Editorial
Inhalt
KRIEG &
TERRORISMUS
Mick Hume:
Ein Krieg, den Bush schon verloren hat
Dirk Maxeiner
und Michael Miersch:
Amerikas präventive Außenpolitik: "Hans Jonas pur"
[Heft S.11]
Frank Furedi:
Die Geschichte beginnt erst
Kai Rogusch:
Präventive Selbstverteidigung oder Die
Willkür als Rechtsgut
David Chandler:
Internationaler Strafgerichtshof: Weder international
noch gerecht
Michael Fitzpatrick:
Am größten ist die Angst vor nicht-existenten Gefahren
[Heft S.20]
WISSENSCHAFT &
ÖKOLOGIE
Stuart Blackman:
Seltene Tiere sind selten
[Heft S.23]
Thomas Deichmann:
Grüne bringen Grüne Gentechnik zum
Welken
Graham Brookes:
Was der Bt-Mais-Anbau in Spanien bringt
Scott Anderson:
Das Schaf als Gen-Fabrik
Edgar Gärtner:
Erst Trinken, dann Ausatmen!
Josef H. Reichholf:
Ökologie und unser Umgang mit der Erde
[Heft S.37]
Stuart Derbyshire:
Tierische Bedenken
Ulrike Gonder:
Gesunde Ernährung: voll fett!
[Heft S.48]
Martin Bongards:
Elbe um Elbe, Zahn um Zahn?
[Heft S.50]
Satire über neue Möglichkeiten, den Weltuntergang zu verhindern
Das Klima kann gerettet werden
[Heft S.52]
END OF SEX
Michael Najjar:
end of sex.as we know it
Matthias Horx:
Blocking, Banking, Babymaking
Frank Furedi:
Sind wir alle wie Ally McBeal?
POLITIK &
GESELLSCHAFT
Phil Mullan:
Älterwerden? Yes please!
Alexander Ewald:
Warum die Tobin-Steuer nichts taugt
Josie Appleton:
Lösungen aus der Suppenküche
Sauvik Chakraverti:
"Vielleicht sollten wir neue Wege finden, unsere Gesellschaft zu organisieren"
[Heft S.64]
Edgar Gärtner:
Schluss mit dem Tonnenterror!
[Heft S.66]
MEDIEN &
KULTUR
Stefan Chatrath:
Abstieg der Nationalmannschaft
[Heft S.67]
Klaus Bittermann:
Keine Verständigung mit dieser Welt
[Heft S.68]
Michael Wetzel:
Vom Standpunkt des Zuschauers
Wim Wenders:
Im Konsumzeitalter ist das SEHEN aus der Mode gekommen
[Heft S.72]
Sabine Rothemann:
Diderot und die Nachfolge
[Heft S.76]
Hans-Joachim Maes:
Wie Junk-Science funktioniert
RUBRIKEN
STICHWORT
Neues Parlament
von Sabine Reul
FROHE BOTSCHAFT
von Dirk Maxeiner und
Michael Miersch
[Heft S.22]
EINSPRUCH
Consulting ohne Ende
von Hans-Joachim Maes
[Heft S.56]
|
Präventive Selbstverteidigung oder Die Willkür als
Rechtsgut
Nicht nur der Irak würde im Falle eines Krieges ins Mittelalter zurückgebombt,
auch das Völkerrecht. Von Kai Rogusch.
Die amerikanische Regierung will durch einen erneuten Golfkrieg einen
"Regimewechsel" in Bagdad herbeiführen, um der irakischen
Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen wirksam und rechtzeitig begegnen
zu können. Anders als bei früheren Kriegen, in denen wenigstens
dem Anschein nach ein objektiver Anlass vorlag, will die Regierung der
USA nun vorbeugend handeln. Man könne nicht einen irakischen oder
einen terroristischen Angriff in Form eines Atompilzes abwarten, meinte
etwa der amerikanische Vizepräsident Dick Cheney. Angesichts der
globalen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sei es unverantwortlich
und naiv, sich auf die bisherige Politik der Abschreckung und Eindämmung
zu beschränken. Vielmehr verspricht sich die US-Regierung, die nach
einem gewonnenen Krieg und einem erfolgreich herbeigeführten "Regimewechsel"
eine mehrjährige Militärregierung im Irak etablieren will, einen
Demokratisierungsschub im gesamten Nahen Osten. Das im Irak zu exerzierende
nation building solle durch "Demokratie, Menschenrechte und freie
Märkte" das irakische Volk "befreien" und eine Art
Dominoeffekt auf die benachbarten Staaten auslösen.
