Inhalt
POLITIK &
GESELLSCHAFT
ZUR SACHE:
Neue Friedensordnung
Von Thomas Deichmann
STICHWORT:
Zur Reformdebatte
(Teil II).
Von Sabine Reul
Alexander Ewald:
Re(a)gieren nach Kassenlage
Frank Füredi:
Nesthocker im Nimmerland
Katharina Rutschky:
Die Schule als Manieren-Manager: Cool oder uncool?
[Heft S.20]
Kenan Malik:
Der Mensch ein Naturwesen?
[Heft S.22]
Edgar Dahl:
Das Geschlecht der Kinder ist egal
MEDIZIN
Thilo Spahl:
75 Jahre Penicillin: ein Grund zum Feiern!
Wolfgang Vahle:
Die Homöopathie ist ein großer Irrtum
WISSENSCHAFT &
ÖKOLOGIE
Sandy Starr:
Zukunft? Abgesagt. Zu gefährlich!
Tillmann Prüfer:
Klein aber Gemein?
[Heft S.44]
Kathleen Richardson:
Menschliche Maschinen, mechanistische Menschen
[Heft S.46]
Stuart Derbyshire:
Tut fischen Fischen weh?
Thomas Deichmann:
Im Osten geht die Sonne auf
EINSPRUCH:
Gesunde Kühe, tote Menschen
Von Thilo Spahl
[Heft S.53]
Graham Brookes:
Rumänische Erfolgsgeschichte: Transgene
Sojabohnen lohnen sich
Edgar Gärtner:
Klimaforschung oder Der zweite Abschied vom geozentrischen Weltbild
[Heft S.56]
Michael Breu:
Wahrnehmungsprobleme und Katastrophenrhetorik
[Heft S.58]
Thomas R. DeGregori:
Loblied auf den Kuhdung
KRIEG UND
TERRORISMUS
Brendan O'Neill:
Grenzüberschreitender Terrorismus: ein
vom Westen verursachtes Schlamassel
Philip Cunliffe:
Die neuen Retter der Welt?
[Heft S.70]
MEDIEN UND
KULTUR
Hanko Uphoff:
Fadenscheinigkeit mit Fadenscheinigkeit bekämpfen:
Schlingensief und die Church of Fear
Hazel Rosenstrauch:
Zwischenhändler in der Geistesproduktion
[Heft S.76]
Sabine Rothemann:
Erfundene oder wirkliche Welten?
Stefan Chatrath:
Torhüter sind anders
[Heft S.80]
RUBRIKEN
INHALT /
DAFÜR STEHT NOVO
BRIEFE / IMPRESSUM
[Heft S.6]
UPDATES
[Heft S.12]
SCHÖNE NEUE WELT
von James Woudhuysen
[Heft S.13]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.38]
MEHRWERT
Crashkurs Ökuhnomie
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.39]
MITTE
von Michael Najjar
[Heft S.42]
BÜCHER
[Heft S.74]
ANSCHNALLEN
von Klaus Bittermann:
Günter Grass
[Heft S.77]
ANSTOSS
von Bernd Herrmann:
1954 - war da was?
[Heft S.81]
GRÄTSCHE
von Matthias Heitmann:
Deutschland ist Weltmeisterin
[Heft S.81]
INNOVOTION
von Hans-Joachim Maes
[Heft S.82]
|
Das Geschlecht der Kinder ist egal
Erstaunlich wenige Menschen in Deutschland haben ein Interesse an der
Sex Selection, befand eine Giessener Forschergruppe um den Bioethiker
Edgar Dahl.
Seit alters her haben die Menschen nach Mitteln und Wegen gesucht, um
das Geschlecht ihrer Kinder beeinflussen zu können. So hat der griechische
Philosoph Aristoteles beispielsweise vorgeschlagen, dass Paare, die einen
Sohn bekommen wollen, während des kühlen und trockenen Nordwindes,
und Paare, die ein Mädchen bekommen wollen, während des warmen
und feuchten Südwindes miteinander schlafen sollten. Der uralte Traum,
das Geschlecht unserer Kinder vorherbestimmen zu können, ist inzwischen
wahr geworden. Dank einer neuen Technologie können es sich Paare
jetzt tatsächlich aussuchen, ob sie einen Jungen oder ein Mädchen
bekommen. Um sich den Wunsch nach einem Kind ihrer Wahl zu erfüllen,
müssen sie lediglich in eine Klinik für Fortpflanzungsmedizin
gehen und die für die Befruchtung vorgesehenen Samenzellen filtern
lassen. Wer eine Tochter möchte, lässt sich mit den Spermien
befruchten, die ein X-Chromosom enthalten, und wer einen Sohn möchte,
mit den Spermien, die ein Y-Chromosom enthalten. Die Kosten dieses Verfahrens,
das bislang nur in den USA zugelassen ist, belaufen sich auf umgerechnet
etwa 2000 Euro.
