Inhalt
JAHR DER
INNOVATION
ZUR SACHE:
Jahr der Innovation
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Reformdebatte Teil III:
Ohne Überzeugung geht es halt nicht
Von Sabine Reul
Thilo Spahl:
Stammzellenschutz in Deutschland
Detlev Ganten:
"Die Trennung zwischen adult und embryonal
macht keinen Sinn"
Thomas Deichmann:
Wenig Innovatives an der Gentechfront
Stefan Stollberg:
Pro und Contra Studiengebühren
Jürgen Mittelstraß:
Universitätsreform ohne universitäre Perspektive?
[Heft S.18]
Guido Hülsmann:
EINSPRUCH: Schwarze Putzarbeit ist besser als ein innovativer Polizeistaat
[Heft S.22]
Friedrich Schneider:
Schattenwirtschaft - Fluch oder Segen?
WISSENSCHAFT &
ÖKOLOGIE
Mark Lythgoe:
Eine Brücke zwischen zwei Kulturen
[Heft S.27]
Calista Fischer und Thomas Deichmann:
Deutsche Aussteigerideologie für die Schweiz
Edgar Gärtner:
Der Eiertanz der "postnormal science"
[Heft S.35]
Ludwig Lindner:
Windkraft - nur fauler Zauber?
KRIEG UND
TERRORISMUS
Matthias Heitmann:
Verkehrte Welt: Die USA verlieren den gewonnenen
Krieg
Brendan O'Neill:
Mehr Sicherheit durch mehr Angst?
[Heft S.45]
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
Kai Rogusch:
Kriminalitätsbekämpfung darf nicht
zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden
Sabine Beppler-Spahl:
Kindererziehung ist einfach
Mick Hume:
Antikriegspolitik als Affentheater
Kevin Yuill:
Der Tod ist keine Lösung
Josie Appleton:
Kannibalismus ist keine Frage des Lifestyle
[Heft S.56]
MEDIEN UND
KULTUR
Bernd Herrmann:
Michael Crichton im Reich der Öko-Religion
[Heft S.57]
Stefan Chatrath:
Labile Kicker: Ist die Fußball-Bundesliga
ein Fall für die Couch?
Andrew Calcutt:
Angst vorm schwarzen weißen Mann?
[Heft S.62]
Sandy Starr:
Die Welt - ein großer "Google"-Hupf
[Heft S.64]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
BRIEFE / IMPRESSUM
[Heft S.6]
UPDATES
[Heft S.7]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.26]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.40]
BÜCHER
[Heft S.58]
GRÄTSCHE
von Matthias Heitmann:
Innovation im Abseits
[Heft S.61]
INNOVOTION
[Heft S.66]
|
Innovationsvorschlag:
Ökonomisierung der Bildung stoppen
Pro und Contra Studiengebühren
An der Qualität der Juristenausbildung wird sich nur durch die Einführung
von Studiengebühren nichts verändern. Von Stefan
Stollberg.
Die zur Debatte stehende Einführung von Studiengebühren bietet
Anlass, über die möglichen Folgen dieses Schritts für das
Studium an deutschen Universitäten nachzudenken. Das soll hier exemplarisch
für das Studium der Rechtswissenschaften geschehen. Gerade vor dem
Hintergrund, dass Jurastudenten bereits in nicht unerheblichem Maße
für ihre Ausbildung beim Repetitor bezahlen, dürfte Grund zur
Frage geboten sein, warum diese prüfungsvorbereitenden Intensivkurse
nicht von der Universität geleistet werden. Durch Studiengebühren
könnte also ein neues Anspruchsdenken entstehen. Letztlich lautet
die zentrale Frage, ob Studiengebühren Einfluss auf die Qualität
der Lehre haben können.
Wofür
bezahlen?
