe bedeutet
für das Kind (...) eine Demütigung, eine Entwürdigung"1,
schreibt beispielsweise Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, die ehemalige
Justizsenatorin in Hamburg und Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen
Liga für das Kind. Stattdessen wird von Eltern eingefordert, "Konflikte
partnerschaftlich auszuhandeln" (siehe dazu die Kampagne "Mehr
Respekt für Kinder"). Im Zentrum der Kampagnen steht zwar das
"Schlagen" von Kindern. Dahinter verbirgt sich jedoch zumeist
eine Ablehnung aller Formen der Bestrafung und jeglichen Ausdrucks elterlicher
Autorität. Eine Broschüre der Bundesregierung stellt hierzu
klar: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dieses Recht
umfasst nicht nur körperliche, sondern auch psychische Formen der
Gewalt wie z.B. Liebesentzug oder die öffentliche Bloßstellung
des Kindes."2 Viele Erziehungsexperten lehnen daher nicht nur körperliche
Züchtigung, sondern alle als autoritär geltenden Erziehungsmaßnahmen
ab, mit denen Eltern ihre Vorstellungen durchzusetzen suchen.
In einer Studie, die die positiven Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung
der Gewalt in der Erziehung aufzeigen sollte, schreibt K. D. Bussmann
anerkennend: "Die familiäre Erziehung ist heute generell weniger
punitiv geprägt und man erkennt einen deutlichen Willen zu einer
Verhaltensänderung. Der Rückgang fällt besonders stark
bei den psychischen Sanktionen aus (Niederbrüllen, Anschweigen, etwa
20 Prozent weniger als 1996)."3 Insgesamt gilt mittlerweile in den
meisten Schriften zum Thema jegliche Ausübung elterlicher Autorität
als potenziell schädlich für das Kind. Da es jedoch schwierig
ist, Kampagnen abstrakt gegen elterliche Autorität zu organisieren,
konzentrieren sich die Befürworter der "partnerschaftlichen
Erziehung" offenbar lieber auf das Schlagen von Kindern. Damit haben
sie ein konsenstaugliches und zugleich schwer anfechtbares, weil emotional
geprägtes Kampagnenziel gefunden, wobei eine wirkliche Auseinandersetzung
über das dem Verbot zugrunde liegende Erziehungsverständnis
kaum mehr stattfindet. Zudem ist die Beschäftigung mit der Frage,
was es eigentlich heißt, Kind oder Erwachsener zu sein, völlig
in den Hintergrund geraten.
Kindheit
und Erwachsensein
Von den Befürwortern des Züchtigungsgesetzes ist häufig
zu hören, dass mit dieser Novelle endlich Schluss gemacht werde mit
der vermeintlichen Doppelmoral: "Schlägt man einen Erwachsenen,
so ist das Körperverletzung. Schlägt man ein Kind, so gilt es
als Erziehung." Dabei ist das Gesetz nichts anderes als ein Ausdruck
der tief greifenden und verbreiteten Verunsicherung und Verwirrung hinsichtlich
des Unterschieds zwischen Erwachsenen und Kindern.
Die Beziehung eines Erwachsenen zu seinen Kindern ist zwangsläufig
anders als sein Verhältnis zu Gleichaltrigen. Sobald ein Kind geboren
ist, setzen Eltern ihren Willen gegenüber dem Kind durch und üben
somit eine Form von "Macht" aus: Eltern entscheiden zum Beispiel,
wann ein Kind schlafen soll, wann es gewickelt wird, wie warm es bekleidet
sein muss, wie viel Taschengeld ihm zusteht, welchen Kinofilm es anschauen
darf usw. Kinder werden anders behandelt als Erwachsene, weil sie unreif
sind und erst durch Sozialisation und Erziehung langsam erwachsen werden.
Niemals würde ich meinem Mann bestimmte Fernsehsendungen verbieten
oder ihn zu einer bestimmten Zeit ins Bett schicken. Alle, die sich ernsthaft
mit Erziehung auseinandersetzen, müssen sich daher die Frage stellen,
wo die Grenze zwischen Kindern und Erwachsenen zu ziehen ist und welche
Formen elterlicher Autorität angemessen, wünschenswert und sogar
notwendig sind. Doch diese wichtigen Fragen umgeht die Debatte über
Gewalt in der Erziehung in aller Regel. Stattdessen werden Gerichte bemüht,
um bestimmte Wertvorstellungen bei Erziehungsfragen durchzusetzen.