Sollten
die USA in Zukunft tatsächlich so verfahren, wäre dies der Einstieg
in die neue amerikanische Sicherheitsstrategie, die sogenannte "Bush-Doktrin".
Dieses neue Konzept der amerikanischen Außenpolitik markiert insoweit
einen Paradigmenwechsel, als sie den bisherigen Gedanken der Abschreckung
und Eindämmung um den Aspekt der "vorbeugenden" oder "präventiven"
Selbstverteidigung erweitert: Wo es früher darum ging, durch die
bloße Androhung eines vernichtenden Gegenschlags den Gegner auf
der weltpolitischen Bühne von einem Angriff abzuhalten, wollen es
die USA zukünftig nicht bei der bloßen Drohung belassen. Anders
als durch einen vorbeugenden Krieg könne man Gegner, die sich etwa
als Selbstmordattentäter vor nichts abschrecken ließen, nicht
neutralisieren. Die westliche Wertegemeinschaft sei heute mit einer noch
nie dagewesenen Gefahr konfrontiert und könne sich nicht mehr mit
altmodischen Überlegungen aufhalten.
Diese
Sichtweise findet auch die Billigung des amerikanischen Kongresses. Dessen
beide Häuser ermächtigten den amerikanischen Präsidenten
mit klarer Mehrheit zum Krieg gegen Irak für den Fall, dass Bush
diplomatische Mittel im Irak-Konflikt als ausgeschöpft erachtet -
notfalls auch ohne UN-Mandat und ohne eine ausdrückliche Kriegserklärung
durch den Kongress. Damit gab die amerikanische Volksvertretung dem Militär
und dessen Oberbefehlshaber Bush weitreichende Kompetenzen zur Neuordnung
des Irak.
Diese Handlungsfreiheit der Exekutive, die nur gelegentlich durch Unterrichtungspflichten
des Präsidenten an den amerikanischen Kongress milde unterbrochen
wird, kommt ganz den Vorstellungen entgegen, die das 30 Seiten umfassende
Dokument zur neuen amerikanischen Militärdoktrin beinhaltet. Das
US-Militär soll die Befugnis haben, nicht bloß unmittelbar
drohender Gefahren abzuwehren, sondern auch, so genannte failed states,
also in sich zusammenbrechende Staaten, zu besetzen, um dort präventiv
den Nährboden des internationalen Terrorismus abzugraben und neue
Strukturen "freiheitlich-demokratischer Rechtsstaaten" zu schaffen.
In diesem Sinne würde das für den Irak anvisierte Vorhaben eine
außenpolitische Praxis forcieren, die man schon seit den 90er-Jahren
in Bosnien oder im Kosovo versucht hat und die auch in Afghanistan Einzug
gehalten hat. Dabei fällt auf, dass die neue US-Sicherheitsdoktrin
betont, man fühle sich nicht an die Vorgaben des Völkerrechts
gebunden. Zwar strebe man ein internationales Vorgehen gegen die neuartigen
Bedrohungen an, die von Schurkenstaaten oder Terroristen ausgehen, notfalls
wolle man aber Präventivkriege auch alleine führen. Auch diese
nun ausdrücklich ausformulierte Praxis ist nicht ganz neu, wie das
Beispiel Kosovo zeigte: Im Frühjahr 1999 setzte die US-geführte
Nato gegen das Votum der beiden ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates
Russland und China den völkerrechtlichen Grundsatz der Souveränität
Jugoslawiens außer Kraft, um einen angeblichen Völkermord zu
verhindern.
Dieser Bruch des Völkerrechts schien damals noch mit dem Gedanken
der "humanitären Intervention" gerechtfertigt und sollte
die Unterdrückung der Kosovo-Albaner beenden. Dennoch wurden damals
Diskussionen um Belange des Völkerrechts noch intensiver geführt.
Spätestens mit der Veröffentlichung der neuen amerikanischen
Sicherheitsdoktrin hat die Völkerrechtsfrage eine neue Qualität.
Die Verfechter einer völkerrechtlichen Zähmung militärischen
Handelns haben weitgehend resigniert, und die US-Regierung betreibt, indem
sie sich als alleiniger Interpret des Völkerrechts aufschwingt, nicht
bloß den Bruch des Völkerrechts, sondern dessen Auflösung.
