Inhalt
JAHR DER
INNOVATION
ZUR SACHE:
Jahr der Innovation
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Reformdebatte Teil III:
Ohne Überzeugung geht es halt nicht
Von Sabine Reul
Thilo Spahl:
Stammzellenschutz in Deutschland
Detlev Ganten:
"Die Trennung zwischen adult und embryonal
macht keinen Sinn"
Thomas Deichmann:
Wenig Innovatives an der Gentechfront
Stefan Stollberg:
Pro und Contra Studiengebühren
Jürgen Mittelstraß:
Universitätsreform ohne universitäre Perspektive?
[Heft S.18]
Guido Hülsmann:
EINSPRUCH: Schwarze Putzarbeit ist besser als ein innovativer Polizeistaat
[Heft S.22]
Friedrich Schneider:
Schattenwirtschaft - Fluch oder Segen?
WISSENSCHAFT &
ÖKOLOGIE
Mark Lythgoe:
Eine Brücke zwischen zwei Kulturen
[Heft S.27]
Calista Fischer und Thomas Deichmann:
Deutsche Aussteigerideologie für die Schweiz
Edgar Gärtner:
Der Eiertanz der "postnormal science"
[Heft S.35]
Ludwig Lindner:
Windkraft - nur fauler Zauber?
KRIEG UND
TERRORISMUS
Matthias Heitmann:
Verkehrte Welt: Die USA verlieren den gewonnenen
Krieg
Brendan O'Neill:
Mehr Sicherheit durch mehr Angst?
[Heft S.45]
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
Kai Rogusch:
Kriminalitätsbekämpfung darf nicht
zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden
Sabine Beppler-Spahl:
Kindererziehung ist einfach
Mick Hume:
Antikriegspolitik als Affentheater
Kevin Yuill:
Der Tod ist keine Lösung
Josie Appleton:
Kannibalismus ist keine Frage des Lifestyle
[Heft S.56]
MEDIEN UND
KULTUR
Bernd Herrmann:
Michael Crichton im Reich der Öko-Religion
[Heft S.57]
Stefan Chatrath:
Labile Kicker: Ist die Fußball-Bundesliga
ein Fall für die Couch?
Andrew Calcutt:
Angst vorm schwarzen weißen Mann?
[Heft S.62]
Sandy Starr:
Die Welt - ein großer "Google"-Hupf
[Heft S.64]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
BRIEFE / IMPRESSUM
[Heft S.6]
UPDATES
[Heft S.7]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.26]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.40]
BÜCHER
[Heft S.58]
GRÄTSCHE
von Matthias Heitmann:
Innovation im Abseits
[Heft S.61]
INNOVOTION
[Heft S.66]
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Innovationsvorschlag:
Umbenennung des Verbraucherschutzministeriums in Amt für Bürgerverunsicherung
Wenig Innovatives an der Gentechfront
Der Entwurf für die Novelle des Gentechnikgesetzes stärkt trotz
aller Lobpreisungen die Blockade der Biowissenschaften in Deutschland.
Aber in Berlin scheint man mittlerweile unter Politik ohnehin nur noch
PR zu verstehen. Von Thomas Deichmann.
Spätestens am 12. Januar diesen Jahres war klar, dass das von der
SPD angekündigte "Jahr der Innovationen" wieder einmal
vor allem den Regeln der politischen PR-Kunst gehorchen würde. An
diesem Tag wurde von Verbraucherschutzministerin Künast der Regierungsentwurf
zur Novelle des Gentechnikgesetzes (GenTG) vorgelegt. Im Wesentlichen
handelte es sich dabei um denselben Entwurf, der schon 2003 als "Gentechik-Verhinderungsgesetz"
bezeichnet worden war. Trotzdem wurde verkündet, dass die Neuordnung
dazu beitragen werde, Deutschland als Standort für die modernen Biowissenschaften
zu stärken. So erfolgreich dieser PR-Gag gewesen sein mag, am tristen
Dasein der Gentechnik wird sich auch zukünftig nichts ändern,
sollte der Künast-Entwurf abgesegnet werden. Am 11. Februar wurde
er bereits vom Kabinett gebilligt. In einigen Wochen hat nun der Bundesrat
zu entscheiden. Dort stellt die Opposition die Mehrheit. Künast rechnet
deshalb mit einer Ablehnung dieser Kammer und der Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Sie gibt sich dennoch zuversichtlich, dass das novellierte GenTG noch
vor der Sommerpause in Kraft tritt.
