Inhalt
JAHR DER
INNOVATION
ZUR SACHE:
Jahr der Innovation
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Reformdebatte Teil III:
Ohne Überzeugung geht es halt nicht
Von Sabine Reul
Thilo Spahl:
Stammzellenschutz in Deutschland
Detlev Ganten:
"Die Trennung zwischen adult und embryonal
macht keinen Sinn"
Thomas Deichmann:
Wenig Innovatives an der Gentechfront
Stefan Stollberg:
Pro und Contra Studiengebühren
Jürgen Mittelstraß:
Universitätsreform ohne universitäre Perspektive?
[Heft S.18]
Guido Hülsmann:
EINSPRUCH: Schwarze Putzarbeit ist besser als ein innovativer Polizeistaat
[Heft S.22]
Friedrich Schneider:
Schattenwirtschaft - Fluch oder Segen?
WISSENSCHAFT &
ÖKOLOGIE
Mark Lythgoe:
Eine Brücke zwischen zwei Kulturen
[Heft S.27]
Calista Fischer und Thomas Deichmann:
Deutsche Aussteigerideologie für die Schweiz
Edgar Gärtner:
Der Eiertanz der "postnormal science"
[Heft S.35]
Ludwig Lindner:
Windkraft - nur fauler Zauber?
KRIEG UND
TERRORISMUS
Matthias Heitmann:
Verkehrte Welt: Die USA verlieren den gewonnenen
Krieg
Brendan O'Neill:
Mehr Sicherheit durch mehr Angst?
[Heft S.45]
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
Kai Rogusch:
Kriminalitätsbekämpfung darf nicht
zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden
Sabine Beppler-Spahl:
Kindererziehung ist einfach
Mick Hume:
Antikriegspolitik als Affentheater
Kevin Yuill:
Der Tod ist keine Lösung
Josie Appleton:
Kannibalismus ist keine Frage des Lifestyle
[Heft S.56]
MEDIEN UND
KULTUR
Bernd Herrmann:
Michael Crichton im Reich der Öko-Religion
[Heft S.57]
Stefan Chatrath:
Labile Kicker: Ist die Fußball-Bundesliga
ein Fall für die Couch?
Andrew Calcutt:
Angst vorm schwarzen weißen Mann?
[Heft S.62]
Sandy Starr:
Die Welt - ein großer "Google"-Hupf
[Heft S.64]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
BRIEFE / IMPRESSUM
[Heft S.6]
UPDATES
[Heft S.7]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.26]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.40]
BÜCHER
[Heft S.58]
GRÄTSCHE
von Matthias Heitmann:
Innovation im Abseits
[Heft S.61]
INNOVOTION
[Heft S.66]
|
Innovationsvorschlag:
Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes
Stammzellenschutz in Deutschland
Thilo Spahl über die Biologisierung der Menschenwürde.
In der Tageszeitung Die Welt vom 31.12.03 fand sich ein Artikel mit der
Überschrift "Das Jahr der künstlichen Ei- und Samenzellen".
Was soll man sich darunter vorstellen? Wie baut man eine künstliche
Samenzelle? Es kommen einem Bio- und Nanotechnologie in den Sinn. Auf
jeden Fall, so darf man annehmen, scheint es sich um etwas sehr Bedeutsames
zu handeln, sonst würde ja kein ganzes Jahr danach benannt.
Wer sich genauer damit beschäftigt hat, weiß: Es geht hier
um neue Erfolge in der Stammzellforschung. Und in dieser Hinsicht ist
es eigentlich nicht so spektakulär, denn Stammzellen sind bekanntlich
die Vorläufer aller spezialisierten Zellen im Körper von Mensch
und Tier. Man hat schon Muskelzellen, Leberzellen, Nervenzellen usw. aus
Stammzellen gewonnen, indem man diese zur Differenzierung in die jeweilige
Richtung stimuliert hat. Warum dann nicht auch Ei- und Samenzellen? Forschergruppen
in Tokio und Boston ist es gelungen, Spermien aus embryonalen Stammzellen
der Maus zu gewinnen und damit sogar Eizellen zu befruchten, wodurch sich
Maus-Embryonen bis zu einem frühen Stadium entwickelten.