Staatlich
betriebene Normenerosion
Die Übernahme des Präventionsgedankens durch die neue Sicherheitsdoktrin
spiegelt eine allgemeine Entwicklung in den westlichen Staaten wider,
die auch in der Innen- und Rechtspolitik sichtbar wird und sich unter
dem Begriff "Vorsorgeprinzip" zusammenfassen lässt - bekannt
ist er vornehmlich aus dem Umweltschutz. Unter dem allgemeinen Eindruck
der Orientierungslosigkeit und des sozialen sowie ökologischen Zerfalls
gebietet das precautionary principle ein staatliches Eingreifen zur Ausschaltung
von Gefahrenquellen, selbst dann, wenn sich ihre Gefährlichkeit noch
nicht zweifelsfrei erwiesen hat. So gibt es schon seit langem in der Kriminalpolitik
die Neigung, vor allem das auf Repression begangenen und bewiesenen Unrechts
ausgerichtete Strafrecht auch vermehrt zum Zwecke der Prävention
zu nutzen.
In den USA wächst seit etwa 30 Jahren ein immer engmaschigeres Sicherheitsnetz
im Rahmen kommunaler Kriminalprävention und der Neighborhood-watches:
Hier arbeiten Bürger Hand in Hand mit Sicherheitsbehörden an
der Verhinderung künftiger Straftaten. Obwohl zunächst abgeschmettert,
verfolgt die amerikanische Regierung das berüchtigte terrorism information
and prevention system (TIPS) weiter: Millionen amerikanische Bürger
sollen ihm zufolge als heimliche Informanten verdächtige Vorkommnisse
und Personen an eine zentrale polizeiliche Stelle weiterleiten. Auch in
Deutschland hat vor allem der Gedanke der "Gewaltprävention"
seit Beginn der 90er-Jahre Eingang in die parteiübergreifende Agenda
gefunden. So scheint zum Beispiel fast allen Politikern die Erziehung
zur Gewaltfreiheit von Kindesbeinen an als unbedingt geboten, um das Heranwachsen
krimineller Erwachsener zu verhindern. Die kürzlich gesetzlich verabschiedete
Einführung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechtfertigt
den weiter aufrechterhaltenen Freiheitsentzug des Strafgefangenen mit
seiner potentiellen Gefährlichkeit: Die innenpolitische Entsprechung
des Präventivkriegs ist die Präventivhaft.
Schröder und Fischer schrecken vor den Folgerungen der neuen amerikanischen
Sicherheitsdoktrin zurück. Dabei ist die Bush-Doktrin nur die konsequente
Fortsetzung desjenigen Vorsorgeprinzips, das beide bei ihrer praktizierten
"ethischen" Außenpolitik der Konfliktprävention bereits
seit Jahren verfolgen.
In
einer Zeit, die von einem allgemeinen Vertrauens- und Orientierungsverlust
geprägt ist, wächst auch in den Eliten, die den Bezug zur Wählerschaft
immer mehr verlieren, das Bedrohungsgefühl und damit das Bedürfnis
nach der Verhinderung des Schlimmsten. Jedoch lässt sich diesem Missstand
nicht dadurch begegnen, dass man grundlegende rechtsstaatliche Errungenschaften
abbaut. Weil das Vorsorgeprinzip auf einen zweifelsfreien Nachweis der
Gefährlichkeit einer Gefahrenquelle verzichtet, würde seine
konsequente Anwendung auf allen Politikfeldern den rechtsstaatlichen Grundsatz
der Unschuldsvermutung aufweichen. Außerdem knüpft das Vorsorgeprinzip
staatliches Handeln an Vermutungen und Spekulationen, löst damit
seine rechtsstaatlichen Fesseln und lockert die Rechenschaftspflicht der
Politik. Die Folge: Existentielle Belange des Gemeinwesens werden immer
seltener im Rahmen objektiver und rationaler Entscheidungsfindungsprozesse
erörtert und entschieden.
Zurück
ins Mittelalter
Die amerikanische Regierung beruft sich fortlaufend auf westliche Werte.
Dennoch offenbart ein genauerer Blick auf die Art, wie Bush den Irak-Konflikt
handhabt, eine tiefe Geringschätzung gegenüber rationalen und
rechtstaatlichen Verfahren. Gegen den Irak gibt es nicht einmal Beweise
für strafbare Handlungen:
- Die internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sagt, es
gebe keine neueren Informationen über ein irakisches Atomprogramm.
- Das Londoner Institut für Strategische Studien meint, der Irak
sei nur in der Lage, nukleare Waffen herzustellen, wenn es ihm gelänge,
spaltbares Material aus dem Ausland zu beschaffen.