In Deutschland sind Politiker, Philosophen und Sozialwissenschaftler besorgt,
dass die neue Technologie zu einer drastischen Verschiebung des Geschlechterverhältnisses
führen und in Zukunft weitaus mehr Jungen als Mädchen geboren
werden könnten. Um herauszufinden, ob diese Befürchtung begründet
ist, hat eine von dem Bioethiker Dr. Edgar Dahl geleitete Arbeitsgruppe
des Klinikums der Justus-Liebig-Universität in Gießen eine
repräsentative Bevölkerungsumfrage durchgeführt.
"Damit es zu einem Ungleichgewicht des Geschlechterverhältnisses
kommen kann", erklären die Forscher, "müssen mindestens
zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss es eine statistisch signifikante
Präferenz für Kinder eines ganz bestimmten Geschlechts geben,
und zweitens muss ein entsprechend hohes Interesse an der Nutzung der
Technologie zur vorgeburtlichen Geschlechtswahl bestehen."
Um zu prüfen, ob diese beiden Bedingungen tatsächlich erfüllt
sind, haben sie 1094 Männer und Frauen im Alter von 18 bis 45 Jahren
befragt. Wie sich zeigte, haben die Deutschen keine Vorliebe für
Kinder eines bestimmten Geschlechts. Auf die Frage "Wenn Sie es sich
aussuchen könnten, hätten Sie dann lieber ausschließlich
Jungen, ausschließlich Mädchen, mehr Jungen als Mädchen,
mehr Mädchen als Jungen, genauso viele Jungen wie Mädchen oder
wäre Ihnen das Geschlecht Ihrer Kinder gleich?", antworteten
30 Prozent, dass sie gerne genauso viele Jungen wie Mädchen hätten.
58 Prozent der Befragten wäre das Geschlecht ihrer Kinder vollkommen
egal. Vier Prozent hätten gerne mehr Jungen als Mädchen, drei
Prozent mehr Mädchen als Jungen, ein Prozent ausschließlich
Mädchen und ein Prozent ausschließlich Jungen.
Befragt, ob sie bereit wären, in ein Zentrum für Reproduktionsmedizin
zu gehen und 2000 Euro für eine Geschlechtswahl zu bezahlen, antworteten
sechs Prozent, dass sie sich das vorstellen könnten. 92 Prozent der
Befragten sagten jedoch, dass dies für sie auf keinen Fall in Frage
käme. Um herauszufinden, ob es lediglich die mit der Technologie
verbundenen Kosten und Mühen sind, die sie von der Nutzung der Geschlechtswahl
abhalten, wurden die 92 Prozent, die mit "nein" geantwortet
hatten, anschließend gefragt, ob sie von der neuen Technologie Gebrauch
machen würden, wenn sie in jeder ärztlichen Praxis durchgeführt
werden könnte und von der Krankenkasse bezahlt werden würde.
Für 94 Prozent der Befragten wäre eine Geschlechtswahl auch
unter diesen Umständen ausgeschlossen.
Selbst wenn es ein Medikament zur vorgeburtlichen Geschlechtswahl gäbe
und Paare vor dem Geschlechtsverkehr lediglich eine "rosa Pille"
einnehmen müssten, um ein Mädchen zu bekommen, oder eine "blaue
Pille" für einen Jungen, würden nur acht Prozent davon
Gebrauch machen wollen.
Wie die Gießener Arbeitsgruppe versichert, decken sich ihre Ergebnisse
mit den Erfahrungen so genannter "Gender Clinics". Weltweit
gibt es derzeit etwa 80 Kliniken, die Paaren eine vorgeburtliche Geschlechtswahl
anbieten. Allein in Großbritannien gibt es drei solcher Kliniken
- in London, Birmingham und Glasgow. Offenbar ist das jedoch alles andere
als ein florierendes Geschäft. Zusammengenommen behandeln diese drei
Zentren jedes Jahr nur etwa 150 Paare. Ihre Klientel ist dabei nahezu
ausnahmslos auf Paare beschränkt, die schon mehrere Kinder haben:
"Mehr als 95 Prozent ihrer Patienten sind Paare, die bereits zwei
oder drei Kinder desselben Geschlechts haben und sich sehnlichst ein Kind
des jeweils anderen Geschlechts wünschen. Sie wählen Jungen,
wenn sie bereits mehrere Mädchen haben, und Mädchen, wenn sie
bereits mehrere Jungen haben."
Auf der Grundlage ihrer repräsentativen Bevölkerungsumfrage
und den Erfahrungen der Gender Clinics schließen die Gießener
Forscher, dass ein freier Zugang zur vorgeburtlichen Geschlechtswahl -
zumindest in einem Land wie Deutschland - kaum zu einer Verschiebung des
Geschlechterverhältnisses führen würde. Das Gießener
Team um Edgar Dahl beabsichtigt, ähnliche Umfragen zur vorgeburtlichen
Geschlechtswahl in Frankreich, Spanien, Italien, Indien und den USA durchzuführen.
"Der Einwand der Unnatürlichkeit' sollte verbannt werden"
Edgar
Dahl, Leiter der Gießener Arbeitsgruppe, unterhielt sich mit Thomas
Deichmann über Bedeutung und Hintergründe der Untersuchung zur
"Sex Selection".