Missbrauch
der Wissenschaft
Eine Begründung für das Verbot körperlicher Züchtigung
ist die Behauptung, Kinder würden auch durch leichte Formen körperlicher
Strafen dauerhafte Schäden davontragen. Die radikalsten Verfechter
des Züchtigungsverbots behaupten sogar, das Untersagen jeglicher
Züchtigung sei Voraussetzung für eine positive Entwicklung unserer
Gesellschaft. Eine der engagiertesten und auch in Deutschland bekanntesten
Gegnerinnen jeglicher Bestrafung von Kindern ist die Psychoanalytikerin
Alice Miller. Sie schreibt: "Wir alle wissen (...), dass körperliche
Bestrafung lediglich gehorsame Kinder produziert, sie aber nicht davor
bewahren kann, gewalttätige oder kranke Erwachsene zu werden, und
zwar aus genau diesem Grund. (...) Auf eine bessere Zukunft kann nicht
ohne eine Gesetzgebung hingearbeitet werden, welche die körperliche
Bestrafung unserer Kinder klar verbietet. (...) Die ganze Gesellschaft
und ihr Rechtssystem kann dann für gefährdete Kinder die Rolle
eines verlässlichen, aufgeklärten und beschützenden Zeugen
spielen, die ohne diesen Beistand selbst zu Räubern werden können."4
Um ihrem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, berufen sich Miller und zahlreiche
andere Verbotsverfechter auf die Wissenschaft: "Dieses Wissen ist
nun wissenschaftlich bestätigt und wurde 1998 von der Amerikanischen
Akademie der Kinderärzte offiziell anerkannt." Auch hier zeigt
sich, wie unbedacht und mitunter unseriös die Kampagnen gegen die
elterliche Autorität geführt werden. Denn in Wirklichkeit gibt
es keinen anerkannten wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Kinder
durch jede Form von Disziplinierung nachhaltig geschädigt werden.
Die von Miller angeführte Amerikanische Akademie der Kinderärzte
(AAP) war bei der Frage der körperlichen Züchtigung deutlich
gespalten. Sie empfiehlt heute ein Verbot körperlicher Bestrafung
in Schulen, hält sich aber zurück, wenn es um Vorgaben für
Familien geht. Das hat Gründe. Eine von der Akademie durchgeführte
Umfrage unter amerikanischen Kinderärzten ergab, dass 53,4 Prozent
der Befragten körperliche Züchtigung durch Eltern im Prinzip
ablehnen, aber dennoch der Meinung sind, dass ein gelegentlicher Klaps
unter bestimmten Umständen eine effektive Form der Disziplinierung
darstellen könne. Tatsächlich lehnten nur 31,4 Prozent der befragten
Ärzte jede körperliche Bestrafung grundsätzlich ab. Anders
als viele Kinderschutzkampagnen kam die AAP zu dem ausgewogenen Schluss,
dass die Ergebnisse ihrer Umfrage den schwierigen Charakter dieser Frage
widerspiegeln.5
Wissenschaftliche Studien, die dem Zweck dienen, die Auswirkungen von
elterlichen Strafen (insbesondere körperliche Züchtigung) auf
das spätere Verhalten von Kindern zu untersuchen, variieren auffällig
im Ergebnis und reflektieren meist die persönliche Einstellung des
jeweiligen Leiters oder Initiators solcher Studien. Dies ist nicht erstaunlich,
da Kausalitätsstudien, die sich auf einen Einflussfaktor konzentrieren,
sehr schwierig durchzuführen sind. Deutsche und internationale Kinderrechtler
berufen sich häufig auf zwei Untersuchungen. Leiter der ersten war
der wohl bekannteste amerikanische "Klaps-Gegner" und Soziologe,
Murray Straus, die zweite wurde von der Kinderpsychologin E. T. Gershoff
geleitet. Beide Studien deuten auf einen Zusammenhang zwischen körperlicher
Züchtigung und einer ganzen Reihe von sozialen Übeln wie häuslicher
Gewalt, Kindesmisshandlung, Depressionen, Aggressivität und sogar
Armut hin. Selten wird jedoch in populären Schriften darauf hingewiesen,
dass beide Studien erhebliche methodologische Schwächen aufweisen
und daher von anderen, ebenfalls sehr renommierten Wissenschaftlern als
wenig aussagekräftig kritisiert wurden.
Die Psychologin Diana Baumrind und Robert E. Larzelere vom Nebraska Medical
Center bemängelten an beiden Studien, dass zu wenig unterschieden
wurde zwischen Eltern, die zu extremer beziehungsweise überdurchschnittlich
häufiger Anwendung von körperlichen Strafen neigen und anderen,
die ihren Kindern gelegentlich leichte Schläge auf den Hintern verpassen.
Auch seien periphere Einflussfaktoren, die das Leben eines Kindes entscheidend
beeinflussen können, bei der Auswertung nicht ausreichend berücksichtigt
worden. Daher seien, so Baumrind, auch keine Rückschlüsse auf
die Auswirkungen von leichter, "normativer" körperlicher
Bestrafung zulässig. In einer eigenen Langzeitstudie mit 100 Familien
kam die Psychologin zu dem Ergebnis, dass es keinen wissenschaftlichen
Beweis für eine nachhaltige Schädigung von Kindern durch leichte,
normative körperliche Bestrafung gibt und somit auch keine wissenschaftliche
Rechtfertigung für ein absolutes gesetzliches Züchtigungsverbot.