- Das Carnegie Endowment for International Peace in Washington stellte
fest, dass der Irak derzeit keine Trägermittel interkontinentaler
Reichweite für den Einsatz von Massenvernichtungswaffen besitzt.
- Der ehemalige amerikanische UN-Waffeninspekteur Scott Ritter bestreitet
vehement, dass der Irak gegenwärtig die Fähigkeit besitzt, einsetzbare
Massenvernichtungswaffen herzustellen. Scott Ritter ist ein Parteifreund
Bushs und verbrachte sieben Jahre damit, im Irak Massenvernichtungswaffen
sowie Produktionsstätten, Ausrüstungen und Trägersysteme
ausfindig zu machen und zu vernichten. Bis 1998 wurden 90-95% dieser Arsenale
nachweislich zerstört. Laut Ritter ist das Verfallsdatum übrig
gebliebener Bestände an chemischen oder biologischen Waffen längst
überschritten.
- Auch der designierte Leiter der neuen UN-Waffenkontrollkommission, Hans
Blix, zweifelt an der Fähigkeit des Irak zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen.
- Sein Vorgänger Richard Butler meint, der Irak habe zwar möglicherweise
chemische oder biologische Massenvernichtungswaffen, aber nur zur Sicherung
seiner Existenz.
Wichtig
ist auch, in Betracht zu ziehen, dass der Irak sich bislang lediglich
weigerte, die Frage der Waffenkontrollen unabhängig von der Frage
der seit über zehn Jahren andauernden und verheerenden UN-Sanktionen
zu behandeln. Auch dass Amerika seit Jahren fortlaufend damit droht, das
irakische Regime beseitigen zu wollen, trägt nicht dazu bei, die
irakische Regierung zum Einlenken zu bewegen. Auf tönernen Füßen
steht zudem die Behauptung, der Irak habe Ende 1998 die Waffeninspektoren
deshalb ausgewiesen, um die Entdeckung von Massenvernichtungswaffen zu
verhindern. Plausibler erscheint der Hinweis, dass Bagdad der Nutzung
der Inspektionsergebnisse durch den amerikanischen Geheimdienst entgegenwirken
und damit verhindern wollte, dass Informationen von irakischen Widerstandsgruppen
für einen Putsch genutzt werden.
Unerfüllbare
Forderungen
Auf der UN-Vollversammlung nach dem ersten Jahrestag zum 11. September
präsentierte George W. Bush der irakischen Regierung seine Forderungen.
Wenn das Regime in Bagdad Frieden wünsche, solle es:
- "auf alle Massenvernichtungswaffen, Langstreckenraketen und damit
zusammenhängendes Material verzichten, sie offenlegen und beseitigen",
- "unverzüglich jede Unterstützung für den Terrorismus
beenden und ihn unterdrücken",
- "die Verfolgung seiner Bevölkerung beenden, der Schiiten,
der Sunniten, Kurden, Turkmenen und anderen",
- "unverzüglich Rechenschaft ablegen über alle Golfkriegssoldaten,
deren Schicksal unbekannt ist". Es solle die "sterblichen Überreste
der Verstorbenen und gestohlenes Eigentum zurückgeben",
- "unverzüglich jeglichen illegalen Handel außerhalb des
Öl-für-Nahrungsmittel-Programms einstellen."
An
den Forderungen Bushs fällt auf, dass sie so vage und maximalistisch
sind, dass sich ihre Nichterfüllung jederzeit unwiderlegbar behaupten
lässt.1 Der Forderungskatalog umfasst alle erdenklichen
Forderungen; die einzige verifizierbare Forderung, die Fortsetzung der
UN-Waffeninspektionen, war jedoch nicht enthalten. Die kürzlich verabschiedete
Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrats sieht jetzt zwar eine Neuauflage
der Waffeninspektionen vor. Aber auch dies ist mit harten Forderungen
verknüpft. Sie verlangt z. B. vom Irak eine "gegenwärtig
genaue, vollständige und abgeschlossene" Deklaration auch über
nukleare, chemische und biologische Programme, die nach Ansicht der Regierung
nichts mit der Waffenproduktion zu tun haben. Darunter fällt auch
das Inventar von Krankenhäusern.
Klar ist, dass sich Bush mit seinem bisherigen Verhalten als eine Persönlichkeit
offenbart hat, die sehr unberechenbar ist. Dass ihm der Kongress umfassende
Vollmachten zur Kriegsführung im Irak erteilt hat, macht die Sache
nicht besser.