Rückzieher
musste Künast auf Drängen des Kanzlers, der Forschungsministerin
Bulmahn und des Wirtschaftsministers Clement bisher bei zwei Aspekten
machen: Ihr Ansinnen, die Förderung der Gentechnik, also bedeutende
Grundlagen- und Anwendungsforschung im Auftrag des Forschungsministeriums
abzuschaffen und Verbraucherschützer nur noch mit der Abwendung von
theoretisch möglichen Risiken der Biowissenschaften zu betrauen,
ging Schröder ebenso zu weit wie Künasts Ziel, von vornherein
"ökologisch sensible Gebiete" und andere Zonen auszuweisen,
in denen keine Gentechnik zum Einsatz kommen dürften. Doch das wären
nur I-Tüpfelchen ihres Ausstiegsgesetzes gewesen. Die restlichen
Paragraphen langen allemal, um Hoffnungen auf eine Entwicklung der Biowissenschaften
und auf Rechtssicherheit bei ihrer Anwendung erst gar nicht aufkommen
zu lassen.
So wird sich Künasts Ministerium (BMVEL) künftig um das Nebeneinander
verschiedener Anbausysteme kümmern und offiziell sicherstellen, dass
sich konventioneller, ökologischer und gentechnischer Landbau nicht
in die Quere kommen. Dabei macht die Ministerin keinen Hehl daraus, dass
sie von der Grünen Gentechnik (beispielsweise der gentechnischen
Verbesserung von Nutzpflanzen zur Abwehr von Schädlingen und Krankheiten)
nichts hält und stattdessen den Ökolandbau weiter ausbauen möchte.
Zu
diesem Zweck sind bereits im vergangenen Jahr Strippen gezogen worden.
So wurde die Zuständigkeit für Genehmigungen gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) vom Robert-Koch-Institut (RKI), das dem Gesundheitsministerium
unterstellt war, auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) übertragen. Als eigenständige Bundesbehörde war das
wissenschaftlich arbeitende RKI nicht so leicht zu gängeln. Das BVL
hingegen ist eine unselbstständige Bundesbehörde und unmittelbar
an die Weisungen von Ministerin Künast gebunden.
Auf Drängen von Bundesumweltminister Trittin wurde 2003 zudem das
in Sachen Biotechnologie als moderat geltende Umweltbundesamt (UBA) entmachtet
und seine Zuständigkeit im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu GVOs
per Vorschaltgesetz auf das gentechnikfeindliche Bundesamt für Naturschutz
(BfN) übertragen.
Im Rahmen der Gesetzesnovelle sollen nun auch die Mitspracherechte neu
geregelt werden. Noch ist die nach sachlichen Kriterien agierende Biologische
Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) gesetzlich fixierte
Einvernehmensbehörde bei Genehmigungsverfahren für Freilandversuche
mit GV-Pflanzen und deren Anwendungen. Die BBA hat damit auch das Recht,
Entscheidungen (begründet) zu blockieren. Die Novelle sieht eine
Abwertung der BBA dahingehend vor, dass die Bundesanstalt zukünftig
nur noch Stellungnahmen abgeben darf, die aber nicht mehr beachtet werden
müssen. Zudem soll bei diesen Genehmigungsverfahren neben dem RKI
das BfN als Einvernehmensbehörde agieren. Der Präsident des
BfN, Hartmut Vogtmann (ein Ökofundamentalist und guter Bekannter
des Umweltministers), bekannte bereits vor Monaten in einem Interview,
dass sein Amt "für ein totales Verbot der Grünen Gentechnik
in der Landwirtschaft" plädiere.
