Editorial
Inhalt
50 mal NOVO
Wer liest NOVO und warum
Frank Füredi:
Die Gesellschaft hat sich von ihrer Zukunft
abgewandt
Für die Freiheit im Denken
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
James Woudhuysen:
Spielend arbeiten: Der Verlierer räumt
ein
Mick Hume:
Wie man Hühnern den Hals rumdreht
Katharina Rutschky:
Schlechte und gute Nachrichten
Ulrike Schwemmer:
Wer darf gesund sterben?
Hazel Rosenstrauch:
Fabelwesen und Ersatzteilmenschen
Detmar Doering:
Steuerpolitik: Rettet die "Schlupflöcher"!
Michael Wetzel:
Das Jahrhundert der Utopie "Kindheit"
Karin Jäckel:
Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein
dagegen sehr
Gunnar Sohn:
Die rote Karte für den Grünen Punkt
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Michael Miersch:
Mit Krokotaschen Krokodile schützen
Dirk Maxeiner:
Fleisch essen statt Tiere schlachten
Roger Bate und Peter Dinkelaker:
Klimagipfel Den Haag: Alle forderten irgendwas
Helene Guldberg:
Ohne Fakten bleibt dem Menschen nur Religion
S. Hugh High:
Wie die WHO dem Rauchen den Garaus macht
Lorraine Mooney:
Das Verbot von DDT tötet Menschen
Gregory Conko:
Grüne Gentechnik: Gesundes Risiko
WELTGESCHEHEN
Michael Walter:
Jugoslawien im Wandel
[Heft S.57]
Dieter S. Lutz:
Das "Gefühl" haben, Bomben werfen
zu müssen
Rüdiger Göbel:
Wie UN-Sanktionen den Irak schleichend zu Tode
foltern
DEMOKRATIE
& RECHT
Bernd Herrmann:
Menschenrechte per Fernbedienung?
Kai Rogusch:
Aufgeweckte Bürger kann auch das Gesetz
nicht schaffen
Winfried Hassemer:
Der hölzerne Handschuh des Anstands
Sara Hinchliffe:
Sex ist nicht gleich Vergewaltigung
MEDIEN &
KULTUR
Kerstin Kubanek:
Satire-Reise durch die russische Realität
Michael Najjar:
Cyborg: Fiktion oder Vision?
Roland Seim:
Wenn Kunst als sozial schädlich deklariert
wird
Hartmut Schönherr:
Alida im Containerland: "Ausfluss der Menschenwürde"?
Klaus Bittermann:
Der Hamster im Laufrad
Ingo Schramm:
Schräge Töne im Konsensgemauschel
Julian Namé:
"Meine Filme sollen nach Wahrheit riechen"
RUBRIKEN
ZEITGEISTER & UPDATES
[Heft S.6]
ORTNERS ODYSSEEN
Balla Balla?
von Helmut Ortner
STICHWORT CDU:
Leben von der Schwäche des Gegners
von Sabine Reul
EINSPRUCH BSE:
Europäisches Panik-Rodeo ohne Rind
von Michael Fitzpatrick
KÄSBLATT
Wenn Deutsche zu Orientalen mutieren
Satire von Sinasi Dikmen
NEUE MITTE
von Tillmann Prüfer
[Heft S.50]
BÜCHER
Wer liest was warum
von Georg Batz
SCHWERHÖRIBERT
S wie Schlammschlacht unter Scheinheiligen
von Matthias Heitmann
[Heft S.98]
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Aufgeweckte Bürger kann auch das Gesetz nicht schaffen
Der Staat kann das zwischenmenschliche Zusammenleben nicht bis ins Kleinste
regeln. Jeder Versuch, es dennoch zu tun, mündet im Gegenteil: der
Desintegration der Gesellschaft, sagt Kai Rogusch.
Nur Menschen, die in einem unbeobachteten und nicht reglementierten Bereich
informeller Freiheit vielfältige Beziehungen miteinander eingehen,
können die elementaren Grundvoraussetzungen der Gesellschaft erneuern.
