Editorial
Inhalt
WELTBEVÖLKERUNG
Frank Füredi:
Sechs Milliarden Menschen? Hoch die Tassen!
Phil Mullan:
Ist das Rentner-Boot bald voll?
DEMOKRATIE UND RECHT
Christine Horn:
Von privater Politik und öffentlicher Privatsphäre
Interview mit
Sabine Leutheusser - Schnarrenberger:
"Wer ein Grundrecht auf Sicherheit fordert, leistet
einem autoritären Schutzstaat Vorschub"
Kai Rogusch:
Verrohung der Sitten soll Einhalt geboten werden
[Heft S.24]
POLITIK UND GESELLSCHAFT
Ralf Dahrendorf:
Europäische Parlamente im traurigen Abstieg
[Heft S.28]
Alexander Ewald:
PDS kommt stark heimatlich
[Heft S.30]
WELTGESCHEHEN
Sabine Beppler:
Wie westlicher Leichtsinn Ost-Timor zerrüttet
[Heft S.31]
Felcity Arbuthnot:
"Wir sind dabei, eine ganze Nation zu zerstören"
WISSENSCHAFT UND ÖKOLOGIE
James Heartfield:
Grüne Rhetorik macht Ackerland platt
Barbara Hobom:
Zweifelhafte Experimente machen "grüner" Gentechnik den Garaus
[Heft S.38]
Lorraine Mooney:
Rezeptflichtige Zigaretten und das Aus für den
Tabak
Roger Bate:
Greenpeace nicht zum Wohle der Allgemeinheit
[Heft S.42]
Gunnar Sohn:
Der Grüne Punkt: Das fragwürdige Geschäft
mit dem Müll
MEDIEN UND KULTUR
Yvonne Caldenberg:
Wenn selbst die Bibel auf den Index kommt...
RUBRIKEN
Zeitgeister,
Updates, Daneben
[Heft S.8]
Stichwort
Herbstwahlen
von Sabine Reul
Neue Mitte
Gerhard-Schröder - Pin-Up-Kalender
von Tillmann Prüfer
[Heft S.26]
Käsblatt
"Lieber Onkel Goethe"
Satire von Sinasi Dikmen
[Heft S.43]
Schwerhöribert Fastblinders Politisches Wörterbuch
L wie Luftholen
[Heft S.50]
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Von privater
Politik
und öffentlicher
Privatsphäre
Mit Hinweis auf Phänomene wie Gewalt in der Ehe,
Kindesmissbrauch und Kriminalität werden staatliche Institutionen dazu eingeladen,
intime Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu kontrollieren. Christine Horn
erklärt, warum dieser rechtspolitische Wandel nichts Gutes verheißt.
Die Ursachen gesellschaftlicher Probleme werden im öffentlichen Diskurs heute
vorwiegend beim Individuum gesucht. Frühere Ansätze von Struktur- und
Systemkritik sind fast ausnahmslos einer Kritik am Menschen gewichen. Man zweifelt
an seiner rationalen Urteilskraft, wirft ihm Egoismus und überzogenes Anspruchsdenken,
Streben nach Macht, Hang zu Gewalttätigkeit oder Rücksichtslosigkeit
gegenüber der Natur und den künftigen Generationen vor. Das Misstrauen
gegenüber Mitmenschen ist in den letzten Jahren so stark angewachsen, dass
die klassischen Abwehrrechte gegenüber dem Staat - Grundrechte wie Meinungsfreiheit,
Versammlungsfreiheit etc. - merklich an Bedeutung verlieren. Viele Menschen sind
heute sogar der Auffassung, dass Individuen zu große Freiheit besitzen,
weshalb es nunmehr gelte, ihren Handlungsspielraum einzuschränken.
