Editorial
Inhalt
50 mal NOVO
Wer liest NOVO und warum
Frank Füredi:
Die Gesellschaft hat sich von ihrer Zukunft
abgewandt
Für die Freiheit im Denken
POLITIK UND
GESELLSCHAFT
James Woudhuysen:
Spielend arbeiten: Der Verlierer räumt
ein
Mick Hume:
Wie man Hühnern den Hals rumdreht
Katharina Rutschky:
Schlechte und gute Nachrichten
Ulrike Schwemmer:
Wer darf gesund sterben?
Hazel Rosenstrauch:
Fabelwesen und Ersatzteilmenschen
Detmar Doering:
Steuerpolitik: Rettet die "Schlupflöcher"!
Michael Wetzel:
Das Jahrhundert der Utopie "Kindheit"
Karin Jäckel:
Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein
dagegen sehr
Gunnar Sohn:
Die rote Karte für den Grünen Punkt
WISSENSCHAFT
UND ÖKOLOGIE
Michael Miersch:
Mit Krokotaschen Krokodile schützen
Dirk Maxeiner:
Fleisch essen statt Tiere schlachten
Roger Bate und Peter Dinkelaker:
Klimagipfel Den Haag: Alle forderten irgendwas
Helene Guldberg:
Ohne Fakten bleibt dem Menschen nur Religion
S. Hugh High:
Wie die WHO dem Rauchen den Garaus macht
Lorraine Mooney:
Das Verbot von DDT tötet Menschen
Gregory Conko:
Grüne Gentechnik: Gesundes Risiko
WELTGESCHEHEN
Michael Walter:
Jugoslawien im Wandel
[Heft S.57]
Dieter S. Lutz:
Das "Gefühl" haben, Bomben werfen
zu müssen
Rüdiger Göbel:
Wie UN-Sanktionen den Irak schleichend zu Tode
foltern
DEMOKRATIE
& RECHT
Bernd Herrmann:
Menschenrechte per Fernbedienung?
Kai Rogusch:
Aufgeweckte Bürger kann auch das Gesetz
nicht schaffen
Winfried Hassemer:
Der hölzerne Handschuh des Anstands
Sara Hinchliffe:
Sex ist nicht gleich Vergewaltigung
MEDIEN &
KULTUR
Kerstin Kubanek:
Satire-Reise durch die russische Realität
Michael Najjar:
Cyborg: Fiktion oder Vision?
Roland Seim:
Wenn Kunst als sozial schädlich deklariert
wird
Hartmut Schönherr:
Alida im Containerland: "Ausfluss der Menschenwürde"?
Klaus Bittermann:
Der Hamster im Laufrad
Ingo Schramm:
Schräge Töne im Konsensgemauschel
Julian Namé:
"Meine Filme sollen nach Wahrheit riechen"
RUBRIKEN
ZEITGEISTER & UPDATES
[Heft S.6]
ORTNERS ODYSSEEN
Balla Balla?
von Helmut Ortner
STICHWORT CDU:
Leben von der Schwäche des Gegners
von Sabine Reul
EINSPRUCH BSE:
Europäisches Panik-Rodeo ohne Rind
von Michael Fitzpatrick
KÄSBLATT
Wenn Deutsche zu Orientalen mutieren
Satire von Sinasi Dikmen
NEUE MITTE
von Tillmann Prüfer
[Heft S.50]
BÜCHER
Wer liest was warum
von Georg Batz
SCHWERHÖRIBERT
S wie Schlammschlacht unter Scheinheiligen
von Matthias Heitmann
[Heft S.98]
|
Menschenrechte per Fernbedienung?
Früher wurden Kriege geführt, um den "freien Westen"
oder den "Sozialismus" zu verteidigen, um wirtschaftliche Interessen
zu wahren oder die Ränke des CIA zu bekämpfen. Heute werden
Militäreinsätze angeblich aus "guten" Gründen
durchgeführt, und wenn's sein muss, auch mit harten Bandagen. Ein
Thema hat als zentrale Rechtfertigung für die Militäreinsätze
der Großmächte Karriere gemacht - das der Menschenrechte.
Bernd Herrmann äußert Zweifel am modernen
Verständnis von "Menschenrechten".
"Eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik fördert Frieden,
Stabilität und Entwicklung in der Welt. Sie stellt die Außenpolitik
auf ein Wertefundament und garantiert die notwendige Prinzipienverankerung
der operativen Politik. Sie schafft damit die Voraussetzung für die
Berechenbarkeit und inhaltliche Orientierung der außenpolitischen
Praxis. Zugleich bildet sie damit auch einen wirksamen Schutz gegen die
Anmaßungen und Entgleisungen zynischer Machtpolitik." (Gerd
Poppe, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, FAZ, 4.1.2000)
"Der
Demokratisierungsprozess in Bosnien spielte eine zentrale Rolle bei der
Neuordnung internationaler Institutionen nach Ende des Kalten Kriegs.
Der internationale Konsens, der sich im Laufe des Kriegs in Bosnien herausbildete,
verband europäische mit US-Interessen und reorganisierte internationale
Politik als NATO-Politik unter Führung der USA... Die "Demokratisierung"
ist das ideale Sujet für diese neue Form internationaler Kooperation,
handelt es sich doch um eine unendliche Geschichte. Der Grund hierfür
ist, dass Demokratisierung sich im Kreise dreht, da die Empfänger
von Demokratisierungsmaßnahmen immer mehr zum Problem werden und
damit Selbstverwaltung in immer weitere Ferne rückt. Diejenigen,
die diese potenziell endlose internationale Verstrickung in die Angelegenheiten
anderer Staaten kritisieren, verstärken diesen Prozess häufig
noch unabsichtlich, wenn sie betonen, die Ursache dieses Problems läge
in der Kultur Bosniens - wo sie doch tatsächlich Folge äußerer
Einmischung sind. Die "Demokratisierung" als strategische Option
macht dies nur attraktiver, wird dieser Politikansatz doch zur "Win-win-Strategie"
: Sollte nämlich Demokratisierung von außen scheitern, belegt
dies nur umso mehr, wie schwerwiegend die Probleme vor Ort tatsächlich
sind." (David Chandler: Bosnia. Faking Democracy after Dayton. London
1999, S.193.)
Die in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von
1948 aufgeführten Rechte sind vorwiegend negative Rechte, dass heißt
Rechte, die die Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür garantieren
sollen. Ziel solcher negativer Rechte ist es, Individuen den Handlungsspielraum
zu geben, der es ihnen ermöglicht, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit
zu erreichen. Ein Beispiel für ein solches negatives Recht ist Artikel
3 der Erklärung von 1948, in dem es heißt: "Jeder hat
das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." In diesem
Sinne sind alle 30 Artikel der Erklärung von 1948 gehalten.
In der Präambel der Erklärung heißt es zudem, dass es
sich bei diesen Rechten um ein "von allen Völkern und Nationen
zu erreichendes gemeinsames Ideal" handle. Bei den Menschenrechten
von 1948 handelte es sich demnach nicht um eine Rechtsnorm, deren Nichteinhaltung
konkrete Sanktionen zu Folge hätte, sondern explizit um einen Zustand,
den es anzustreben gilt.
Es versteht sich von selbst, dass ein solches Ideal, wie erstrebenswert
es auch sei, nicht selbstverständlich ist, sondern unter konkreten
historischen Bedingungen seit der Aufklärung von Individuen hier
und da gemeinsam erkämpft wurde. Dem trägt auch die Erklärung
von 1948 Rechnung; in Artikel 21.3 heißt es: "Der Wille des
Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen
Gewalt."
Es lässt sich mit Recht einwenden, dass auch die Erklärung von
1948 unter konkreten historischen Bedingungen zustande kam, nämlich
unter denen der entstehenden Weltordnung des Kalten Krieges, also vor
dem Hintergrund des beginnenden Ost-West-Gegensatzes nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges. Ebenfalls kann eingewandt werden, dass sich beide
Seiten um einige der postulierten Rechte recht wenig scherten.
Immerhin
aber gab der Kalte Krieg auch vor dem Hintergrund der anti-kolonialen
Unabhängigkeitskämpfe nach 1945 den kleinen Nationen zwischen
den beiden übermächtigen Blöcken einen nicht geringen Spielraum.
Zwar waren die beiden Machtblöcke an sich übermächtig;
immerhin aber waren es zwei Machtblöcke, zwischen denen sich mit
einigem Geschick lavieren ließ, wodurch sich kleinere Staaten eine
Sphäre relativer Freiheit erkämpfen konnten. Mit dem Ende des
Kalten Krieges verschwand dieser Handlungsspielraum.
