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Die Fehlgeburt einer Reform und die Quittung
der Wähler.
Die erleichterte Einbürgerung für die 7,5 Millionen Ausländer in Deutschland, gepaart mit Verzicht auf Entzug der ursprünglichen Staatsbürgerschaft der Einbürgerungskandidaten, wäre endlich ein positiver Schritt in der Ausländerpolitik. In Deutschland unterliegen die Kerngruppen der Einwanderungsbevölkerung, deren größte die Arbeitsimmigranten aus den sechziger und siebziger Jahren und deren Nachkommen bilden, ausgeprägter rechtlicher Diskriminierung. Andere große Einwanderungsländer wie England und Frankreich haben zwar auch kein viel liberaleres Staatsbürgerschaftsrecht als Deutschland. Dort kam aber die überwältigende Mehrheit der Arbeitsimmigranten seit den frühen sechziger Jahren als ehemalige Kolonialbürger schon mit Staatsbürgerrechten ins Land. Die scharfe rechtliche Abgrenzung von Inländern und Ausländern, die die deutsche Gesellschaft prägt, hat dort daher wenig Gewicht - zumal im Land geborene Kinder automatisch Staatsbürger des Einwanderungslandes werden. In Deutschland dagegen praktiziert man eine über Generationen anhaltende rechtliche Ausgrenzung von Einwanderern. Entkommen kann ihr nur, wer bereit ist, ein Einbürgerungsverfahren zu durchlaufen, das nicht als Einlösung eines Rechtsanspruchs, sondern immer noch als Zuteilung eines widerstrebend gewährten Privilegs gehandhabt wird. Diese Praxis hat, zusammen mit einer von der Politik über Jahrzehnte gepflegten Kultur der Ausgrenzung und Geringschätzung von Einwanderern, das Verhältnis zwischen den verschiedenen im Lande lebenden Bevölkerungsgruppen nachhaltig belastet. Sie hat, über die rein formal-rechtliche Benachteiligung hinaus, gravierende soziale Diskriminierung zur Folge. Die zeigt sich u.a. darin, daß hierzulande, anders als in anderen großen Einwanderungsländern wie den USA, England und Frankreich, südländische und nicht-europäische Immigranten in Führungspositionen und gehobenen Berufsgruppen noch immer so gut wie gar nicht anzutreffen sind. Diese ganze Rückständigkeit gehört
wahrlich weggeräumt, und das kann nur eine konsequente Gleichstellungspolitik.
Daß dagegen Widerstände bestehen, ist verständlich. Für viele
Deutsche - vor allem ältere - ist die Ausgrenzung von Ausländern nun
einmal Symbol für Orientierung, Sicherheit und ein Gefühl kollektiver
Zugehörigkeit. Einen wirklichen Neuansatz in der Ausländerpolitik kann
daher nur eine Regierung schaffen, die aktiv für ihn wirbt und die geistige
Auseinandersetzung mit den Bürgern nicht scheut. Und genau da liegt das Problem. SPD und Grüne versahen ihren Gesetzentwurf seit Beginn der Unterschriftenkampagne der CDU/CSU mit großen Zugeständnissen an die Gegner einer konsequenten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Statt des erhofften Aufbruchs zur rechtlichen Gleichstellung der ausländischen Wohnbevölkerung institutionalisiert das Gesetzeswerk daher nun erst einmal neue Formen der Ungleichheit. Eine erleichterte Einbürgerung, die, wie der Gesetzesentwurf der Koalition nun vorsieht, u.a. Arbeitslosen vorenthalten wird, schafft eine neue Form der Diskriminierung. Sie betrifft einerseits das Verhältnis zu Deutschen inländischer Abkunft, die einem solchen Reinheitsgebot nicht unterliegen, aber auch das Verhältnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Schichten der Einwanderungsbevölkerung. Daß der Gesetzesentwurf auch das "schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands" als Bedingung der Staatsbürgerschaft festschreibt, mag zwar rein