Editorial
Inhalt
50 mal NOVO
Wer liest NOVO und warum
Frank Füredi:
Die Gesellschaft hat sich von ihrer Zukunft
abgewandt
Für die Freiheit im Denken
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
James Woudhuysen:
Spielend arbeiten: Der Verlierer räumt
ein
Mick Hume:
Wie man Hühnern den Hals rumdreht
Katharina Rutschky:
Schlechte und gute Nachrichten
Ulrike Schwemmer:
Wer darf gesund sterben?
Hazel Rosenstrauch:
Fabelwesen und Ersatzteilmenschen
Detmar Doering:
Steuerpolitik: Rettet die "Schlupflöcher"!
Michael Wetzel:
Das Jahrhundert der Utopie "Kindheit"
Karin Jäckel:
Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein
dagegen sehr
Gunnar Sohn:
Die rote Karte für den Grünen Punkt
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Michael Miersch:
Mit Krokotaschen Krokodile schützen
Dirk Maxeiner:
Fleisch essen statt Tiere schlachten
Roger Bate und Peter Dinkelaker:
Klimagipfel Den Haag: Alle forderten irgendwas
Helene Guldberg:
Ohne Fakten bleibt dem Menschen nur Religion
S. Hugh High:
Wie die WHO dem Rauchen den Garaus macht
Lorraine Mooney:
Das Verbot von DDT tötet Menschen
Gregory Conko:
Grüne Gentechnik: Gesundes Risiko
WELTGESCHEHEN
Michael Walter:
Jugoslawien im Wandel
[Heft S.57]
Dieter S. Lutz:
Das "Gefühl" haben, Bomben werfen
zu müssen
Rüdiger Göbel:
Wie UN-Sanktionen den Irak schleichend zu Tode
foltern
DEMOKRATIE
& RECHT
Bernd Herrmann:
Menschenrechte per Fernbedienung?
Kai Rogusch:
Aufgeweckte Bürger kann auch das Gesetz
nicht schaffen
Winfried Hassemer:
Der hölzerne Handschuh des Anstands
Sara Hinchliffe:
Sex ist nicht gleich Vergewaltigung
MEDIEN &
KULTUR
Kerstin Kubanek:
Satire-Reise durch die russische Realität
Michael Najjar:
Cyborg: Fiktion oder Vision?
Roland Seim:
Wenn Kunst als sozial schädlich deklariert
wird
Hartmut Schönherr:
Alida im Containerland: "Ausfluss der Menschenwürde"?
Klaus Bittermann:
Der Hamster im Laufrad
Ingo Schramm:
Schräge Töne im Konsensgemauschel
Julian Namé:
"Meine Filme sollen nach Wahrheit riechen"
RUBRIKEN
ZEITGEISTER & UPDATES
[Heft S.6]
ORTNERS ODYSSEEN
Balla Balla?
von Helmut Ortner
STICHWORT CDU:
Leben von der Schwäche des Gegners
von Sabine Reul
EINSPRUCH BSE:
Europäisches Panik-Rodeo ohne Rind
von Michael Fitzpatrick
KÄSBLATT
Wenn Deutsche zu Orientalen mutieren
Satire von Sinasi Dikmen
NEUE MITTE
von Tillmann Prüfer
[Heft S.50]
BÜCHER
Wer liest was warum
von Georg Batz
SCHWERHÖRIBERT
S wie Schlammschlacht unter Scheinheiligen
von Matthias Heitmann
[Heft S.98]
|
Wenn Kunst als sozial schädlich deklariert wird
Roland Seim darüber wie sich staatliche Kontrolle
mittels Zensur in der Kunst breit und dieselbige platt macht.
Dass Kunst frei sei, ist eine alte Illusion. Parallel zum modernen Kunstbegriff
hat sich auch der Kontrollwillen von Staat und Gesellschaft erweitert.