Im privaten, familiären und partnerschaftlichen Leben können
wir nur dann von funktionierenden Beziehungen ausgehen, wenn Menschen
einander mit Respekt, Anteilnahme und Toleranz begegnen. Solche Umgangsformen
können nur spontan entstehen. Zwischen Familienmitgliedern und Lebenspartnern
herrschen die intimsten Beziehungen, für die fremder und formaler
Zwang von außen zerstörerisch wirkt. Aber auch außerhalb
des familiären Lebens zeigt sich, dass Umgangsformen, die ein zivilisiertes
Gemeinwesen als elementare Selbstverständlichkeit voraussetzt, nur
von Menschen geübt werden können, deren informelle Beziehungen
frei von künstlichen und formellen Zwängen sind. So wird auch
das Arbeitsleben nur dann als angenehm empfunden, wenn sich Arbeitskollegen
zueinander aus freien Stücken kollegial, fair und tolerant verhalten.
Die jüngsten Entwicklungen im Rechtssystem folgen aber offenbar dem
Trugschluss, solche Bedingungen eines gelungenen Miteinanders ließen
sich per Gerichtsbeschluss reproduzieren. Dies ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Eigene
Gesetze
Im
politischen Leben ist die Bedeutung des Grundsatzes der Freiwilligkeit
beim Eingehen verlässlicher Bindungen und beim Wachsen von Loyalität
gegenüber Prinzipien zivilen Zusammenlebens ebenfalls zu erkennen:
Bürger können die Gesellschaft nur freiwillig mit demokratischem
Geist beleben. Die immer wieder versuchte Erzwingung demokratischer Haltungen
per Dekret ist ein Widerspruch in sich. Aufgeweckte Bürger mit kritischem
Verstand kann selbst der mächtigste Gesetzgeber nicht herzaubern
- vielmehr tritt der gegenteilige Effekt ein, wenn er sich dies auf die
Fahnen schreibt.
Der demokratisch verfasste Rechtsstaat beruht auf vielschichtigen und
eng vernetzten informellen Beziehungen, welche mündige Bürger
aus freien Stücken miteinander eingehen. Ohne diese Grundlage könnte
es keinen Rechtsstaat geben. In diesem Raum der informellen Beziehungen
herrschen indes eigene Gesetze. Heben staatliche Institutionen nun diesen
freiheitlichen Charakter auf, indem sie versuchen, die Zivilität
eines Gemeinwesens künstlich zu erzeugen oder am Leben zu erhalten,
dann zerstören sie, trotz gegenteiliger Intention, die informellen
Beziehungen, und das Gemeinwesen geht in die Brüche. Viele Politiker,
die unser Zusammenleben durch formelle Initiativen "kitten"
wollen, treiben letztlich die gesellschaftliche Desintegration voran.
"Zivilgesellschaft"
von oben
Betrachtet
man juristische Neuerungen der letzten Jahre und anstehende Rechtsetzungsvorhaben,
so wird deutlich, dass der Trend, Zivilität per Gesetz erzeugen zu
wollen, enorm an Fahrt gewonnen hat. So offenbart das 1997 verabschiedete
"Gesetz zur Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe" das Bestreben
der Politik, "einvernehmliche", "herrschaftsfreie"
oder liebevolle Sexualität im Eheleben zu sichern, indem selbst die
bloße Anwendung "körperlich wirkenden Zwangs" beim
ehelichen Geschlechtsverkehr unter eine Freiheitsstrafe von mindestens
zwei Jahren gestellt wird.1
Das im Jahr 2000 in Kraft getretene "Gesetz zur Ächtung der
Gewalt in der Erziehung" hat eine ganz ähnliche Zielsetzung:
Es untersagt den Eltern die Anwendung jeglicher körperlicher und
seelischer Gewalt und will auf diese Weise die Erziehungsberechtigten
dazu "anregen", liebevollen Respekt und einvernehmliche Entscheidungsfindung
in der Kindeserziehung walten zu lassen.2
Im Arbeitsleben ist die Politik ebenfalls darum bemüht, elementare
Umgangsformen per Dekret sicherzustellen. Dies verdeutlicht beispielsweise
der Richtlinienentwurf zur Bekämpfung von "Diskriminierungen"
im Arbeitsleben, den die EU-Kommission Ende 1999 verabschiedete.3 So sieht
die EU-Behörde europaweit rechtlichen Schutz vor Belästigungen
durch Arbeitskollegen vor, wobei auch Arbeitgebern ein Beitrag zur Herstellung
belästigungsfreier Arbeitsumfelder durch eine juristische Verpflichtung
abverlangt werden soll. Zudem will die Kommission in der Arbeitswelt Ungleichbehandlungen
nicht bloß aufgrund des Geschlechts verboten wissen (solche Regelungen
gibt es längst), sondern auch aufgrund der "Rasse", der
ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und der Weltanschauung ebenso
wie der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer möglichen Behinderung.