Auch Baumrind spricht sich gegen die körperliche Züchtigung
aus. Ihre Ablehnung erfolgt allerdings nicht aus wissenschaftlichen Gründen,
sondern aufgrund ihrer moralischen Wertvorstellungen. Das ist natürlich
vollkommen legitim und sympathisch. Nicht in Ordnung ist es jedoch, wenn
Gegner der körperlichen Züchtigung umstrittene oder gar pseudo-wissenschaftliche
Argumente anführen, um die eigenen Vorstellungen und Ziele aufzuwerten.
Wem
nützt das Gesetz?
So verschließen sich einschlägige Kampagnen auch der wichtigen
Diskussion über die Frage nach der Auswirkung des Verbots körperlicher
Züchtigung auf die wirklich stattfindende Gewalt gegen Kinder. Verfechter
des § 1631 BGB berufen sich auf die "positiven Erfahrungen",
die Schweden gemacht habe. In Schweden hat sich, wie auch in Deutschland,
nach der Gesetzesnovelle unter Eltern rasch herumgesprochen, dass auch
ein Klaps in der Erziehung nicht erwünscht ist: "86 Prozent
der Eltern, die zumeist selbst (noch) nicht ohne Körperstrafe auskommen,
streben eine möglichst gewaltfreie Erziehung an", stellte Bussmann
fest. Das überrascht schon deshalb nicht, weil sich Eltern, die nicht
als gesellschaftliche Außenseiter und Gewalttäter gelten möchten,
bei entsprechender Nachfrage auch von einem Klaps als Erziehungsmethode
distanzieren. Viel mehr als ein Erfolg zeigt sich an solchen Aussagen
wieder einmal der unnütze Konflikt, in dem heute viele Eltern stecken.
Empirische Studien zeigen, dass die populären Kinderschutzkampagnen
keinen Schutz für Kinder darstellen, die in ihren Familien tatsächlich
unter Gewaltanwendung zu leiden haben. Eine auf Erhebungen aus den Jahren
1986/87 basierende schwedische Untersuchung ergab, dass im Vergleich zum
Zeitraum 1973/74 (also vor Einführung des Züchtigungsverbots
von 1979) doppelt so viele Kinder an den Folgen schwerer körperlicher
Misshandlung ums Leben kamen. Eine weitere Studie aus den 90er-Jahren
brachte zum Vorschein, dass die Fälle körperlicher Misshandlungen,
die der Polizei gemeldet wurden, im Vergleich zu 1981 um 489 Prozent zugenommen
haben. Für diese Ergebnisse mag es verschiedene Gründe geben,
die im Einzelnen zu betrachten wären. Wahrscheinlich liegen ihnen
auch Faktoren wie eine erhöhte Meldebereitschaft der Bevölkerung
zugrunde, die, würden sie berücksichtigt, den Anstieg wieder
relativierten. Unstrittig ist jedoch, dass das staatlich sanktionierte
Züchtigungsverbot in Schweden nicht dazu beitrug, die Fälle
von Kindesmisshandlung zurückzudrängen. Eltern, die zu Gewalt
neigen und zeitweise die Kontrolle über sich selbst verlieren, fehlt
offenbar mehr als nur "das richtige Bewusstsein", das ihnen
durch die beschriebenen Kampagnen vermittelt werden soll. Es ist sogar
äußerst zweifelhaft, ob sie sich von diesen Kampagnen überhaupt
angesprochen fühlen.
Nicht zu unterschätzen ist jedoch die moralische Aufwertung, die
die Befürworter des Züchtigungsverbots durch die Gesetzesänderungen
in mehreren Ländern erfahren haben - obwohl dafür eigentlich
jegliche Grundlage fehlt. Die Politik hat ihnen die Richtigkeit ihrer
Kampagnenziele bestätigt und sie damit zu angesehenen Experten in
Fragen der Kindererziehung befördert. Umfrageergebnisse, die heute
in Deutschland und anderswo als "positive Auswirkungen" der
Gesetzesänderung angeführt werden, sind demnach wohl vor allem
ein Ausdruck dafür, dass die moralische Hoheit der Kampagnenführer
allgemein akzeptiert wird.