Wenn für ein Studium gezahlt werden soll, von dem 90 Prozent der
Jurastudenten offensichtlich glauben, dass es auf das Examen nicht ausreichend
vorbereitet, dann wirkt es plausibel, beides gegeneinander aufzuwiegen:
Professor gegen Repetitor, Vorlesung gegen Repetitorium. Mit der Einführung
von Studiengebühren wird der Student zum Kunden, der von seiner Universität
Leistungen einfordern kann. Folgt man diesem Trend der Ökonomisierung
- der Wertschätzung von Bildung nach dem Prinzip "Bezahlstudium"
-, dann stellt sich zugleich aber das Problem der Verknüpfung von
Bildung und Konsum. Diese Verbindung birgt die große Gefahr eines
weiteren Qualitätsverlusts der Ausbildung, indem nur noch angeboten
wird, was der Bildungskunde will, anstatt die universitäre Ausbildung
nach übergeordneten Prinzipien zu organisieren (siehe hierzu den
Artikel von Jürgen Mittelstraß in diesem Novo). Die Sichtweise
"Wissen für Geld" ist problematisch, denn sie lässt
vermuten, dass es sich bei Bildung um eine berechenbare Größe
handelt. In Bezug auf den angestrebten Beruf kann wissenschaftliche Bildung
aber bestenfalls die Methoden bereitstellen, mit deren Hilfe es dem Einzelnen
möglich ist, sich in einer veränderbaren Welt zu orientieren.
Wofür aber dann bezahlen?
Auch mit dem Lernerfolg ist es nicht so einfach. Er hängt maßgeblich
von den beteiligten Personen ab, also dem Lehrenden und dem Lernenden.
Lernerfolg ist nicht erzwingbar: Es kann auch keine Bildungsgarantie geben,
da es beim Lernen um Verstehen geht. Dieses kann aber immer nur vorläufig
sein, und es ist demnach nicht feststellbar. Feststellbar ist lediglich
der in Bildung gesetzte Aufwand. Hier lässt sich fragen: Was tut
die Uni? Warum werden an allen Fachbereichen die Gelder zusammengestrichen?
Doch der Umkehrschluss ist auch nicht immer richtig. Mehr Geld heißt
nicht unbedingt mehr Bildungsqualität. Unbeleuchtet bleiben nämlich
die inneren Zusammenhänge des Lernens. So ist es gänzlich unbekannt,
auf welche wundersame Weise aus einem Abiturienten ein selbstständig
denkender Jurist wird. Um dieses herauszufinden, müsste sich die
Universität wissenschaftlich mit sich selbst beschäftigen, was
sie bisher nicht tut. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob eine Vorlesung
dazu geeignet ist, auf die Anforderungen einer Klausur ausreichend vorzubereiten.
Wenn nicht, was muss hinzutreten? Oder gefährden zu viele Prüfungen
vielleicht den Lernerfolg? Was ist der Lernerfolg? Evaluationen helfen
da nicht weiter.
Was
wird angeboten?
Das Studierverhalten ist derzeit stark determiniert durch die Prüfungsordnung.
Sie ordnet für das Jurastudium eine Vielzahl von Prüfungen an,
denen sich der Student erfolgreich stellen muss. Nach dem vierten Semester
droht in Niedersachsen bei Nicht-Erbringung der Leistungen die Zwangsexmatrikulation.
Ist diese Hürde geschafft, sind weitere Scheine notwendig, um die
Zulassung zum Ersten Staatsexamen zu erreichen. Das Erste Staatsexamen
stellt allerdings keine Abschlussprüfung für das Ende des Studiums
dar, sondern eine Zulassungsprüfung für den Eintritt ins Referendariat.
Diese Funktion hat das Examen aufgrund der Prüfzuständigkeit
des Landesjustizprüfungsamtes, welches den Inhalt der Prüfungen
bestimmt. Es prüft also nicht der, der lehrt.
All dies hat auch Auswirkung auf die Prüfungen während des Studiums.
Manche Professoren sind der Meinung, Klausuren in den großen Übungen
müssten unter Examensbedingungen geschrieben werden. Das bedeutet,
dass hier etwas geprüft werden soll, das nie gelehrt wurde. Die entsprechenden
Lehrveranstaltungen gleichen, gemessen an den Klausuranforderungen, denen
von Einführungsveranstaltungen. Sie bieten allenfalls einen Überblick,
sind aber nicht geeignet, Anleitung zur Lösung von Fällen zu
bieten, wie sie in Klausuren erwartet wird.
