Inhalt
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Reformdebatte.
Von Sabine Reul
Kai Rogusch und
Thomas Deichmann:
Brüssel: Autoritär statt visionär
OBACHT:
Gaga-Politik.
Von Matthias Heitmann
[Heft S.13]
James Malone:
Die falsche Kapitalisten-Schelte
Stefan Grüll:
Der Fall Möllemann oder
Niemals geht man so ganz!
WISSENSCHAFT &
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CO2-Zertifikate: Der Teufel steckt
im Detail
Joe Kaplinsky:
Denkmalschutz für Aberglaube
EINSPRUCH:
Microsoft im Regenwald?
Von Michael Miersch
[Heft S.22]
Reimar von Alvensleben:
Eine Agrarwende zum Guten?
Oliver Rautenberg:
Wem schaden eigentlich Nützlinge? Schlupfwespen im Maisanbau
[Heft S.27]
Michael Breu:
Der Schwindel von der "giftigen Zeitbombe"
[Heft S.28]
WELTGESCHEHEN
James Woudhuysen:
SCHÖNE NEUE WELT: IT und SARS
[Heft S.30]
Germinal Civikov:
Gericht und Gerechtigkeit
Brendan O'Neill:
Der Allerweltskrieg in Nahost
MEDIEN UND
KULTUR
Stefan Chatrath:
Vierzig Jahre BOOMdesliga
GRÄTSCHE:
Bananenwerfen verboten!
Von Bernd Hermann
[Heft S.41]
Gunnar Sohn:
Wunschhandeln und Wirklichkeitsverlust: Mechanistisches Management-Denken
[Heft S.76]
Hanko Uphoff:
Das Subjekt: Ein Trauerfall?
[Heft S.45]
Bernd Herrmann:
Abseits im Mittelkreis
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DAFÜR STEHT NOVO
BRIEFE / IMPRESSUM
[Heft S.6]
UPDATES
[Heft S.7]
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.29]
BÜCHER
[Heft S.38]
INNOVOTION
[Heft S.50]
|
Gericht und Gerechtigkeit
Über die erste Runde im Verfahren gegen Slobodan Milosevic berichtet
Germinal Civikov.
Das Verfahren gegen den ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan
Milosevic vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wurde häufig
mit den Nürnberger Prozessen gegen die Nazis verglichen. Der Prozess
gilt gemeinhin als erster, entscheidender Schritt hin zu dem jüngst
ins Leben gerufenen Weltgerichtshof, der Menschrechtsverletzungen weltweit
verfolgt. Doch nach der ersten Verhandlungsrunde über die Kosovo-Politik
des Angeklagten verschwand der Prozess letztes Jahr schnell aus den Schlagzeilen.
Für viele Beobachter aus Politik und Medien verlief das Verfahren
enttäuschend, für die Vertreter der Anklage mitunter peinlich.
Die Verantwortung hierfür liegt wesentlich bei der Chefanklägerin
des Tribunals, Carla del Ponte. Sie gab sich in der Öffentlichkeit
stets als Verkörperung eines neuen, internationalen Rechtsbewusstseins
und ließ vor Prozessbeginn keinen Zweifel daran aufkommen, dass
Milosevic unter den von ihr vorgelegten Beweisen in Kürze zusammenbrechen
werde. Das schweizerische Tagblatt vom 5. März 2002 bemerkte allerdings
schon nach wenigen Verhandlungstagen: "Wie ein Angeklagter sah Milosevic
bisher nicht aus, eher wie ein Inquisitor, der Belastungszeugen beim Kreuzverhör
in Widersprüche verwickelt, um sie unglaubwürdig erscheinen
zu lassen." Zahlreiche Beobachter erkannten alsbald, dass es Milosevic
immer wieder gelang, das überforderte Team der Chefanklägerin
und ihre Zeugen in Bedrängnis zu bringen. Die für viele Medien
enttäuschten Erwartungen vom Prozessverlauf haben mit Sicherheit
auch dazu beigetragen, dass das öffentliche Interesse an dem Prozess
in Den Haag stark gesunken ist. So ist der Eindruck entstanden, es gäbe
von dort nichts von Interesse zu berichten. Doch das ist ein Trugschluss.