Dieses Klima bewirkt, dass eine neue Art von Rechten in der öffentlichen
Diskussion an Gewicht gewinnt: die Rechte derjenigen, die Schaden nehmen, weil
andere vermeintlich ihre Freiheit missbrauchen. Durch die Formulierung neuer Staatsziele
und individueller sowie kollektiver Rechtsansprüche soll diesen Gruppen mehr
staatlicher Schutz zuteil werden. Und weil die Definition von Schaden dabei immer
großzügiger ausfällt, wächst nicht nur die Zielgruppe für
staatliche Schutzmaßnahmen. Der Schutz greift auch in immer mehr Lebenssituationen.1
Derzeit sind diese Zielgruppen bzw. Schutzgüter in Deutschland vor allem
Kinder und Frauen, aber auch die Natur, die künftigen Generationen oder Nicht-Raucher.2
Auch mit Blick auf die Opfer von Verbrechen werden heute bedeutende Einschränkungen
von traditionellen Bürgerrechten gefordert und durchgesetzt. So wurde der
viel diskutierte Große Lauschangriff, der als schwerster Eingriff in die
Freiheitsrechte seit Bestehen der Bundesrepublik bezeichnet wurde, mit der Verletzung
der Menschenwürde von Opfern der Organisierten Kriminalität begründet.
Auffällig ist dabei, dass die statistische Häufigkeit von Gewalttaten
oder auch die mangelnde Tauglichkeit bisheriger Mittel zu ihrer Ahndung bei der
Diskussion in der Regel, wenn überhaupt, dann nur eine untergeordnete Rolle
spielen. Vor der Verabschiedung des Lauschangriffs mit seinen drastischen Maßnahmen
zur akustischen Wohnraumüberwachung war beispielsweise zu keinem Zeitpunkt
nachprüfbar belegt worden, dass bisherige oder weniger einschneidende Mittel
nicht tauglich gewesen wären, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen.3
In diesem Kontext wird auch die seit einigen Jahren zu beobachtende Popularität
des Themas Kinderrechte - insbesondere seit der Zustimmung des Bundestages zur
UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 - verständlich. Zwar hören sich
die Vorschläge zum Schutz von Kindern zunächst sehr vernünftig
an. So erklärte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, dass sich
die gesellschaftliche Interessenswahrnehmung der Kinder nicht darauf beschränken
dürfe, "Kinder vor Gewalt, sexuellem Missbrauch, Suchtverhalten oder
Verwahrlosung" zu schützen. Sie sollten vielmehr auch in der "Wahrnehmung
ihrer Rechte, Chancen und Fähigkeiten nachdrücklich" gefördert
werden.4 Bei genauer Betrachtung aber ist äußerst
fraglich, ob diese neuen Rechte Kindern zugute kommen werden, die wirklich misshandelt
werden, oder ob sie nicht vielmehr den Effekt haben, die Gesellschaft weiter zu
verunsichern und dem Staat im zwischenmenschlichen Bereich ein überzogenes
weil quasi unbegrenztes Eingriffsmandat einzuräumen.
Auch im Hinblick auf das vermeintliche Wohlergehen von künftigen Generationen
und Tieren soll der Staat mehr Eingriffsbefugnisse erhalten. Zwar gehen die politischen
Ziele noch nicht so weit, auch Tiere als eigenständige Rechtssubjekte zu
betrachten. Aber so mancher Tierschützer verlangt bereits die Abschaffung
des "Dreiklassensystems für Tiere" (Kuscheltiere, Wildtiere und
Nutztiere). Und die Bundesregierung beabsichtigt, den Tierschutz als Staatsziel
zu verankern, damit Tiere endlich als "Mitgeschöpfe" entsprechend
geachtet würden.5 Auch die Interessen der zukünftigen
Generationen sollen stärker gewahrt werden. Als Begründung dafür
heißt es aus Regierungskreisen, das Prinzip der Generationengerechtigkeit
sei zurzeit nicht ausreichend in der Verfassung berücksichtigt.6
Politisierung des Alltags
Traditionelle Institutionen wie politische Parteien, staatliche Behörden,
Gewerkschaften und die Kirchen, die in der Vergangenheit gesellschaftliche Diskussionen
bestimmten und den öffentlichen Raum füllten, haben in den vergangenen
Jahren an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Die Bürger haben das
Interesse an ihnen verloren und sich weitgehend aus dem öffentlichen, politischen
Leben zurückgezogen. In ihrem Denken und Handeln sind sie immer seltener
in politische und gesellschaftliche Zusammenhänge eingebunden. Die Beschäftigung
mit dem Privaten tritt in den Vordergrund.