In sämtlichen Betrieben sollen zwischenmenschliche Beziehungen durch
einen EU-weiten Verhaltenskodex geregelt werden und bei Bedarf sanktioniert
werden können. Die EU-Behörde beabsichtigt damit ein Ding der
Unmöglichkeit, nämlich Informalität voraussetzenden Prinzipien
wie Kollegialität, Mitmenschlichkeit und Toleranz im Arbeitsleben
durch formelle Regeln mehr Geltung zu verschaffen.
Zerfall
mit Verboten bekämpfen
Im
Hinblick auf das politische Leben wollen Parlamentarier die Grundwerte
unserer Gesellschaft absichern. So fürchten viele einerseits die
Korrumpierung der Demokratie. Deshalb schlagen sie vor, das Spendenwesen
stärker zu regulieren (Stichwort: "absolute Transparenz"),
die Amtszeiten von Amts- und Mandatsträgern zu begrenzen oder ein
Parteienstrafrecht einzuführen. Andererseits hegen zahlreiche Politiker
die Absicht, im politischen Willensbildungsprozess die Grundregeln zivilisierter
Umgangsformen zu festigen: Die Anstrengung des Verfahrens zum Verbot der
NPD und Vorschläge zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit
dienen einvernehmlich dem Ziel, Toleranz und Takt gegenüber Ausländern
und Minderheiten herzustellen. Parallel dazu werden dem Bürger beständig
Anleitungen gegeben, wie er sich zivilcouragiert "gegen Rechts"
verhalten könne - Konzerte und Mahnwachen, Lesungen und andere Inszenierungen
gehören mittlerweile ins Kulturprogramm jeder Kleinstadt.
Sicher sind solche Initiativen zumeist gut gemeint. Es bedarf aber einer
gehörigen Portion Engstirnigkeit und Naivität, zu glauben, gesellschaftliche
Missstände ließen sich so einfach regeln. Mit all diesen Maßnahmen
antwortet eine realitätsferne und visionslos gewordene Politik blinder
denn je auf den Eindruck gesellschaftlicher Desorientierung. Die Grundstimmung
ist, dass sich private Beziehungen und auch Arbeitsbeziehungen immer problematischer
gestalten - die wachsenden Sorgen um Kindesmissbrauch, Gewalt in der Ehe
und Mobbing am Arbeitsplatz deuten darauf hin. Auch im politischen Leben
wird ein Verlust elementarer Grundwerte des Gemeinwesens wahrgenommen.
Kommentatoren wittern heute an allen Ecken und Enden der Gesellschaft
Zerfall.
Früher:
Anwälte des Volkes
Diese
das politische Leben prägenden Sorgen haben das Verhältnis zwischen
Bürger und Staat stark gewandelt. Insbesondere in Bezug auf die Bedeutung
informeller Beziehungen ist ein wichtiger Paradigmenwechsel zu verzeichnen.
In früheren Zeiten wurden diese als Basis des Zusammenlebens verstanden.
Wichtige Akteure, die an der ständigen Erzeugung grundlegender gesellschaftlicher
Übereinkünfte teilnahmen, waren die Familien, die Kirchen und
Parteien, aber auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Vereine.
Sie lieferten den Rahmen für gesellschaftliche Prozesse, die ganz
eigenen Regeln folgten. Aus ihnen erwuchs die Lebensenergie eines mehr
oder weniger intakten gesellschaftlichen Zusammenlebens - und für
die Politik eine elementare Grundlage ihres Agierens.
Miteinander konkurrierende Politikkonzepte konnten nur entstehen und Relevanz
erlangen, weil informelle Beziehungen sie innerhalb der Gesellschaft transportierten.
Die Herausbildung und Prägung gesellschaftlicher Normen oblag somit
dem Bürger in seiner informellen Freiheit. Die bürgerliche Selbstorganisation
auf Basis individueller Interessenlagen prägte die Formierung politischer
Lager, sie bewirkte die Bildung und Weiterentwicklung unterschiedlicher
Politikprogramme und die Auseinandersetzung um die beste Zukunftsvision.