Auflösung
des Völkerrechts
Das nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf die Staatenanarchie geschaffene
Völkerrecht hat das Gewaltverbot kodifiziert. Staatliche Aggression
gegen einen anderen souveränen Staat ist demnach nicht erlaubt. Die
Ausnahme vom Gewaltverbot ist die Notwehr. Diese setzt einen gegenwärtigen,
rechtswidrigen Angriff voraus, genauso wie beim Notwehrrecht der innerstaatlichen
Rechtsordnungen. Den Staaten der Weltgemeinschaft wird damit nicht die
Rechtspflicht auferlegt, den "Erstschlag" des Gegners abzuwarten.
Gegenwärtig ist vielmehr auch jeder Angriff, der so unmittelbar bevorsteht,
dass jede weitere Verzögerung die Möglichkeit der Verteidigung
vereiteln würde. Auch die neue Sicherheitsdoktrin geht grundsätzlich
davon aus, dass für ein militärisches Einschreiten ein "unmittelbares
Drohen" vorliegen muss. Doch es folgt der fatale Zusatz: "Wir
müssen den Begriff des unmittelbaren Drohens' anpassen an Fähigkeiten
und Ziele unserer heutigen Gegner." Auf diese Weise maßen sich
die USA nicht nur die Kompetenz an, anstelle der Staatengemeinschaft das
Völkerrecht neu zu definieren. Sollten die USA ihre militärische
Praxis an ihrer neuen Sicherheitsstrategie ausrichten, wäre dies
mehr als nur ein Bruch des Völkerrechts. Ein Verbrecher tastet nicht
die Geltung der Rechtsordnung an - genau das aber täten die USA.
Der Hamburger Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel erklärt
den Sachverhalt folgendermaßen: "[Wenn] die Vormacht der Welt
die Grundnorm des Völkerrechts ignoriert, deren Garant sie ist, dann
desavouiert sie die Normgeltung selbst."2
Im
übrigen wäre ein Präventivkrieg gegen den Irak auch dann
nicht legitimiert, wenn ihn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
sanktionierte. Denn eine Sicherheitsratsresolution, die nur durch Drohung
der künftigen "Irrelevanz" der UN zustande gekommen ist,
wäre nur den USA zuzurechnen. Außerdem sollte klar sein, dass
auch dem Sicherheitsrat nicht alles erlaubt ist: Er darf nicht "einfach
so" einen Krieg autorisieren. Jedenfalls verbietet das Völkerrecht
einen Präventivschlag, der das Prinzip der Unschuldsvermutung auf
der internationalen Bühne aufhebt; dies gilt auch für den UN-Sicherheitsrat.
Bislang
lehnt die deutsche Regierung eine Beteiligung an einem möglichen
Irak-Krieg ab. Sie tut dies aber offenbar nicht aufgrund der hier genannten
rechtsstaatlichen Gründe, denn ihre eigene Abkehr von rechtsstaatlichen
Prinzipien und Verfahren ist auf dem Feld der Innenpolitik sehr leicht
erkennbar. Schröder und Fischer lehnen einen Krieg gegen Irak im
Endeffekt wohl aus den selben Gründen ab, die die amerikanische Regierung
zum Krieg treiben: Auch die Bundesregierung hat die Prämissen des
Vorsorgeprinzips verinnerlicht. Ihre ablehnende Haltung gegenüber
einem Krieg gegen den Irak resultiert aus dem allgemeinen Risikodenken,
wonach ein solcher Schritt "nicht vorhersehbare Folgen" für
die weltpolitische Stabilität hätte. Die Haltung Deutschlands
ist daher keine Garantie für eine verlässliche Außenpolitik
- im Gegenteil: Sie ist labil, erscheint jederzeit widerrufbar und entspringt
einer kurzatmigen Taktik. Mit der US-Außenpolitik hat sie einen
Charakterzug gemein: Als Produkt der westlichen "Kultur der Angst"
untergräbt sie international verbriefte rechtliche wie politische
Standards und das, was einmal als "Völkerrecht" den Frieden
sichern sollte.
Fußnoten
1 Dieter S. Lutz / Reinhard
Mutz / Götz Neuneck: "Irak stellt keine unbillige Vorbedingung",
Frankfurter Rundschau, 4.10.02.
2 Die Zeit 41/2002.
Kai Rogusch ist Novo-Redakteur. Von ihm ist zuletzt in Novo60 erschienen
"Die Selbstaufgabe des Liberalismus" über den Markt- und
Mensch-Pessimismus der FDP.
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