| | Aktuell
(Home/News) | Dafür
steht
NOVO | Wer liest NOVO
| Archiv | Kontakt/Impressum | | Das aktuelle Heft | LifeScience | Infoletter | Einzelheft | NOVO abonnieren | |
| MOBBING | INFOS
Inside Wie Mobber zu
|
|||||
|
|
In Unternehmen wächst in den letzten Jahren zusehends das Mißtrauen zwischen den Arbeitnehmern. Das ruft Mobbing-Experten und Politiker auf den Plan. Die wiederum verunsichern das Management und weitere Teile der Belegschaft, die sich fortan auch als Mobbing-Opfer fühlen. Alexander Ewald über die Institutionalisierung des Mißtrauens.
Die in den letzten
Jahren beobachtete Zunahme von Mobbing wird von Experten unterschiedlich
erklärt. Trotz aller Differenzen wird stets davon ausgegangen, daß
die letzten Jahre von besonders bedeutenden Veränderungen in der Arbeitswelt
begleitet wurden, was einen prägenden Einfluß auf das Arbeitsklima
hatte. Veränderungen wie etwa neue Organisationsstrukturen, neue Führungskonzepte
sowie steigende Arbeitslosigkeit und Leistungsdruck werden als Begleitmusik des
rapiden "Wandels der Industriegesellschaft" angesehen (Rothe / Kurmeyer,
"Hat Mobbing Methode", in: WSI Mitteilungen 2/1998). Die Gewerkschaft
ÖTV sieht Führungskräfte heute unter "einem gewaltigen Veränderungsdruck".
Da sie diesem jedoch vielfach "handlungsunfähig, entscheidungsunfähig
und verantwortungsunfähig" gegenüberstünden, sei die Zunahme
von Mobbing vorprogrammiert (www.oetv-nw1.de). Es ist irreführend, wenn behauptet wird, daß Mobbing "schon immer ein Problem in der Arbeitswelt war" (DGB-Bundesvorstand, "Mobbing und Konflikte...", 3/97). Es ist zwar offensichtlich richtig, daß es persönlich gemeinte Gehässigkeiten von Kollegen und Vorgesetzten immer schon gab und dies auch sehr einschneidende persönliche Konsequenzen haben konnte. Mit dem Begriff Mobbing wird jedoch ein grundlegend neues Verständnis über das Individuum und die zwischenmenschlichen Beziehungen transportiert. Mobbing-Experten gehen von extrem reduzierten Fähigkeiten des heutigen Arbeitnehmers aus. Was früher als Ausnahmefall angesehen wurde, gilt heute geradezu als gesellschaftliche Norm. Dies belegt die bereits erwähnte DGB-Studie in Sachsen sehr eindrucksvoll, die jeden fünften Arbeitnehmer als Mobbing-Opfer ansieht und die anderen vier Fünftel als gefährdet begreift. In Situationen, in denen man früher einem Individuum noch zugetraut hätte, sich selbst zu wehren, wird heute davon ausgegangen, daß professionelle Hilfe notwendig ist, "um den Teufelskreis zu durchbrechen." Daß der heutige
Normal-Arbeitnehmer in den Augen der Mobbing-Experten einem hilflosen
Opfer gleichkommt, zeigt auch die Forderung nach Einführung möglichst
scharf umrissener und sehr weitreichender Verhaltensgrundsätze in Unternehmen
und Behörden. Potentielle Opfer sollen so besser vor Angriffen geschützt
werden. Die Meßlatte für Mobbing wird entsprechend niedrig gehängt.
Dies offenbart die allgemein anerkannte "Leymann-Liste der Mobbing-Handlungen".
Als Mobbing gelten danach bereits wiederholte "verbale sexuelle Angebote"
oder "ständige Kritik an der Arbeit". In Anbetracht der "Leymann-Liste"
ist es im Grunde verwunderlich, daß bei Umfragen nicht alle Arbeitnehmer
angeben, Mobbing-Opfer zu sein. Die Beschwörung
der Mobbing-Gefahr verfehlt bei vielen Arbeitnehmern ihre Wirkung nicht.
Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sprießen wie Pilze aus dem Boden,
und überall wird ein steigender Informationsbedarf festgestellt. Zur Bekämpfung von Mobbing muß in den Augen der Mobbing-Experten die Sensibilisierung für das Problem und die Prävention vorangetrieben werden. Empfohlen werden daher Betriebsvereinbarungen, die belästigende Handlungen beschreiben und klare Sanktionen vorsehen, falls die Regeln für "partnerschaftliches Verhalten" nicht beachtet werden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem Belästigungen vollkommen ausgeschlossen sind. Praktisch werden die Beziehungen am Arbeitsplatz unter einem generellen Mißtrauensvorbehalt institutionalisiert. Objektiv betrachtet
verschärft die Mobbing-Aufklärung das ohnehin entstandene Mißtrauen
zwischen Kollegen. Durch die Absicht, nach Möglichkeit einen "totalen
Opferschutz" zu erreichen, ergibt sich zwangsläufig eine permanente
Ausweitung der Mobbing-Tatbestände. Die Sensibilisierung für diesen
umfassenden Mobbing-Begriff in Schulungen, Seminaren und in den Medien etabliert
daher ein regelrechtes Bedrohungsszenario. Jeder, der das Problem ernst nimmt,
wird wachsamer gegenüber möglichen Angriffen von Kollegen und wird die
Beziehungen am Arbeitsplatz grundsätzlich empfindsamer beurteilen. Insbesondere
einem neuen Umfeld wird man mit äußerster Vorsicht, wenn nicht gar
mit Mißtrauen begegnen. Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarungen
sind Verhaltensregeln und bewirken eine schleichende Einschränkung des Handlungsspielraumes
der Beschäftigten und ihrer Möglichkeiten, Konflikte selbst zu lösen.
Da das subjektive Empfinden des Individuums für die Beziehungen am Arbeitsplatz
immer wichtiger wird und die emotionale Seite der Persönlichkeit stärker
in den Vordergrund rückt, ist es immer schwieriger, einen gemeinsamen "Nenner"
zu finden. So werden die vom Kollegen vorgetragenen Schwulenwitze, die man noch
nie besonders geistreich fand und daher ignorierte, plötzlich unter dem Blickwinkel
der Belästigung beurteilt. Die schlechten Scherze des Kollegen gelten als
Verletzung der Persönlichkeit des Betroffenen, und als der einzige effektive
Ausweg bleibt die Unterlassung oder das Verbot. Alle möglichen Unannehmlichkeiten,
die das Arbeitsleben mit sich bringt, wie etwa sexuellen Avancen ausgesetzt zu
sein oder mit Rauchern das Büro teilen zu müssen, gelten kaum noch als
normale Tatbestände, die das gesellschaftliche Leben zwangsläufig mit
sich bringt und mit denen ein Individuum umgehen können sollte, sondern als
gravierende Beeinträchtigung der Persönlichkeit, also als Mobbing oder
sexuelle Belästigung. Nicht weniger bedenklich ist der autoritäre Charakter dieses Maßnahmengeflechtes. Zum Schutz der Mitarbeiter von Belästigungen aller Art gehen viele Unternehmen dazu über, Verbote auszusprechen, wo es bislang üblich war, daß sich die Kollegen untereinander abgesprochen haben. Mit dem Ziel, belästigte Mitarbeiter zu schützen, ist es keine Seltenheit mehr, daß in betrieblichen Arbeitsräumen generelles Rauchverbot gilt. Philipps ging in Hamburg sogar so weit, in allen betrieblichen Räumen Rauchverbot einzuführen, so daß Raucher praktisch "vor die Tür" verwiesen wurden (Hamburger Morgenpost, 20.1.99; Urteil des BAG v. 19.1.99, 1 AZR 499/98). Abgesehen davon, daß das generelle Rauchverbot einen problematischen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Raucher darstellt, ist dieses generelle Verbot ein deutlicher Hinweis, daß die Unternehmensleitung und auch der Betriebsrat den Kollegen in ihren Arbeitszimmern nicht mehr zutraut, untereinander über das Wo und Wie-oft von Zigarettenpausen handelseinig zu werden. Die "Opferrolle",
in der Arbeitnehmer heute im Falle von Belästigungen gesehen werden, wird
von vielen Arbeitgebern inzwischen mit Sorge beobachtet. Sie befürchten mit
voller Berechtigung, daß sie für Belästigungen aller Art am Arbeitsplatz
verantwortlich gemacht und kostspieligen Gerichtsverfahren ausgesetzt werden könnten.
Im Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung ist explizit festgehalten,
daß "Arbeitgeber und Dienstvorgesetzte" die "Beschäftigten
vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen" haben und
auch "vorbeugende Maßnahmen" vorzusehen sind.
|
|||||
Wir spüren in den Nischen des globalen intellektuellen Diskurses Ideen und Konzepte auf, die Wege aus der aktuellen geistigen und politischen Stagnation weisen können... >>
Dafür steht NOVO