Bei
dem ersten Teilverfahren über die Verbrechen im Kosovo ist Slobodan
Milosevic angeklagt worden, für den Tod von etwa 900 Kosovo-Albanern
und die Vertreibung von 600.000 bis 800.000 Albanern zwischen März
und Juni 1999 mitverantwortlich zu sein. Um dem von Milosevic angeblich
geplanten und vollstreckten "Völkermord" Einhalt zu gebieten,
wurde Jugoslawien im Frühjahr 1999 drei Monate lang bombardiert.
Die Tribunalsanklage will nun beweisen, dass Milosevic für die damaligen
Verbrechen persönlich die Verantwortung trägt. Die Anklage hat
hierzu über 100 Zeugen berufen. Die meisten davon waren Kosovo-Albaner,
die über Verbrechen der serbischen Sicherheitskräfte ausgesagt
haben. Eine kleinere Gruppe von Zeugen sollte außerdem durch ihr
Fachwissen belegen, dass die genannten Verbrechen geplant waren und dass
die Befehle dafür direkt von Milosevic kamen, beziehungsweise, dass
Milosevic von den Verbrechen unterrichtet war und nichts unternahm, um
sie zu unterbinden.
Milosevic
hat das Tribunal von Anfang an nicht anerkannt. So hat er auch keinen
Verteidiger bestellt und sieht sich nicht als Angeklagten. Für ihn
handelt es sich um ein politisches Verfahren, das nicht der Wahrheitsfindung,
sondern den Interessen der USA und der Nato dient. Ungeachtet dieser Haltung
nimmt Milosevic aktiv am Verfahren teil - was von manchen als eine De-facto-Anerkennung
des Tribunals interpretiert worden ist. Milosevic hat erklärt, er
werde die Verhandlungen dazu nutzen, die Unehrlichkeit des Verfahrens
aufzudecken und zu zeigen, dass die Nato Kriegsverbrechen begangen hat.
Seine großspurigen Ankündigungen wurden zunächst nur belächelt.
Vor Gericht ist es ihm dann aber in der Tat gelungen, Anschuldigungen
gegen ihn zu entkräften und den Spieß umzudrehen. Jedenfalls
hat er in den ersten Monaten des Verfahrens wesentlich mehr punkten können
als die Vertreter der Anklage - obwohl er hinter Gittern sitzt, nur eingeschränkten
Zugang zu Fax und Telefon hat und über nur wenige Helfer verfügt.
Die Anklagevertretung hingegen kann auf ein 300-köpfiges Team und
einen großen Kommunikationsapparat zurückgreifen.
Das
Tribunal lässt bei der Anhörung der Zeugen nur "relevante"
Fragen zu. Das bedeutet, dass nur Fragen, Erklärungen oder Argumente
zugelassen werden, die sich unmittelbar auf die Anklage beziehungsweise
auf ganz konkrete Zeugenaussagen beziehen. Fragen und Aussagen, mit denen
Milosevic seine Schuldzuweisung gegen die Nato zu untermauern versucht,
werden umgehend als irrelevant zurückgewiesen. Der Angeklagte wurde
häufig ermahnt, sich an diese Spielregeln zu halten.
Die
Aussagen der ersten Gruppe der Zeugen im Februar und März 2002 behandelten
die Apartheid im Kosovo, das heißt die zur Last gelegte umfassende
politische und kulturelle Diskriminierung der Kosovo-Albaner. Hier zeigten
sich sofort Probleme für die Anklagevertretung. Milosevic war auf
das Thema gut vorbereitet, und es fiel ihm nicht schwer, mit Fakten und
Zahlen zahlreiche Behauptungen zu widerlegen - beispielsweise, die albanische
Sprache sei im Kosovo verboten gewesen und Kosovo-Albaner seien vom Erziehungssystem
ausgeschlossen und generell als Ethnie diskriminiert worden.
