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Inside Rot-grüne
Wohn- und
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Markus Meier über den Entwurf zum neuen Wohnungszuweisungsgesetz und den damit verbundenen Bruch von Grundrechten.
"§ 1361b: (1) [...] Will einer von ihnen [den Ehegatten] getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt [...] um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte ist auch dann gegeben, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern gefährdet ist." (www.bmj.bund.de; Hervorhebungen des Autors) "Aha,
endlich passiert was gegen prügelnde Männer - das hat man ja
schon so oft gehört", denke ich mir und will schon fast weitersurfen,
als mir Zweifel kommen. Dass der Staat den Bürgern vorschreibt, in
welchen Wohnungen wer wann zu leben hat, ist eine Vorstellung, die vielleicht
in der DDR bekannt war, die man aber seit 1990 eigentlich für erledigt
hielt. Im Grundgesetz heißt es doch in Artikel 13 (1) lapidar: "Die
Wohnung ist unverletzlich". Entsprechend stießen frühere
Bemühungen, dieses Prinzip etwa bei der Verbrechensbekämpfung
auszuhöhlen (Stichwort "Großer Lauschangriff"), auf
heftigen Widerstand freiheitsliebender Demokraten. "Die Gewalt im häuslichen Umfeld ist dabei die am häufigsten auftretende Form der Gewalt. Opfer der häuslichen Gewalt sind in der Regel Frauen und Kinder. Genauere Untersuchungen liegen für Deutschland noch nicht vor - zuverlässige Schätzungen, die sich auf Untersuchungen anderer Länder stützen können, gehen davon aus, dass in jeder dritten Partnerschaft Frauen Gewalt erfahren." (Hervorhebung des Autors) So
viel also zum Hintergrund einer bedeutenden Gesetzesinitiative. Meiner
eigenen Wahrnehmung entspricht dieses Bild prügelnder Familienoberhäupter
freilich überhaupt nicht. Ich (35, studiert, Besserverdiener) kenne
keine einzige Frau, die sich von ihrem Mann schlagen ließe; andersrum
übrigens ebenso wenig. Was mir aber viel kurioser erscheint: Hier
wird ein angeblich drängendes gesellschaftliches Problem geortet,
ohne dass zuständige Ministerien seriöse Untersuchungen zur
Untermauerung ihrer Gewalthypothesen nennen können. Stattdessen verweisen
sie auf "zuverlässige Schätzungen". Meines Wissen
gibt es durchaus glaubwürdige Studien zum Thema "häusliche
Gewalt". Allerdings bringen sie, wenn man genau hinschaut, eben gerade
nicht ein männliches Übergewicht bei der Gewaltausübung
zum Vorschein - eher sogar das Gegenteil. Augenfällig ist an den
"zuverlässigen Schätzungen" hingegen, dass die Schätzer
vor allem bei der Einstufung bestimmter Handlungen als Gewaltakt häufig
enorme Unterschiede machen. Während schon das Erheben der männlichen
Stimme als Gewalt deklariert werden kann, liegt die Toleranzgrenze beim
weiblichen Geschlecht auch einmal über dem Schienbeintreten - denn
Frauen handeln in der Welt der rot-grünen Volkspädagogen freilich
sowieso immer aus Notwehr (vgl. hierzu Novo45 "It's a woman's world"). Ein
Anruf in Berlin fördert Erstaunliches zu Tage: "Für die
Brässe" habe man diese "zuverlässigen Schätzungen"
übernommen, belehrt mich der Mann am Telefon leicht sächselnd.