sachlich als eine auch in anderen Ländern übliche Formalität durchgehen. Politisch gesehen ist es ein weiteres Anzeichen dafür, daß die rot-grüne Koalition weder die Kraft noch den Willen für einen ernstlichen Neuansatz im Bürgerschaftsrecht besitzt. Sonst hätte sie die Vorbehalte und Beschränkungen, denen sie den Zugang zur Staatsbürgerschaft unterwerfen will, nicht schon angekündigt, ohne den positiven Zweck der Reform vorher überhaupt einmal der Öffentlichkeit nahegebracht zu haben. Die Koalitionsparteien haben ihr Reformvorhaben erst öffentlich thematisiert, als ihnen die Unionskampagne keine andere Wahl mehr ließ. Die Argumente, mit denen sie seitdem für die Reform geworben haben, sind so defensiv, daß man meinen möchte, sie hätten es geradezu darauf abgesehen, Widerstände gegen die Modernisierung des Ausländerrechts zu festigen. Die Regierung paßte die politischen Vorzeichen der Staatsbürgerschaftsreform radikal der Diktion ihrer parteipolitischen Gegner an. Das Ganze hörte sich daher so an, als gehe es nicht um Ausländerrechte, sondern um die präventive Vermeidung von Bürgerkriegen. "Einbürgerung stärkt inneren Frieden" lautete - ganz stoiberisch - der aberwitzige Slogan, mit dem die SPD für die Reform warb. Daraus kann man nur schließen, Ausländer seien recht gefährliche Leute. Und das hat die Vorbehalte der Reformgegner, wie der Ausgang der hessischen Landtagswahlen zeigt, außerordentlich wirksam bestätigt. Durch die Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft wurden die Wahlen zu einer Abstimmung über die Staatsbürgerschaftsreform. Daß die CDU damit einen gänzlich unerwarteten Wahlsieg davontragen konnte, verdankt sie der Indifferenz, mit der SPD und Grüne ihr Gesetzesvorhaben verhandelt haben. Da gab es keine Spur von Begeisterung für die Staatsbürgerschaftsreform und nicht das geringste Anzeichen, daß sie positive gesellschaftliche Impulse auslösen soll. Statt dessen sah es ganz so aus, als arbeite man nur noch rituell die Koalitionsvereinbarung ab. Da wurde Politik zum introvertierten selbstreferentiellen System. Die CDU hingegen suchte die politische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit und wurde damit zum Sympathieträger. Die schrille Hysterie, mit der die rot-grüne
Regierung und ihre Anhänger auf die Unterschriftenkampagne der CDU/CSU reagiert
haben, hat die Sache nur noch schlimmer gemacht. Daß die Unionsparteien
gegen eine Reform Stimmung machen, deren Überfälligkeit auch sie insgeheim
anerkennen, ist ein Armutszeichen. Aber die rüden Anschuldigungen, mit denen
Befürworter der Reform die Unionskampagne als Ausgeburt des Rassismus an
den Pranger stellten, waren weder gerechtfertigt, noch sonderlich klug. In dem von der Frankfurter Rundschau verbreiteten "Frankfurter Aufruf" gegen die Unterschriftenkampagne hieß es zum Beispiel, es sei untragbar, daß "auf den Straßen eine schwierige innenpolitische Frage in einer Art und Weise thematisiert wird, die böse Emotionen schürt". Wieso eigentlich? Man könnte ja mal hingehen und sich anhören, was die Leute zu "schwierigen politischen Fragen" so sagen. Will man vielleicht in Zukunft politische Diskussionen mit den Bürgern verbieten? Aus der grünen Bundestagsfraktion erging an die CDU/CSU das Ersuchen, ihre Unterschriftenkampagne aus "Mitverantwortung für die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer" abzubrechen. Verbietet sich eine offene Debatte über die Zukunft des Ausländerrechts nun also schon aus Sicherheitsgründen? Wo, bitte, soll das hinführen? Hier kommen Dinge zum Vorschein, die mit