Mit den Zeugenaussagen zu Übergriffen der serbischen Sicherheitskräfte
gegen Kosovo-Albaner tat sich Milosevic schwerer - speziell dann, wenn
es um die Massendeportationen vor und während des Krieges ging. Dennoch
gelang es ihm, eklatante Widersprüche und Unstimmigkeiten in vielen
Zeugenaussagen aufzudecken. Wiederholt konnte er nachweisen, dass Zeugen
nur vom Hörensagen aus zweiter oder dritter Hand berichteten, wodurch
ihre Aussagen an Wert verloren. Doch wenn sich Zeugen in allzu haarige
Widersprüche verwickelten, kamen ihnen häufig die Richter zu
Hilfe, indem sie ihre Aussagen interpretierten oder die Richtigkeit der
Übersetzung anzweifelten, wodurch die Nähe des Tribunals zur
Anklagevertretung deutlich wurde.
Doch es gab auch ganz andere Szenarien: Wenn die Aussagen eines Zeugen
außer Frage standen, drückte Milosevic den Betroffenen sein
Mitgefühl aus, um anzufügen, dass es sich um Verbrechen Einzelner
handele - um Verbrechen, die die jugoslawischen Behörden, wären
sie bekannt geworden, entsprechend verfolgt hätten. Der Anklagevertretung
ist es nicht gelungen, diese Behauptung zu widerlegen, denn Milosevic
führte eine ganze Reihe von Verordnungen an, in denen die Sicherheitskräfte
im Kosovo angewiesen wurden, Übergriffe auf Zivilisten zu unterlassen
und nicht auf Kämpfer der Kosovo-Befreiungsarmee UCK zu feuern, wenn
die Gefahr bestünde, dass dabei Zivilisten verletzt würden.
Des Weiteren wurden laut Aussagen des Angeklagten etwa 500 Fälle,
bei denen sich Soldaten oder Polizisten Verstöße gegen solche
Anweisungen hatten zuschulden kommen lassen, juristisch verfolgt. Milosevic
argumentierte, er könne nicht für Vergehen seiner Soldaten oder
Polizisten verantwortlich gemacht werden, die diese in Zuwiderhandlung
seiner Anweisungen begangen hätten.
Milosevics
Argumente der ersten Verhandlungsrunde zielten darauf ab darzulegen, dass
hinter dem Exodus von Hunderttausenden von Kosovo-Albanern im Frühjahr
1999 keine gezielte Vertreibung durch jugoslawische Sicherheitskräfte
stand, sondern dass die Menschen vielmehr vor den Kämpfen zwischen
der UCK und den jugoslawischen Sicherheitskräften geflohen waren,
dass die UCK die Menschen zum Teil sogar selbst in die Flucht getrieben
hatte, um die Schreckensbilder mit den Flüchtlingstrecks an den Grenzübergängen
für die eigene Propaganda nutzen zu können, und dass letztlich
auch viele Zivilisten vor den Bomben der Nato Reißaus nahmen. Zwar
habe die Polizei gelegentlich auch Dörfer evakuiert, wenn in der
Region Kampfhandlungen gegen die UCK anstanden; von Vertreibung könne
aber nicht die Rede sein.
Der Angeklagte hakte energisch nach, wenn Zeugen von Dutzenden oder Hunderten
Ermordeten und von niedergebrannten Dörfern berichteten. Dabei versuchte
er, die seiner Meinung nach vielschichtigen Gründe für diese
Ereignisse aufspüren. Die Zeugen wiesen das Nachfragen des Angeklagten
meistens empört zurück. Sie beteuerten, von Milosevics Truppen
angegriffen und von der Nato verteidigt worden zu sein. In vielen Fällen
verhielt es sich jedoch um einiges komplizierter. Der Auftritt zahlreicher
Zeugen entpuppte sich als für die Anklage wenig dienlich.
Mehrere
Zeugen behaupteten beispielsweise explizit und wenig glaubhaft, sie hätten
noch nie von einer UCK gehört. Sie hätten auch nichts davon
mitbekommen, dass serbische Polizisten oder Kosovo-Serben jemals von der
UCK getötet worden waren. Viele Zeugen folgten dieser Argumentationslinie.
Jede Tötung und jede Vertreibung wurde ohne Umschweife den jugoslawischen
Sicherheitskräften angelastet. Einige Zeugen hatten jedoch 1999,
im sicheren Gefühl des Sieges, bei ersten Vernehmungen stolz von
ihrer Tätigkeit für die UCK berichtet. Vor Gericht wollen sie
davon nichts mehr wissen. Milosevic fiel es in solchen Fällen leicht,
auf die Widersprüche zwischen Einvernahme und Aussage hinzuweisen
und die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage zu stellen.