Zwar ist heute vieles möglich, was früher undenkbar war. Andererseits
sind Zensur, Verbote und Indizierungen trotz Artikel 5 des Grundgesetzes
an der Tagesordnung. Die Unbeherrschbarkeit der Medien wird als Symptom
einer Unbeherrschbarkeit der Bürger empfunden. Ist alles verboten,
was nicht ausdrücklich erlaubt ist, oder doch eher umgekehrt? Darf
Kunst pornografisch oder gewalthaltig sein bzw. können pornografische
Inhalte künstlerisch wertvoll sein? Werden Film und Fotos als potenzielle
Kunstformen akzeptiert, so ist man sich zumindest in Deutschland bei Comics
schon nicht mehr sicher. Computer und Internet erscheinen den meisten
als weniger wertvoll und sind auch weniger durch den Kunstvorbehalt geschützt.
Und welche Musikformen gehören zur schützenswerten Kultur? E-Musik
sicher, U-Musik wohl kaum?
Gerade
neue Medien und Inhalte besitzen einen hohen Irritationsfaktor und schrecken
nicht nur moralkonservative Bedenkenträger. Auch der "Mann auf
der Straße" ist in aller Regel - wenn man ihn nur geschickt
fragt - für Zensur, vor allem wenn er die Inhalte ablehnt oder nicht
versteht. Von sensationsgierigen Massenmedien einseitig informiert, fallen
dem Otto-Normal-Nichtsurfer zum Thema Internet als erstes die Schlagworte
Kinderpornografie und Nazi-Ungeist ein. Da ist es von entschlossener Ahnungslosigkeit
zur pauschalen Forderung nach Verbot und Kontrolle nicht weit. Ein in
vernünftigen Maßen betriebener Jugendschutz kann dann zu einer
latenten Zensur instrumentalisiert werden.
Zensur
ist also ein Thema von steter Aktualität. Auch wenn im Vergleich
etwa mit vielen islamischen Ländern, China oder Russland die Situation
der Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland recht liberal
ist, so gilt es auch in Demokratien, die Wahrung der Grundrechte zu beobachten.
Von den einen als sozialhygienische Notwendigkeit gefordert, lehnen andere
Zensureingriffe als Bevormundung oder Spaßbremse ab und plädieren
für das Verantwortungsbewusstsein des Bürgers und die Selbstkontrolle
der Unterhaltungsindustrie. Na ja, mag man einwenden, den Bock zum Gärtner
zu machen, habe wenig Sinn. Dabei ist die Spielwiese doch treulich nach
deutscher "Leitkultur" umzäunt, denn in wohl kaum einem
anderen Rechtsstaat gibt es derart viele Institutionen, Behörden,
Gesetze und Richtlinien, die Medieninhalte kontrollieren und ggf. einschränken.
Gleichwohl
mehren sich die Stimmen, die angesichts eines von vielen Seiten angeprangerten
Verfalls der sittlichen und kulturellen Werte etwa durch fragwürdige
"Contents" im Internet, durch Sex und Gewalt sowie den hohen
Zumutungsgehalt von immer flacher und dreister werdenden Sendungen im
Kommerzfernsehen à la "Big Brother" verstärkte staatliche
Kontrolleingriffe fordern.
Dabei sind die Bedenken gegenüber kommunikationstechnischen Innovationen
und der Ruf nach juristischer Korrektur gesellschaftlicher (Fehl-)Entwicklungen
durchaus nicht neu. Vom Gutenberg-Universum bis zum Cyberspace, vom "Index
Romanus" der katholischen Kirche bis zu den Listen der Bonner "Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte" (BPjS)
- stets wollen die Herrschenden die gefährliche Macht der Massenmedien
durch Zensur regulieren.
Die
Geistesfreiheit als Produkt der Aufklärung ist von vielen Seiten
bedroht. Ob bei Erfindung des Rotationsdrucks im 19. Jahrhunderts, mit
Aufkommen der Kolportageromane und Groschenheftchen zu Beginn des 20.
Jahrhunderts, mit Verbreitung der Comics nach dem Zweiten Weltkrieg, des
Mediums Video seit den 1980er Jahren, der Computerspiele und des Internet
seit rund 10 Jahren - regelmäßig insinuieren Bedenkenträger
mit Oswald Spengler den "Untergang des Abendlandes", "the
end of the world as we know it" (R.E.M.).