Das ist schon bemerkenswert, doch das eigentlich Bedeutsame liegt wohl
nicht so sehr im Biologischen als im Ethischen. Aus einer künstlichen
Ei- und einer künstlichen Samenzelle kann man ja wohl eine künstliche
Maus oder einen künstlichen Menschen schaffen, oder nicht? Haben
wir es also mit einem neuen Horrorszenario zu tun? So wurde der Durchbruch
eher selten beurteilt. Eher wurden die Erfolge als Hoffnung gewertet,
die Forschung könnte sich bald wieder in ethisch unbedenkliche Gefilde
retten, indem sie nicht mehr mit echten menschlichen Embryonen, sondern
mit künstlichen arbeitet. Aber das ist natürlich alles Unsinn
und wieder ein neuer Aspekt jener seit Jahren anhaltenden unsäglichen
Debatte, in der um Begrifflichkeiten gestritten und letztlich vor allem
um moralische Autorität gekämpft wird.
In
Deutschland ist es Gesetz, dass mit einer echten menschlichen Eizelle,
die von einer echten menschlichen Samenzelle befruchtet wurde, nichts
anderes gemacht werden darf als sie in den Uterus der Frau einzupflanzen,
von der die Eizelle stammt. In den meisten anderen Ländern darf man
mit dieser befruchteten Eizelle noch mehr: Man kann sie einfrieren, man
kann sie einer anderen Frau einpflanzen, man kann sie zunächst eine
gewisse Zeit im Reagenzglas sich teilen lassen, um vor der Einpflanzung
genetische Untersuchungen vorzunehmen (Präimplantationsdiagnostik
- PID). Oder die Spender können sie der Forschung zur Verfügung
stellen, zum Beispiel, um embryonale Stammzellen zu gewinnen, die in der
Zukunft für die Behandlung vieler schwerer Krankheiten genutzt werden
können.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist deshalb so restriktiv, weil der
Gesetzgeber und ein kleiner Teil der Bevölkerung die Auffassung vertritt,
nach Verschmelzung von Ei- und Samenzelle hätten wir es mit einem
Menschen zu tun, der prinzipiell über die gleiche Schutzwürdigkeit
verfügt, die wir auch jedem von uns zugestehen, der das Licht der
Welt erblickt. Weshalb man durchaus anderer Meinung sein kann, will ich
im Folgenden erläutern und dabei nicht verschweigen, dass der deutsche
Stammzellenschutz mehr mit der Zurschaustellung von Moral als mit der
Moral selbst zu tun hat.
Der
Status der Stammzelle
Jeder von uns hat einmal in der Gebärmutter (oder im Reagenzglas)
als einzelne Zelle, nicht viel mehr als einen Zehntel Millimeter groß,
angefangen. Wir haben also guten Grund zu der Überzeugung, dass jene
Embryo genannte befruchtete Eizelle etwas ganz Besonderes ist. Doch was
macht sie so besonders? Legt man sie unters Mikroskop, erkennt man prinzipiell
die gleichen Bestandteile, die auch jede andere Zelle des Körpers
hat: einen Zellkern, Ribosomen, Mitochondrien usw. Allesamt konkrete biologische
Gebilde, versteht sich. Abstrakta kann man natürlich keine finden.
Und doch ist von zweien stets die Rede, wenn über Stammzellforschung
und Embryonenschutz gestritten wird. Es sind dies die Entwicklungsfähigkeit
(oft als Totipotenz spezifiziert) und die Menschenwürde. Die Anwesenheit
der ersten ergibt sich logisch aus der Tatsache, dass in einem Prozess
von Zellteilung und Zelldifferenzierung aus der befruchteten Eizelle ein
ganzer Mensch entsteht. Die Anwesenheit der zweiten folgt nicht aus etwas
Beobachtbarem, sie wird behauptet.