Diese Entwicklung, gepaart mit dem Misstrauen gegenüber dem Menschen, führt
unweigerlich dazu, dass sich auch das Augenmerk für die Überwindung
sozialer Probleme, die nunmehr als individuelle empfunden werden, zusehends auf
den zwischenmenschlichen Bereich, vor allem auf die Familie, richtet. Die Familie
gilt aus diesem Grund heute in den Augen Vieler als Hort der Gewalt und Ursprung
zahlreicher Mißstände wie Kriminalität und sozialem Fehlverhalten.
Aus dieser Stimmungslage ergibt sich, dass der Ruf nach Eingriffen in die Privatsphäre
und staatlicher Regulierung des zwischenmenschlichen Bereichs immer lauter wird.
Das zeigt sich deutlich im Strafrecht. Bei der Formulierung des Strafrechts vor
vielen Jahren hatte man sich bewusst dafür entschieden, den staatlichen Eingriffsmöglichkeiten
im familiären Bereich strikte Grenzen zu ziehen. Zwar gab es vernünftigerweise
bei gravierendem Fehlverhalten die Möglichkeit staatlicher Intervention.
Man war sich aber grundlegend darüber im Klaren, dass die Familie ein Bereich
voller Emotionen und persönlicher Bindungen ist, in dem Außenstehende
nur unter sehr erschwerten Umständen "Recht" sprechen können,
und der so weit wie möglich von der Intervention durch Dritte bewahrt werden
müsse.
Diese Sicht wurde in den letzten Jahren revidiert, und die neue Bundesregierung
bricht nun in aller Deutlichkeit mit ihr. Im Juli 1999 brachte sie beispielsweise
einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, demzufolge Kindern ein "Recht auf
gewaltfreie Erziehung" gewährt werden soll. Dem Staat wird dabei eine
vollkommen neue Regelungskompetenz im Bereich der familiären zwischenmenschlichen
Beziehungen zugedacht. Jede Art von Gewalt gegen den Nachwuchs wird in diesem
Gesetzentwurf als unzulässig erklärt. Darunter zählen auch "seelische
Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen".7
Mangel an Ratio
Der Rückzug des Menschen aus der Politik bewirkt nicht nur, dass zwischenmenschliche
Beziehungen an Bedeutung gewinnen. Er hat auch zur Folge, dass die Fähigkeit,
in gesellschaftlichen Dimensionen rational zu denken und Lösungen oder Visionen
zu entwickeln, verloren geht. Stattdessen lassen sich Menschen immer häufiger
von Emotionen, kurzfristigen Handlungsperspektiven und mangelnder sachlicher Distanz
leiten. Dies ist ein wichtiger Grund, warum sich in der Rechtspolitik heute mitunter
sehr bedenkliche Entwicklungen durchsetzen, ohne dass der erforderliche öffentliche
Diskurs geführt wird. Die meisten Menschen befürworten kurzerhand den
staatlichen Zugriff auf die Familie, weil das formulierte Ziel - die Bekämpfung
von Gewalt und das Vorgehen gegen Straftäter - auf den ersten Blick positiv
klingt. Nur selten werden jedoch Statistiken und andere Fakten herangezogen, die
zumeist das Gegenteil des jeweils beschworenen Trends belegen. Kindern geht es
beispielsweise heute so gut wie nie zuvor. Dennoch dominieren in der öffentlichen
Diskussion Meldungen über die angeblich zunehmende Gewaltanwendung gegen
sie. Auch die langfristigen gesellschaftlichen Folgen der einschneidenden Kompetenzerweiterungen
des Staates werden kaum ausreichend beleuchtet.