Hatten die blockfreien Staaten zuvor immer einmal wieder amerikanische,
dann sowjetische Unterstützung in Anspruch nehmen können, sehen
sie sich heute den Diktaten des Westens gegenüber. Dies gilt für
die Handelspolitik - es gibt nur noch den "freien" Markt - ebenso
wie für Geburtenkontrolle, AIDS-Bekämpfung und Militärpolitik.
Staaten wie Kenia, Chile oder Indien sind hier abhängig von dem,
was der Westen ihnen vorschreibt. Wirtschafts-, Umwelt- und Gesundheitsprogramme
werden ihnen von den G7-Staaten per Nachnahme zugestellt, Annahmeverweigerung
zwecklos.
Menschenrechte:
New School
Das
neue, vorherrschende Verständnis von Menschenrechten wurde in der
Wiener Erklärung der "World Conference on Human Rights"
von 1993 festgeschrieben. Dort findet man zwar, liest man sie oberflächlich,
die meisten Punkte der Erklärung von 1948 wieder, entscheidend ist
aber die Verschiebung des Akzents.
In der Wiener Erklärung sind Menschenrechte kein Ideal mehr, sie
sind ein Axiom, d.h. ein nicht hinterfragbares, moralisch absolutes Gebot.
Ein Aspekt, der in der Erklärung von 1948 völlig fehlte, tritt
nunmehr in den Vordergrund, nämlich der der Einhaltung der Rechte,
der ihrer gerichtlichen und polizeilichen Erzwingung. Dass dies keine
Formalität ist, haben wir mittlerweile durch mehrere UN-Kampfeinsätze
und die Strafgerichtshöfe in Den Haag und Arusha erlebt.
Die Wiener Erklärung enthält zahlreiche Durchführungsbestimmungen.
Dabei fällt auf, dass diese sehr detailliert sind, dass man aber
über die demokratische Legitimation der durchführenden Körperschaften
nichts erfährt - kein Wunder, existiert sie doch nicht. Dieser Mangel
hat allerdings seine innere Logik: Menschenrechte, im Sinne der Wiener
Erklärung, sind nicht hinterfragbar - und also Gebot. Die Art der
Umsetzung solcher absoluten Normen muss logischerweise nicht weiter gerechtfertigt
werden.
Neben den Durchführungsbestimmungen gibt es in der Wiener Erklärung
noch eine zweite Neuerung: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
hatte abstrakte negative Rechte - Freiheitsrechte - für alle Menschen
postuliert, wie z.B. die Freiheit vor Verfolgung aus Gründen des
Glaubens, des Geschlechts oder der Rasse. Die Wiener Erklärung hingegen
listet detailliert partikulare Rechte auf, Rechte zudem, die keine Freiheitsrechte
sind, sondern Schutzklauseln für hilflose, unmündige Opfer.
Genannt werden beispielsweise die Rechte von Frauen und Mädchen,
von Eingeborenen, Kindern, Behinderten und den Opfern von Natur- oder
menschgemachten Katastrophen. Bei alledem könnte man denken, es sei
begrüßenswert, Benachteiligte und Opfer speziell zu schützen.
Entscheidend ist aber, dass sich hierdurch die Definition von "Rechten"
grundlegend ändert. Beschrieb der Begriff "Recht" vormals
eine Sphäre potenzieller Freiheit, die es mündigen Individuen
ermöglichen sollte, ihr menschliches Potenzial ungehindert umzusetzen,
bedeutet er nun das "Recht" unmündiger Benachteiligter,
Dritte zu ihrem Schutze einschreiten zu lassen. Oder anders formuliert:
Dritte haben nun das "Recht", sich zum Wahrer der Rechte vermeintlich
Unmündiger aufzuschwingen. Die Sphäre der Freiheit ist so zum
"Recht der Schutzbefohlenen" geworden - zum Vormundschaftsrecht.
Es ließe sich pragmatisch argumentieren, dass die meisten Menschen
in den armen Ländern nicht einmal das Existenzminimum gesichert und
wahrlich andere Sorgen hätten als die um ihre Rechte. Weiter ließe
sich einwenden, dass Menschen erst dann zu Subjekten werden könnten,
wenn ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Stabilität und Rechtssicherheit
erreicht sei - und eben dies versuchten doch die reichen Staaten mit ihren
Programmen und Interventionen zu erreichen.