Gelten viele der früher verdammten Medienobjekte heute durch den
historischen Abstand als authentische Zeitzeugen für die jeweilige
Befindlichkeit der Alltagskultur, so geben uns auch die Argumente der
Zensurbefürworter beredtes Zeugnis über die Gesellschaftsentwicklung,
über Zeitgeist und Wertewandel. "Was an Schmutz und Schund ich
hab', fort damit ins Schmökergrab", lautete etwa in den 1950er
Jahren ein gängiger Spruch, unter dem Comic-Hefte auf die von Jugendschützern,
Bewahrpädagogen und Moraltheologen entfachten Scheiterhaufen geworfen
wurden. Galt die seit den 1970er Jahren in Skandinavien erlaubte Freizügigkeit
in der sexuellen Darstellung der deutschen Obrig- und Öffentlichkeit
als Einfallstor für Sünde, Perversion und Dekadenz, so erfreut
sich vieles Derartiges heutzutage breiter Zustimmung an den Kiosken, auf
Litfasssäulen und in Kabelprogrammen. Wobei das explizite Zurschaustellen
auch eine gegenteilige Abstumpfung zur Folge haben kann.
Neben
Sexualität, Gewaltdarstellungen und Drogen rufen vor allem politische
Extremstandpunkte den Zensor auf den Plan. In diesem Bereich markieren
Stichworte wie Kommunistenhatz, Berufsverbote, Notstandsgesetze, Radikalenerlass,
Sympathisantensumpf, Raster- bzw. Schleierfahndung, Lauschangriff und
Parteiverbot wichtige Punkte der "wehrhaften Demokratie". Mithin
bleibt fraglich, inwieweit juristische Interdikte das geeignete Korrektiv
für gesellschaftliche Fragwürdigkeiten darstellen.
Gerade die neuen Medien mit ihren schwer kontrollierbaren Möglichkeiten
schüren die Furcht vor dem moralischen Verfall. Dabei wird gerne
vergessen, dass bereits zahlreiche Gesetze und Kontrollinstanzen bestehen.
Neben den Gerichten, die in den letzten 10 Jahren rund 500 Medienobjekte
wegen "Sozialschädlichkeit" verboten haben, sind die bekanntesten
Zensurgremien die 1954 gegründete BPjS und die "Freiwillige
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK), die alle Filme vor der
Veröffentlichung prüft und ggf. Schnittauflagen verfügt,
um eine Freigabe zu vergeben. Vom schlüpfrigen Kartenspiel der Gründerzeit
der Bonner Republik bis zu umstrittenen Kultfilmen wie "Salò"
und "Hellraiser" indizierte die BPjS bislang rund 15.000 Medienobjekte.
Möglich macht dies das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften" (GjS), das den Zeitläufen angepasst wird. Ob Film,
Comic, Literatur, Computerspiele, Musik oder Internet: Jedes Genre kann
der Jugendbannstrahl treffen, was wegen der weit reichenden Vertriebs-
und Werbebeschränkungen oft einem faktischen Verbot gleichkommt.
Waren diese Entscheidungen bisher in Listen nachzulesen, so soll das neue
"Jugendschutzgesetz" (JuSchG) dahingehend geändert werden,
dass Indizierungen von Online-Angeboten demnächst nicht mehr veröffentlicht
werden, da die Nennung der URL quasi eine Werbung oder zumindest eine
Orientierung im Datenmeer des WWW darstellt.
Auch
verschärfte man 1997 mit Einführung des "Informations-
und Kommunikationsdienste-Gesetzes" das GjS dahingehend, dass nun
schon der Verdacht auf entsprechend strafrelevante Inhalte für staatliche
Maßnahmen genügt. Da nichts Indiziertes oder Verbotenes bzw.
damit Inhaltsgleiches per Post verschickt oder aus dem Ausland importiert
werden darf, wuchs dem Zoll eine Funktion als Brandmauer gegen Unerwünschtes
zu. Bei Stichprobenkontrollen konfisziert diese Behörde weitgehend
unbeachtet von der Öffentlichkeit unliebsames Medienmaterial bei
der postalischen Einfuhr und vernichtet es nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft. Auch für die Polizei reicht der Augenschein für
die Sicherstellung aus.