Zudem herrscht noch immer der Irrglaube, man könne etwas lernen,
indem man dem Professor zuhört. Es bedarf einer Überprüfung,
ob die Vorlesung die geeignete Lehrform ist. Im ersten Semester riet uns
ein Professor gleich zu Beginn, dass, um etwas zu lernen, doch lieber
ein Seminar besucht werden sollte. Das habe er früher auch so gemacht.
Die wenigen Lehrveranstaltungen, die eine aktive Teilnahme von Studenten
fördern, die so genannten Arbeitsgemeinschaften, werden in Hannover
- wahrscheinlich aus Kostengründen - immer seltener angeboten. Es
bleibt also entweder der Gang zum Repetitor, der dieses Problem erkannt
hat und spezielle Klausurvorbereitungskurse anbietet, oder eine private
Arbeitsgemeinschaft. Während Repetitorien schön einfach sind
und zudem aus Werbungsgründen oft kostenlos, fehlt heute vielen Studenten
der Mut, sich selbstständig zu organisieren und zu lernen. Die Uni
macht es einem dabei auch nicht einfach. Während im Repetitorium
die geschriebenen Übungsklausuren bei der Rückgabe individuell
besprochen werden können, fehlt diese für den individuellen
Lernerfolg wichtige Rückkopplung bei den universitären Klausuren
und Übungsklausuren völlig.
Die erreichte Punktzahl mit knapper Rechtfertigung gibt schließlich
keinen Anhalt zur Verbesserung der eigenen Fehler. Oftmals stellt die
Note nicht einmal den persönlichen Leistungsstand dar. Die Uni fordert
Leistung, sieht sich aber nicht gefordert, diese Leistungen hinsichtlich
des Lernerfolgs zu fördern. Sie stellt sich in den Dienst einer radikalen
Auslese und weigert sich, ihren Lehrauftrag ernst zu nehmen.
Veränderung
durch Reform?
Die jüngste Juristenausbildungsreform, die zum 1. Juli 2003 in Kraft
getreten ist, hat nicht im Ansatz zur Lösung dieses Problems beigetragen.
Die hochgradige Ineffizienz der Lehre ist nicht einmal am Rande ein Thema
des Reformgesetzgebers gewesen. Stattdessen zielt der Wille zu mehr Effizienz
in der Juristenausbildung auf die Länge des Studiums. Die Kostenminimierung
betrifft nun auch den Jurastudenten, obwohl er, gemessen an dem Aufwand,
den beispielsweise ein Physikstudium bedeutet, ein genügsamer Gast
der Universität ist. Er soll kürzer studieren, damit er früher
in den Beruf einsteigen kann und gleich nach dem Studium ohne große
Reibungsverluste für den Job zur Verfügung steht.
Ein Konzept dafür, wie dieses Ziel zu erreichen sein soll, liegt
mit dem neuen Gesetz bereit. Das Konzept nennt sich "Schlüsselqualifikationen".
Nach § 5 a III 1 DRiG sollen diese Inhalte in der Lehre berücksichtigt
werden. Allerdings stellt sich nicht nur für die Fakultäten
die Frage, was mit Schlüsselqualifikationen gemeint sein könnte.
Das Problem mit den Schlüsselqualifikationen ist die Beliebigkeit
des Begriffs. Es ist so ziemlich alles darunter subsumierbar. Diese wie
auch immer definierten Inhalte können bestenfalls mit den vorhandenen
Lehrinhalten verknüpft werden, haben aber auf die Art und Weise der
Vermittlung des Rechtsstoffs keinerlei Einfluss.