So kann es auch nicht wundern, dass in der Diskussion über den SPD-Grüne-Gesetzentwurf,
der Kindern ein Recht auf Schutz vor "seelischer Gewalt" einräumen
soll, nur wenige kritische Stimmen zu vernehmen sind. Die jugendpolitische Sprecherin
der CDU/CSU wies richtigerweise darauf hinwies, dass das Recht auf gewaltfreie
Erziehung das Vertrauensverhältnis in der Familie zerstören könne
und zu einer Kriminalisierung der Eltern führe.
Ein weiteres, kaum hinterfragtes Beispiel für die Kompetenzausweitung staatlicher
Institutionen betrifft die anvisierte Reform der Sanktionen im Strafrecht und
die Diskussion über die Rolle der Polizei. Ermitttlungsbehörden sollen
auf Wunsch von Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin weiterreichende Befugnisse zugesprochen werden, um eine schnellere
und effektivere Ahndung von Straftaten in verschiedenen Bereichen zu ermöglichen.
So soll die Polizei künftig bei Kleinstkriminalität direkt vor Ort unmittelbar
Strafgelder verhängen dürfen. Auch bei Gewalt in der Familie sollen
die polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse ausgeweitet werden, sodass - auch ohne
gerichtliche Anweisung - rascher gehandelt werden kann. Täter sollen nach
Meinung von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) künftig sofort
aus der Wohnung ausgewiesen werden dürfen. Vorbild hierfür sind entsprechende
Regelungen in Österreich, denen zufolge die Polizei schon seit 1997 Männer
direkt und ohne Richterbeschluss und Strafantrag aus ihrer Wohnung aussperren
darf.8
Neue Glaubwürdigkeit
Die Politik, die den Verlust ihrer Glaubwürdigkeit aufgrund eines Mangels
an klaren Perspektiven und Visionen selbst zu verantworten und maßgeblich
zur Entpolitisierung der öffentlichen Sphäre beigetragen hat, wurde
in den letzten Jahren von den Folgen ihres eigenen Niedergangs überholt und
reagierte zunächst hilflos auf den Rückzug der Menschen aus der Politik.
Auf der Suche nach verloren gegangenen Integrationsmechanismen und Anknüpfungspunkten
mit der Bevölkerung und in der Hoffnung auf neue Popularität hat sie
sich mittlerweile auf das neue "Antipolitik"-Bewusstsein eingestellt.
Politiker zeigen sich medienwirksam von der privaten und menschlichen Seite und
bedienen die Verunsicherung der Menschen und ihren Wunsch nach mehr Sicherheit
und ethischem Halt. Mittlerweile erkennen Politiker, welcher Nutzen aus dem beschriebenen
gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gezogen werden kann. Denn, wie Innenminister
Schily mit seinem Konzept der "Sicherheitspartnerschaft" demonstriert,
bestehen in diesem Bereich in der Tat enorme Möglichkeiten, neue staatliche
oder halb-staatliche Institutionen "mit Hilfe der Bevölkerung"
zu formen bzw. alte zu reformieren und neu zu legitimeren. Die Politik schafft
so neue Integrationsmechanismen und gewinnt an Popularität zurück.