Michel
Foucault meinte, die Zensur mache aus jedem Buch ein kostbares Buch. Mit
dem Verdikt ist nicht automatisch das Bedürfnis aus der Welt geschafft,
sondern es entfacht im Gegenteil erst recht die Neugier. So zeitigen Restriktionen
stets Umgehungsstrategien, die von den ersten Buchdrucken mit Tarnnamen
über das "Bootlegging" bis zum Internet-Musiktauschdienst
"Napster" eine lange Tradition haben. Im Filmbereich gilt seit
1997 ein automatisches Verbot für alle inhaltsgleichen Fassungen
von gerichtlich interdizierten Filmen, was zu zahlreichen Beschlagnahmungen
vor allem durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten führte. Erinnert
sei an die Razzien bei "Videodrom" oder bei der "Astro
Distribution GmbH": die Wiederveröffentlichung untersagter Filme
kann streng geahndet werden. Ob die geplante Klage von "Astro"-Chef
Oliver Krekel vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Wettbewerbsnachteil
durch Filmverbote Erfolg haben wird, darf bezweifelt werden. Derzeit sind
jeweils über 150 Filme wegen Gewaltverherrlichung oder Pornografie
bundesweit beschlagnahmt und/oder eingezogen. Der interpretationsbedürftige
Hauptgrund lautet: "Verstoß gegen die Menschenwürde",
der etwa bei Sam Raimis "Tanz der Teufel", Peter Jacksons "Braindead"
und Shinya Tsukamotos "Tetsuo II" erkannt wurde. Entschärfende
(und nicht selten entstellende) Schnitte bei "Ab 18"-Filmen
sind im Fernsehen, selbst im Pay-TV, üblich.
Auch das Internet hat seinen anarchischen "Anything goes"-Charme
der ersten Stunde eingebüßt. Großfirmen haben die Claims
abgesteckt, Server überprüfen die Websites auf unerwünschte
Inhalte und zensieren gegebenenfalls, bevor ein solcher Vorgang öffentlich
bekannt wird. Angesichts übler Missbräuche von Freiheitsrechten
durch Kinderschänder und Neonazis kann sich eine zunehmende staatliche
Kontrolle nach dem Motto "Auch das Internet darf kein rechtsfreier
Raum sein" einer breiten - und in diesen Fällen berechtigten
- Zustimmung sicher sein. Initiativen wie "jugendschutz.net",
Sperrungen, Indizierungen, Filtersoftware sowie verdachtsunabhängige
Initiativfahndungen durch Cyber-Polizeistreifen sollen im Web Recht und
Ordnung durchzusetzen. Auch der Schutz von Persönlichkeitsrechten,
Marken und Urheberrechten begrenzen die Spielräume.
Seien
es Bombendrohungen wegen des Theaterstückes "Corpus Christi",
fragwürdige Indizierungen z.B. aktuell von "Mein erstes Shopping-Buch",
Geldstrafen gegen den Liedermacher Hans Söllner oder den Satiriker
Wiglaf Droste wegen seiner "Waschbrettköpfe" und "Kettenhunde",
oder die peinliche Verschiebung der in Nürnberg geplanten Willi Sitte-Ausstellung
- von der Informations- zur Wissensgesellschaft ist es noch ein weiter
Weg.
Roland Seim ist Kunsthistoriker (M.A.) und Soziologe (Dr. phil.),
Autor und Verleger sowie Lehrbeauftragter am Institut für Soziologie
der Universität Münster. In Novo45 ist von ihm unter dem Titel
"Das Abstrafen der Sündenböcke" ein weiterer Artikel
über Medienkontrolle in Deutschland erschienen.
LITERATURTIPPS
Roland
Seim / Josef Spiegel (Hg.): "Ab 18" - zensiert, diskutiert,
unterschlagen. Beispiele aus der Kulturgeschichte der Bundesrepublik
Deutschland, ["Ab 18", Bd.1], Telos Verlag, Münster
1998, ISBN 393306001X, 321S., DM 29,80
Dies. (Hg.): Der kommentierte Bildband zu "Ab 18",
["Ab 18", Bd.2], Telos Verlag, Münster 1999, ISBN 3933060028,
301S., DM 49,80
Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Eine
medien- und rechtssoziologische Untersuchung zensorischer Einflußnahmen
auf bundesdeutsche Populärkultur, Telos Verlag, Münster
1997, ISBN 3933060001, 557S., DM 59,80.
|