Es handelt sich um eine Zuschreibung, und die ist als solche nicht begründbar.
Man kann nicht sagen, Menschenwürde entstehe aus der Verschmelzung
einer menschlichen Ei- und einer menschlichen Samenzelle. Man kann auch
nicht sagen, Menschenwürde folge logisch aus der Totipotenz, aus
der Fähigkeit der Zelle, sich zu einem ganzen Menschen weiterzuentwickeln.
Menschenwürde ist nichts Biologisches, sondern etwas, das von außen
verliehen wird. Es ist ein Trugschluss zu glauben, man müsse nur
definieren, was ein Mensch sei und hätte damit schon den Träger
der Menschenwürde. Einen Menschen kann man biologisch, insbesondere
über sein Genom, als Zugehörigen zur Art Homo sapiens definieren.
Jemandem Menschenwürde zuzugestehen heißt aber nicht, ihn biologisch
einer Spezies zuzuordnen; es heißt vielmehr nichts anderes, als
sich zu entscheiden, das betreffende "Lebewesen" anders behandeln
zu wollen als andere. Wir müssen dann begründen, warum wir dies
wollen. Wir können also nur begründen, weshalb wir in einem
konkreten Fall Menschenwürde zuschreiben, und nicht, weshalb etwas
per se Menschenwürde besitzt.
Das
folgende Zitat des CDU-Abgeordneten Hermann Kues zeigt, wie man mit viel
Pathos einer Stammzelle Menschenwürde zuschreiben kann, ohne eine
Begründung für nötig zu erachten:
"Die
Wertepräferenz ist meines Erachtens eindeutig. Es gibt eine ethische
Verpflichtung zum Heilen, insbesondere zur Vermeidung von schier unerträglichem
Leid und zur Bekämpfung von bislang als unheilbar geltenden Krankheiten.
Es gibt auch das hohe Gut der Forschungsfreiheit. Es gibt aber nicht zuletzt
den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen. Hier muss
eine Abwägung erfolgen. Es ist nicht alles gleichwertig. Die Hierarchie
der Werte muss stimmen. Die Würde des Menschen nimmt in der Rangordnung
der abzuwägenden Güter die erste Stelle ein. Lassen Sie mich
ganz deutlich sagen: Das ist nicht die Sondermoral einer versprengten
Truppe mit ideologischen Scheuklappen. Nein, darauf haben wir uns bei
der Verabschiedung des Grundgesetzes geeinigt." (Debatte des Deutschen
Bundestages am 30.1.02, eigene Hervorhebung)
Kues
CDU-Parteikollegin Katherina Reiche war natürlich nicht dabei, als
der Schutz von Stammzellen ins Grundgesetz geschrieben wurde, benennt
aber dafür konkret, worum es hier geht, und kommt zur entgegengesetzten
Überzeugung:
"Die
entscheidende Frage lautet: Was wiegt schwerer - der Schutz bereits verworfener
extrakorporal befruchteter Eizellen oder das Leben und die Gesundheit
von Menschen wie du und ich? Im Rahmen einer ethischen und rechtlichen
Abwägung sollte der Lebensschutz des Menschen einen Vorrang gegenüber
befruchteten Eizellen in den Tiefkühlbehältern der Reproduktionsmedizin
genießen. Über 60.000 befruchtete Eizellen (Vorkernstadien)
lagern allein in Deutschland im ewigen Eis, ohne je die Chance zu erhalten,
den Mutterleib zu erreichen. Ich bin dafür, dass Eltern das Recht
erhalten, diese verworfenen Eizellen der Medizin zu spenden." (Die
Welt, 26.11.03)
Es
gibt noch weitere gute Gründe, den biologischen Menschen in seiner
frühen Entwicklungsphase nicht moralisch und rechtlich mit dem geborenen
Menschen gleichzusetzen, denn es ergäben sich bedenkliche Konsequenzen.