Wie
ist es zu dieser Studie gekommen?
Edgar Dahl: Unsere Studie ist Teil eines vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung geförderten Bioethik-Projekts mit
dem Titel "ReproGenEthics: Reproduktionsmedizin in einer pluralistischen
Gesellschaft". In diesem Projekt geht es darum, wie der Staat mit
den neuen reproduktionsmedizinischen und humangenetischen Technologien
umgehen sollte. Etwas konkreter formuliert geht es um die Frage: Inwieweit
ist ein liberaler Staat moralisch befugt, die reproduktive Freiheit seiner
Bürger mit den Mitteln der Strafgesetzgebung einzuschränken?
Was
sind die ethischen Implikationen der Umfrageergebnisse?
Edgar Dahl: Streng genommen sagen unsere Umfrageergebnisse nichts
darüber aus, ob die vorgeburtliche Geschlechtswahl nun gesetzlich
zugelassen oder verboten werden sollte. Sie entkräften lediglich
den häufig vorgebrachten Einwand, dass eine Zulassung der vorgeburtlichen
Geschlechtswahl zu einer dramatischen Verschiebung des Geschlechterverhältnisses
führen würde. Eine mögliche Störung des natürlichen
Gleichgewichts der Geschlechter ist jedoch nur einer von vielen Einwänden
gegenüber der vorgeburtlichen Geschlechtswahl.
Welche
anderen Einwände gibt es?
Edgar Dahl: Wie bei allen neuen reproduktionsmedizinischen Technologien
lautet der häufigste Einwand gegen die vorgeburtliche Geschlechtswahl,
dass sie "unnatürlich" sei. Die Tatsache, dass das Geschlecht
seiner Kinder zu wählen, nicht "natürlich" ist, ist
jedoch ethisch vollkommen irrelevant. Ob etwas natürlich oder unnatürlich
ist, sagt nichts, aber auch rein gar nichts darüber aus, ob es moralisch
richtig oder falsch ist. Ein Herz zu verpflanzen, um das Leben eines Menschen
zu retten, ist sicher unnatürlich. Doch wer wollte behaupten, dass
es deshalb falsch sei? Ich wünschte mir, dass der Einwand der "Unnatürlichkeit"
endlich aus jeder Diskussion um die Reproduktionsmedizin verbannt würde.
Einige
Kritiker sagen, das Geschlecht seiner Kinder zu wählen, heiße
"Gott spielen". Was sagen Sie dazu?
Edgar Dahl: Ebenso wie der Einwand, dass die Geschlechtswahl unnatürlich
sei, so ist auch der Einwand, dass wir "Gott spielen", eher
eine intuitive als eine rationale Reaktion, die offenbar die Schwäche
der Argumente durch die Stärke der Rhetorik zu kaschieren sucht.
Früher sind beispielsweise die Impfung und das Chloroform mit der
Behauptung abgelehnt worden, dass Krankheiten und Schmerzen "der
Sünde Sold" seien und der Mensch kein Recht habe, der "göttlichen
Vorsehung" zuwiderzuhandeln. Dies hat uns jedoch nie daran gehindert,
nach immer neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um Schmerzen zu lindern
und Krankheiten zu heilen. Weit wichtiger noch ist, dass die Behauptung,
dass die vorgeburtliche Geschlechtswahl im Widerspruch zu "Gottes
Schöpfungsplan" stehe, ein explizit religiöser Einwand
ist. Da wir in einer säkularen Gesellschaft leben, die auf einer
strikten Trennung von Staat und Kirche beruht, ist niemand befugt, die
staatliche Gesetzgebung zu missbrauchen, um anderen seine religiösen
Überzeugungen aufzuzwingen.
Offenbar
stören sich aber nicht nur Christen an der vorgeburtlichen Geschlechtswahl.
Unlängst hat eine prominente Feministin behauptet, dass das die "sexistische
Erbsünde schlechthin" sei.
Edgar Dahl: Wie so oft schießen radikale Feministinnen hier
mal wieder weit über das Ziel hinaus. Sie meinen, dass jedes Paar,
das das Geschlecht seines Kindes wählt, damit automatisch auch ein
Urteil über den Wert eines menschlichen Wesens fällt. Davon
kann jedoch überhaupt keine Rede sein. Wie die Erfahrungen aus den
britischen und amerikanischen Gender Clinics zeigen, sind die meisten
Paare, die von der vorgeburtlichen Geschlechtswahl Gebrauch machen, allein
von dem Wunsch motiviert, ein Kind jeden Geschlechts zu haben. Falls sie
bereits Töchter haben, wollen sie einen Sohn, falls sie Söhne
haben, wollen sie eine Tochter. Wenn dieser Wunsch, Kinder beiderlei Geschlechts
zu haben, überhaupt auf irgendeiner Überzeugung beruht, dann
auf der durchaus zu verteidigenden Annahme, dass ein Mädchen großzuziehen
anders ist als einen Jungen großzuziehen, sicher aber nicht auf
der Ansicht, dass ein Geschlecht dem anderen "überlegen"
sei.