Ausländerpolitik nichts zu tun haben. Das vorherrschende Thema der Anwürfe gegen die Unionsparteien war Mißtrauen und Geringschätzung gegenüber dem Bürger. Offenbar meinen SPD und Grüne, die Bevölkerung sei so bescheuert, daß sie jede öffentliche Darlegung von Argumenten gegen die Staatsbürgerschaftsreform als Aufforderung zu Handgreiflichkeiten versteht. Wer die Bürger für so verkommen hält, verspürt verständlicherweise wenig Veranlassung, sich mit ihnen geistig auseinanderzusetzen. Statt dessen bevorzugt man bürokratische Kompromisse der politischen Klasse unter Ausschluß der Bevölkerung. In den Verlautbarungen der Bundesregierung suchte man vor den Hessenwahlen vergeblich nach zündenden Argumenten für das Herzstück des neuen Staatsbürgerschaftsrechts - die erweiterte Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Auf die Einwände aus der Union, die sich primär gegen diesen Aspekt der Reform richten, wurde lediglich verschämt erwidert, die doppelte Staatsbürgerschaft werde nicht zum "Regelfall". Aus dem Bonner Innenministerium verlautete, es gehe darum, durch ein Integrationsangebot die Loyalität der Einwanderer zum deutschen Staat zu fördern. Nicht gerade ein zündendes Argument, denn die doppelte Staatsbürgerschaft, die mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland schon heute haben, hebt, wie die Unionsparteien sehr zu Recht bemerken, tendenziell die Bindung von Staatsbürgerrechten an die Loyalität zu einem Staatsverband auf. Die Frage ist, ob man das will oder nicht. Die Union will es sowohl aus ideologischen als aus wahlpolitischen Gründen nicht und begründet diese Haltung mit Identitätskonflikten, die eine solche Regelung angeblich für die Betroffenen zur Folge hätte. Das ist natürlich auch nicht gerade schlüssig. Zum einen wird hier individuelle Orientierung mit nationaler Identifikation gleichgesetzt. Zum anderen werden wirklich ernste persönliche Konflikte und Problemlagen doch wohl eher durch Ungleichheit und Ausgrenzung verursacht. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine hervorragende Sache. Sie trägt der Tatsache Rechnung, daß Einwanderer oft aus unterschiedlichsten Gründen, nicht geneigt sind, die Rechte, die ihnen der Beibehalt einer alten Staatsbürgerschaft sichert, ohne weiteres einfach aufzugeben. Da mögen familiäre, sentimentale oder wirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen, aber auch die Ungewißheit darüber, wie es einem in Deutschland wohl langfristig ergehen mag. Diese Ungewißheit ist - nicht nur, aber auch
- Folge der ausgeprägten rechtlichen und politischen Diskriminierung, der
viele Einwanderergruppen in Deutschland unterliegen und die in dieser Form in
Europa zweifellos einmalig ist. Sie auch in Deutschland zu überwinden, ist
die Aufgabe einer konsequenten Gleichstellungspolitik. Dabei ist die doppelte
Staatsbürgerschaft hilfreich, weil sie jenen die Einbürgerung erleichtert,
die sich nicht entscheiden können, gleich alle Eier in einen (deutschen)
Korb zu legen. Vor allem aber kann sie auch dem Umstand Rechnung tragen, daß
heute viele Menschen in mehreren Ländern gleichzeitig beheimatet sind. Eine so weitreichende Reform läßt sich
nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit in der politischen Klasse
verhandeln. Man muß positiv für sie werben, Einwänden ernsthaft
und intelligent begegnen und Mehrheiten aufbauen. Einer Regierung, der die Bevölkerung
als Störfaktor im politischen Leben gilt, kann ein bahnbrechendes Projekt
dieser Art nicht gelingen. Im Gegenteil.
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