Eine solche Argumentation verkennt jedoch zweierlei: Rechte können
nicht ehrenhalber verliehen werden, sei es für gutes Benehmen oder
vorzügliche Leistungen, Rechte müssen erkämpft werden.
Subjekte, die Menschenrechte in der ein oder anderen Form einfordern,
können nur dann Subjekte sein, wenn sie diese Rechte selbst einfordern
und ausüben können, anderenfalls bleiben sie Objekte, Objekte
westlicher Intervention.
Die Bedingungen in den armen Ländern sind elend, weil wenige reiche
Länder sie so machen oder so aufrechterhalten. Konkrete Eingriffe
westlicher Organisationen, seien sie auch subjektiv gut gemeint, sind
fast immer verheerend. Westliche Bevölkerungspolitik, die zum Beispiel
in Afrika und Südostasien vorgibt, die Rechte der Frau auf den eigenen
Körper zu schützen, übersieht, wie wichtig viele Kinder
gerade für die Armen sind; Kinderreichtum ist Kapital - und häufig
das einzige Kapital. Kampagnen zur Geburtenkontrolle haben deshalb meist
zur Folge, dass armen Ländern menschliches Kapital ohne Gegenleistung
entzogen wird. Die verbliebenen Menschen können sich dann um noch
knappere Ressourcen balgen.
Ähnlich verhält es sich mit diplomatischen und militärischen
Interventionen. Jugoslawien und zahlreiche Konflikte in Afrika haben gezeigt,
dass westliches Eingreifen stets zu einer Eskalation führt. Das verwundert
nicht: Sieht eine lokale Konfliktpartei plötzlich einen mächtigen
westlichen Staat an ihrer Seite, wird sie wenig Neigung zeigen, einzulenken.
Die Folge ist die Eskalation von Konflikten, eine zunehmende Fragmentierung,
eine Bildung von Protektoraten und Kantonen und letztlich eine Rekolonialisierung
des Südens durch westliche Schutzmächte.
Die heutige Definition von Menschenrechten erklärt potenziell mündige,
handlungsfähige Individuen zu passiven Opfern und betont zugleich
die Sanktionsmöglichkeiten der Vormunde, mittels Blauhelmen und Menschenrechtstribunalen
jederzeit und allerorts eingreifen zu können. Hier zeichnet sich
die eindeutig autoritäre Tendenz der neudefinierten Menschenrechte
ab.
Macht
der Begriff "Menschenrechte" Sinn?
Ja.
Aber nur dann, wenn "Menschenrechte" als konkrete Rechte verstanden
werden - als Rechte, die von denjenigen erkämpft und gelebt werden,
für die sie auch gelten. Nimmt man die Parolen der Französischen
Revolution, "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit", so
ist klar, dass die Franzosen 1789 nicht auf einen Schlag "frei",
geschweige denn "gleich" oder zu "Brüdern und Schwestern"
wurden. Mehrheitlich jedoch kämpften sie für dieses Ideal, das
insofern mehr als ein Ideal war, nämlich konkretes, aktives Leben,
Arbeiten, Kämpfen - ein demokratischer Prozess.
Die Menschenrechte im Stile der 90er Jahre hingegen sind Gebote, unhinterfragbare
Regeln, als deren Gesetzgeber, Staatsanwälte, Richter und Polizisten
in einem allein die Eliten der G7-Staaten auftreten. Wie stark diese Tendenz
ist, zeigt sich daran, dass man in nur wenigen Jahren davon abkam, allein
die UNO als Wahrerin dieser Rechte zu sehen. Heute können problemlos
und weitgehend unwidersprochen auch die USA, die NATO oder die EU diese
"Rechte" stellvertretend ausüben beziehungsweise wahren.
Menschenrechte, die gar nicht mehr davon ausgehen, dass Menschen potenziell
vernünftig sind und ihre Interessen selbst vertreten können,
sind eine Farce. Genau so werden Menschenrechte heute aber von Dritten
ausgeübt, die verlautbaren lassen, sie müssten, bedingt durch
ihre historische Erfahrung oder vermöge ihres moralischen Standings,
dafür sorgen, dass Eingeborene nicht übereinander herfallen,
Frauen nicht geschlagen oder beschnitten oder Kinder nicht zur Arbeit
gezwungen werden.
