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NOVO 49

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Kettenhund &
Waschbrettkopft


von Viktor Otto

 


 



Kettenhund & Waschbrettkopf

 

Viktor Otto über ein Gerichtsverfahren gegen Wiglaf Droste und das juristische Nirwana zwischen Metaphern und Paragraphen.



Nackte Körper waren der Kontrapunkt, mit dem letztes Jahr Kriegsgegner eine feierliche Gelöbnisfeier in Berlin konfrontierten. Mag man sich über die ästhetischen Aspekte solcher Entblößung streiten, so rechtfertigt der Sinn doch hinlänglich die ungewöhnlichen Mittel: Wer sich auszieht, ist als Soldat unbrauchbar. Schon Tucholsky hat auf das karnevaleske Moment als Essenz des Militärischen verwiesen: "Wenn ich beim nächsten Krieg der liebe Gott wäre, würde ich die Heere gegeneinander aufmarschieren lassen und dann den Befehl geben: Uniformen ausziehen! - Und der Krieg wäre vorbei."

Das für die Sicherung der Feier zuständige Feldjägerbataillon ließ sich denn auch nicht lange bitten: Fernsehaufnahmen von Uniformierten, die sich auf nackte und auch sonst in keiner Weise bewehrte Frauen und Männer stürzen, sind ästhetisch nicht minder abstoßend als das Prinzip, das sie offenbaren: Die Urangst des Bürgers in Uniform vor Menschen, die weder den bekennenden Staatsbürger markieren noch eine Uniform spazieren tragen.
Wiglaf Droste wurde von der Berliner taz beauftragt, sich das bunte Spektakel anzusehen und dem Leser zu berichten. Der Polemiker versuchte sich in einer Definition: "Feldjäger überall. Die erkannt man an ihrem Waschbrettkopf. Man fragt sich, was passiert sein muss, dass einer, der doch wahrscheinlich als Mensch geboren wurde, so etwas werden kann: ein Kettenhund."

Diese Sätze aus Drostes Kommentar veranlassten den dienstvorgesetzten Major zu einer Strafanzeige wegen Beleidigung und eine Richterin zu einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen à 70 DM. Drostes Anwalt Albrecht Götz von Olenhusen legte Einspruch ein, und so kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 19. September dieses Jahres.
Vor Gericht machte der Staatsanwalt geltend, dass die Feldjäger die Demonstranten nicht beleidigt hätten und somit selbst nicht Gegenstand einer Polemik sein dürften. Da "Kettenhund" und "Waschbrettkopf" von einem Feldjäger durchaus nicht akzeptiert werden müssten, plädierte er für eine Strafe von 60 Tagessätzen à 70 DM. Götz von Olenhusen votierte für das Primat der Meinungsfreiheit, verwies auf die Grundsatzentscheide des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache und forderte Freispruch. Droste, der schnell erkannt hatte, dass weder Reuebeweise noch demonstratives Kuschen Früchte tragen würden, legte mit seinen Schlussworten ein alles andere als versöhnliches Furioso hin, das frenetischen Beifall aus dem Zuschauerraum einbrachte sowie die richterliche Androhung, den Saal räumen zu lassen. Nein, die Feldjäger hätten niemanden verbal attackiert, das hätten Menschen, die mit Schlagstöcken argumentieren, ja nun auch nicht nötig. Sowieso lägen Feldjäger eigentlich unter seinem Radar, und eine heroische Pazifistennummer solle nun niemand von ihm erwarten. Feldjäger seien die eigentliche Beleidigung des Menschseins. Drostes Fazit der juristischen Veranstaltung: "Ich fasse es einfach nicht." So erging denn auch ein erwartungsgemäßes Urteil, das sich auf die ursprünglichen 30 Tagessätze à 70 DM belief. Der Anwalt kündigte an, in die Berufung zu gehen.

Bemüht sich der nüchterne Beobachter um Verständnis für das ergangene Urteil, so mag zugestanden sein, dass das Absprechen des Menschseins unter Umständen als justitiable Beleidigung gewertet werden kann. Allerdings müssten wir dann gängige Vokabeln wie "Unmensch", "inhuman" etc. ebenfalls aus den Wörterbüchern entsorgen. Wie aber ein beim deutschen Militär durchaus üblicher Ausdruck wie "Kettenhund" als Beleidigung eingestuft werden kann, scheint äußerst irritierend, werden doch auch Titel wie "Frontsau" und "Etappenschwein" gern selbstreferentiell oder als respektvolle Fremdbeschreibung ausgiebig unter Soldaten verteilt. Auch der ehrfürchtige Hinweis auf ein "großes Tier" firmiert in Fachkreisen als Ehrenname und nun gar nicht als Schmähruf.
Versuche, der Wortneuschöpfung "Waschbrettkopf" einen justitiabel pejorativen Klang beizumessen, bildeten den Höhepunkt auf der gebotenen Skala von Absurditäten: So sind denn auch weder Staatsanwalt noch Richter angetreten, den von Droste in die Welt gebrachten Neologismus zu definieren. Fest steht nur, dass das Ursprungswort Waschbrettbauch in heutigen Tagen ein ästhetisches Ideal umschreibt, dessen Nachteile bislang medizinisch nicht nachgewiesen worden sind.

Behauptet jemand, dass Bundeswehrsoldaten Mörder seien, so haben es Gerichte ungleich leichter, auf Beleidigung zu erkennen, ist Mord doch ein klar definierter Straftatbestand, den man nicht beliebig jemandem andichten darf. Und trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren zwei Grundsatzentscheide getroffen, die auch in solch einem Fall den Vorrang der Meinungsfreiheit einräumen. Da ist es denn schon mehr als verwunderlich, wenn ein Amtsgericht sich auf metaphorisches Glatteis begibt und ein Urteil fällt, das die Blamage perfekt macht. Um die zahlreichen vorgelegten Gutachten hat sich das Gericht nicht weiter gekümmert, und so war es dem Essener Spardosen-Terzett mit einem kleinen Abschiedsständchen vor dem Gerichtsgebäude überlassen, die diffizile Frage um den Waschbrettkopf musikalisch zu ummalen:

Wachbrettkopf du bist nicht allein
denn son Waschbrettkopf kann recht prima sein
doch muss man dafür auch fleißig trainieren
denn ein Waschbrettkopfturnier zu verlieren
ja das tut sehr weh
.

 

 


 

Viktor Otto lebt und arbeitet als Literaturwissenschaftler in Berlin. Er ist gemeinsam mit dem Historiker Michael Hepp Herausgeber von "Soldaten sind Mörder". Dokumentation einer Debatte 1931-1996, ISBN 3861531151, Ch. Links Verlag, Berlin 1996, 391 S. (geb.), DM 38.


 



 

LITERATURTIPP

Wiglaf Droste / Gerhard Henschel: Der Mullah von Bullerbü. Roman, Edition Nautilus, ISBN 3894013524, Hamburg 2000, 160 S., DM 28.




CD-TIPP

Wiglaf Droste & das Spardosenterzett: Für immer, Antje Kunstmann Verlag, München 2000, DM 32 (s Anzeige in diesem Novo auf S.6).


 



 

   
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