Die wirklichen Probleme bleiben also weiter bestehen. Da ist zum einen
die große Stoffmenge. Es besteht der widersinnige Anspruch der gleichzeitigen
Vermittlung von Breiten- und Tiefenwissen: Breitenwissen, das über
die Kernbereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht weit
hinausgeht und beispielsweise das Arbeitsrecht und das Europarecht betrifft,
und Tiefenwissen, das bis in die Feinheiten höchstrichterlicher Rechtsprechung
hineinreicht. Dieses Wissen muss für das Examen bereitstehen, da
alles "drankommen" kann. Man ist bei der Prüfungsvorbereitung
notwendigerweise gezwungen, auf Lücke zu setzen und zu hoffen, dass
das Gelernte geprüft wird. Dabei besteht für Studenten aber
keine Gewähr, dass nur das "drankommt", was tatsächlich
gelehrt wurde.
Hinzu kommt ein übertrieben prüfungsorientiertes Lernklima.
Wer trotz ständig stattfindender Prüfungen den Mut aufweist
und die Mühen nicht scheut, tiefer in die Rechtsmaterie einzudringen,
dem wird von Kommilitonen regelmäßig die Frage gestellt, wofür
er das tue. Für die nächste Klausur? Für eine Hausarbeit?
Wofür dann? Die Frage ist berechtigt, sind doch aufbereitete Lektüren
wie etwa Skripte oder die vielen Fallbücher für die Klausurvorbereitung
eindeutig am besten geeignet. Das Studierverhalten ist zwar niemals vollständig
durch die Prüfungsordnung determiniert, aber kleiner, immer kleiner
werden die Spielräume für den Einzelnen, in denen er sich selbstgeleitet
und begeistert mit einem Thema, einem Problem ganz und in Ruhe auseinandersetzen
kann.
Vor dem Hintergrund einer unüberschaubaren, unerfassbaren Fülle
von Wissen wird immer weniger Raum für Verstehen geboten. Der verbleibende
kleine Raum wird nun durch zusätzlichen Druck - etwa durch drohende
Studiengebühren - weiter vergrößert. Wer neben dem Studium
Geld verdienen muss, dem bleibt fast keine Möglichkeit, als sich
völlig der Prüfungsordnung zu unterwerfen und sich von Klausur
zu Klausur, von Hausarbeit zu Hausarbeit, von Schein zu Schein bis zum
Examen durchzukämpfen. Durch die Einführung der Zwischenprüfung
in Niedersachsen herrscht dieser Druck schon vom ersten Semester an. Statt
diesen Druck an die Uni weiterzugeben, geht der erfolgsorientierte Student
noch früher zum Repetitorium - mancher schon ab dem zweiten oder
dritten Semester.
Wissen
als Wert
Es ist also mehr als fraglich, ob sich durch die Einführung von Studiengebühren
die Qualität des Studiums verbessern wird. Die Masse der Jurastudenten
wird wohl auch in Zukunft ihr Heil beim Repetitor suchen und die Universität
von einem möglichen Handlungsdruck entlasten. Und der eine oder andere
Jurastudent wird sich noch mehr verbiegen müssen, um dem Studium
einen über die Zulassung zum Examen hinausgehenden Sinn abringen
zu können. Der Vorstellung von Einsamkeit und Freiheit tritt eine
Realität von Einbindung und Anpassung gegenüber. Die Ökonomisierung
des Studiums verengt den Blick hin zu einem reinen Wertdenken nach dem
Motto: Was bringt mir das? Brauche ich das fürs Examen? Diese Denkweise
schützt zwar vor Zumutungen und fördert die Befriedigung von
Erwartungen, sie vergrößert aber zugleich die Scheu vor dem
Anderen, Neuen, Unbekannten.
Stefan Stollberg studiert Rechtswissenschaften an der Universität
Hannover. Kontakt: stefanstollberg@freenet.de.
LITERATURTIPPS
Hans Albrecht
Hesse: "Zur Juristenausbildung in Deutschland am Ende des 20. Jahrhunderts",
Zeitschrift für Rechtspolitik, 1997, S.367ff
Ders.: "Die Reform des Jura-Studiums als Politik seiner Mechanisierung",
Juristenzeitung, 2002, S.704ff.
|