Und sein Tonfall schwankt zwischen Schulterklopfen, Verschwörung
und Drohung. Ich gewinne rasch den Eindruck, dass es ihm und seinen Kollegen
bei der neuen Gesetzesinitiative nicht um das Erkennen und Regeln von
Konflikten durch Konsensfindung der beteiligten gesellschaftlichen Kräfte
geht. Folglich scheint ihnen auch eine sachliche Betrachtung der Thematik
überhaupt nicht wichtig. Stattdessen geht es ihnen allem Anschein
nach darum, Politik zu inszenieren. Das liegt wohl mitunter an der verbreiteten Überzeugung von der angeblichen Existenz massenhafter Gewalt, die Männer ihren Frauen und Kindern in Ehe und Familie antun. Solche und ähnliche Glaubenssätze werden heute gerne von der politischen Klasse in Umlauf gebracht, denn sie dienen ihr zur fundamentalistischen Selbstvergewisserung am Ziel ihres "langen Marsches durch die Institutionen". Bisher definierte sich die heutige Regierungsriege vor allem als Protestgeneration gegen ihre (inzwischen politisch einflusslose) Elterngeneration. Jetzt sieht sie anscheinend die Notwendigkeit, selbst positiv Themen zu besetzen. "Gewalt gegen Frauen" ist hierfür eine praktikable Metapher, die seit der Erfindung des Minnedienstes im Hochmittelalter von allen west-europäischen Kulturen sofort verstanden wird. Man kann damit hervorragend kollektive Entrüstung erzeugen und gleichzeitig das behagliche Gefühl, (diesmal) auf der richtigen Seite zu stehen. Wer will schon als Frauenfeind gelten? Der
Gesetzesentwurf wirkt auf mich wie das Produkt feministischen Größenwahns.
Seit den 60er-Jahren hat die "Neue Linke" die traditionellen
Begriffe "Elternschaft" und "Familie" ersetzt durch
(variable) "Bezugspersonen". Juristisch kodifiziert wurde diese
Neuerung 1977 in der Reform des Scheidungsrechts, die bei Ehescheidung
vom traditionellen Schuld-/Verursacherprinzip abrückte und den Beziehungsaspekt
zum Dreh- und Angelpunkt machte. "Hat der Ehegatte, gegen den sich der Antrag richtet, den anderen Ehegatten am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung gedroht, so [...] [kommt] eine teilweise Überlassung der Wohnung [...] in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht." Wo
das endet, machte die SPD-Familienexpertin von Renesse bei einer Anhörung
im Bundestag deutlich: Ein Vater, der sich an den gemeinsamen Tisch setze,
ohne dass die Mutter dieses wünsche, müsse der Wohnung verwiesen
werden können, basta! Dass solche Maßnahmen heute so populär sind, liegt sicher auch sehr stark an der Vertrauenskrise in der Gesellschaft. Mögen die Gründe hierfür ökonomischer ("Globalisierung"), politischer ("Zusammenbruch des Sozialismus") oder individueller ("Scheidungsschock") Natur sein: Die Ursachen wären erst einmal näher zu beleuchten und anzugehen, statt einfach den "Übervater Staat" mit gefährlichen Kompetenzen auszustatten. Bedauerlicherweise greifen aber auch Liberale mittlerweile lieber auf populäre Klischees zurück. Sie beteiligen sich am "polizeilich-publizistischen Dramatisierungsverbund" (Helga Cremer-Schäfer) und gehen eine Allianz mit traditionell konservativer law-and-order-Politik ein. Demokraten täten gut daran, das neue Gesetz abzulehnen. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1.
Das Gesetz ist überflüssig, da der viel beschworene Handlungsbedarf
nicht besteht. Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen in westeuropäischen Gesellschaften des 21. Jahrhunderts und wie können diese gerecht verteilt werden? Statt sich bei der Antwort auf diese Fragen von irrationalen rot-grünen Mythen den Blick verstellen zu lassen, sollten wir die Sache sachlich und ruhig angehen. Gerade die jüngere Generation beiderlei Geschlechts wird einen kühlen Blick jenseits aller moralischen Klischees und Paniken mit gestärktem gegenseitigem Vertrauen und mit Vertrauen in die Möglichkeiten demokratischer Willensbildung beantworten.
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Wir spüren in den Nischen des globalen intellektuellen Diskurses Ideen und Konzepte auf, die Wege aus der aktuellen geistigen und politischen Stagnation weisen können... >>
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