"Wenn man den befruchteten Eizellen den Status von Menschen zuspräche
- und es gibt Leute, die in dieser Phase lieber von embryonalen
Menschen' als von menschlichen Embryonen' sprechen -, kommt man
zu dem seltsamen Satz, dass 70 Prozent aller Menschen nie geboren werden",
schreibt der Berliner Theologe Richard Schröder.
Und: "Wer eine Raupe für einen Schmetterling, einen Samen für
einen Baum, ein Ei für ein Huhn, einen Bauplan für ein Haus,
ein Baby für einen Greis, eine Jungfrau für eine Mutter und
eben auch eine Zygote für einen Menschen hält, nur deshalb,
weil sie das alles werden können, ist dafür mindestens begriffslogisch
begründungspflichtig", bemerkt der Biologe Hubert Markl (Merkur,
Nr. 658, Februar 2004).
Weder
biologische Artzugehörigkeit, noch Entwicklungsfähigkeit sind
also in der Debatte um den Status des Embryos entscheidende Faktoren.
Befürworter der Stammzellforschung haben wiederholt argumentiert,
die Entwicklungsfähigkeit (und damit die Schutzwürdigkeit) sei
erst gegeben, wenn sich der frühe Embryo im Uterus etabliert hat,
was tatsächlich auch der Fall ist, da erst durch die spezifischen
Signale aus dieser Umgebung die Entwicklung in Gang gesetzt und gesteuert
wird. Eine solche Sichtweise räumt der Forschung zwar den nötigen
Spielraum ein, um im Reagenzglas mit embryonalen Zellen zu forschen, doch
letztlich wird auch die gerade beschriebene irrige Annahme bekräftigt,
(echte) Totipotenz sei konstitutiv für Menschenwürde. Sie ist
es nicht.
Wenn wir zugestehen, dass Menschenwürde keine Tatsache, sondern eine
Zuschreibung ist und es keine natürliche "Hierarchie der Werte"
gibt, müssen wir also fragen: Warum sollen wir einer befruchteten
Eizelle Menschenwürde zugestehen? In der Diskussion werden verschiedene
Gründe genannt. Der wichtigste besagt, es geschehe, um einen Dammbruch
zu verhindern. Hubert Hüppe von der CDU, einer der prominentesten
Embryonenschützer Deutschlands, warnt davor, "dass bei dem Vorgehen,
der Zweck heiligt die Mittel, möglicherweise auch andere Personengruppen
in die Forschung einbezogen werden, die angeblich keine Menschenwürde
mehr hätten, weil sie geistig behindert oder altersdement sind"
(Bundestagsdebatte, 30.01.02). Einem Paar, das nach erfülltem Kinderwunsch
noch einige tiefgefrorene befruchtete Eizellen übrig hat und diese
der Forschung zur Verfügung stellen möchte, da Hoffnung besteht,
dass neue Therapien gegen Krankheiten wie Alzheimer entwickelt werden,
wird es schwer fallen einzusehen, dass Hüppe sie im Begriff sieht,
auch gleich den an Alzheimer erkrankten Opa zum Sezieren mit ins Labor
zu schicken. Sie glauben zu Recht, in der Lage zu sein, einen Unterschied
zwischen einem zwei Millimeter großen, undifferenzierten Zellhaufen,
dem "Forschungsembryo", und einem mit Bewusstsein, Leidensfähigkeit
und vielem anderen begabten Mitglied der menschlichen Gemeinschaft zu
machen. Die Vertreter des Dammbrucharguments bestreiten letztlich unsere
Fähigkeit, als Gesellschaft die Zuschreibung der Menschenwürde
im konkreten Fall verantwortungsvoll und im Einklang mit unseren Wertvorstellungen
vorzunehmen. Sie verlangen, Menschenwürde sicherheitshalber als durch
die Biologie gegebene Tatsache zu behandeln, damit erst gar keine Fälle
auftreten können, in denen moralisches Urteilsvermögen gefragt
ist.