Des Weiteren wurde von Belastungszeugen behauptet, sie hätten während
der drei Kriegsmonate seit dem 24. März 1999 nichts von Nato-Angriffen
gesehen oder gehört. Der Eindruck, der durch solche unglaubwürdigen
Aussagen entstand, war, als seien die Zeugen auf bestimmte Kernbotschaften
eingeschworen worden und die Mitarbeiter der Anklage bei der Auswahl ihrer
Zeugen sehr nachlässig gewesen.
Manche Zeugen berichteten sogar, sie seien von jugoslawischen Flugzeugen
bombardiert worden. Die Anklagevertretung reagierte daraufhin nervös,
der Angeklagte gelassen, denn allen Seiten war klar, dass wegen der absoluten
Luftüberlegenheit der Nato während der drei Kriegsmonate keine
jugoslawische Maschine den Boden verlassen konnte. Wenn Zeugen demnach
von Dörfern, die bei Luftangriffen zerstört wurden und von Dutzenden
von Getöteten als deren Folge berichteten, wertete Milosevic dies
als Indiz dafür, dass Kosovo-Albaner auch vor den Bomben der Nato
geflohen waren.
Als
der französische Pathologe Eric Baccard, der zum forensischen Pathologen
des Tribunals bestellt worden war, aussagte, kam es zu äußerst
blamablen Szenen für das Team von Carla del Ponte. Baccard hatte
1999 mit einem Expertenteam ein Massengrab mit 97 Leichen nahe des Gefängnisses
von Dubrava untersucht. Laut Zeugenaussagen handelte es sich um die Opfer
einer Massenerschießung albanischer Gefangener durch die Bewacher
des Gefängnisses. Baccard stellte aber fest, dass viele der Opfer
keine äußeren Verwundungen aufwiesen und offensichtlich an
den Folgen von Explosionen gestorben waren. Milosevic fragte nach, ob
diese Explosionen durch Bomben ausgelöst worden sein könnten.
Baccard antwortete, dies sei möglich, aber nicht zwingend der Fall.
Die Anklage wollte ihren Zeugen retten und fragte nach, ob es sich auch
um Explosionen von Handgranaten handeln könnte. Auch dies sei möglich,
meinte Baccard. Mit Sicherheit bestätigt wurde aber dies: Zur Zeit
der angeblichen Massenerschießung wurde das Dubrava-Gefängnis
gleich zweimal von der Nato schwer bombardiert, und auch in der Verwaltung
gab es Tote.
Einige Zeugen warteten mit Berichten auf, die wegen ihres hohen Maßes
an Unglaubwürdigkeit noch unmittelbarer dem Angeklagten in die Hände
spielten. So erzählte ein Mann, er habe eine Massenerschießung
überlebt und sei unter einem Berg von Leichen hervorgekrochen. Als
er dann seine Jacke ausgezogen habe, seien drei Kugeln herausgefallen.
Er zeigte dem Gericht das Foto seiner von Kugeln durchlöcherten Jacke
und erklärte, er sei wohl nur deshalb unverletzt geblieben, weil
Gott es wollte, damit er später vor Gericht über die serbischen
Gräueltaten berichten kann.
Ein weiterer Zeuge (ein ehemaliger Richter, der mittlerweile als Anwalt
arbeitet), berichtete von der Korruption im serbischen Justizsystem. Er
führte über ein Dutzend Fälle an, bei denen er nur durch
Bestechung die Strafen der Angeklagten habe reduzieren können. Milosevic
fragte daraufhin die Richter des Tribunals, was sie von ihrem korrupten
Kollegen hielten und für wie glaubwürdig sie den Rest seiner
Aussage betrachteten, angesichts seines Eingeständnisses, bei früheren
Strafprozessen eigenhändig geschmiert zu haben.
Nach
welchen Kriterien Carla del Ponte ihre Zeugen der Anklage auswählen
ließ, bleibt rätselhaft. Möglicherweise ging es vorrangig
um Quantität. Offenbar ging sie einfach davon aus, dass eine große
Zahl von Zeugen automatisch viel belastendes Material einbringen würde.