Birgt
die Überzeugung, dass es einen Unterschied macht, einen Jungen oder
ein Mädchen großzuziehen, nicht auch die Gefahr, dass Eltern
zu hohe Erwartungen an ihre Kinder stellen? Was ist, wenn sich der Junge
nicht wie ein Junge und das Mädchen nicht wie ein Mädchen verhält?
Möglicherweise müssen einige Kinder, die durch die vorgeburtliche
Geschlechtswahl gezeugt werden, schwer dafür büßen.
Edgar Dahl: Mit diesem Problem haben wir auch ohne die vorgeburtliche
Geschlechtswahl zu kämpfen. Viele Paare erwarten, dass sich ihre
Kinder, je nach Geschlecht, wie ein "richtiger Junge" oder ein
"richtiges Mädchen" verhalten. Ich sehe nicht, dass dieses
Problem erst durch die vorgeburtliche Geschlechtswahl in die Welt kommen
wird.
Aber
durch die vorgeburtliche Geschlechtswahl könnte es erheblich vergrößert
werden.
Edgar Dahl: Das glaube ich nicht. Ein Paar, das eine vorgeburtliche
Geschlechtswahl durchführen lässt, um eine Tochter zu bekommen,
darf ein Mädchen, nicht aber eine Julia Roberts erwarten, und ein
Paar, dass einen Sohn will, einen Jungen, nicht aber einen Richard Gere.
Ich habe genügend Vertrauen in den gesunden Menschenverstand der
Leute, um davon auszugehen, dass sie das wissen. Wer dieses Vertrauen
in den gesunden Menschenverstand nicht teilt, kann diesen Punkt ja gern
zum Gegenstand eines vorherigen Beratungsgesprächs machen.
Wenn
die Sex Selection gestattet würde, müssten wir es dann konsequenterweise
nicht auch erlauben, dass sich Eltern ebenfalls andere körperliche
Merkmale, Körpergröße, Augenfarbe oder auch die Intelligenz
aussuchen? Die Zulassung der vorgeburtlichen Geschlechtswahl könnte
die Vorstufe zu Designer Babys sein.
Edgar Dahl: Dieser Einwand erfordert mehrere Bemerkungen. Erstens
müssen wir im Auge behalten, dass derartige "Dammbruch"-Behauptungen
kein Argument gegen die Geschlechtswahl als solche darstellen, sondern
lediglich gegen ihre vermeintlichen Konsequenzen. Zweitens unterstellen
sie, dass die befürchteten Konsequenzen geradezu zwangsläufig
eintreten würden und wir keine Chance hätten, sie abzuwenden.
Und drittens gehen sie davon aus, dass die viel beschworenen Konsequenzen
- vor denen wir uns nach dem Motto "Wehret den Anfängen!"
schützen sollen - moralisch verheerend oder sozial desaströs
wären. Doch davon kann meines Erachtens überhaupt keine Rede
sein. Zum ersten Punkt muss ich, denke ich, nichts weiter sagen. Zum zweiten
Punkt: Wenn die Wahl des Geschlechts moralisch zulässig, die Wahl
der Intelligenz dagegen moralisch unzulässig sein sollte, können
wir erstere erlauben und letztere verbieten. Solche Grenzziehungen sind
alles andere als ungewöhnlich. Eine Funktion unserer Gesetzgebung
besteht genau darin, solche Grenzen zu ziehen, ihre Achtung zu gewährleisten
und ihre Übertretung zu ahnden. Und zum dritten Punkt: Auf der Grundlage
unserer Umfrage und den Erfahrungen der Gender Clinics kann man davon
ausgehen, dass in Deutschland jedes Jahr vielleicht etwa 50 Paare von
der vorgeburtlichen Geschlechtswahl Gebrauch machen würden. Wie wir
aus anderen Repräsentativbefragungen wissen, ist das Interesse an
der Wahl des Geschlechts etwa zehn Mal so groß wie das an der Wahl
der Augenfarbe. Jetzt frage ich Sie: Worin bestünde das Problem,
wenn alljährlich etwa fünf Paare verblendet genug wären,
ihr sauer verdientes Geld dafür auszugeben, dass ihr Baby nur ja
mit grünen Augen statt mit blauen Augen auf die Welt kommt? Ich sehe
nicht, dass das den Untergang des Abendlandes heraufbeschwören würde.
Das
ist aber in Ländern wie Indien, China oder Korea bekanntlich ganz
anders. Aus Indien hört man, dort würden weibliche Föten
abgetrieben und Mädchen nach der Geburt vernachlässigt, ausgesetzt
oder gar getötet. Einige Wissenschaftler treten daher für eine
weltweite Ächtung der vorgeburtlichen Geschlechtswahl ein.