Mit
dieser Aufwertung des BfN als zustimmungspflichtiger Einvernehmensbehörde
wollen sich Künast und Trittin offenbar schon im Frühstadium
der Bearbeitung von Anträgen zu Freisetzungsversuchen ein Vetorecht
einräumen. So werden sie zukünftig auch zu vermeiden wissen,
schlechte Presse zu bekommen, beispielsweise wenn nach der erfolgten Zustimmung
sämtlicher Fachgremien gegen den Expertenrat trotzdem Genehmigungen
verweigert werden. Solche unbegründeten Verbote sind in der Vergangenheit
wiederholt verordnet worden - zum Beispiel im letzten Herbst, als Testanbauten
transgener Apfelbäume kurzerhand untersagt wurden. Die Zeit kritisierte
diese Gängelung damals mit dem Titel "Staatlich veräppelte
Forschung" (4.12.03). Zukünftig kann solchen Projekten mit einem
BfN-Veto schon viel früher das Wasser abgegraben werden.
Auch
die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) soll im
Rahmen der Gesetzesnovellierung gemäß den Wünschen Künasts
und Trittins umgemodelt werden. Die ZKBS berät die Bundesregierung
in sicherheitsrelevanten Fragen zur Gentechnik. Ihre Beurteilungen und
Empfehlungen haben einen hohen Stellenwert. Zukünftig soll die Kommission
für Biologische Sicherheit gemäß den Anforderungen des
EU-Rechts in zwei Arbeitsgruppen agieren. Eine davon wird sich um "geschlossene
Systeme", die andere um die wichtigen Fragen des Freisetzens und
Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen kümmern.
Künast hat bereits im Vorfeld sichergestellt, dass in diesem neuen
Gremium genügend ihrer Gesinnungsgenossen sitzen werden.
In der Vergangenheit war es nämlich wiederholt zu offenen Querelen
zwischen Mitarbeitern der ZKBS und grünen Ministern gekommen - so
im Februar 2000, als eine transgene Bt-Maissorte der Schweizer Firma Novartis
kurz vor der Sortenzulassung und ihrer ersten kommerziellen Aussaat in
Deutschland auf Rat von Bundesumweltminister Trittin aus dem Verkehr gezogen
wurde. Trittins Parteikollegin, die damalige Gesundheitsministerin Andrea
Fischer, hob damals kurzerhand den drei Jahre zuvor gemäß den
Anforderungen des Gentechnikgesetzes erteilten Unbedenklichkeitsbescheid
auf. Die ZKBS reagierte mit einer empörten Pressemeldung und erklärte,
dass man sich "zutiefst desavouiert" fühle und sich gezwungen
sehe, "die EU-Kommission sowie deren Fachausschüsse... zu informieren".
Die grünen Regierungsvertreter konterten und begannen damit, das
ZKBS "umzustrukturieren". Der Aachener Ökotoxikologe Ingolf
Schuphan musste als erster dran glauben. Er hatte Fischer und Trittin
öffentlich kritisiert. Sein ZKBS-Mandat wurde nicht verlängert.
Auch dem ehemaligen ZKBS-Vorsitzenden Gerd Hobom wurde eins übergebraten:
Geplant war zunächst, dass der weltweit angesehene Mikrobiologe noch
vor seinem Ausscheiden als ZKBS-Vorsitzender Ende Oktober 2000 vor dem
Ernährungsausschuss des Bundestags Rede und Antwort zu Fragen der
Gentechnik stehen sollte. Nach dem Streit wurde der Anhörungstermin
verschoben und Hobom trat nicht mehr als ZKBS-Vorsitzender, sondern "nur
noch" als emeritierter Professor vor den Ausschuss.
Die
von Trittin in Sachen Energiepolitik vollzogenen Säuberungsaktionen
sollen nun also auch in Künasts Ministerium zum vorläufigen
Abschluss gebracht werden. Dazu gehört, dass weitere Ökologisten
in den Regierungsapparat rekrutiert werden. Dan Leskien, früher an
vorderster Stelle von Friends of the Earth weltweit damit beschäftigt,
die Grüne Gentechnik madig zu machen, ist bereits verbeamteter Mitarbeiter
im Referat Gentechnik im Verbraucherschutzministerium. Und Barbara Weber,
einst Mitarbeiterin des ebenso gentechnik-feindlichen Öko-Instituts
in Freiburg, sitzt neuerdings in Brüssel in der EU-Generaldirektion
Umwelt. Ihre frühere Kollegin vom Öko-Institut, Beatrix Tappeser,
ist jetzt ebenfalls noch besser gegen die Grüne Gentechnik in Stellung
gebracht worden: Sie wurde als Leiterin des Fachgebiets "Bewertung
gentechnisch veränderter Organismen / Gentechnikgesetz" in Vogtmanns
mit Vetorecht ausgestattetes Bundesamt für Naturschutz berufen.