Wie sehr man damit daneben lag, zeigt besonders drastisch der Fall der
drei Zeugen, die das angebliche Massaker von Racak am 15. Januar 1999
wie durch ein Wunder überlebt haben wollen. Sie erzählten unabhängig
voneinander an unterschiedlichen Tagen, serbische Truppen hätten
mit Messern den Opfern die Augen ausgestochen und ihre Herzen aus dem
Leib geschnitten. Milosevic erinnerte sie daran, dass es sich bei den
40 Leichen um die wohl weltweit forensisch am besten untersuchten Leichen
handelt und dass an ihnen keine solchen Verletzungen festgestellt worden
waren. Aber die Zeugen beharrten auf ihren Augenzeugengeschichten.
Auch in anderer Hinsicht war der Fall Racak von großer Bedeutung.
Die Anklage berief den örtlichen Kommandanten der UCK, Shukri Buja,
in den Zeugenstand. Dieser berichtete detailliert über die schwere
Bewaffnung seiner Männer und die heftigen Kämpfe um Racak. Milosevic
war sichtbar zufrieden, dass der Kommandant aussagte, die UCK habe über
Mörser und schwere Maschinengewehre verfügt. Er sagte: "Ich
bin froh, dass sie das klargestellt haben, denn ... ein Zeuge aus Racak
hat ausgesagt, ihre Männer seien nur mit Jagdgewehren bewaffnet gewesen."
Weiter merkte er an, dass der Bericht des Kommandanten sehr genau mit
dem damaligen Bericht der serbischen Polizei übereinstimme.
Die Zeugenaussage des UCK-Kommandanten warf also erneut Zweifel auf an
der offiziellen Darstellung des Massakers von Racak, derzufolge unschuldige
Zivilisten von serbischen Militärs brutal hingerichtet worden seien.
Auch der häufig gehörte Vorwurf, die serbischen Sicherheitskräfte
seien mit exzessiver Gewalt gegen die unterlegene UCK vorgegangen, erschien
angesichts der Angaben über die Bewaffnung der UCK in anderem Licht.
Offenbar gab es im Januar 1999 schwere Kämpfe in der Region Racak,
und die Vermutung liegt nahe, dass anschließend ein "Massaker"
inszeniert wurde, indem gefallene UCK-Kämpfer in einen Graben gelegt
und die internationale Presse eingeladen wurde. Das Racak-Massaker und
seine offizielle Interpretation war im Frühjahr 1999 ein bedeutender
Meilenstein, den Bombenkrieg gegen Jugoslawien zu eröffnen.
Durch
die Präsentation ihrer Zeugen wollte die Anklage zweierlei darlegen:
Zum Einen, dass die Massendeportation der Kosovo-Albaner von oben herab
geplant wurde, und zum Anderen, dass es eine zweite, direkte Befehlskette
gab, durch die Milosevic unmittelbar Polizei und Armee im Kosovo befehligte.
Mit beiden Vorhaben gab es alsbald Probleme.
Der pensionierte britische General Karol Drewienkiewicz berichtete als
Zeuge der Anklage aus freien Stücken, vor den Luftangriffen nichts
von einem serbischen Plan zur Vertreibung der Kosovo-Albaner gehört
zu haben. Drewienkiewicz war bis Kriegsbeginn stellvertretender Kommandeur
der OSZE-Beobachtermission im Kosovo und kannte sich im Land sehr gut
aus. Der britische Leutnant Colonel Richard Ciaglinski, ein Verbindungsoffizier
in Drewienkiewicz' Stab, sagte hingegen aus, er habe von einem serbischen
Offizier von solchen Plänen gehört. Er weigerte sich aber, den
Offizier namentlich zu nennen, da er ihm sein Ehrenwort gegeben habe.