Dieser gesellschaftliche Diskurs reproduzierte die sich immerzu wandelnde
politische Landschaft sowie ihren regulativen Überbau, das heißt
ihre Gesamtheit an Regeln und Konventionen. Politiker und andere Sachwalter
dieses regulativen Überbaus verstanden sich folglich als Anwälte
der Bürger.
Heute:
Politik als Erziehung
Im
Zuge der politischen Umwälzungen Ende des letzten Jahrhunderts wurden
jedoch die gängigen Politikkonzepte hinfällig und die über
Jahrzehnte eingebürgerten Konventionen tiefgehend erschüttert.
Parteien, Kirchen und Verbände erlitten einen Mitgliederschwund,
und die Infragestellung familiärer Werte fand ihre Entsprechung in
der tatsächlich zu beobachtenden Schwächung traditioneller Familienbeziehungen.
Bedeutende politische Auseinandersetzungen um gesellschaftliche Visionen
sind von der Bildfläche verschwunden. Politik hat ihren Charakter
grundlegend verändert und ihren Blick neu ausgerichtet.
Die heutige "Politik" verlagert ihre Aufmerksamkeit und ihre
regulative Tätigkeit in die Sphäre eigengesetzlicher Informalität.
In diesen traditionellen Lebensbereich bürgerlicher Selbstorganisation
drängen heute formalisierende Rechtsetzung, Gerichts- und Verwaltungstätigkeit
mit dem Ziel, grundlegende Verhaltensregeln im zwischenmenschlichen Miteinander
formell abzusichern. Politiker und andere Sachwalter des regulativen Überbaus
verstehen sich nunmehr weniger als Anwälte von Einzelinteressen,
die in Selbstorganisation zum Ausdruck gebracht werden. Sie begreifen
sich vielmehr als Orientierungsgeber und Normensetzer.
Deutlich wird dies an gesetzlichen Vorhaben wie der Ökosteuer: Während
sich sozialdemokratische Politik früher als Anwalt der Arbeiter und
Angestellten verstand und die Interessen eines bedeutenden Teils der Wählerschaft
im politischen Raum zur Geltung bringen wollte, zielt die Ökosteuer
nicht mehr auf Repräsentanz, sondern vielmehr darauf, individuelles
Bewusstsein durch staatlichen Zwang zu formen. Die gegenwärtige Politik
unterscheidet sich von der althergebrachten folglich dadurch, dass sie
versucht, Maßstäbe dem Bürger zu oktroyieren.
Hierdurch geht ein wesentlicher demokratischer Zug der Politik verloren:
Sie wird zusehends elitärer und autoritärer, weil sie sich tendenziell
als eine Art Gesinnungspolizei versteht. Zum Ausdruck kommt dieser Trend
in den vielfältigen Diskussionen über die Notwendigkeit, den
Bürger vor sich und anderen zu schützen.
Schutzbefohlene
Bürger
Dieser
Paradigmenwechsel geht einher mit einer grundlegend veränderten Erwartungshaltung,
die Politiker heutzutage dem Bürger gegenüber hegen: Die Vorstellung,
man habe es mit mündigen Bürgern zu tun, wurde zu den Akten
gelegt. Man geht vielmehr davon aus, dass man passive, schutzbedürftige
und vereinzelte Individuen vor sich hat, die an der Hand zu führen
sind. Auf der anderen Seite stellt aber auch ein wachsender Teil der Bevölkerung
das Konzept des autonomen Individuums von sich aus selbst in Frage und
nimmt die entmündigenden "Schutzfunktionen" des Staates
dankend an, fordert sogar deren forcierte Implementierung. Selbst gegen
Gesetzesvorhaben, die einen expliziten Erziehungscharakter haben und individuelle
Freiheiten beschneiden, regt sich mittlerweile kaum mehr Widerstand.
Die geringe Wertschätzung des Konzepts vom mündigen Bürger
fällt zusammen mit der Auflösung traditionell bedeutender Vereinigungen
bürgerlicher Selbstorganisation. Im Zuge dessen entzieht die Politik
dieser Sphäre informeller Eigengesetzlichkeit die ihr früher
zugesprochene Regelungskompetenz und überträgt sie stattdessen
auf Instanzen der Fremdorganisation.