Die
Konsequenzen
Das auf den ersten Blick sympathisch anmutende Gesetz gegen Gewalt in
der Erziehung hat also eine Schattenseite - nicht zuletzt auch wegen seines
stark bevormundenden und autoritären Charakters. Millionen von Eltern,
die ihren Kindern gelegentlich einen Klaps geben, gelten heute bestenfalls
als überfordert. Geht es nach den Kinderschützern, müssen
sie aufgeklärt, beraten und schließlich auch bestraft werden,
wenn sie nach wie vor behaupten, besser zu wissen, was für ihr Kind
gut ist. Bei der Debatte um gewaltfreie Erziehung wird natürlich
auch mit Sanktionen im Falle einer Missachtung gedroht. Frau Peschel-Gutzeit
schreibt: "Verstoßen die Eltern gegen dieses Verbot [der körperlichen
Bestrafung, d.R.], so soll ihnen und den betroffenen Kindern (...) vor
allem Hilfe angeboten werden. Denn Ziel des Gesetzes ist (...) nicht die
Kriminalisierung der Familie. (...) Aber so wichtig Beratung und Hilfe
sind, so wird es im Einzelfall auch zu Sanktionen gegen die Eltern kommen
und kommen müssen."6
Auch wenn immer wieder betont wird, dass Familien nicht pauschal kriminalisiert
werden dürfen, so sollte man sich über die Möglichkeiten
und Auswirkungen des Gesetzes nicht täuschen. Allzu offen stellen
die Verfechter des Gewaltverbots ihr tiefes Misstrauen gegenüber
"normalen Familien" zur Schau. Der mittlerweile verstorbene
Kriminologe Prof. Detlev Frehsee, einer der vehementesten Verfechter des
§ 1631 II BGB, erklärte auf einer Fachtagung des Kinderschutzzentrums
Berlin: "Nun habe ich schon eingeräumt, dass es mit einem bloßen
Verbot von Schlägen nicht getan ist. Man muss in die Familien hineinkommen.
Hier haben wir es allerdings mit einem mächtigen traditionellen Faktor
zu tun, das ist die familiäre Privatheit. (...) Tatsächlich
ist dies der neuralgische Punkt. Denn die Achtung der Privatsphäre
schützt die Eltern. Seine Kehrseite ist die Auslieferung der Kinder
an elterliche Schwächen und Unzulänglichkeiten. Die Familie
ist der Raum, in dem tiefenpsychologische Verspannungen und Beschädigungen
am ungehemmtesten ausgelebt werden. Angesichts des eminenten Machtgefälles
ist dies für Kinder mit einzigartigen Risiken verbunden."7
Solche Stellungnahmen können durchaus als typisch bezeichnet werden.
Die Ausnahmeerscheinung wird zum gesellschaftlichen Standard deklariert.
Sie zeigen, welcher Geist in vielen Kinderschutzkampagnen vorherrscht
und welch negatives Menschen- und Elternbild hier propagiert wird. Die
unbotmäßige Intervention in Familien und das Gesetz gegen Gewalt
in der Erziehung sollte daher von allen Bürgern abgelehnt werden,
die sich einerseits gegen die Misshandlung von Kindern zur Wehr setzen
möchten, sich aber andererseits eine offene, ungezwungene Diskussion
über Erziehung wünschen und sich gegen die Bevormundung und
Kriminalisierung von Eltern sowie die Aushöhlung ihrer Privatsphäre
wenden. Die Nachteile, die das Züchtigungsverbot für eine liberale,
zivile Gesellschaft mit sich bringt, sind nicht von der Hand zu weisen.
Aus diesem Grund wurde übrigens Anfang diesen Jahres eine ähnliche
Gesetzesreform in Kanada abgewiesen. Das sollten wir zum Anlass nehmen,
auch hierzulande zu einer ausgewogeneren Diskussion zurückzukehren.

Sabine Beppler-Spahl ist Diplom-Volkswirtin und lebt in Berlin.
Sie ist Mutter von zwei Kindern. In Novo69 erschien von ihr zuletzt der
Artikel "Kindererziehung ist einfach".
Anmerkungen
1
Vgl. www.liga-kind.de/pages/201peschel.htm.
2 "Gewaltfreie Erziehung. Eine Bilanz", hrsg. v.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2003.
3 Berliner Forum Gewaltprävention, BFG Sondernummer
6, 2002.
4 Alice Miller: www.vachss.de/mission/guest_dispatches/alice_miller.htm;
vgl. auch Alice Miller: Das Drama des begabten Kindes, Suhrkamp 1983.
5 Vgl. Periodic Surveys of Fellows 38, 2004 unter www.aap.org/research/periodicsurvey/ps38a.htm.
6 Vgl. www.liga-kind.de/pages/201peschel.htm.
7 "Wege zu einer gewaltfreien Erziehung - Anstöße
für Eltern, Jugendhilfe und Politik", Kinderschutz-Zentrum
Berlin e.V., Dokumentation der Tagung am 27.10.99.
Literaturtipp
Frank Furedi:
Warum Kinder mutige Eltern brauchen, dtv Deutscher Taschenbuch Verlag,
München 2004, EUR 9,50.
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