Ganz im Unterschied dazu berichtete der Zeuge Ratomir Tanic detailliert
über einen Vertreibungsplan. Der Anklage unbekannt war aber wohl,
dass Tanic in Serbien als politischer Abenteurer bekannt ist. Er stammt
aus Belgrad und lebt momentan als Geschäftsmann in Italien. Im Vorfeld
des Prozesses war es ihm offenbar gelungen, die Anklage davon zu überzeugen,
er habe vertrauliche Kontakte zu Milosevic und könne daher einiges
an Beweisen liefern. Vor dem Tribunal berichtete er dann detailliert über
den so genannten "Hufeisenplan" zur Vertreibung aller Kosovo-Albaner,
obwohl dieser Plan längst als Erfindung westlicher Geheimdienste
entlarvt worden ist. Der ehemalige deutsche Verteidigungsminister Rudolf
Scharping, der seinerzeit den "Hufeisenplan" als Legitimation
für eine Nato-Intervention präsentierte, war in erhebliche Schwierigkeiten
geraten, als dies nach Kriegsende aufgedeckt wurde. Die Anklage hatte
offenbar im Vorfeld die Angaben des Zeugen Tanic, der unter dem Decknamen
K3 wochenlang als Starzeuge angekündigt worden war, nicht untersucht.
Vor Gericht wurde es dann abermals peinlich.
Am
9. Juni 2002 trat ein weiterer Insider-Zeuge auf. Er hatte den Decknamen
K25 und machte die Situation aus Sicht der Anklage noch schlimmer. K25
war serbischer Polizeioffizier bei der berüchtigten Spezialeinheit
PJP im Kosovo. Heute ist er Polizeichef einer Kleinstadt. K25 wurde in
den Zeugenstand gerufen, um die Ermordung von sechs in Gefangenschaft
geratenen UCK-Kämpfern im Ort Mala Krusa zu belegen. "Die sechs",
so erklärte der Zeuge, "wurden vermutlich von örtlichen
Polizisten getötet." Eindeutig festlegen wollte er sich nicht.
Auf Nachfragen von Milosevic wurde K25 dann auf einmal zum Zeugen der
Verteidigung. Er gab zu Protokoll, dass vor jeder Polizeioperation gegen
die UCK die Bewohner der betroffenen Orte zu ihrer eigenen Sicherheit
evakuiert wurden. Es habe darüber hinaus klare Befehle gegeben, denen
zufolge Zivilisten nicht verletzt oder getötet werden durften und
nach denen auf UCK-Kämpfer nicht gefeuert werden durfte, wenn dadurch
Zivilisten in Gefahr geraten konnten. Der Zeuge selbst habe nie einen
Befehl erhalten, der gegen die Gesetze oder Verordnungen verstoßen
habe. Kein Offizier unter seinem Kommando habe je ein Verbrechen begangen
wie zum Beispiel Brandstiftung, Plünderung oder gar die Tötung
von Zivilisten. Das Wort "Säuberung" sei nur in dem Sinn
verwendet worden, dass ein Gebiet von Terroristen, die alle Bürger,
unabhängig von ihrer Ethnizität, bedroht hatten, gereinigt werden
sollte. Ob er nichts von Deportationen gehört habe, fragte ihn ein
sichtlich frustrierter Vertreter der Anklage. Das habe er, erwiderte der
Zeuge, aber nichts Genaues. Es sei seinerzeit viel gemutmaßt worden.
Weitere
Informationen von Zeugen, die während der Kampfhandlungen im Kosovo
waren, wird es wahrscheinlich nicht mehr geben. Die Anklage wird sich
stattdessen auf Dutzende von Zeugenaussagen von nach Mazedonien und Albanien
Geflüchteten verlassen müssen. Diese Zeugen bestreiten allesamt,
dass sie vor den Nato-Bomben oder den Kämpfen zwischen der UCK und
serbischen Einheiten geflohen sind. Milosevics Gegenargument ist, dass
zeitgleich auch etwa 100.000 Serben aus dem Kosovo flohen, ohne dass sie
irgendjemand vertrieb. Umgerechnet auf den jeweiligen Bevölkerungsanteil
im Kosovo ergibt sich bei der Zahl der Geflüchteten kein Unterschied,
mit der einen bedeutenden Ausnahme, dass die serbischen Flüchtlinge
in der westlichen Öffentlichkeit damals wie heute keine Rolle spielen,
so, als habe es sie nie gegeben.