Edgar Dahl: Ich halte das für vollkommen abwegig. Wir können
die Menschen unseres Landes nicht für das Verhalten der Menschen
in anderen Ländern bestrafen. Jede Gesellschaft muss für sich
selbst entscheiden, wie sie mit den neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin
umgehen will. In Indien besteht in der Tat das Problem, dass Jungen häufig
gegenüber Mädchen bevorzugt werden. Das hat sowohl religiöse
als auch ökonomische Gründe. Nach hinduistischem Glauben kann
ein Mann nur dann in den Himmel der Seligen gelangen, wenn er einen Sohn
hinterlässt, der die Totenopfer vollzieht und den Kult der Ahnengeister
fortsetzt. Wer es versäumt, einen Sohn zu zeugen, dem zürnen
die Ahnen und der muss nach dem Tod als ruheloser Geist auf der Erde herumirren
oder gar in die Hölle hinabsteigen. Noch entscheidender ist jedoch
die Tradition der Mitgift. Die indische Sitte schreibt vor, dass die Eltern
der Braut Geld an die Familie des Bräutigams zu zahlen haben. Um
ihre Tochter zu verheiraten, müssen die Inder daher tief in die Tasche
greifen. Die Mitgiftzahlungen reichen von 25.000 bis zu 500.000 Rupien.
Dies entspricht durchschnittlich etwa drei Jahresgehältern. Eine
oder gar mehrere Töchter unter die Haube zu bringen, kann für
Inder also den finanziellen Ruin bedeuten. Und genau diese Situation,
mit Söhnen reich, mit Töchtern aber arm zu werden, hat dafür
gesorgt, dass sich Inderinnen zu einer Abtreibung weiblicher Feten entschließen.
Die Kliniken, die Geschlechtsbestimmungen anbieten, locken ihre Kundschaft
daher bezeichnenderweise auch mit dem Slogan "Investiere 500 Rupies
jetzt, spare 50.000 Rupien später".
Was
befürchten Ihre Kollegen, die Sex Selection ablehnen?
Edgar Dahl: Aufgrund der religiös und ökonomisch bedingten
Bevorzugung von Jungen, befürchtet man, dass eine Zulassung der vorgeburtlichen
Geschlechtswahl in Indien zu einer dramatischen Verschiebung des Geschlechterverhältnisses
führen werde. Ob diese Befürchtung wirklich begründet ist,
weiss ich nicht zu beurteilen. Meines Erachtens gibt es durchaus Grund
zur Skepsis. Im Mai 1999 hat mit der Malpani Infertility Clinic in Bombay
die erste Praxis zur Geschlechtswahl ihre Tore geöffnet. Angesichts
der Behauptung, dass die Inder vom Traum nach einem Stammhalter geradezu
besessen seien, sollte man erwarten, dass es einen Ansturm auf die Malpani
Klinik gegeben hätte. Davon kann jedoch keine Rede sein. Jedes Jahr
machen durchschnittlich nur etwa 18 Paare von der Geschlechtswahl Gebrauch.
Zugegeben, die überraschend geringe Zahl von Patienten mag auch auf
die hohen Kosten einer solchen Behandlung zurückzuführen sein.
Möglicherweise würde die Zahl an Interessenten weit größer
sein, wenn man ihnen eine einfachere und billigere Methode zur Geschlechtswahl
anbieten würde. Aber selbst wenn die vorgeburtliche Geschlechtswahl
zu einer Verschiebung des Geschlechterverhältnisses in Indien führen
sollte, kann das keine Rechtfertigung dafür sein, sie deutschen Paaren
vorzuenthalten.
Wenn
es nach dem Willen der FDP und der Grünen ginge, würde das gegenwärtige
Embryonenschutzgesetz spätestens in der nächsten Legislaturperiode
durch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz abgelöst werden. Begrüßen
Sie die Schaffung eines solchen neuen Gesetzes?
Edgar Dahl: Das hängt davon ab, wie es aussehen soll. Es ist
kein Geheimnis, dass die Grünen eine ganz andere Vorstellung von
der Gestaltung des Fortpflanzungsmedizingesetzes haben als die FDP. Wenn
sich die Grünen durchsetzen könnten, würde das neue Gesetz
noch restriktiver werden als das gegenwärtige. Wenn sich die FDP
hingegen durchsetzte, würde das neue Gesetz sicher etwas liberaler.
Im
Zuge der Novellierung ist zu erwarten, dass auch der § 3 des derzeitigen
Embryonenschutzgesetzes neu diskutiert wird. Er verbietet die vorgeburtliche
Geschlechtswahl und droht Ärzten bei Zuwiderhandlung mit einem Jahr
Gefängnis. Sollte dieser Paragraph gestrichen werden?
Edgar Dahl: Ja, aber ich glaube nicht, dass das geschehen wird.
Obgleich ich optimistisch bin, dass uns eine allmähliche Liberalisierung
der reproduktionsmedizinischen Praxis bevorsteht, bin ich doch pessimistisch
hinsichtlich der Geschlechtswahl. Ich denke, dass wir mit der vorgeburtlichen
Geschlechtswahl erleben werden, was wir derzeit mit dem reproduktiven
Klonen erleben. So wie man gegenwärtig das reproduktive Klonen zugunsten
des therapeutischen Klonens opfert, so wird man wahrscheinlich auch die
vorgeburtliche Geschlechtswahl zugunsten der Präimplantationsdiagnostik
opfern.