Bedenklich ist eine solche Haltung vor allem unter dem Gesichtspunkt,
dass gerade unser Urteilsvermögen zu den Eigenschaften gehört,
die uns menschlich machen. Es grundsätzlich in Frage zu stellen,
um gleichzeitig einzelnen Zellen Menschenwürde zuschreiben zu können,
ist ein paradoxes Unterfangen. Wir sehen tagtäglich, dass Dammbrüche
keineswegs automatisch erfolgen. Würden Vegetarier vor einem Dammbruch
warnen und argumentieren, wer Schweine esse, werde über kurz oder
lang auch dem Schwein biologisch nahe verwandte Tiere der Spezies Mensch
verspeisen, so würden wir sie auslachen. Wenn dagegen der SPD-Abgeordnete
Wodarg seine Überzeugung äußert, "die Tötung
von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen" könne "durchaus
als die früheste Form der Tötung eines Menschen zur Gewinnung
von Organen empfunden werden, sollen doch aus dem Embryo ein Mensch und
aus den Stammzellen seine Organe wachsen" (Bundestagsdebatte, 30.1.02),
so gilt das als moralisch hochstehender Beitrag, und wir müssen uns
nicht wundern, wenn die Europaabgeordnete Gabriele Stauner (CSU) uns mit
Schauergeschichten kommt, in der Ukraine würden Neugeborene für
die Stammzellforschung geschlachtet (Heute Journal, 21.12.03).
In Hüppes Aussage ist zudem eine Annahme eingebaut, die nicht zulässig
ist. Bei der Nutzung von embryonalen Stammzellen heiligt nicht ein guter
Zweck ein moralisch verwerfliches Mittel. Das Mittel wäre erst dann
als verwerflich zu bezeichnen, wenn man das Argument gegen die Forschung
schon akzeptiert hat, das er damit untermauern will.
Der
Rechtsphilosoph Reinhard Merkel illustriert diese Problematik mit dem
Hinweis, dass vor 100 Jahren gegen das Frauenwahlrecht das "Wenn
wir damit anfangen, wo mag es dann enden"-Dammbruchargument vorgebracht
und mit der warnenden Prognose verbunden wurde, das schwache Geschlecht
werde, wenn es erst einmal wählen darf, bald auch frech das Recht
verlangen, sich wählen zu lassen, erst ins Parlament, dann womöglich
in die Regierung und am Ende gar als Staatsoberhaupt. Merkel vertritt
die Auffassung, dass die vermeintlichen Gefahren, die heute von Gegnern
der Stammzellforschung beschworen werden, ebenso wie die Emanzipation
der Frau durchaus positive Entwicklungen darstellen würden. Im vorliegenden
Fall könnte bei dem Dammbruch der Import von Stammzellen, die Herstellung
von Embryonen zu Forschungszwecken und am Ende das therapeutische Klonen
erfolgen, für das im Februar von einem koreanischen Team bereits
der Proof of Principle erbracht wurde. Natürlich waren die Reaktionen
auf diesen Erfolg in den deutschen Medien, die eine ähnlichen Umgang
mit moralischen Themen pflegen wie die Politik, fast durchweg negativ.
Da es sich allerdings beim therapeutischen Klonen um eine erhoffte Heilungsmethode
für Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes, Herzversagen und andere
mehr handelt, ist es verständlich und alles andere als moralisch
verwerflich, wenn viele Menschen, im Gegensatz zum Gros der Meinungsbildner,
diesen Dammbruch begrüßen und sich dafür einsetzen, dass
er möglichst bald auch bei uns erfolgt.