Auch
wenn es schwer fällt, den Gipfel der Gesetzesnovelle zur Gentechnik
auszumachen, zählen die darin vorgeschlagenen Haftungsregeln zweifelsohne
zu den kuriosesten Innovationen, die jemals ans Tageslicht kamen. Sie
sind wahrscheinlich nicht konform mit EU-Recht. Ob sie mit dem Grundgesetz
vereinbar sind, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Laut der Gesetzesnovelle soll es zwar keine spezifischen Regeln beim Anbau
von GV-Pflanzen geben - Konflikte sollen vielmehr nach den geltenden Vorschriften
des Zivilrechts behandelt werden. Bei Auskreuzungen von Erbgut gentechnisch
veränderter auf konventionelle Pflanzen soll aber neuerdings der
"ohne Gentechnik" wirtschaftende Landwirt Anspruch auf Entschädigung
haben, wenn er wirtschaftliche Verluste nachweisen kann - etwa durch geringere
Erlöse infolge kennzeichnungspflichtiger GV-Anteile in seinen Produkten
oder bei der Verweigerung eines Ökolabels. Letzteres ist denkbar,
denn in den Regeln des Ökolandbaus werden jegliche Nutzung der Gentechnik
und Einkreuzungen auch unter den sonst üblichen Schwellenwerten strikt
abgelehnt. Die Verantwortung für die Produktqualität wird damit
auch auf Landwirte in der Nachbarschaft übertragen, ohne dass es
hierfür einen objektiven, sicherheitsrelevanten Grund gäbe,
denn hinsichtlich ihrer Sicherheit sind alle auf den Markt kommenden Agrarprodukte
sorgfältig geprüft und für den Bürger objektiv gleichwertig
sicher. Beim Ökolandbau soll das deutsche Haftungsrecht offenbar
auch für den Schutz einer eher religiös anmutenden Weltanschauungsfrage
instrumentalisiert werden - man könnte auch sagen, für einen
politisch motivierten Marktprotektionismus.
Nicht
zuletzt würde durch diese Politikvorgabe auch die "gute fachliche
Praxis", die unter anderem auf einvernehmlichen Absprachen unter
Bauern basiert, untergraben. War beispielsweise ein konventioneller Gemüsemaisanbauer
bislang darauf bedacht, die Anbauszenarien im nachbarschaftlichen Umfeld
eigenverantwortlich zu klären, um ungewünschten Polleneintrag
von Futtermais zu verhindern und damit die Qualität der eigenen Produkte
zu sichern, kann er sich (sollte der Regierungsentwurf Gesetz werden)
die Mühe zukünftig sparen - sofern ein GV-Maissorten anbauender
Landwirt in der Nachbarschaft lebt. Die Besonderheit seines Produktes
könnte er sich nun per Gerichtsbeschluss vom Nachbarn garantieren
lassen und, wenn das nicht klappt, zumindest die Mindereinnahmen von ihm
kassieren. Dass diese Haftungsregeln abschreckende Wirkung haben und dem
erklärten Ziel des Gesetzentwurfes widersprechen, eine gleichberechtigte
Koexistenz verschiedener Anbausysteme sicherzustellen, ist augenfällig.
Solche Gesetzes-Innovationen zerstören letztlich die Grundlagen vernünftigen
Wirtschaftens und machen sämtliche Akteure auf dem Markt zum Spielball
von Ideologie-Strategen.

Thomas Deichmann ist Chefredakteur von Novo und freier Wissenschaftsjournalist.
Mit Thilo Spahl hat er Das populäre Lexikon der Gentechnik
geschrieben.. In Zusammenarbeit mit Detlev Ganten ist von beiden im letzen
Oktober bei Eichborn Leben, Natur, Wissenschaft. Alles, was man wissen
muss erschienen (s. Rubrik "Bücher").
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