Was
meinen Sie, wenn Sie sagen, dass das reproduktive Klonen "geopfert"
werde?
Edgar Dahl: Obgleich viele Wissenschaftler sehr genau wissen, dass
es eigentlich keinen vernünftigen Grund dafür gibt, das reproduktive
Klonen unter Strafe zu stellen, stimmen sie doch einem gesetzlichen Verbot
zu, wenn dies helfen sollte, das therapeutische Klonen durchgesetzt zu
bekommen. Die Ächtung des reproduktiven Klonens ist in ihren Augen
ein angemessener Preis für die Zulassung des therapeutischen Klonens.
Da das therapeutische Klonen medizinisch weit bedeutsamer ist als das
reproduktive Klonen, scheint das in der Tat ein guter Deal zu sein. Doch
das ändert nichts daran, dass es letztlich eben nur ein Deal ist
- ein politischer Kompromiss, der unter Gesichtspunkten der intellektuellen
Redlichkeit eigentlich verurteilt werden müsste.
Sie
glauben, dass der vorgeburtlichen Geschlechtswahl ein ähnliches Schicksal
beschieden sein wird?
Edgar Dahl: Ja. Wir werden die Präimplantationsdiagnostik
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur legalisiert bekommen,
wenn wir bereit sind, einen streng gestalteten Katalog von Indikationen
zu akzeptieren. Eine der Auflagen wird gewiss die sein, dass die PID keinesfalls
zu nicht-medizinischen Zwecken wie zum Beispiel zur Geschlechtswahl eingesetzt
werden darf. Insofern die Zulassung der PID weit wichtiger ist als die
Zulassung der Geschlechtswahl, wird selbstverständlich jeder dieser
Bedingung zustimmen, auch wenn er im Grunde seines Herzens fest davon
überzeugt sein mag, dass ein strafrechtliches Verbot eigentlich ungerechtfertigt
ist.
Meinen
Sie, dass es ein konsensfähiges Kriterium gibt, mit dessen Hilfe
der Staat entscheiden könnte, welche reproduktionsmedizinischen Technologien
gesetzlich zugelassen oder verboten werden sollten?
Edgar Dahl: Ich glaube schon. Doch um dies wenigstens ansatzweise
plausibel machen zu können, muss ich etwas weiter ausholen: Westliche
Gesellschaften sind pluralistische Gesellschaften. Sie bestehen aus Menschen,
die unterschiedliche Weltanschauungen und somit zumeist auch unterschiedliche
Moralvorstellungen haben. Dementsprechend wird es in solchen Gesellschaften
stets Uneinigkeit darüber geben, was moralisch richtig und moralisch
falsch ist. Wenn ein Staat seinen Bürgern eine ganz bestimmte Form
der Moral oder Religion aufzudrängen versuchte, wären soziale
Konflikte unvermeidlich. Um derartigen Spannungen vorzubeugen, sollte
die Politik pluralistischer Gesellschaften vernünftigerweise auf
zwei Prinzipien beruhen: auf dem Prinzip der weltanschaulichen Neutralität
des Staates und dem Prinzip "In dubio pro libertate". Mit anderen
Worten: Jeder Bürger sollte sein Leben so leben können, wie
er es für richtig hält, solange er anderen keinen Schaden zufügt.
Und der Staat sollte sich in die persönlichen Belange seiner Bürger
nur einmischen, um eine Schädigung Dritter zu verhindern.
Damit
stehen Sie offenbar in der Tradition des klassischen Liberalismus...
Edgar Dahl: Das stimmt. Das hier angesprochene "Schadensprinzip"
geht auf die Väter des Liberalismus zurück, namentlich auf Wilhelm
von Humboldt und John Stuart Mill. Das Schadensprinzip hat fünf wichtige
Implikationen. Erstens: Die Beweislast haben stets diejenigen zu tragen,
die sich für ein strafrechtliches Verbot einer bestimmten Handlungsweise
aussprechen. Es ist an ihnen zu zeigen, dass die zur Debatte stehende
Handlung tatsächlich eine Schädigung Dritter beinhaltet. Zweitens:
Die Argumente dafür, dass eine Handlungsweise andere schädigt,
müssen einsichtig und überzeugend sein. Sie dürfen nicht
auf vollkommen spekulativen soziologischen oder psychologischen Annahmen
beruhen. Drittens: Handlungsweisen, die ausschließlich dem Handelnden
selbst schaden, dürfen nicht unter Strafe gestellt werden. Der Staat
soll seine Bürger nicht vor sich selbst, sondern nur vor Übergriffen
durch andere schützen. Viertens: Dass eine Handlungsweise anderen
schadet, ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung dafür,
sie strafrechtlich zu verbieten. Wenn die Kriminalisierung eines Verhaltens
mehr Schaden verursacht als verhindert, widerspricht sie dem Sinn des
Schadensprinzips und muss aufgehoben werden. Und fünftens: Die bloße
Tatsache, dass eine Handlung den moralischen oder religiösen Überzeugungen
anderer widerspricht, reicht für ein strafrechtliches Verbot nicht
aus. In einer pluralistischen Gesellschaft kann die Aufgabe des Staates
nicht in der Durchsetzung einer bestimmten Moral oder Religion bestehen,
sondern ausschließlich in der Verhinderung einer Schädigung
Dritter.