Die neue rot-grüne Regierung verkörpert diesen Wandel des politischen
Bewusstseins am überzeugendsten. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
kündigte bereits vor Monaten ein "Bündnis gegen Gewalt und Diskriminierung"
an, um Gewalt in der Familie zu ächten. Mit dem Argument, Gewalt im Nahraum
dürfe nicht mehr als Privatangelegenheit betrachtet werden, sollen Frauen
verstärkt vor Gewalt durch ihre Männer geschützt werden. Die Schwächeren,
so die Begründung, seien gerade in den gegenwärtigen Zeiten des Umbruchs
besonders schutzbedürftig. Im Gespräch sind staatliche Schutzanordnungen
gegen häusliche Gewalt. Bei Verstößen sollen den Tätern Kontaktsperren
und Annäherungsverbote auferlegt werden. Das zuständige Gericht könnte
den Täter zum Verlassen der unmittelbaren Umgebung zwingen und ihm die Rückkehr
für eine bestimmte Zeit verbieten. Dies beträfe selbst Orte, an denen
sich das Opfer regelmäßig aufhält.
Nicht alles ist Gold, was glänzt. Dem erklärten Ziel der rot-grünen
Rechtsreformer, das Justizsystem solle gerechter werden, können die bislang
diskutierten Reformen jedenfalls nicht gerecht werden, weil sie von einem anti-humanistischen
Geist, der die Mündigkeit des Subjekts geringschätzt, vorangetrieben
werden. Die Gesellschaft wird durch ihre Implementierung nicht sicherer oder gerechter
werden. Im Gegenteil: Im vermeintlichen Interesse der Schwächeren und der
Opfer gibt sie ihre Autonomie und Handlungsfähigkeit an den Staat ab.

ANMERKUNGEN
1 In einer Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend wird beispielsweise erklärt, dass nur Frauen
selbst wissen können, was sie als Gewalt empfinden. "Gewalt gegen Frauen
ist das, was Frauen als Gewalt empfinden", heißt es dort. Schon die
abfällige Bemerkung eines Ehemanns auf einer Party "Meine Frau ist jetzt
auch intellektuell. Sie hat gerade ein Buch gelesen." wird als Gewalt interpretiert
(Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Eine Broschüre von Frauen für
Frauen, Bonn 1999).
2 Wie klassische Grundrechte wie die Meinungsäußerungsfreiheit
in diesem Klima sukzessive in Frage gestellt werden, zeigt auch die neue Empfindlichkeit
gegenüber Meinungsäußerungen und Satire oder die in den USA entbrannte
Debatte über Hassrede (vgl. "Ende der Meinungsfreiheit", Novo34,
Mai/Juni 1998; s.a. Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen.
Eine mediensoziologische Untersuchung zensorischer Einflußmaßnahmen
auf bundesdeutsche Populärkultur, Telos Verlag, Münster 1997; s.a. Judith
Butler: Haß spricht. Zur Politik
des Performativen, Berlin Verlag 1998).
3 vgl. Ralf Hansen: "Eine Wiederkehr des 'Leviathan'? Starker Staat
und neue Sicherheitsgesellschaft", Kritische Justiz, 2/1999, S.247.
4 heute im bundestag, 20.9.1999.
5 Gesetzesentwurf der SPD vom 25.9.1997.
6 Pressemitteilung vom 17.5.1999.
7 vgl. taz, 1.7.99; s.a. Kai Rogusch: "Ohrfeigen und andere Grausamkeiten",
Novo39, März/April 1999.
8 Zu wenig kritisch betrachtet wird auch die Infragestellung traditioneller
Prinzipien des Rechtsstaates im Bereich Opferschutz oder bei der Einführung
alternativer Sanktionsformen. Siehe dazu: Novo39 (März/April 1999) zum Thema
Opferschutz und dessen Einwirkung auf die Wahrheitsfindung und die Rechtssicherheit
von Angeklagten. Zu den zweifelhaften Vorhaben gehören auch die Vorschläge
seitens der neuen Justizministerin, das Fahrverbot als Freiheitsstrafe einzuführen
oder die Debatte über die Einführung der elektronischen Fußfessel
als Freiheitsstrafe (siehe hierzu: Kai Rogusch: "Der entfesselte Strafvollzug",
Novo42, September/Oktober 1999).
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