Das Gericht wird sich aller Voraussicht nach diesen Schilderungen der
Kosovo-Albaner anschließen. Eine Aussage von General Klaus Naumann,
der während der Bombardierungen Vorsitzender des Militärkomitees
der Nato war, deutet in diese Richtung. Auf die Frage von Milosevic: "Gut,
dann lassen Sie mich eine Frage stellen. Sie sind jedenfalls ein Soldat
und ich bin Zivilist - Sie sollten das also besser beantworten können
als ich. Gibt es Kriege ohne Flüchtlinge? Haben Sie je von einem
Krieg ohne Flüchtlinge gehört? Sie haben ja jede Art von Militärwissenschaft
studiert. Ja oder Nein?", antwortete Naumann: "Es gab, denke
ich, nie einen Krieg ohne Flüchtlinge. Aber es gibt einen Unterschied
zwischen Flüchtlingen, die vor Kriegsfolgen fliehen und zwischen
Flüchtlingen, die aus ihren Häusern und Städten von den
eigenen Militär- und Polizeikräften vertrieben werden, also
aus ihrem eigenen Land vertrieben werden." Diese Argumentation wird
sich wahrscheinlich auch das Gericht zu eigen machen.
Weniger
Erfolg versprechend läuft es mit der zweiten Argumentationslinie
der Anklage, es habe eine zweite, direkte Kommandostruktur von Milosevic
zu den Militär- und Polizeikräften im Kosovo gegeben. Die Behauptung
steht im Raum, Milosevic habe unter Umgehung der regulären Befehlskette
Menschenrechtsverletzungen im Kosovo unmittelbar angeordnet. Es war erneut
der umstrittene Zeuge Tanic, der zur Existenz einer solchen zweiten Befehlskette
aussagte. Da er sich aber bereits unglaubwürdig gemacht hatte, verzichtete
Milosevic auf ein Kreuzverhör.
Am 5. Juli 2002 sagte dann Shukri Aliu, ein ehemaliger Oberst der jugoslawischen
Armee, aus. Er gab an, als Mitglied der Zivilverteidigungseinheit in der
Kosovo-Hauptstadt Pristina von einem geheimen Generalstab, der aus Vertretern
von Armee, Polizei, Zivil- und Landesverteidigungskräften bestand,
Wind bekommen zu haben. Der Stab, dem auch der stellvertretende Ministerpräsident
Nikola Sainovic und General Neboja Pavkovic angehört haben
soll, habe im Geheimen jeden Dienstag um fünf Uhr in Pristina getagt,
um militärische Operationen gegen Kosovo-Albaner zu planen. Der südkoreanische
Richter O-Gon Kwon fragte zweimal nach, woher der Zeuge dieses Wissen
habe, wo er doch bei diesen geheimen Treffen nicht dabei war. Der Zeuge
antwortete, sein Vorgesetzter habe ihm davon erzählt. Die Anklage
versicherte daraufhin, klarere Beweise für ihre Vorwürfe vorzulegen,
darunter eine geheime Verordnung von 1997, die es Milosevic ermöglichte,
die normale Befehlskette zu umgehen. Dies wäre das erste Schriftstück,
das Milosevics unmittelbare Verantwortung für Übergriffe im
Kosovo belegen würde. Doch von der geheimen Verordnung von 1997 hat
man seither nicht wieder gehört. Es wird immer deutlicher, dass sich
die Anklage weit gehend auf Vermutungen stützen muss. Stichhaltige
Beweise ist sie bislang schuldig geblieben, und die präsentierten
Zeugen haben weite Teile der Anklageschrift relativiert oder gar widerlegt.
Deshalb,
so scheint es, hat die Tribunalsanklage mit fortschreitender Prozessdauer
ihre Strategie geändert. Offenbar ist man neuerdings verstärkt
darum bemüht, einen offenen politischen Prozess zu führen. Das
ist nicht ganz neu; dieser Aspekt ist aber ab Sommer 2002 immer deutlicher
in den Vordergrund getreten. Politische Figuren, die nichts Konkretes
zu den Anklagepunkten aussagen können, die jedoch gerne über
Milosevic als ihren einstigen politischen Gegner referieren, sind vermehrt
in den Zeugenstand gerufen worden.