Bei
einer strikten Anwendung dieses Schadensprinzips müssten aber auch
die Leihmutterschaft, die Eizellspende, die Adoption von Embryonen und
eine Vielzahl anderer Reproduktionsverfahren zugelassen werden. Meinen
Sie dennoch, es handelt sich um ein konsensfähiges Prinzip?
Edgar Dahl: Das kommt darauf an, was Sie unter "konsensfähig"
verstehen. Wenn Sie - wie ich - unter Konsensfähigkeit verstehen,
dass die Anerkennung dieses Prinzips in unser aller Interesse sein muss,
dann ja. Das Schadensprinzip ist in unser aller Interesse. Es gibt uns
die Freiheit, unser Leben so zu leben, wie wir es für richtig halten,
solange wir anderen keinen Schaden zufügen. Und der einzige Preis,
den wir für diese Freiheit zu entrichten haben, ist der, dass wir
es tolerieren müssen, dass andere ihr Leben in einer Weise leben
mögen, die wir für falsch, unsittlich oder gar gottlos halten,
ohne deshalb jedes Mal gleich nach der Polizei rufen zu können.
Wenn Sie mit "konsensfähig" dagegen meinen, dass es tatsächlich
die Zustimmung unserer Entscheidungsträger findet, dann wahrscheinlich
nicht.
Die
Bundesregierung hat gerade eine neue "Enquetekommission für
Recht und Ethik in der Medizin" eingesetzt, die auch Vorschläge
zur gesetzlichen Regelung der Reproduktionsmedizin erarbeiten soll. Meinen
Sie, das Schadensprinzip wird hierbei berücksichtigt?
Edgar Dahl: Nein, in der Enquetekommission gewiss nicht. Sie ist
mit Repräsentanten der etablierten Parteien besetzt, die vor allem
parteipolitische Interessen vertreten werden. Es gibt aber Kommissionen,
die sich bei ihren Gesetzgebungsvorschlägen tatsächlich von
dem Schadensprinzip haben leiten lassen. Nehmen Sie etwa das Committee
of Inquiry into Human Fertilisation and Embryology in Großbritannien.
Diese Kommission, die von Baroness Mary Warnock geleitet wurde, hat ihre
Entscheidung, die Leihmutterschaft gesetzlich zuzulassen, eindeutig auf
das Schadensprinzip gegründet. In ihrem Bericht "A Question
of Life" schrieb die Kommission, dass die Mehrheit ihrer Mitglieder
die Leihmutterschaft aus moralischen Gründen ablehne. Sie fügte
dann jedoch - unter explizitem Hinweis auf John Stuart Mill - hinzu, dass
diese moralischen Bedenken nicht hinreichen, um ein gesetzliches Verbot
der Leihmutterschaft zu rechtfertigen. Ich bin nicht mit allen Entscheidungen
des Warnock-Komitees einverstanden, doch ich meine, in diesem Punkt können
deutsche Kommissionen viel von angloamerikanischen Gremien lernen. Die
Lektion, die uns Amerikaner, Engländer und Australier immer wieder
erteilen, lautet, dass es keinen Sinn macht, eine Kommission einzuberufen,
die darüber entscheiden soll, ob ein bestimmtes reproduktionsmedizinisches
Verfahren moralisch zulässig oder unzulässig ist. Angesichts
der Tatsache, dass wir in einer pluralistischen Gesellschaft leben, in
der die Menschen unterschiedliche Moralvorstellungen haben, wird sich
über diese Frage nie Einigkeit erzielen lassen. Die Frage, die solche
Kommissionen prüfen sollten, lautet vielmehr: Würde die Zulassung
eines bestimmten reproduktionsmedizinischen oder humangenetischen Verfahrens
nachweislich eine Schädigung Dritter beinhalten und somit überhaupt
die notwendige Bedingung für eine strafrechtliche Sanktionierung
erfüllen?
Ein
anderer staatsphilosophischer Ansatz geht davon aus, dass die Gesetze
eines demokratischen Staates die Werte ihrer Bevölkerung widerspiegeln
sollten. Meinen Sie nicht, dass ein solcher Ansatz weit konsensfähiger
wäre als das Schadensprinzip?
Edgar Dahl: Nein, weil dieser Ansatz unterstellt, dass unsere Gesellschaft
auf gemeinsamen Werten beruht. Davon kann aber keine Rede sein. Wir leben
in einer pluralistischen Gesellschaft. Und eine pluralistische Gesellschaft
ist - per definitionem - eine Gesellschaft, in der die Menschen unterschiedliche
Werte haben. Ich denke, der gegenwärtige Streit um die Frage, ob
muslimische Lehrerinnen an einer staatlichen Schule ein Kopftuch tragen
dürfen, hat dies noch einmal gut verdeutlicht. Wichtiger noch ist,
dass ein solcher Ansatz in aller Regel darauf hinausläuft, dass Fragen,
die die Grundrechte von Menschen berühren - sei es nun das Recht
auf Religionsfreiheit oder das Recht auf Reproduktionsfreiheit - , auf
dem Wege eines Mehrheitsbeschlusses entschieden werden und man der Mehrheit
gestattet, der Minderheit ihre Werte aufzuzwingen.