Während deutsche Politiker wortreich die schmerzliche Erfahrung des
Nationalsozialismus ins Feld tragen, wenn nicht sogar die schmerzliche
Erfahrung zweier Diktaturen, und das aus diesen Erfahrungen angeblich
Gelernte als Moralbombe platzen lassen, betonen die Briten, mit ihrer
weniger problembeladenen Geschichte, lieber das menschliche Angesicht
des britischen Kolonialismus, geboren aus einer langen Freiheitstradition.
Und ohne dass es weiter aufgefallen wäre, ist Sierra Leone heute
wieder britisches Protektorat.
In den USA geht man den Mittelweg. Einerseits wird wie gehabt die eigene
glorreiche demokratische Tradition ins Feld geführt - die USA als
Wächter der freien Welt. Andererseits ist ein neuer Zug hinzugekommen,
nämlich der, zu betonen, man habe aus den eigenen ethnischen Konflikten
viel gelernt in Sachen Multikultur, wichtige Erfahrungen gemacht, die
es nun dem Rest der Welt zu vermitteln gelte. Die USA exportieren heute
zahlreiche Berater z.B. nach Südafrika, wo diese ihre Erfahrungen
aus der Sozial- und Polizeiarbeit im Ghetto nun in den Townships anwenden
dürfen. Hinzu kommt als zweites Lieblingskind die Frauenpolitik.
Da die USA anscheinend sehr geschlechtergleich sind, spendiert man dem
Rest der Welt gerne Programme in Sachen Frauenpolitik. Am bedeutendsten
bleibt aber die Militärmacht. Und dass diese nach wie vor skrupellos
eingesetzt wird, darüber besteht kein Zweifel. Die Rechtfertigung
dafür ist die Kehrseite des deutschen Modells der "schmerzlichen
Erfahrung, die moralisch läutert": Schließlich, so bekommt
man häufig von amerikanischer Seite zu hören, habe man auf diese
Art und Weise schon Hitler besiegt, und jeder, der heute dagegen sei,
könne nur ein neuer Nazi sein. Ein schönes Totschlagargument
gegen Opposition im Westen; ein wenig schöner Tod für die ca.
eine Million Irakis, die wie Ameisen verbrannt oder von Bulldozern in
den Sand gewalzt wurden.
Selbstverständlich: Genozid, ethnische Säuberungen, Klitorisbeschneidung,
Kinderfron - all das klingt so grauenhaft, dass jede Sanktion, jede Intervention,
die dies beendet, gerechtfertigt zu sein scheint. Wer aber definiert diese
Gräuel? Wer erklärt sie zu Gräueln? Und wer verfolgt sie?
Stets sind es die moralisch aufrechten Menschenrechtskrieger aus den G7-Staaten,
viele von ihnen Vietnamkriegsgegner von einst: Fischer, Blair und Clinton.
Als Gegengift gegen deren moralische Tiraden sollte man sich stets fragen:
Was weiß ich von den tatsächlichen Verhältnissen in den
Ländern, die sie verurteilen? Oder: Was eigentlich ist Kindheit im
Sudan - und was in Deutschland? Oder: Warum dürfen die USA die Schleierpflicht
in einigen moslemischen Ländern ächten, moslemische Länder
aber nicht gegen Pornografie in den USA vorgehen? Und: Wenn wir so besorgt
sind über Menschenrechtsverletzungen im Iran, wo eigentlich sind
die iranischen Friedenswächter in Nordirland?
Menschenrechte werden nicht gewahrt oder per Franchising vergeben. Menschenrechte
werden konkret erkämpft und gelebt. Bombardements gegen Diktatoren
dienen allein den Machtinteressen der G7-Staaten. Auf der Welt gibt es
viele Konflikte und viel Ungleichheit. Einiges davon hat lokale Ursachen,
mehr davon noch hat seine Ursache in westlicher Einflussnahme. Ein lokaler
Konflikt, der sich zu einer großen Katastrophe ausdehnt, hat fast
immer nur eine Ursache: Westliche Einmischung, westliche Eskalation, westliche
Menschenrechtspolitik. Verschont den Rest der Welt mit unseren Rechten.
Vielleicht hat er dann eine Chance, seine Rechte für sich selbst
einzufordern.

Bernd Herrmann ist Novo-Redakteur und freier Publizist. Er lebt
und arbeitet in Berlin. In Novo49 ist von ihm erschienen "Der kleine
Lord ultra light" über Kinder und Fernsehen.
LITERATURTIPP
David
Chandler: "International Justice", New Left Review, 12/00
(www.newleftreview.net/FreeArticles/NLR6chandler.pdf).
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