Moralische
Autorität, Paternalismus und Entmündigung
Warum ist der Schutz von Embryonen und Stammzellen in Deutschland ein
so beliebtes Betätigungsgebiet? Warum ist die Gesetzgebung restriktiver
als zum Beispiel in unseren katholischen Nachbarländern? Ich will
hier behaupten, dass die Gegner der Stammzellforschung nur zu einem sehr
kleinen Teil eine persönliche Verantwortung für den Schutz von
befruchteten Eizellen oder gar Mitleid empfinden.
Wer im vollen Ernst befruchtete Eizellen schon als Menschen betrachtet,
dürfte sich kaum mit der Rettung von ein paar Dutzend Forschungsembryonen
aufhalten. Mit weit größerem Engagement müsste er sich
in den Kampf gegen Abtreibung, Spirale und Pille danach stürzen oder
gar sich anschicken, Methoden zu entwickeln, um jene 70 Prozent der befruchteten
Eizellen, für die die Natur nur einen schnellen Tod vorgesehen hat,
aus den Eileitern retten und im Reagenzglas großziehen zu können.
Die meisten der Gegner, so meine Unterstellung, glauben noch nicht einmal
an jenen Dammbruch, den sie beschwören, denn dieser ist alles andere
als plausibel. Ihre Ablehnung mag diverse andere Gründe haben, die
ihnen oft selbst nicht bewusst sind, und sie versuchen sie mit den genannten
und weiteren Argumenten notdürftig auszustaffieren.
Ihre Haltung fügt sich gut in jenen mittlerweile vorherrschenden
Politikstil, bei dem das Schützen von was oder wem auch immer eine
zentrale Rolle spielt und bei dem es in erster Linie um die Beanspruchung
moralischer Autorität zur eigenen Legitimierung als Politiker geht.
Der Kampf um Autorität geht einher mit der Zwangsfürsorge für
Bürger, denen an allen Ecken und Enden ihre Mündigkeit abgesprochen
oder relativiert wird. Im vorliegenden Zusammenhang etwa muss man das
Verbot der Eizellspende mit dem Hinweis, man müsse Frauen vor der
Ausbeutung ihres Körpers schützen, in der Formulierung von Reinhard
Merkel als "nachgerade beklemmende, antiliberale, frauenfeindliche
Anmaßung" identifizieren. Wenn in der Wissenschaft große
Einigkeit herrscht, dass Stammzellforschung zu effektiven Therapien und
damit zur Verhinderung von viel menschlichem Leid führen kann, sollte
die Eizellspende zur Förderung der Forschung als altruistische Tat
begrüßt werden und zu allgemeiner Wertschätzung statt
zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
Politiker, die diese üble Mischung aus moralischem Gehabe, Entmündigung
und patriarchaler Anmaßung ablehnen, sollten sich weiter für
die Revision des Embryonenschutzgesetzes einsetzen und damit dazu beitragen,
dass wichtige medizinische Forschung in Deutschland nicht behindert und
kriminalisiert wird.

Thilo Spahl ist Novo-Redakteur und Co-Autor des im Oktober 2003
im Eichborn Verlag erschienenen Buches Leben, Natur, Wissenschaft (s.
Rubrik "Bücher"). In Novo67/68 plädierte er in seinem
Artikel "75 Jahre Penicillin - ein Grund zum Feiern!" für
einen rationalen Umgang mit Antibiotika. Zum Thema des vorliegenden Artikels
wurde für Novo69 auch ein Interview mit dem neuen Leiter der Berliner
Charité, Prof. Dr. med. Detlev Ganten geführt. Dieses Interview
ist ebenfalls auf der Novo-Website freigeschaltet.
LITERATURTIPP
Reinhard
Merkel: Forschungsobjekt Embryo. Verfassungsrechtliche und ethische
Grundlagen der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen,
dtv, München 2002, EUR 12,50.
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