Nehmen wir ein Beispiel: Neben der Umfrage zum Interesse an der vorgeburtlichen
Geschlechtswahl haben wir auch eine Umfrage zu den Einstellungen zur vorgeburtlichen
Geschlechtswahl durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass etwa 30 Prozent
der Bevölkerung wollen, dass jede Form von Geschlechtswahl - ob nun
zu medizinischen oder zu nicht-medizinischen Zwecken - verboten werden
sollte. Rund 60 Prozent sprachen sich dafür aus, dass sie zwar zu
medizinischen, nicht aber zu nicht-medizinischen Zwecken zugelassen werden
sollte. Und lediglich eine Minderheit von zehn Prozent war der Ansicht,
dass sie sowohl zu medizinischen als auch zu nicht-medizinischen Zwecken
verfügbar sein sollte. Dass 30 Prozent, also fast ein Drittel der
bundesdeutschen Bevölkerung, jede Form der Geschlechtswahl gesetzlich
verboten sehen möchte, ist ein Skandal für sich, doch was ich...
Was
finden Sie daran skandalös?
Edgar Dahl: Es sollte zu denken geben, wenn sich ein Drittel der
Menschen unseres Landes anmaßt, Paare, die Träger einer geschlechtsgebundenen
Erkrankung sind, dazu zu verdammen, entweder kinderlos zu bleiben oder
aber ein Kind mit Hämophilie, einer Muskeldystrophie oder gar dem
Lesch-Nyhan-Syndrom großzuziehen, bei dem die Kinder unter einer
schweren geistigen Behinderung und stets wiederkehrenden Anfällen
von Selbstverstümmelung leiden, bis sie im Teenageralter sterben.
Was ich aber noch anfügen wollte: Angesichts unserer Umfrageergebnisse
könnte man sagen, dass das gegenwärtige Embryonenschutzgesetz,
das die vorgeburtliche Geschlechtswahl unter Androhung von Strafe verbietet,
sehr wohl die Werte unserer Bevölkerung widerspiegelt. Schließlich
will eine Mehrheit von 60 Prozent, dass die Geschlechtswahl nur zu medizinischen,
nicht aber zu nicht-medizinischen Zwecken zugelassen wird, genau wie es
das Embryonenschutzgesetz auch vorsieht. Wer dem Grundsatz "Unsere
Gesetze müssen unsere Werte widerspiegeln" anhängt, wird
sich durch unsere Umfrage also bestätigt sehen und sagen, dass es
diesbezüglich keinerlei Bedarf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes
gibt. Er vergisst dabei aber vollkommen, dass er damit der Mehrheit -
trotz Ermangelung guter Argumente - die Lizenz erteilen würde, einer
Minderheit ihre Werte aufzuzwingen.
Viele
Menschen würden jetzt sagen: Das ist nun mal Demokratie.
Edgar Dahl: Dann haben sie keine Ahnung davon, was Demokratie bedeutet.
Ich weiss nicht mehr, wer es war - Edmund Burke oder Thomas Jefferson?
-, der gesagt hat "Wenn wir die Mehrheit darüber entscheiden
ließen, wer wen heiraten darf, hätten wir zwar Demokratie,
aber keine Freiheit." Wir leben nicht in einem demokratischen Staat,
in dem es der jeweiligen Mehrheit vorbehalten bleibt, einer Minderheit
ihre Rechte ganz nach Belieben abzusprechen. Wir leben vielmehr in einem
freiheitlichen Rechtsstaat, der unsere Grundrechte - einschließlich
unseres Rechts auf Fortpflanzung - sowohl vor dem Despotismus der Regierung
als auch vor der Tyrannei der Mehrheit bewahren soll.
Vielen
Dank für das Gespräch.
Dr. Edgar Dahl ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für
Dermatologie und Andrologie der Justus-Liebig-Universität Giessen.
Nach dem Studium der Philosophie und Biologie an der Georg-August-Universität
Göttingen spezialisierte er sich auf Fragen der Bioethik und arbeitete
unter anderem am Hastings Center in New York und dem Murdoch Institute
in Melbourne. Er ist Autor des Buches Xenotransplantation: Tiere als
Organspender für Menschen? und Herausgeber der Anthologie Brauchen
wir Gott? Zeitgenössische Texte zur Religionskritik, das im kommenden
Frühjahr im S. Hirzel Verlag in Stuttgart erscheinen wird.
Thomas Deichmann ist Chefredakteur von Novo und freier Wissenschaftsjournalist.
Zusammen mit Detlev Ganten und Thilo Spahl ist von ihm zuletzt erschienen
Leben, Natur, Wissenschaft. Alles, was man wissen muss, Eichborn
Verlag, Frankfurt / Main 2003 .
|