Der ehemalige Präsident des Tribunals, Antonio Cassese, hatte bereits
im März 2002, wenn auch in anderem Zusammenhang, vor einer solchen
Entwicklung gewarnt. Doch Hauptanklägerin Carla del Ponte scheint
keine andere Option mehr zu sehen. Mit ihren großspurigen Auftritten
vor den internationalen Medien, bei denen sie von einer überwältigenden
Beweislast gegen Milosevic sprach, hat sie erheblich dazu beigetragen,
dass das Tribunal einen politischen Schaucharakter angenommen hat.
Neben
Paddy Ashdown, dem ehemaligen Vorsitzenden der britischen Liberaldemokraten
und derzeit noch umstrittenen Hochkommissar des UN-Protektorats Bosnien
und Herzegowina, lud die Anklage auch General Klaus Naumann, den ehemaligen
Vorsitzender des Nato-Militärrats, Wolfgang Petrisch, Ashdowns Vorgänger
in Bosnien und ehemaliger österreichischer Botschafter in Belgrad,
sowie Knut Vollebaeck, den ehemaligen Vorsitzenden der OSZE und norwegischen
Botschafter in Washington, in den Zeugenstand. Alle berichteten, dass
sie Milosevic vor dem Krieg getroffen und ihn vor einem Nato-Militärschlag
gewarnt hatten. Ashdown gab sogar an, Milosevic darüber belehrt zu
haben, wie human und zivilisiert die Briten mit der IRA umgegangen seien.
Naumann erklärte hingegen mit wenig Achtung vor dem Völkerrecht,
die Nato-Angriffe seien auch ohne UN-Mandat rechtens gewesen, da der Sicherheitsrat
schlicht seinen Aufgaben nicht nachgekommen wäre. Und Petrisch führte
aus, Milosevic hätte seinerzeit in Rambouillet wählen können
zwischen der Unterschrift und der Bombardierung seines Landes. Solche
markigen Sprüche machen deutlich, dass es in Den Haag weniger um
Rechtsprechung in einem internationalen Strafrechtsprozess geht als darum,
ein a priori definiertes Weltbild auf der juristischen Weltbühne
zu verankern.
Aus
dem Englischen übersetzt von Bernd Herrmann.
Germinal Civikov lebt als freier Journalist in Den Haag. Er arbeitete
zuletzt mit Kollegen an einer mehrstündigen TV-Dokumentation über
den Milosevic-Fall, die Ende September 2003 für das niederländische
Fernsehen VPRO sendefertig sein soll. In Novo30 ist von Civikov der Artikel
"Die Falschaussage" über den ersten Tribunalsprozess gegen
Duko Tadic erschienen.
LITERATUR-
UND WEBTIPPS
UN-Kriegsverbrechertribunal:
www.un.org/icty/
Thomas Deichmann: "Krieg mit Bildern oder Wer lügt gewinnt"
(Novo46); "Scharping-Lügen haben kurze Beine" (Novo45);
"Sabotage der Demokratie" (Novo41); alle Artikel zu finden
im Novo-Archiv auf www.novo-magazin.de
Klaus Bittermann / Thomas Deichmann (Hg.): Wie Dr. Joseph Fischer lernte,
die Bombe zu lieben; Edition Tiamat, Berlin 1999, EUR 15.
Der
Fall Milosevic
24.3.99:
Beginn der Nato-Luftangriffe gegen Jugoslawien (bis 1.6.99)
24.5.99: Erste Anklageerhebung des Tribunals gegen Milosevic zu Ereignissen
im Kosovo (erweitert am 29.6.01 und am 29.10.01)
24.9.00: Vojislav Kotunica wird zum neuen Präsidenten Jugoslawiens
gewählt
5.10.00: Milosevic wird nach Ausschreitungen in Belgrad zum Rücktritt
gezwungen
29.6.01: Festnahme Milosevics in Belgrad und Überführung nach
Den Haag
8.10.01: Anklageerhebung des Tribunals gegen Milosevic zu Ereignissen
in Kroatien (erweitert am 23.10.02)
22.11.01: Anklageerhebung des Tribunals gegen Milosevic zu Ereignissen
in Bosnien und Herzegowina
12.2.02: Prozessbeginn zu Ereignissen im Kosovo
26.9.02: Prozessbeginn zu Ereignissen in Kroatien und Bosnien.
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