Solche Instanzen sind z.B. Familiengerichte, die nach der Verabschiedung
des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung unter erleichterten
Bedingungen die "erforderlichen Maßnahmen" oder gar den
Entzug des elterlichen Sorgerechts anordnen können.4 Auch Strafgerichte
vermögen nun leichter in das intime Eltern-Kind-Verhältnis eingreifen,
da mit dem Verbot jeglicher Gewalt in der Erziehung der Rechtfertigungsgrund
für die Begehung eines jeden Straftatbestandes weggefallen ist -
nicht bloß die Körperverletzung, sondern auch die Freiheitsberaubung
und die Beleidigung stellen nunmehr relevante Straftatbestände dar.5
Strafgerichte können aufgrund des Gesetzes zur Vergewaltigung in
der Ehe den Ehepartner auf Antrag unterschiedlicher Personen6 dafür
bestrafen, dass er sich nicht dem Bild "einvernehmlicher" Sexualität
fügt. Damit werden persönliche Beziehungen, die von intimen
Emotionen und Umgangsformen leben, eines Teils ihrer Eigengesetzlichkeit
beraubt.
Und wenn im politischen Raum die Entscheidung über das politische
Schicksal eines Kandidaten nach Ablauf einer Amtsperiode nicht mehr dem
Bürger obliegt, sondern dem Gesetzgeber oder den Gerichten (bei möglicher
Einführung eines Parteienstrafrechts den Strafgerichten), dann werden
auch diese elementaren gesellschaftlich-politischen Prozesse der Demokratie
von den Prinzipien der autonomen Selbstorganisation losgelöst.7 Von
einer Eigengesetzlichkeit des politischen Willensbildungsprozesses kann
schließlich auch keine Rede mehr sein, wenn bei Demonstrationen
in sogenannten "befriedeten Zonen" Sondergenehmigungen erforderlich
sind.
Spirale
der Destruktion
Alle
politischen Versuche, die "Erosion" der Gesellschaft aufzuhalten
und das Gemeinleben per Gesetz zu "kitten", wirken kontraproduktiv.
Sie beschleunigen die Spirale der Destruktion: Je mehr Politiker die Eigengesetzlichkeit
gesellschaftlicher Prozesse beschneiden und auf diese Weise die informellen
Beziehungen der Bürger untereinander kappen, desto mehr nimmt die
Vereinzelung der Menschen zu. Dies erhöht wiederum ihr Gefühl
der Ohnmacht. Zwischenmenschliche Beziehungen werden schließlich
immer weniger durch gegenseitiges Vertrauen und der Übereinkunft,
bestimmte Angelegenheiten selbst zu regeln, geprägt. Sie werden formalisiert
und zeichnen sich durch gegenseitige Misstrauen und dem lauter werdenden
Ruf nach dritten Regelungsinstanzen aus. Die damit einhergehende Verunsicherung
wiederum veranlasst Politiker, mit immer schärferen Maßnahmen
in die Privatsphäre einzugreifen und sich dem "Schutz"
der verbliebenen Grundwerte zu widmen - so lange, bis sie alle zwar Gesetzeskraft
erlangt, aber an wirklicher Relevanz verloren haben.
Der heutzutage oft als "einfühlsam" empfundene Staat entpuppt
sich bei näherer Betrachtung als verunsicherte und verunsichernde
Triebfeder fortschreitender gesellschaftlicher Desintegration.

Kai Rogusch ist Novo-Redakteur. Von ihm erschien zuletzt in Novo49
"Es sind so kleine Hände...darf man nicht drauf schlagen"
über das Züchtigungsverbot und den falsch verstandenen Respekt
für Kinder.
ANMERKUNGEN
1 vgl.
Herbert Tröndle: Strafgesetzbuch und Nebengesetze, C.H. Beck'sche
Verlagsbuchhandlung München, 49.Aufl., § 177
2 vgl. Kai Rogusch: "Es sind so kleine Hände...darf man
nicht drauf schlagen", Novo49
3 s. http://europa.eu.int/comm/employment_social/
fundamri/news/article13_de.htm
4 s. Fn.2
5 ebd.
6 Dazu zählen nicht nur Anträge der Ehefrau, sondern u.a.
auch der Kinder, sonstiger Verwandter und Bekannter und der Nachbarn.
7 vgl. Sabine Reul: "Demontage der Demokratie", Novo46.
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